29.02.2020

An Eva Kühne-Hörmann, Justizministerin Hessen (offener Brief)


Eva Kühne-Hörmann, die Justizministerin „von und zu“ Hessen hat einen Job zu erledigen: Nämlich die sehr spezielle „Kassler Justiz“ wieder aus der von der von von den Kassler „Justizorganen“ kollaborativ geschaffenen „Rechtsfreien Zone“ heraus und auf den Boden der Rechtsstaatlichkeit sowie der verfassungsmäßigen Grundordnung zu holen.

Ich gehe davon aus, dass die StA Kassel, statt zu ermitteln oder gar Anklage zu erheben, mir einen ablehnenden Textbaustein ohne jeden Sachbezug schickt - der aber nur beweist, dass auch diese Staatsjuristen aus eigenem Gutdünken („weil nicht sein kann, was nicht sein soll“) nicht dazu bereit sind, sich mit vorgetragenen Tatsachen zu befassen. So korrupt sind die eben bei der „Kassler Justiz“.

Bild: „So sieht mich die Kassler Justiz“ (Jörg Reinholz, Alle Rechte vorbehalten)

Aber Eva Kühne-Hörmann, Justizministerin Hessen, sollte was tun, weil diese ja sicherlich gerne Justizministerin bleiben will - und ein Nichtstun, also eine damit verbundene Beförderung der infolge jahrzehntelang betriebener Staats- und Kleinkorruption innerhalb der Kassler Justiz unhaltbar gewordenen Zustände, werde ich nicht akzeptieren, was in der Konsequenz eine Wiederwahl erschweren könnte.
Bild: „Jörg Reinholz huldigt der ordentlichen Kassler Justiz“ (Alle Rechte vorbehalten)

Hint: Die Anwaltskanzlei, welche nach dem Ausscheiden des „höchst merkwürdig handelnden“ Richters Neumeier „gar urplötzlich“ und „fast freiwillig“ den Antrag auf den Erlass der einstweiligen Verfügung zurück nahm (und also das Verfahren verlor), war die Kanzlei des sich selbst stark berühmenden Prof Dr. Ralf Höcker. Vertreten hatte diese das Euroweb-Subunternehmen „Webseiten Area GmbH“ (Hannover) mit dem formalen Geschäftsführer Denis Pohlan. Auch die böswillig erwirkten Ordnungsmittelschlüsse wurden hierdurch „kraftlos“ und die Antragsteller haben alle Kosten des Verfahrens zu tragen - was den Gewinn der beteiligten Euroweb wohl mal wieder etwas gesenkt hat.

21.02.2020

Ein weiterer Reinfall für „Rechtsanwalt“ Dr. jur. Hans-Dieter Weber, AWPR Dortmund - Ich jedenfalls bin gesund
... und werde vor dem AG Kassel „richtig Gas geben“!

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

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„abyssus abyssum invocat“
(Der Abgrund ruft den Abgrund herbei!)

Der Euroweb-Anwalt Dr. jur. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund verbreitet seit dem Jahr 2013, konkret einem für die Euroweb gegen mich verlorenem Verfahren, wider besseren Wissens, ganz bewusst die Mär vom "nicht geschäftsfähigen" Jörg Reinholz, der ein „Querulant“ und von einer „Kampfparanoia“ getrieben sei. Hierbei stützt er sich auf ein von ihm bestelltes Gefälligkeitsgutachten des Kölner Psycho-Dr. Frieder Nau - der in seiner "Privatexpertise" aber lediglich seine eigene und höchst auffällige TatsachenUNtreue publik macht. Zum Beispiel „zahlreiche Superlative“ sieht, wo kein einziges ist. Weshalb ich nicht nur den gar feinen, selbst grob austeilenden und bei Reaktionen weinerlich-empfindsamen Herrn Weber sondern auch diesen „Psycho-Doktor“ für „professionelle Lügner“ halte.

Am 12.05.2015 belog Dr. Weber das OLG Düsseldorf und legte eben dieses Gefälligkeitsgutachten des Dr. Frieder Nau dem OLG Düsseldorf erneut vor, damals aber in dem gesicherten Wissen, dass es gerade nicht zum Beweis seiner dreckigen Behauptungen taugt. (Im verlinkten Urteil, ab Seite 6)

Im gleichen Schriftsatz behauptete Dr. jur. Hans-Dieter Weber vorsätzlich unwahr, ich hätte ihn „beleidigt und bedroht“.

