18.02.2017

Rundschreiben an eine Anzahl handverlesener Landgerichte - gescheiterte AntrĂ€ge auf den Erlass einstweiliger VerfĂŒgungen?

Es ist schon ein paar Jahre her als ein gewisser Dialerabzocker Mario Dolzer aus MĂŒnchen gegen mich binnen eines oder weniger Tage mit mehr als 20 AntrĂ€gen auf den Erlass einstweiliger VerfĂŒgungen vorging.

Die "mehr als 20 AntrĂ€ge" sind mir aber nur deshalb bekannt geworden, weil die Amtsgerichte mich damals um Stellungnahmen baten bzw. von Mario Dolzer "sofortige Beschwerden" nach der ZurĂŒckweisung eingelegt wurden. SĂ€mtliche dieser seriellen AntrĂ€ge scheiterten klĂ€glich. Ich vermute, dass Mario Dolzer sich seinerzeit von einem gescheitertem Jura-Student beraten ließ, der auch die - teils wegen Rechtsmissbrauchs gescheiterten - AntrĂ€ge verfasste.

Von solchen gescheiterten VerfĂŒgungsantrĂ€gen erfĂ€hrt man in Deutschland nicht automatisch.

Ebensowenig erfĂ€hrt man davon wenn eine einstweilige VerfĂŒgung zwar erlassen, dann aber im Parteibetrieb nicht zugestellt wird, z.B. weil die Antragsteller dieses auf Grund der eigenen LĂŒgen im Antrag plötzlich nicht mehr fĂŒr sinnvoll halten.

Wenn man aber höflich nachfragt, dann sind die Gerichte zur Auskunft verpflichtet.

Ich bin auf das Ergebnis gespannt und vermute, die Euroweb und deren hĂ€ufig mit lĂŒgende "Anwaltskamarilla" (Andreas Buchholz und Kollegen, DĂŒsseldorf; Kanzlei AWPR, Dortmund; Kanzlei HÖCKER RechtsanwĂ€lte Partnerschaftsgesellschaft, Köln) wird es nicht freuen.

4 Kommentare:

Rolf SchĂ€like hat gesagt…

Ich habe seinerzeit regelmĂ€ĂŸig beim LG Hamburg, LG Berlin und LG Köln nachgefragt und von solchen nicht erlassenen VerfĂŒgungen des Prof. Dr. Christian Schertz erfahren.

In Berlin nicht erlassene VerfcĂŒgungen, beantragte dieser Professor in Köln bei Richterin Reske. Bekam eine VerfĂŒgung, verlor aber in der Hauptsache. Eigentlich Rechtsmissbrauch, bei Prof.Dr. VChristian Scghertz zulĂ€ssiger Rechtsmissbrauch.

Bei erlassenenen, aber nicht zugestellten VerfĂŒgungen muss man etwas mehr als einen Monat warten, bis die Gerichte Auskunft gewĂ€hren.

. hat gesagt…

Ich habe erst neulich die EinschĂ€tzung getroffen, das am LG Köln diejenigen Richter "Pressekammer" machen, die in anderen Kammern womöglich zu große SchĂ€den anrichten wĂŒrden. Leider ist diese Art der Besetzung prinzipbedingt dazu geeignet, das Ansehen der Rechtsprechung völlig in Tonne zu reiten.

Rolf SchĂ€like hat gesagt…

Pressekammer machen Richter, welche Spaß daran haben, ĂŒber Prominente zu richten und die eigene Ideologie zur Grundlage der Zensurrechtsprechung zu machen.

Es sind ÜberzeugungstĂ€ter. Zumindest die, welche in den Pressekammern und Pressesenaten verbleiben.

Schaden fĂŒr den Rechtsstaat richten nicht nur die Presserichter an. Es gibt leider sehr viele verantwortungslose Richter in den anderen Kammern und Senaten. Ansonsten wĂŒrde die Abzockindustrie, wie die AdressbuchbetrĂŒger, nicht den durchgreifenden Erfolg haben.

Auch in anderen Bereiche, Korruption, Finanzmanipulationen, Erpressung durch Banken, das GeschĂ€ft mit dem Kindesentzug seritens der JugendĂ€mter,das kriminelle VormundgeschĂ€ft und vieles mehr haben Aufwind, weile zu viele krimnell anmutende Richter risikofrei verheerende endgĂŒltige Entscheidungen treffen dĂŒrfen.

. hat gesagt…

Historisch geht der Schutz der Richter vor Verfahren wegen Rechtsbeugung (und der der StaatsanwĂ€lte vor Verfahren wegen Strafvereitlung) ĂŒbrigens auf die GrĂŒndungszeit der Bundesrepublik zurĂŒck.

Damals mussten Ex-NSDAP-Richter (Ex-NSDAP-StaatsanwĂ€lte) davor geschĂŒtzt werden, wegen Rechtsbeugung (Strafvereitlung) verfolgt zu werden, wenn diese ihre anderen NSDAP-Kollegen straffrei davon kommen ließen.

Diesen Schutz hat sich die Juristenkaste wohlweislich umd im Hinblick auf die extrem schlechte QualitÀt der sogenannten "Rechtsprechung" erhalten.

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