„Stalker“
So wie es aussieht setzt der frustrierte Andreas Skrziepietz aus Hannover sein Stalking fort, denn auch am 02.12.2025 erreichte mich eine „Geschenksendung“, dieses Mal vom „Kopp-Verlag“.
Der Knopp-Verlag verlegt also genau solche „Ejakulate von und für Kaputthirne“ welche ich meinte, als ich schrieb, dass Andreas Skrziepietz „echt selbst krasseste Vorstellungen über diese Sorte Idioten“ erfüllt und „- in persona - der Beweis für den engen stochastischen Zusammenhang dieser Verblödungen“ ist. Worauf hin dieser Quaknazi und nur vorgebliche „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“ mich wegen meiner Meinungsäußerung verklagte - und u.a. auch in diesem Punkt vor dem OLG Frankfurt gegen mich verlor (16 U 153/24).
Grandios gescheiterter Prozessbetrug des Andreas Skrziepietz:
Zu den Vorstrafen des Andreas Skrziepietz aus Hannover zählt eine wegen Volksverhetzung aus dem Jahr 2020, übrigens 60 Tagessätze a 10 Euro (Kommentar dazu: »Der Höhe der Tagessätze nach gilt er als „armes Schwein“, also „pekunär arm”«) Am 18.03.2025 zog das „wohl dümmste Hannoveraneranische Großmaul mit angeblichen Doktortitel“ vor das LG Frankfurt und erwirkte unter der erweislich vorsätzlich unwahren Behauptung (Lüge), er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden, eine sehr einstweilige Verfügung, die es mir verbieten sollte, zu berichten, dass er wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. (2-03 o 97/25)
Nachdem ich also schon Anfang August 2025 die am 28.09.2020 erfolgte Verurteilung des Dr. „verlogen“ Skrziepietz und also den Prozessbetrug nachwies, nahm er erst im Oktober 2025 seinen Antrag auf den Erlass der Verfügung zurück. (Ich vermute, es gab hierzu mehrfach sehr informelle und mir nicht bekannt gegebene Gespräche zwischen der Richterin Dr. Ina Frost und der Media-Kanzlei Frankfurt.) Die durch die prozessuale Lüge erwirkte Verfügung wurde also aufgehoben. Skrziepietz musste schon dafür mehrere tausend Euro (Gerichts-, Prozess- und Anwaltskosten) tragen (Das schreibe ich weil er seine niedrige Schädigungsabsicht so gar stolz durch ähnliche öffentliche Äußerungen aufzeigt.)
Hinweis an dieser Stelle: Frau Dr. Ina Frost hat monatelang auffallend sorgfältig vermieden zu tun, was jeder Richter oder jede Richterin mit auch nur einem Rest an Ver- und/oder Anstand getan hätte: Sie hat nach der Vorlage des Beweises für die Verurteilung weder die Vollstreckung ausgesetzt noch einen Hinweisbeschluss erlassen, der aufzeigt, dass die Verfügung nach der Lüge also dem Prozessbetrug des Andreas Skrziepietz aufzuheben sein wird. Damit hat sie ihre heiligsten Pflichten als Richterin vorsätzlich, schwer und nachhaltig verletzt.
Vor der Antragsrücknahme hatte Skrziepietz aber allen Ernstes versucht, seine Anwaltskosten durch seinen Anwalt einzutreiben. Nach allem Dafürhalten ist alles erfüllt um ihn strafrechtlich wegen Prozessebetruges zu verurteilen. Für eine Unschuldsvermutung besteht kein Raum, denn selbst wenn man ihn im Hinblick auf das Geschehen und sein oft krass unwahres Geschreibsel für „völlig irre“ halten und straflos stellen möchte, so hat er durch Schriften bewiesen, dass er sich seines Tuns und dessen Strafbarkeit bewusst war. Die bei ihm vorliegenden Merkmale einer „recht ordentlich ausgewachsenen“ dissozial/narzistischen Störung ändern daran nichts.
Mein Gegenschlag:
Ich hatte am 27.06.2025 beantragt, dem Andreas Skrziepietz die Frist für die Hauptsacheklage zu setzen. Was, weil es absolut zwingendes Recht ist, durch den Rechtspfleger der 3. Zivilkammer erfolgte. Der Prozessbetrüger Skrziepietz wusste zu dem Zeitpunkt noch nicht, konnte es aber ahnen, dass ich ihm die Verurteilung wegen Volksverhetzung nachweisen konnte. Wohl deswegen hat er die Hauptsacheklage nicht eingereicht. Ich hatte, als das klar war, den Antrag einreichen lassen, die Verfügung aufzuheben, weil die Hauptsacheklage nicht eingereicht wurde. Erst im Oktober 2025 erfolgte seine Antragsrücknahme im einstweiligen Verfügungsverfahren.