Darauf hin habe ich ihn wegen „Verleumdung“ angezeigt. Nicht etwa ich, sondern die StA Düsseldorf hat erkannt, dass aber der Vorwurf der uneidlichen falschen Zeugenaussage vorläge, und die Sache unter dieser Maßgabe an die StA Dortmund (dort: 060 Js 222/16) abgegeben. Richtig und wahr ist, dass einem Anwalt, der mit einer vorsätzlich unwahren Zeugenaussage seinen Mandanten in der Absicht eines Prozessbetruges beisteht, die Zulassung entzogen werden kann. Deshalb habe ich am 17.05.2016 richtig und wahr berichtet, dass die Staatsanwaltschaft gegen Dr. Weber wegen falscher Zeugenaussage ermittelt und dass diesem der Entzug der Zulassung drohe (übrigens gemäß § 14 Absatz 2 Nr. 8 i.V.m. § 43a Abs. 3 Satz 2 BRAO - so die Anwaltskammer München unter „Verbot der Lüge“.

Dr. Weber reagierte genau so wie man es von einem volksmundlichen „Arschloch“ erwarten würde:

Das auf diesen Bericht hin der Dr. Hans-Dieter Weber in irgendeiner Form Streit suchen würde war mir klar. Allerdings wollte er, genau wie seinerzeit der kriminelle und ebenso verlogene „Rechtsanwalt“ und spätere Selbstmörder Günter Freiherr von Gravenreuth (¹), kein eigenes Geld riskieren und strengte statt einer Zivilklage ein Strafverfahren an. Er behauptete in seinem Strafantrag allerhand krudes Zeug - und legte das Gefälligkeitsgutachten - dessen Mangel an Wahrheit und Wissenschaftlichkeit er sehr genau kannte - erneut als Anlage bei und behauptete über dieses Gutachten vorsätzlich unwahr, das OLG Düsseldorf habe es damals nur verworfen, weil es diesem ausgereicht habe, dass ich verständlich argumentieren konnte. Auch das ist ergo eine klare Lüge.

