21.02.2020

Ein weiterer Reinfall für „Rechtsanwalt“ Dr. jur. Hans-Dieter Weber, AWPR Dortmund - Ich jedenfalls bin gesund
... und werde vor dem AG Kassel „richtig Gas geben“!

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

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„abyssus abyssum invocat“
(Der Abgrund ruft den Abgrund herbei!)

Der Euroweb-Anwalt Dr. jur. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund verbreitet seit dem Jahr 2013, konkret einem für die Euroweb gegen mich verlorenem Verfahren, wider besseren Wissens, ganz bewusst die Mär vom "nicht geschäftsfähigen" Jörg Reinholz, der ein „Querulant“ und von einer „Kampfparanoia“ getrieben sei. Hierbei stützt er sich auf ein von ihm bestelltes Gefälligkeitsgutachten des Kölner Psycho-Dr. Frieder Nau - der in seiner "Privatexpertise" aber lediglich seine eigene und höchst auffällige TatsachenUNtreue publik macht. Zum Beispiel „zahlreiche Superlative“ sieht, wo kein einziges ist. Weshalb ich nicht nur den gar feinen, selbst grob austeilenden und bei Reaktionen weinerlich-empfindsamen Herrn Weber sondern auch diesen „Psycho-Doktor“ für „professionelle Lügner“ halte.

Am 12.05.2015 belog Dr. Weber das OLG Düsseldorf und legte eben dieses Gefälligkeitsgutachten des Dr. Frieder Nau dem OLG Düsseldorf erneut vor, damals aber in dem gesicherten Wissen, dass es gerade nicht zum Beweis seiner dreckigen Behauptungen taugt. (Im verlinkten Urteil, ab Seite 6)

Im gleichen Schriftsatz behauptete Dr. jur. Hans-Dieter Weber vorsätzlich unwahr, ich hätte ihn „beleidigt und bedroht“.

Darauf hin habe ich ihn wegen „Verleumdung“ angezeigt. Nicht etwa ich, sondern die StA Düsseldorf hat erkannt, dass aber der Vorwurf der uneidlichen falschen Zeugenaussage vorläge, und die Sache unter dieser Maßgabe an die StA Dortmund (dort: 060 Js 222/16) abgegeben. Richtig und wahr ist, dass einem Anwalt, der mit einer vorsätzlich unwahren Zeugenaussage seinen Mandanten in der Absicht eines Prozessbetruges beisteht, die Zulassung entzogen werden kann. Deshalb habe ich am 17.05.2016 richtig und wahr berichtet, dass die Staatsanwaltschaft gegen Dr. Weber wegen falscher Zeugenaussage ermittelt und dass diesem der Entzug der Zulassung drohe (übrigens gemäß § 14 Absatz 2 Nr. 8 i.V.m. § 43a Abs. 3 Satz 2 BRAO - so die Anwaltskammer München unter „Verbot der Lüge“.

Dr. Weber reagierte genau so wie man es von einem volksmundlichen „Arschloch“ erwarten würde:

Das auf diesen Bericht hin der Dr. Hans-Dieter Weber in irgendeiner Form Streit suchen würde war mir klar. Allerdings wollte er, genau wie seinerzeit der kriminelle und ebenso verlogene „Rechtsanwalt“ und spätere Selbstmörder Günter Freiherr von Gravenreuth (¹), kein eigenes Geld riskieren und strengte statt einer Zivilklage ein Strafverfahren an. Er behauptete in seinem Strafantrag allerhand krudes Zeug - und legte das Gefälligkeitsgutachten - dessen Mangel an Wahrheit und Wissenschaftlichkeit er sehr genau kannte - erneut als Anlage bei und behauptete über dieses Gutachten vorsätzlich unwahr, das OLG Düsseldorf habe es damals nur verworfen, weil es diesem ausgereicht habe, dass ich verständlich argumentieren konnte. Auch das ist ergo eine klare Lüge.

