14.06.2023

Befürchtung: Ständige Massenüberwachung als Folge der ausufernden Dummheit vieler deutscher Richter und Richterinnen
Warum der „richterliche Vorbehalt“ in Deutschland nichts taugt!

„Laut dem im Plenum festgezurrten Kurs soll der Einsatz KI-gestützter Techniken wie automatisierter Gesichtserkennung auch im Nachgang zur Fahndung nach Tätern nur bei schweren Straftaten mit gerichtlicher Anordnung zulässig sein.”

lese ich bei heise.de 

Im Kern geht es darum, dass eine elektronische Massenüberwachung in der Öffentlichkeit durch Gesichtserkennung unter einen „richterlichen Vorbehalt“ gestellt wird.

Für diesen haben wir schon „schöne“ Beispiele„ gesehen, z.B. hat sich durch den Fall „Rebecca Reusch“ herausgestellt, dass in Brandenburg die elektronische Kennzeichenüberwachung - gesetzeswidrig - dauerhaft aktiviert wurde. Die dauerhafte Speicherung, wer wo hin und wo entlang fährt war und ist eigentlich verboten. Aber es wurde einfach mal aller Monate ein KfZ-Diebstahl (die statistisch gesehen immer vorkommen) „gezogen“ und ein Richter oder eine Richterin hatte den jeweiligen Antrag zur Aufzeichnung der Daten einfach Mal unterschrieben und sich, den Verfassungsbruch unterstützend,  dem offensichtlichen Rechtsmissbrauch gegenüber absichtlich verschlossen.

Mit diesem „einfach Mal“ von Seiten unfassbar dumm und arrogant handelnder Richtern und Richterinnen habe ich in den vergangenen Jahren selbst genug nicht hinnehmbares erlebt - und ich habe die geradezu seriell erfolgenden Aufhebungen solchen Mists durch die Obergerichte auf meiner Seite.

“Die Praxis der richterlichen Tätigkeit aufgrund von Richtervorbehalten wird vor allem im Strafverfahrensrecht vielfach kritisch gesehen. So belegen rechtstatsächliche Untersuchungen zu Telefonüberwachungen, dass in etlichen Fällen die Entscheidungen nicht sehr gründlich abgefasst werden. Dies hat zu dem Verdacht geführt, dass Richter die schwerwiegenden Eingriffe in Grundrechte nach einer eher oberflächlichen Prüfung anordnen oder genehmigen – obwohl dies nach dem Sinn des Richtervorbehaltes gerade nicht der Fall sein sollte.“

Wikipedia: Richtervorbehalt

Meine Quotenschätzung liegt bei 50 Prozent „Bockmist“ in der ersten Instanz und auf Grund meiner Erfahrungen mit der jeweils unfassbar grob anmutenden Verweigerung von Tatsachenwahrnehmung  und Gesetzeskenntnis  muss ich vor allem Richter und Richterinnen an Landgerichten für „potentiell dumm und bis zum Arschloch arrogant“ halten. 50 Prozent sind das aber nur, weil mehr als 20 Amtsrichter (und Amtsrichterinnen) in ganz Deutschland einst alle (mindestens 20) von Mario Dolzer gleichzeitig gestellter Anträge auf den Erlass einstweiliger Verfügungen ablehnten.

Und um dem das i-Tüpfelchen mitzugeben: Auch bei Gerichtspräsidenten (wie schon dem aktuellen des LG Kassel, Albrecht Simon, und dessen Vorgänger Dr. Wolfgang Löffler) hatte und habe ich begründete Zweifel an der Eignung dieser Personen - eben weil auch diese einen unerhörten Mangel an Tatsachenwahrnehmungsfähigkeit und Rechtskenntnissen - alternativ den Wille zum bewussten Rechtsbruch - aufzeigten, als diese jeweils in Sinnlos-Strafanzeigen grob falsch (und also für mich folgenlos) behaupteten, meine durchaus treffend formulierten Rügen der vorherigen Rechtsbrüche der Richter oder Richterinnen seien „Verleumdungen“ oder „Beleidigungen“. Auch bei vielen Staatsanwälten habe ich den begründeten Verdacht einer berufsbedingten Infektion mit der „Dummseuche“ - und ich weiß, dass eines der Merkmale dieser Seuche eine völlig fehlende Einsichtsfähigkeit ist, die mit „komplett ausgenulltem“ Unrechtsbewusstsein und einem fehlenden moralischen Kompass und unfassbarer Arroganz kombiniert zu dem Versagen führen, welches ich in der deutschen Justiz immer wieder erlebt habe und auch in Verfahren Dritter immer wieder sehe.