Wichtig!
  • Ein Beleg für die Richtigkeit der Behauptung vor dem OLG Düsseldorf, dass ich ihn „beleidigt und (oder) bedroht“ hätte, fehlt im Strafantrag vollständig. Es ist sogar das Gegenteil der Fall.
  • Sein Strafantrag ist schon ausweislich des genannten Aktenzeichens (060 Js 222/16) und des einleitenden Satzes ("beantrage ich, dass gegen mich eingeleitete Ermittlungsverfahren einzustellen") seine Reaktion auf meine Vorwürfe und beweist, dass das Verfahren bereits im Stadium eines „Ermittlungsverfahrens“ war - und dass Dr. jur. Hans-Dieter Weber genau das auch sehr genau wusste.
Was danach geschah:
  • Der mir gegenüber voreingenommene Kassler Staatsanwalt Jan Uekermann bekam den Vorgang auf den Tisch, suchte aus dem wirren Zeug die am wenigsten blödsinnig anmutende  Anschuldigung des Dr. Weber heraus und machte eine Anklage daraus. Er behauptet darin, dass meine Aussage, dass gegen den Anwalt ermittelt werde und diesem der Entzug der Zulassung drohe, eine „Verleumdung“ sei. Dazu müsste diese Aussage a) unwahr und b) mir dieser Umstand bewusst sein.
  • Auch die erste Proberichterin am AG Kassel kam wohl nur bis zu den Namen und der Stellung von Angeklagtem („Kein Jurist, also Plebs!“) und Anzeigeerstatter („Ha! Ein Jurist, ein Doktor gar! Dann muss das alles stimmen, da brauch ich nichts lesen!“) - und ließ die Anklage zu.
  • Die zweite Proberichterin wollte nach meiner Gegenvorstellung rasch wegen „Geringfügigkeit“ einstellen. Ich widersprach dem aber.
  • Die dritte Proberichterin wollte -  just in meinem Urlaub, weshalb ich die Antwortfrist versäumte - nochmals wegen „Geringfügigkeit“ einstellen. Ich widersprach dem auch und stellte den Antrag auf „Wiedereinsetzung in den früheren Stand“, also kam es zu einer Verhandlung in welcher die Proberichterin Heer auf meinen Vortrag hin anerkannte, dass keine Verleumdung vorliegt, weil die Ermittlungen stattfanden und der drohende Zulassungsentzug wegen "unsachlichen Verhaltens" objektiv im Bereich des Möglichen liegt. Deshalb wollte diese (Es geht um „hoch angesehener Jurist“ gegen „Assi“) auf „Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises“ untersuchen. Ich hatte im Hinblick auf meine Äußerung und den Teilsatz „wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.“ nichts gegen eine Beweisaufnahme ... Da der Dr. Weber nicht anwesend war, wurde unterbrochen.
  • Die vierte Proberichterin war dann eine Frau Schirmer. Diese kam am 23.1.2019 wohl ebenfalls nur bis zu den Namen und der Stellung von Angeklagtem („Kein Jurist, also Plebs!“) und Anzeigerstatter („Ha! Ein Dr. jur.!“), dachte wohl, ich sei „leicht unterzukriegen“ - und verlor das von ihr versuchte „Kindergarten-Psychospielchen“ um die Sitzhaltung. Und wegen des „Kindergarten-Psychospielchens“ verlor sie auch den Vertrauens- und Respektvorschuss, den man(cher) Richtern oder Richterinnen zunächst einmal (zu)zubilligen (ver)möchte. Als ich ihr dann also klar machte, dass eine Beweisaufnahme und ein Urteil unumgänglich sind und dass ich auf Grund der zahlreichen Lügen des Dr. Weber im Strafantrag sogar die „Kostentragungspflicht des Anzeigenden bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Erstattung einer unwahren Anzeige“ festgestellt wissen wollen werde kam dieser in ihrer Verärgerung über den sich verteidigenden, also „unbotmäßig“ verhaltenden Angeklagten die „gute Idee“ (immerhin war ja neben dem dummdreist falschen Gutachten des Dr. Frieder Nau auch das, dieses verwerfende Urteil des OLG Düsseldorf bei der Akte), mich auf meine Schuldfähigkeit und Verhandlungsunfähigkeit hin zu untersuchen zu lassen. Obwohl ich diese „gute Idee“ für „krude“ hielt (und halte) nahm die Sache eine gute Wende - was bei solchen Gutachten (vor allem in „Rechtsstaaten“ wie der DDR, Bayern oder Hessen) längst nicht immer der Fall ist.
  • Bis jetzt weiß ich immer noch nicht, warum der eigentlich am 23.1.2019 geladene Dr. Weber nicht anwesend war. Die Frau Proberichterin (man könnte auch „Richterazubi“ sagen) Schirmer wollte dazu - trotz meiner Nachfrage - also „par tout“ - nichts mitteilen. Ich will nunmehr nicht, dass diese von mir als „arrogant und an der Wahrheits- und Rechtsfindung nicht interessiert“ empfundene Proberichterin Schirmer zur Richterin Schirmer wird! Das habe ich dem Präsident und dem Richterwahlausschuss auch - hoffentlich rechtzeitig - mitgeteilt.
Das Gutachten (65 Seiten!) liegt nun vor!
Untersucht wurde:
  • Aktuelle Aktenlage 280 Ds – 2660 Js 5822/17
  • Kursorische Auszüge aus dem Blogspot von Jörg Reinholz (2016-2017)
  • Persönliche Mitteilungen des Probanden an die Gutachterin
Das Ergebnis (Auszüge):
„Zwar bedient Herr Reinholz sich einer teilweise polemisch bis unverschämt klingenden Sprache, um seine Anliegen, Meinungen und Standpunkte kund zu tun und nachdrücklich zu vertreten, was die Grenze des Respektempfindens und des zivilisierten Umgangs stark strapazieren mag. Bis auf minimale grammatikalische Fehler, zumeist in der Zeichensetzung, findet sich jedoch nicht ein Satz, der auf eine psychisch relevante Denkstörung – weder formal noch inhaltlich – hinweist.“

„Zwar neigt er zur Weitschweifigkeit und Wiederholungen, was eine gewisse Sorgfalt und wohl auch Neigung zur Pedanterie belegen könnte, andererseits sollen diese aber auch die Unbedingtheit seiner Anliegen und die Komplexität der Zusammenhänge deutlich werden lassen. Er bedient sich also des rhetorischen Stilmittels der Übertreibung, um die gewünschte Wirkung (Empörung?) zu erzielen. Mithin: er lässt sich nicht seinen Mund verbieten.