Wichtig!
  • Ein Beleg für die Richtigkeit der Behauptung vor dem OLG Düsseldorf, dass ich ihn „beleidigt und (oder) bedroht“ hätte, fehlt im Strafantrag vollständig. Es ist sogar das Gegenteil der Fall.
  • Sein Strafantrag ist schon ausweislich des genannten Aktenzeichens (060 Js 222/16) und des einleitenden Satzes ("beantrage ich, dass gegen mich eingeleitete Ermittlungsverfahren einzustellen") seine Reaktion auf meine Vorwürfe und beweist, dass das Verfahren bereits im Stadium eines „Ermittlungsverfahrens“ war - und dass Dr. jur. Hans-Dieter Weber genau das auch sehr genau wusste.
Was danach geschah:
  • Der mir gegenüber voreingenommene Kassler Staatsanwalt Jan Uekermann bekam den Vorgang auf den Tisch, suchte aus dem wirren Zeug die am wenigsten blödsinnig anmutende  Anschuldigung des Dr. Weber heraus und machte eine Anklage daraus. Er behauptet darin, dass meine Aussage, dass gegen den Anwalt ermittelt werde und diesem der Entzug der Zulassung drohe, eine „Verleumdung“ sei. Dazu müsste diese Aussage a) unwahr und b) mir dieser Umstand bewusst sein.
  • Auch die erste Proberichterin am AG Kassel kam wohl nur bis zu den Namen und der Stellung von Angeklagtem („Kein Jurist, also Plebs!“) und Anzeigeerstatter („Ha! Ein Jurist, ein Doktor gar! Dann muss das alles stimmen, da brauch ich nichts lesen!“) - und ließ die Anklage zu.
  • Die zweite Proberichterin wollte nach meiner Gegenvorstellung rasch wegen „Geringfügigkeit“ einstellen. Ich widersprach dem aber.
  • Die dritte Proberichterin wollte -  just in meinem Urlaub, weshalb ich die Antwortfrist versäumte - nochmals wegen „Geringfügigkeit“ einstellen. Ich widersprach dem auch und stellte den Antrag auf „Wiedereinsetzung in den früheren Stand“, also kam es zu einer Verhandlung in welcher die Proberichterin Heer auf meinen Vortrag hin anerkannte, dass keine Verleumdung vorliegt, weil die Ermittlungen stattfanden und der drohende Zulassungsentzug wegen "unsachlichen Verhaltens" objektiv im Bereich des Möglichen liegt. Deshalb wollte diese (Es geht um „hoch angesehener Jurist“ gegen „Assi“) auf „Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises“ untersuchen. Ich hatte im Hinblick auf meine Äußerung und den Teilsatz „wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.“ nichts gegen eine Beweisaufnahme ... Da der Dr. Weber nicht anwesend war, wurde unterbrochen.
  • Die vierte Proberichterin war dann eine Frau Schirmer. Diese kam am 23.1.2019 wohl ebenfalls nur bis zu den Namen und der Stellung von Angeklagtem („Kein Jurist, also Plebs!“) und Anzeigerstatter („Ha! Ein Dr. jur.!“), dachte wohl, ich sei „leicht unterzukriegen“ - und verlor das von ihr versuchte „Kindergarten-Psychospielchen“ um die Sitzhaltung. Und wegen des „Kindergarten-Psychospielchens“ verlor sie auch den Vertrauens- und Respektvorschuss, den man(cher) Richtern oder Richterinnen zunächst einmal (zu)zubilligen (ver)möchte. Als ich ihr dann also klar machte, dass eine Beweisaufnahme und ein Urteil unumgänglich sind und dass ich auf Grund der zahlreichen Lügen des Dr. Weber im Strafantrag sogar die „Kostentragungspflicht des Anzeigenden bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Erstattung einer unwahren Anzeige“ festgestellt wissen wollen werde kam dieser in ihrer Verärgerung über den sich verteidigenden, also „unbotmäßig“ verhaltenden Angeklagten die „gute Idee“ (immerhin war ja neben dem dummdreist falschen Gutachten des Dr. Frieder Nau auch das, dieses verwerfende Urteil des OLG Düsseldorf bei der Akte), mich auf meine Schuldfähigkeit und Verhandlungsunfähigkeit hin zu untersuchen zu lassen. Obwohl ich diese „gute Idee“ für „krude“ hielt (und halte) nahm die Sache eine gute Wende - was bei solchen Gutachten (vor allem in „Rechtsstaaten“ wie der DDR, Bayern oder Hessen) längst nicht immer der Fall ist.
  • Bis jetzt weiß ich immer noch nicht, warum der eigentlich am 23.1.2019 geladene Dr. Weber nicht anwesend war. Die Frau Proberichterin (man könnte auch „Richterazubi“ sagen) Schirmer wollte dazu - trotz meiner Nachfrage - also „par tout“ - nichts mitteilen. Ich will nunmehr nicht, dass diese von mir als „arrogant und an der Wahrheits- und Rechtsfindung nicht interessiert“ empfundene Proberichterin Schirmer zur Richterin Schirmer wird! Das habe ich dem Präsident und dem Richterwahlausschuss auch - hoffentlich rechtzeitig - mitgeteilt.
Das Gutachten (65 Seiten!) liegt nun vor!
Untersucht wurde:
  • Aktuelle Aktenlage 280 Ds – 2660 Js 5822/17
  • Kursorische Auszüge aus dem Blogspot von Jörg Reinholz (2016-2017)
  • Persönliche Mitteilungen des Probanden an die Gutachterin
Das Ergebnis (Auszüge):
„Zwar bedient Herr Reinholz sich einer teilweise polemisch bis unverschämt klingenden Sprache, um seine Anliegen, Meinungen und Standpunkte kund zu tun und nachdrücklich zu vertreten, was die Grenze des Respektempfindens und des zivilisierten Umgangs stark strapazieren mag. Bis auf minimale grammatikalische Fehler, zumeist in der Zeichensetzung, findet sich jedoch nicht ein Satz, der auf eine psychisch relevante Denkstörung – weder formal noch inhaltlich – hinweist.“

