18.02.2017

Rundschreiben an eine Anzahl handverlesener Landgerichte - gescheiterte Anträge auf den Erlass einstweiliger Verfügungen?

Es ist schon ein paar Jahre her als ein gewisser Dialerabzocker Mario Dolzer aus München gegen mich binnen eines oder weniger Tage mit mehr als 20 Anträgen auf den Erlass einstweiliger Verfügungen vorging.

Die "mehr als 20 Anträge" sind mir aber nur deshalb bekannt geworden, weil die Amtsgerichte mich damals um Stellungnahmen baten bzw. von Mario Dolzer "sofortige Beschwerden" nach der Zurückweisung eingelegt wurden. Sämtliche dieser seriellen Anträge scheiterten kläglich. Ich vermute, dass Mario Dolzer sich seinerzeit von einem gescheitertem Jura-Student beraten ließ, der auch die - teils wegen Rechtsmissbrauchs gescheiterten - Anträge verfasste.

Von solchen gescheiterten Verfügungsanträgen erfährt man in Deutschland nicht automatisch.

Ebensowenig erfährt man davon wenn eine einstweilige Verfügung zwar erlassen, dann aber im Parteibetrieb nicht zugestellt wird, z.B. weil die Antragsteller dieses auf Grund der eigenen Lügen im Antrag plötzlich nicht mehr für sinnvoll halten.

Wenn man aber höflich nachfragt, dann sind die Gerichte zur Auskunft verpflichtet.

Ich bin auf das Ergebnis gespannt und vermute, die Euroweb und deren häufig mit lügende "Anwaltskamarilla" (Andreas Buchholz und Kollegen, Düsseldorf; Kanzlei AWPR, Dortmund; Kanzlei HÖCKER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Köln) wird es nicht freuen.

4 Kommentare:

Rolf Schälike hat gesagt…

Ich habe seinerzeit regelmäßig beim LG Hamburg, LG Berlin und LG Köln nachgefragt und von solchen nicht erlassenen Verfügungen des Prof. Dr. Christian Schertz erfahren.

In Berlin nicht erlassene Verfcügungen, beantragte dieser Professor in Köln bei Richterin Reske. Bekam eine Verfügung, verlor aber in der Hauptsache. Eigentlich Rechtsmissbrauch, bei Prof.Dr. VChristian Scghertz zulässiger Rechtsmissbrauch.

Bei erlassenenen, aber nicht zugestellten Verfügungen muss man etwas mehr als einen Monat warten, bis die Gerichte Auskunft gewähren.

. hat gesagt…

Ich habe erst neulich die Einschätzung getroffen, das am LG Köln diejenigen Richter "Pressekammer" machen, die in anderen Kammern womöglich zu große Schäden anrichten würden. Leider ist diese Art der Besetzung prinzipbedingt dazu geeignet, das Ansehen der Rechtsprechung völlig in Tonne zu reiten.

Rolf Schälike hat gesagt…

Pressekammer machen Richter, welche Spaß daran haben, über Prominente zu richten und die eigene Ideologie zur Grundlage der Zensurrechtsprechung zu machen.

Es sind Überzeugungstäter. Zumindest die, welche in den Pressekammern und Pressesenaten verbleiben.

Schaden für den Rechtsstaat richten nicht nur die Presserichter an. Es gibt leider sehr viele verantwortungslose Richter in den anderen Kammern und Senaten. Ansonsten würde die Abzockindustrie, wie die Adressbuchbetrüger, nicht den durchgreifenden Erfolg haben.

Auch in anderen Bereiche, Korruption, Finanzmanipulationen, Erpressung durch Banken, das Geschäft mit dem Kindesentzug seritens der Jugendämter,das kriminelle Vormundgeschäft und vieles mehr haben Aufwind, weile zu viele krimnell anmutende Richter risikofrei verheerende endgültige Entscheidungen treffen dürfen.

. hat gesagt…

Historisch geht der Schutz der Richter vor Verfahren wegen Rechtsbeugung (und der der Staatsanwälte vor Verfahren wegen Strafvereitlung) übrigens auf die Gründungszeit der Bundesrepublik zurück.

Damals mussten Ex-NSDAP-Richter (Ex-NSDAP-Staatsanwälte) davor geschützt werden, wegen Rechtsbeugung (Strafvereitlung) verfolgt zu werden, wenn diese ihre anderen NSDAP-Kollegen straffrei davon kommen ließen.

Diesen Schutz hat sich die Juristenkaste wohlweislich umd im Hinblick auf die extrem schlechte Qualität der sogenannten "Rechtsprechung" erhalten.

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