Nach dem Drängen meiner Anwältin wurde nun endlich - und im Himblick auf den Zeitablauf - der höchst überfällige Beschluss gefasst, dass Skrziepietz nun auch die Kosten für das Aufhebungsverfahren (2-03 O 272/25) aus dem von ihm selbst gewünschten Streitwert von 10.000 € tragen muss.
Wenn ich den Prozesskostenrechner richtig bedient habe sind das, weil eine Verhandlung nicht stattfand, allein für das Aufhebungsverfahren wohl insgesamt rund 3000 Euro. Mit dem Verfahren um die einstweiligeVerfügung zusammen dürfte der gescheiterte Prozessbetrug den Andreas Skrziepietz also fast 7000 Euro kosten (wegen Vorauszahlungen schon gekostet haben), denn es kommt ja noch die Abmahnung hinzu. Wenn und falls er eine Rechtsschutzversicherung hatte, dürfte die ihm längst (aber spätestens nach der Nummer) gekündigt haben, denn dazu hätte er (falls er sie in Anspruch nahm) wohl ebenfalls belogen. Sowas wird registriert und danach ist es schwer (eher unmöglich) eine neue zu bekommen, vielleicht hat diese also sogar eine eigene Strafanzeige wegen Betruges zu deren Nachteil gestellt, denn man muss einer Prozesskostenversicherung den Fall vor einer Kostenübernahme selbstverständlich wahrheitsgemäß darlegen.
„Wehe man lügt dabei.“
Da hat Andreas Manfred Skrziepietz sich also „selbst gefickt“ und muss nach seinem kackdummdreist versuchten begangenem Prozessbetrug jetzt doppelt zahlen: Nämlich für das einstweilige Verfügungsverfahren und das Aufhebungsverfahren wegen nicht erhobener Hauptsacheklage.
Über das Vollversagen der dritten Zivilkammer des LG Frankfurt und deren Vorsitzende Dr. Ina Frost
Jetzt wird man sich wundern, wieso eigentlich ein rechtsextremer und einschlägig vorbestrafter Quaknazi aus Hannover einen Blogger aus Kassel (der nicht mal Punkte in Flensburg hat) am LG Frankfurt verklagt. Denn Kassel liegt ~150km südlich von Hannover und Frankfurt nochmals ~180km südlich von Kassel...
Die Antwort ist ganz einfach:
Am LG Frankfurt ist derzeitig (und in meinem Interesse an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit hoffentlich nicht mehr lange) eine Frau Dr. Ina Frost in der dritten Zivilkammer tätig, die immer wieder auch das krudeste Zeug von Skrziepietz einfach „durchgewunken hat“. So auch diesem Fall. Obwohl der Richterin aus vorherigen Verfahren, in denen diese mit Lügen des Andreas Skrziepietz konfrontiert war und diese sogar auch selbst widerlegte (2-03 O 117/24; 2-03 O 281/24), also eigentlich klar sein musste, dass diese hier wahrscheinlich einem Lügner als Werkzeug zu einem Prozessbetrug dient, erließ diese die Verfügung trotz offensichtlich höchst mangelhafter Glaubhaftmachung (er gab nicht einmal eine Versicherung an Eides statt ab) - und das sogar ohne mündliche Verhandlung. Im Übrigen wusste die Richterin auch, dass diese es mit einem Kriminellen zu tu tun hatte, denn er legte dieser den Nachweis einer weiteren Verurteilung wegen Beleidigung und Bedrohung (Mai 2024, 30 Tagessätze a 20 Euro) und den Beleg einer dritten Verurteilung (Schreiben der StA Hannover vom Januar 2025 bezüglich einer Einstellung wegen just einer andereren Verurteilung) selbst vor...
Weiterer Fehltritt der Richterin Dr. Ina Frost: Sie erließ die Verfügung ohne festzulegen, dass diese nur gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar war. Das alles ist „höchst merkwürdig und krude“ und zwar in einem so unfassbaren Ausmaß, dass man es bereits „Rechtsbeugung“ nennen kann.