„Betont sei hier, dass sich diese Annahmen allerdings stets situativ auf ihn und das jeweilige Gegenüber beziehen, sich aber nicht über diese Situation bzw. den Themenkomplex hinaus ausweiten oder unbeteiligte Dritte involvieren.

Es fehlt überhaupt an der diagnostischen Feststellung von falschen Überzeugungen (Wahnvorstellungen), Wahnerlebens oder Halluzinationen im Sinne eines manifesten Wahns.

„Anhand der Aktenlage konnte hier kein Anhalt für das Vorliegen irgendeiner psychischen Störung von einem Ausmaß und Schweregrad gefunden werden, die einem der vier Merkmale zugeordnet werden könnte. Es lagen weder eine „krankhafte seelische Störung“, noch eine „tiefgreifende Bewusstseinsstörung“, „Schwachsinn“ oder „schwere andere seelische Abartigkeit“ zum Zeitpunkt des Tatvorwurfs vor.“
In dem Gutachten ist noch ein wichtiger Punkt:
Vordelinquenz:

Laut Auszug aus dem Bundeszentralregister vom 29.10.2018 (Bd. III der Akte vorgeheftet) liegen keine Eintragungen vor.

Insbesondere für eine „querulatorische Störung“ (von welcher der zur Verleumdung der Gegner offenbar stark neigende Dr. jur. Hans-Dieter Weber so gerne faselt ) fand die Gutachterin keinerlei Anhaltspunkte. Mehr darf ich augenblicklich im Hinblick auf §353d StGB nicht schreiben. Aber bezüglich der „Vordeliquenz“ darf ich der Öffentlichkeit berichten, dass ich (gegenwärtig und seit mehrere Jahrzehnten) nicht mal „Punkte in Flensburg“ habe.

Sollte also nochmals irgend ein Depp oder irgend eine Trine irgendjemand sinngemäß erzählen, ich sei „ein verwirrter Krimineller“ (was schon vorkam), dann bitte ich um Meldung an mich. Ich möchte dann nämlich „das Gutachten hernehmen, es fest zusammen rollen und dann so lange auf diese verlogene und verleumdende Person einwirken, bis diese begreift anerkennt, dass das objektiv unwahr ist.“

Wie es nun weiter geht:
Wie schon gesagt:
„Judo ist, wenn man den Gegner durch Nutzung dessen eigener Kraftanstrengung auf die Matte schickt.“

Jörg Reinholz (grüner Gürtel)

¹) Der „Rechts- und Abmahnanwalt“ Günther Freiherr von Gravenreuth hatte mich „annodazumal“ wegen Verleumdung angezeigt und Strafantrag gestellt, weil ich ihn einen „verlogenen Kriminellen“ nannte. Auch hier kamen erst die „heldenhaft-dämliche und stets unvoreingenommen ermittelnde“ StA Kassel und sodann das AG Kassel zunächst nur bis zu den Namen und Titeln - klagten mich also an bzw. ließen die Anklage zu. In der Verhandlung fiel dann eine Richterin aus allen Wolken, als ich ihr mitteilte, dass diese doch mal bitteschön wenigstens in das Strafregister dieses stark und mit Lügen über mich in die Öffentlichkeit drängenden „Organs der Rechtspflege“ schauen soll - der gar zu hoch angesehene „Rechtsanwalt“ sei ja schließlich (rechtskräftig) wegen mehrerer Straftaten (darunter Urkundenfälschung, Untreue und Betrug) verurteilt! Ich bekam „achtkantig“ einen Freispruch - habe also Erfahrung darin, mit verlogenen und kriminellen Exemplaren der Gattung „Rechtsanwalt“ auch vor Strafgerichten fertig zu werden.

Terroranschlag in Hanau: Die Bundesanwaltschaft wusste, dass der Attentäter „irre“ war! Der Staat ist „irre dumm“ und „datengierig“!

Ich lese gerade entsetzt:
Generalbundesanwalt Peter Frank hat bestätigt, dass die Bundesanwaltschaft schon im vergangenen November Kontakt mit dem mutmaßlichen Attentäter von Hanau hatte. Damals sei bei seiner Behörde eine Anzeige des Mannes eingegangen. Er habe darin Strafanzeige gegen eine unbekannte geheimdienstliche Organisation gestellt und zum Ausdruck gebracht, dass es eine übergreifende große Organisation gebe, die vieles beherrsche, "sich in die Gehirne der Menschen einklinkt und dort bestimmte Dinge dann abgreift, um dann das Weltgeschehen zu steuern".