„Zwar neigt er zur Weitschweifigkeit und Wiederholungen, was eine gewisse Sorgfalt und wohl auch Neigung zur Pedanterie belegen könnte, andererseits sollen diese aber auch die Unbedingtheit seiner Anliegen und die Komplexität der Zusammenhänge deutlich werden lassen. Er bedient sich also des rhetorischen Stilmittels der Übertreibung, um die gewünschte Wirkung (Empörung?) zu erzielen. Mithin: er lässt sich nicht seinen Mund verbieten.

„Betont sei hier, dass sich diese Annahmen allerdings stets situativ auf ihn und das jeweilige Gegenüber beziehen, sich aber nicht über diese Situation bzw. den Themenkomplex hinaus ausweiten oder unbeteiligte Dritte involvieren.

Es fehlt überhaupt an der diagnostischen Feststellung von falschen Überzeugungen (Wahnvorstellungen), Wahnerlebens oder Halluzinationen im Sinne eines manifesten Wahns.

„Anhand der Aktenlage konnte hier kein Anhalt für das Vorliegen irgendeiner psychischen Störung von einem Ausmaß und Schweregrad gefunden werden, die einem der vier Merkmale zugeordnet werden könnte. Es lagen weder eine „krankhafte seelische Störung“, noch eine „tiefgreifende Bewusstseinsstörung“, „Schwachsinn“ oder „schwere andere seelische Abartigkeit“ zum Zeitpunkt des Tatvorwurfs vor.“
In dem Gutachten ist noch ein wichtiger Punkt:
Vordelinquenz:

Laut Auszug aus dem Bundeszentralregister vom 29.10.2018 (Bd. III der Akte vorgeheftet) liegen keine Eintragungen vor.

Insbesondere für eine „querulatorische Störung“ (von welcher der zur Verleumdung der Gegner offenbar stark neigende Dr. jur. Hans-Dieter Weber so gerne faselt ) fand die Gutachterin keinerlei Anhaltspunkte. Mehr darf ich augenblicklich im Hinblick auf §353d StGB nicht schreiben. Aber bezüglich der „Vordeliquenz“ darf ich der Öffentlichkeit berichten, dass ich (gegenwärtig und seit mehrere Jahrzehnten) nicht mal „Punkte in Flensburg“ habe.

Sollte also nochmals irgend ein Depp oder irgend eine Trine irgendjemand sinngemäß erzählen, ich sei „ein verwirrter Krimineller“ (was schon vorkam), dann bitte ich um Meldung an mich. Ich möchte dann nämlich „das Gutachten hernehmen, es fest zusammen rollen und dann so lange auf diese verlogene und verleumdende Person einwirken, bis diese begreift anerkennt, dass das objektiv unwahr ist.“

Wie es nun weiter geht:
Wie schon gesagt:
„Judo ist, wenn man den Gegner durch Nutzung dessen eigener Kraftanstrengung auf die Matte schickt.“

Jörg Reinholz (grüner Gürtel)