Ich halte Frau Dr. Ina Frost und dem übrigen Richtern der 3 Zivilkammer des LG Frankfurt insbesondere vor, dass diese einen (mit allem Verlaub) höchst offensichtlich dissozial/narzistisch gestörten Lügner auch noch befeuert hat.
Bei einem derartig groben Vollversagen stetig und widerholt zu Gunsten eines ebenso offensichtlich rechtsextremen Kriminellen (oder kriminellen Rechtsextremen) - welches man sich im Hinblick auf die offensichtliche Konstanz der Richtung des Versagens nicht mehr als „nicht willentlich“ vorstellen kann, stellt sich die Frage nach einem möglichen Motiv der Richterin.
Könnte es also sein, dass die insoweit auffällige drittte Zivilkammer des LG Frankfurt unter Leitung von Frau Dr. Ina Frost schon anderweitig als „nazifreundlich“ bekannt ist und sich gedanklich nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes befindet?
Das wäre nämlich eine mögliche und nahe liegende Antwort auf die Frage, warum Dr. „maulkriminell“ (er ist mehrfach wegen Äußerungsdelikten vorbestraft) Skrziepietz so auffällig gern dieses Gericht anruft, welches hunderte Kilometer weit von Hannover entfernt ist. Denn unter Anwälten spricht sich derlei (Ich rede hier von „Nazifreundlichkeit“) herum und die weitgehenden Aufhebungen der vorherigen, mit Verlaub drastisch-offensichtlicher, also willkürlich falscher Entscheidungen (Frau Dr. Frost hatte u.a. trotz anders erkannter Tatsachenlage darauf erkannt, dass ich Skrziepietz nicht als „Rechtsextremen“ benennen dürfe und nicht berichten dürfe, dass er mich stalkt(e)) durch das OLG Frankfurt (16 U 151/24, 16 U 153/24) sprechen auch dafür, einige der nur formal so genannten „Urteile“ der Frau Dr. Ina Frost und also der 3. Zivikammer ihre Grundlage keineswegs im (Grund-)Gesetz und den Tatsachen haben, sondern „irgendwie anders motiviert“ sind.
Frau Dr. Ina Frost wird, so lange ich einen „Beschwer“ habe (also benachteiligter bin), zwischen mir und Skrziepietz nichts mehr rechtskräftig entscheiden. Durch eine weitere Handlung hat diese übrigens bei mir so sehr „verkackt“, dass ich mich beim Präsident des LG Frankfurt beschwert habe.
Ich mache mich also außerdem dafür stark, dass diese ihre richterliche Tätigkeit an einer anderen Stelle fortsetzt. Es wird doch Rechtsbereiche geben, in denen politische Haltungen und andere Irrglauben eine geringere Rolle spielen und keinen Schaden anrichten: Wie wärs mit Personenstands- oder Verkehrsrecht? Das LG Kassel hat bewiesen, dass eine solche Umbesetzung geht. Insbesonders halte ich Frau Dr. Ina Frost für einen, ihr zugewiesenen Posten für „völlig ungeeignet“: Denn just diese ist allen Ernstes ausgerechnet „Beauftragte für Korruptionsprävention“ - der Begriff „Korruption“ hat aber nicht immer etwas mit „Bestechung“ zu tun, sondern meint nur den „gemeinschaftlichen Rechtsbruch“ und also nicht das häufig pekunäre Motiv. Nach deren kruden Urteilen mit als „offensichtlich gerichtet“ anmutenden, angeblichen „Fehlern“ oder noch angeblicher „zulässiger“ Willkür „geht das gar nicht“.
Das die AfD eifrig am Rechtsstaat sägt, ist ja bekannt. Auch das Skrziepietz mit seiner beleidigenden und niedrigen. strafbaren Hetze gegen einen thüringischen Verfassungsrichter daran teilnimmt wusste die Frau Dr. Ina Frost. Und niemand möchte, dass (wie der Fall des AG Köln zeigt) ein Jahr nach der Machtübernahme sämtliche Richter Mitglied der NSDAP sind. Egal wie die sich jetzt nennt.




1 Kommentar:
Für einen laut Nius erfolgreichen Mediziner, Historiker, Blogger und Journalist sollten 7000€ doch kein Problem sein. Ein paar seiner zahlreichen Follower helfen bestimmt gern 😜
Kommentar veröffentlichen