Quelle: NTV.de
Es gibt da eine Parallele: Auch Günter Freiherr von Gravenreuth wurde, vor seinem Selbstmord, trotz meines Hinweises auf dessen Ankündigung (Gravenreuth veröffentlichte nach Rechtskraft der Verurteilung zu 14 Monaten Haft, er „gehe nicht in Knast“ und - mit Bild derselben - er sei mit seiner Waffe „sehr zufrieden“) vom „Waffen-KVR“ in München die Waffe klar rechtswidrig belassen - denn er war zu mehr als einem Jahr Haft verurteilt. In beiden Fällen - völlig bekloppt und kriminell - wären diese späteren Tatwaffen nämlich von Gesetzes wegen „mangels Zuverlässigkeit“ einzuziehen gewesen. Im Fall des Günter Freiherr von Gravenreuth gehe ich davon aus, dass mich die Entfernung zwischen München und Kassel, der Fahndungsdruck (er hatte sich nicht zum Haftantritt „gestellt“), der Mangel an finanziellen Mitteln und sein kaputter „Schrottbenz“ mich vor einer „Mitnahme“ schützten. Übrigens waren auch Polizisten gefährdet.

Der Staat ist datengierig und gleichzeitig „grenzenlos dumm“!
  1. Da meldet sich ein Typ, der höchst offensichtlich „völlig beknackt“ ist (um das zu erkennen muss man nicht Psychiatrie studiert haben) bei der Bundesanwaltschaft mit Verschwörungstheorien allerersten Grades und die schauen nicht mal nach, ob der einen Waffenschein, Waffenbesitzkarte und also eine oder mehrere Knarren hat?
  2. Ein zu Knast verurteilter Krimineller, der seinen Selbstmord ankündigte, läuft weiter bewaffnet herum, weil die Behörden keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung erkennen können und das mit mir „nicht diskutieren“ weil ich - als „Untertan“ - Argumente genannt habe und weitere haben könnte?
  3. Auch im Fall dieses - „komplett irren“ - Amri, der in Berlin in Terrorabsicht etliche Leute totgefahren hat, wussten die Behörden sehr genau, dass der ein gefährlicher Irrer (Islamisten mit Terror-Plänen sind genau das!) war, spielten aber erst „Beamten-Domino“ und dann Tatsachenverdunkeln?
Aber:
  • Gleichzeitig erhebt der Staat den Anspruch darauf, wegen jeder Pillepalle-Äußerung Meldungen von Blockwarten mit IP, Port und vor allem den Passwörtern zu bekommen? Und nennt das alternativlos?
Man sollte mal untersuchen, wie schnell und in welchem Bezug zur deren Höhe, stabile Alimentierungen wie Beamtensaläre, Richtergehälter, Minister- und Abgeordnetenbezüge zu einer - offenbar kompletten - Verdummung führen! Dies scheint mir recht dringend.

15.02.2020

Realer Kapitalismus...

Ich musste gestern im bald nicht mehr existierenden Supermarkt mit dem besten Gesamtkoeffizient zwischen Misstrauen, Preisen und Erreichbarkeit (solche bei denen „Parkmöglichkeit“ einfließen müsste, buche ich unter „unerreichbar“ weil ich nicht einsehe, bei jedem „Einkaufserlebnis“ die Umwelt mit Abgasen zu verpesten) ganz normale Industrie-Milch (mit 3.5 „ATÜ“) statt Bio-Milch (die Bestandteile waren wohl mal in einer Kuh) mit 3,8 „ATÜ“ kaufen, weil letztere ausverkauft war. Das nenn ich „auf den Hund zu kommen“ denn nach dem „realen Sozialismus“ in der „Täterätäh!“ (sächsisch: „Däderädäh!“) genannten „DDR“ erlebe ich nun auch den „realen Kapitalismus“ als eine Welt der leeren Regale!

Was ist denn mit den ganzen Versprechen blühender Landschaften, voller Regale, ständiger Weltreisen, Demokratie und - was mich ganz besonders betrifft - Rechtsstaatlichkeit?

13.02.2020

Anwalt Dr. jur. Ralf Höcker: „frei erfundener Stuß“ - Rücktritt wegen Bedrohung? Wer, bitte, glaubt dem [d|w]as?