Zugleich haben sich Staatsanwälte auch nach gröbsten Rechtsbeugungen stets darum bemüht, die Richter vor Strafe zu schützen, deren Bestrafung vereitelt. Insbesondere das LG Kassel  und die StA Kassel bilden mit unerhörter Willkür und Dummheit aller beteiligten Personen nichts anderes als eine „rechtsfreie Zone“.

Was kann also, wenn in der deutschen Justiz in solchem Ausmaß die Lustlosigkeit und Arroganz die Berufsehre überwiegt, ein Richtervorbehalt taugen?

12.06.2023

11.06.2023 (abends) A7 Richtung Kassel, Nähe Ulm: Grüße an den Volvo-SUV-Fahrer auf Selbstmord-Trip

Mein lieber Freund, wenn auf der Autobahn in einer Baustelle ein  Schild steht, welches auf der linken Spur eine Begrenzung auf 2,1 Meter (übrigens „über alles“) steht, dann hast Du mit Deinem Volvo-SUV auf besagter linker Spur schon mal nichts verloren. Wenn dann noch ein Überholverbotszeichen steht und angezeigt wird, dass man doch nicht nebeneinander sondern „auf Lücke“ fahren soll, dann hat auch ein „Großkotz mit Propeller“ (Das bist Du!) sich auch daran zu halten.

Das gilt unabhängig davon,

  • für wie wichtig Du Dich hältst (Geistige Wichte Deiner Klasse sind nicht „wichtig“, sondern „richtig“, also „richtige Idioten“).
  • wie eilig Du es hast (Kauf Dir einen Turnschuh oder besser ein Paar davon, denn es ist besser Du läufst).
  • wie „gut“ Du fahren kannst - Mit Bus und Bahn kannst Du das besser. In mindestens der zweiten Reihe wohlgemerkt.
  • wie teuer Dein Anwalt ist (Das mag Dich selbst beeindrucken, Aber ich nenne Dich ein „blödes, aggressives, dummdreistes Arschloch mit Selbstmordabsicht“ und Du „kannst mich gerne mal” - nämlich „erfolgsfrei verklagen“).
  • Wie viel Du Würstchen für Deine Hupe und Lichthupe bezahlt hast ist mir (im Gegensatz zu Deiner Kasko, die das Zeug neben anderen Blech, Draht und Plastik nach Deiner falschen Ansicht irgendwann bezahlen soll (weil Du ja nicht grob fahrlässig sondern absichtlich einen Unfall gebaut hast) auch scheißegal. Nicht scheißegal ist mir, dass Du  hirnlos-blödes, aggressives, dummdreistes Arschloch dann jemanden anders an Leib oder gar Leben geschädigt hast.

Apropos „verklagen“:

Ja! Ich habe Dich physisch daran gehindert, Deinen fetten, blechummantelten Arsch neben meinen Leicht-LKW zu setzen und dann daran zu scheitern, Deinem Vordermann (der sich an die Regeln gehalten hat) zu überholen und also faktisch ohne Mindestabstand zu diesem kilometerlang nur Zentimeter neben mir herzufahren und (auch weil Du Deine Pfoten nicht am Lenkrad lässt) dafür auch meine Spur zu benötigen. 

Ja! Ich habe die Breite meiner Spur sehr genau ausgenutzt und bin (durch Bodenwellen, Seitenwind und baustellenübliche Hindernisse auf der rechten Seite bedingt) sogar auf die linke Spur (die eben nicht für Idioten in zu großen Karren - genau so einer bist Du - eingerichtet wurde) geraten.

Wenn Du als Organspender aktiv werden willst, dann fahre Dich gefälligst allein tot!

Ich habe im berechtigen Interesse einer Vermeidung einer durch Dich Vollpfosten provozierten Gefahr für mein Leben (und das Dritter) nichts anderes gemacht, als Dich zu zwingen, Dich wenigstens teilweise an die Regeln zu halten und brav hinter mir zu bleiben statt neben mir zu fahren und irgendwann einen Unfall zu haben, durch diesen einen Stau zu verursachen, welcher durch das deswegen eintretende Verfaulen Deiner Organe  (Dein Hirn kommt wegen Sachmängeln und vermuteter Koksvergiftung übrigens per se nicht für eine Spende in Frage) verhindert, dass diese lebenswerten Personen eingepflanzt werden.

Wenn Du blöder Idiot also eine Strafanzeige, z.B. wegen „Nötigung im Straßenverkehr“ gegen mich stellen willst, dann bring mal zur Gerichtsverhandlung schön brav Deinen Führerschein mit - der wird dann so lange verwahrt bis Du den „Idiotentest“ bestehst.

In Deinem Fall ist das sehr lange.

Grüße an die Gemahlin. Lass die künftig fahren, denn wahrscheinlich fährt diese besser als Du!