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09.09.2025

LG Kassel wirft die Textbausteinmaschine an und versagt komplett: Ich muss also mal wieder vor das OLG...

Vorab: Übermorgen kommen zwei Urteile des OLG Frankfurt, welche so einigen Quatsch der Vorinstanz (LG Frankfurt, 3. ZK, Richterin Ina Frost) aufheben. Das LG Frankfurt hatte mir im Widerspruch zu den vorgestellten Tatsachen allen Ernstes verboten über einen selbsternannten „Docmacher“ aus Hannover zu berichten, dass er mich stalkte und dass ich dessen Veröffentlichungen entnehme, dass er rechtsextrem, sogar rechtsradikal sei. Das OLG hatte in der mündlichen Verhandlung klar durchblicken lassen, dass es die Urteile des LG in diesen Punkten aufheben wird. Der Bericht kommt, sobald ich das Urteil habe.

Das mir durch üble Rechtsbrüche (die das OLG auch aufgehoben hat) extrem negativ als „Rechtsfreie Zone“ bekannte LG Kassel verbietet mir in einem kruden, viele Seiten lang aus Textbausteinen zusammengerührtem „Urteil“ allen Ernstes den Bericht, dass ich einen Prozessbetrüger aus Hannover Prozessbetrüger nennen darf. Das LG hat sich allen Erstes vollständig über den Vortrag beider Parteien hinweggesetzt, welche diese Bezeichnung als Tatsachenbehauptung einstuften und vermeint, bei einer so schwer wiegende Meinungsäußerung müsse man sich auf wahre Tatsachen stützen, die zu dem so einfach formuliert sein müssten, dass ein Vollidiot („unaufmerksamer Leser“) - oder eben eine sich neben der Spur befindliche Frau Prof. Dr. jur. diese leicht erfassen könne. 

Damit sich Öffentlichkeit, wie vom LG Kassel gefordert, ein Bild über wenigstens eines Teil der Straftaten bzw. erhobenen Vorwürfe machen kann, folgt hier eine kleine, sehr unvollständige Liste:

Den vollständigen Bericht veröffentliche an anderer Stelle, denn Blogger.com bekommt schnell Bauchschmerzen, wenn ich den Namen des kleinen und garstigen Betrügers nenne.

Gegen das so genannte „Urteil“ wurde heute (11.09.2025) Berufung eingelegt. Es ist nicht rechtskräftig geworden.