Der Jurist Ralf Höcker (das bleibt er auch falls er infolge aktueller Vorgänge womöglich seine Anwaltszulassung verliert) ist mir persönlich durch die Vertretung der Euroweb durch dessen Kanzlei bekannt. Ich gehe davon aus, jeder in der Kanzlei wusste, dass gelogen wurde bis die Balken sich bogen. Verloren haben die trotzdem. Andere kennen Ralf Höcker als Vertreter eines gewissen türkischen Faschisten aber auch von teutonischen Nazis. Merkwürdig: So richtig erfolgreich war er auch da nicht.

Sein, nach „eher erfolgsarmer“ Tätigkeit als Anwalt, wohl als „Werbung“ gedachter Ausflug in die Politik war nun offenbar ein kurzer: Nachdem er sich mit dem „Werteunion-Flügel“ und jüngst ganz besonders mit der AfD „gemein machte“ kommt nun sein Rücktritt:
Der Bundessprecher der konservativen Werteunion, Ralf Höcker, legt wegen Bedrohungen alle seine politischen Ämter nieder. „Mir wurde vor zwei Stunden auf denkbar krasse Weise klar gemacht, dass ich mein politisches Engagement sofort beenden muss, wenn ich keine "Konsequenzen" befürchten will“, schrieb der Kölner Rechtsanwalt auf Facebook. „Die Ansage war glaubhaft und unmissverständlich. Ich beuge mich dem Druck und lege mit sofortiger Wirkung alle meine politischen Ämter nieder und erkläre den Austritt aus sämtlichen politischen Organisationen.“

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/werteunion-ruecktritt-101.html
Soso. Der Anwalt Doktor (er gab auch schon "Professor" an) Ralf Höcker, der es als „ok“ befand, Journalisten zu bedrohen, wurde also nach eigenen Angaben „bedroht“ und tritt von allen politischen Ämtern zurück.

Merkwürdigerweise machte in den 24 Stunden zuvor eine ganz andere Nachricht die Runde:
offenbar hatte Ralf Höcker aber auch handfestere Interessen: so tauchen seine Daten auf einer Bestellliste des inzwischen nicht mehr existenten Onlineshops „Migrantenschreck“ auf. Im Oktober 2016 entdeckte ein Aktivist die Datenbank, die Bestellungen, Käufer, sowie Umsätze umfasst und die der Betreiber der Seite unverschlüsselt ins Netz gestellt hatte.Ralf Höcker bestellte am 27. Juli 2016 mit der E-Mail hoecker@hoecker.eu einen Schreckschuss-Revolver für 399 Euro und ließ sich diesen an eine Privatadresse in der Kölner Altstadt liefern.

Quelle: https://exif-recherche.org/?p=6606
Höcker bestreitet diese Darstellung auf twitter als „frei erfundenen Stuß“(sic!).

Ich kann nicht wissen, was nun stimmt, denn ich kann weder den Waffenkauf beweisen noch das Gegenteil. Aber auch für die von Ralf Höcker vorgebrachte Bedrohung habe ich keinerlei anderen Anhaltspunkt - als eben nur dessen eigene, unbelegte Behauptung.

Anwälte und Politiker (sic: und Höcker ist war beides) sind mir als Lügner bekannt!

Und da habe ich das Problem: Denn die Ehrlichkeit des Herrn Dr. jur. Höcker unterliegt hier beträchtlichen Zweifeln. Immerhin wäre es plausibel dass er zurücktrat weil er, wenn sich der Vorwurf des Kaufs des „Migrantenschrecks“ erhärtet, als Politiker nicht mehr tragbar wäre. Und dann wäre es glaubhaft, dass er sich also deshalb der angeblichen „Bedrohung“ bedient, um den wahren Grund nicht nennen zu müssen. Und für mich ist es durchaus glaubhaft, dass der Herr Höcker arrogant genug war um sich nach der Empfehlung eines seiner rechtsradikalen Mandanten (oder, ich lasse mal jede politische Korrektheit vermissen, einer Mandantin vom Typ einer „Nazischlampe“?) eine Knarre in einem „nur noch nicht legalem“ Onlineshop besorgt hatte. Dass es nur eine Schreckschusswaffe sein soll stimmt mit meiner Ansicht über ihn überein. Ich halte den Jurist Dr. Professor Ralf Höcker nämlich für einen ausgemachten (sic: Wortspiel!) „Lautsprecher“.