¹) Der „Rechts- und Abmahnanwalt“ Günther Freiherr von Gravenreuth hatte mich „annodazumal“ wegen Verleumdung angezeigt und Strafantrag gestellt, weil ich ihn einen „verlogenen Kriminellen“ nannte. Auch hier kamen erst die „heldenhaft-dämliche und stets unvoreingenommen ermittelnde“ StA Kassel und sodann das AG Kassel zunächst nur bis zu den Namen und Titeln - klagten mich also an bzw. ließen die Anklage zu. In der Verhandlung fiel dann eine Richterin aus allen Wolken, als ich ihr mitteilte, dass diese doch mal bitteschön wenigstens in das Strafregister dieses stark und mit Lügen über mich in die Öffentlichkeit drängenden „Organs der Rechtspflege“ schauen soll - der gar zu hoch angesehene „Rechtsanwalt“ sei ja schließlich (rechtskräftig) wegen mehrerer Straftaten (darunter Urkundenfälschung, Untreue und Betrug) verurteilt! Ich bekam „achtkantig“ einen Freispruch - habe also Erfahrung darin, mit verlogenen und kriminellen Exemplaren der Gattung „Rechtsanwalt“ auch vor Strafgerichten fertig zu werden.

7 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Nicht nur "Kevin" ist ein Urteil.

Anonym hat gesagt…

Lieber Herr Reinhold,

alle Anwälte, die die ungerechtfertigten Forderungen der Euroweb durchsetzen haben nach § 14 Absatz 2 Nr. 8 BRAO ihre Anwaltszulassung verwirkt:

"Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist zu widerrufen, ...wenn der Rechtsanwalt eine Tätigkeit ausübt, die mit seinem Beruf, insbesondere seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege nicht vereinbar ist oder das Vertrauen in seine Unabhängigkeit gefährden kann."

Das Verhalten der Euroweb-RAe (wenn sie ganz bewusst die zahlreichen Geneppten der Euroweb unter Druck setzen) hat mit Nötigung, aber nichts mit Rechtspflege zu tun.
Klar zittern die jetzt, wenn da mal einer darauf hofft, dass der Rechtsstaat funktioniert und den Richtern aufzeigt, was wirklich Sache ist.

Ich drücke Ihnen die Daumen und hoffe ebenfalls darauf, dass das Rechtssystem so funktioniert, wie es funktionieren sollte.

. hat gesagt…

> alle Anwälte, die die ungerechtfertigten Forderungen der Euroweb durchsetzen haben nach § 14 Absatz 2 Nr. 8 BRAO ihre Anwaltszulassung verwirkt

Im Prinzip ist das richtig (weil es faktisch an dem Folgenden nie mangelte), aber da fehlt mir ein „wissentlich“, ein „entgegen eigener Überzeugung“ und natürlich „mit dem Mittel bewusst unwahrem Vortrages“.

Anonym hat gesagt…

"Sollte also nochmals irgend ein Depp oder irgend eine Trine irgendjemand sinngemäß erzählen, ich sei „ein verwirrter Krimineller“ (was schon vorkam),"

Das stimmt. Sinngemß sagte das Denis Pohlan, Webseitenarea GmbH, 2019 bei einem Einstellungsgespräch. Ich habe dann doch mehr auf ihre Berichte und die negativen Bewertungen bei Kununo vertraut - und etwas seriöses gefunden.

Anonym hat gesagt…

Hallo Herr Reinholz,

soweit der von Ihnen namentlich genannte Herr tatsächlich keine, vor oder spätestens am 12.05.2015 von Ihnen getätigte Bedrohung und Beleidigung vorzulegen weiß dürfte es sehr schwierig werden, Sie zu verurteilen. Aber §469 StPO wird sehr selten und ungern angewandt. Allerdings könnte die Antwort auf diese Frage - und nachfolgend die, ob ein Strafverfahren gegen ihn in Gange kommt, welches nach Rechtskraft des Urteils auch zum Verlust der Anwaltszulassung führen kann - im Hinblick auf die Stringenz, mit welcher der Herr dann vorging, sehr interessant werden.

Anonym hat gesagt…

Das sind die Nachrichten, die einem den Tag verschönern können. Weiter so, und viel Erfolg.

Anonym hat gesagt…

Man stelle sich vor, in der Kanzlei bricht ein Notfall aus (Herzinfarkt als Folge eines erneuten verlorenen Gerichtsverfahrens). Wie da wohl der Notruf gewählt werden würde. o.O

Mal ins blaue hinein geraten würde ich tippen, etwa so: https://www.youtube.com/watch?v=EoP7ZyEMoW0

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