Falls Ralf Höcker diesen „Migrantenschreck“-Dingsbums gekauft hat, stellt sich die Frage, was er denn wohl mit dem mit geliefertem Silikon-Gel wollte? Ich meine, der ist doch „aalglatt“ - also im Rahmen seiner offensichtlich doch begrenzten Möglichkeiten. Vielleicht aber ist er einfach nicht „hart im Nehmen“.

Update:

Bildschirmfoto des Auftritts auf von Ralf Höcker auf twitter.com
„Selbstgekrönter“ Ralf Höcker, stilisiertes „H“...  Was wohl der Dr. Frieder Nau aus Köln dazu sagen würde?

Pascal Goffart - BDSG-Abmahnungen von Pjotr Z. - „Abzocke und Rechtsmissbrauch übelster gravenreuthscher Sitte“ -
Wer zahlt ist dumm!


Günther Freiherr von Gravenreuth war formal Rechtsanwalt, faktisch aber auch ein Betrüger übelster Sorte - und ein verlotterter Abmahnanwalt, der mit (und manchmal auch ohne Mandat) das Abmahnen als Massengeschäft betrieb. Der war mein erster Gegner und hat seine Mitliedschaft in der Münchner Anwaltskammer a) durch die zu seiner Verurteilung führenden Straftaten - und b) (um ganz sicher zu gehen) - durch eiliges Blei beendet. Auch der, in der Kanzlei Z. „die Hosen anhabende“ und zu versorgende Philipp Berger, der schon früher mal der Chef von Pjotr Z. war, ist kein Anwalt mehr.

Inzwischen ist die Rechtsprechung zum Rechtsmissbrauch durch das Abmahnunwesen solcher Lumiche gefestigt: Abmahnungen, bei denen es nicht darum geht, die Abgemahnten zu einem gesetzeskonformen Verhalten anzuhalten, sondern damit eine gewinnbringende Beschäftigung zu betreiben, sind rechtsmissbräuchlich, weshalb die Klage zurückzuweisen ist. (Für viele: OLG Hamm, Urteil vom 24.03.2009  Az.: 4 U 211/08), oder, um bei dem Münchner Lumich Günther Freiherr von Gravenreuth zu bleiben, Symicron vers. Strieder, OLG Düsseldorf, 2001. Auch das Gravenreuth damals schwer beschädigende Urteil des LG München in der "Webspace"- Sache 9 HK O 14840/99 zeigt auf, was Rechtsmissbrauch ist: „Der Beklagte hat den Vortrag zur "serienmäßige Abmahnung" durch konkrete Anlagen im im Schriftsatz vom 08.12.1999 weiter präzisiert: Danach sind seit August 1999 seitens des Klägers durch den hier tätig gewordenen Verfahrensbevollmächtigen insgesamt 14 Abmahnung erfolgt“, sodann „Indiziell verwertet die Kammer in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, daß gewissermaßen schematisch und ohne jede Differenz hinsichtlich des "Störers" ... abgemahnt wurde ... “ und „selbst dort, wo jeder vernünftige und halbwegs an einem fairen Verfahren Interessierte Bemühungen, durch Einsatz von Gerichten Entscheidungen zu erzwingen, unterläßt, klagte der Kläger und dokumentiert hierdurch sein Kosteninteresse nach Auffassung der Kammer in besonders deutlicher Form.

DAS kann (und sollte) man „gefestigte Rechtsprechung“ nennen!

Als “besonders dämliche Handlung“ - formal von Pjotr Z. zu vertreten - betrachte ich es, dass über die angemaßten Streitwerte eine höchst offensichtliche Einkommensmaximierung betrieben wird. Das - ausgerechnet - formell von Pjotr Z. selbst - in zahlreichen solcher Abmahnungen seit etwa Jahresbeginn bemühte - erstinstanzliche - Urteil des AG München vom 04.09.2019, Az. 155 C 1510/18 und das ebenso bemühte Urteil des LG München wie auch die anderen geben nämlich her, dass die - formal von Pjotr Z. - neuerdings als Bemessungsgrundlage hereigezogenen 5000 Euro (anno 2019 waren es noch 4000 Euro) absolut willkürlich sind. Und aus meiner Sicht handelt es hier um einen „Betrug durch bewusst falsches Vormachen der Rechtskonformität einer Forderung“, weil ich unterstelle, dass ein Anwalt so dämlich gar nicht kann, als dass er diesen Umstand übersehen könnte.

So wie die Dinge und Aktenzeichen hier herumliegen sind auch die, auf das BDSG gestützten Abmahnungen, angeblich mit dem Mandat eines scheinbar sich auch beim Pokern oft „verzockenden“ Pascal Goffart, der wiederum angeblich in Düsseldorf und Wien zu leben vorgibt, also „ein besonders krasser Fall des Rechtsmissbrauch, der Abzocke und des Betrugs“.

Ich habe mir mal die hier vorliegenden und sich stark häufenden Aktenzeichen und deren Nummern angesehen:

Aktuell haben Pjotr Z. (der noch Rechtsanwalt ist) und sein Assessor Berger (der mal Rechtsanwalt war) demnach eine beachtliche Fallzahl - die meisten davon betreffen offensichtlich den Pascal Goffart und also Abmahnungen bezüglich behaupteter BDSG-Verstöße. Auf das Jahr hochgerechnet ergeben diese eine sehr grobe und höchst ungenaue (und vor allen nicht realisierte!) Umsatzschätzung von jährlich rund einer 1 Million Euro.

Die aber "netto".

Und da stellt sich die Frage, ob und wie denn der „so gar arme und bedauerliche“ Herr Pascal Goffart, der die Anmeldung zu Newslettern und das Fordern der Auskünfte gemäß Art. 15 BDSG offensichtlich zu seinem Job gemacht hat, die eigentlich übliche Vorauszahlung für diese Gebühren an Herrn Z. geleistet haben will.

In diesem Sinne freue ich mich sehr auf ein (erneutes) gerichtliches Zusammentreffen mit Pjotr Z., dem Poker-Goffart und vor allem dessen, was meine Person betrifft, sehr „leiderfahrenem“ Herrn Chef-Assessor Berger!

Ehre, wem Ehre gebührt: Pjotr Z., sein Chef-Assessor Philipp Berger sowie der „Anscheinsmandant“ Pascal Goffart erhalten für den „kaum noch mutmaßlichen“ Rechtsmissbrauch und die verbundene Abzocke die „Günter-Freiherr-von-Gravenreuth-(geb. Dörr)-Ehrenmedaille zum Selbstausdrucken auf wertlos werdendem Kanzleipapier“.(Rechte am Bild, Text und Design: Jörg Reinholz)
Wie schnell auch sehr viel Kanzleipapier wertlos wird weiß ja der, „die Hosen anhabende“ Assessor Berger sehr genau. Der war schließlich mal „Rechtsanwalt“.

Wer zahlt ist dumm! - Zeugenaufruf

Falls der Vorgang bekannt vorkommt sollten Sie über mich den "Kurzschluss" suchen. Denn der Nachweis möglichst zahlreicher identischer Fälle dient dem Beweis des Rechtsmissbrauchs und also der Abwehr der Forderung.

Kontakt via:

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel

0561 317 22 77
joerg.reinholz@gmail.com

Bitte senden Sie sämtlichen Schriftverkehr als gut lesbaren Scan. Sie erhalten im Gegenzug die anderen Meldungen bzw. den Schriftverkehr der anderen Fälle und können sich so ggf. gegen die unberechtigt anmutende Kostennote verteidigen.


Statistik:

Verlogene Anwälte: IIIII
Rechtsbeugende Richter: IIIIIIII
Sonstiges Pack: IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII

01.02.2020

Frage: „Was dauert in Deutschland länger als einen Flughafen zu bauen?“


Antwort: „Zum Schutz der Verbraucher etwas einfaches und wirksames gegen Betrug, Kostenfallen und Abzocke zu tun.“
Am 1. Februar 2020 treten die von der Bundesnetzagentur festgelegten Vorgaben endgültig in Kraft, die das Bezahlen von Abonnements und Einzelkäufen bei Drittanbietern über die Mobilfunkrechnung des Providers neu regeln. Dazu müssen Mobilfunkanbieter mehrere technische, administrative und finanzielle Vorkehrungen umsetzen, die im Kampf gegen Kostenfallen und Abzocke mehr Sicherheit und Transparenz für die Kunden bringen sollen.

Quelle: heise.de
 Das Problem dürfte seit ca. 25 Jahren bekannt sein.