01.10.2020

„Ein besonderes Kind“, Professor Doktor Ralf Höcker (Köln) vertieft Zweifel an der Qualität der juristischen Ausbildung in Deutschland
Und: Sind manche Psychologen selbst „Psychos“?

Der mir als Anwalt von extremen Rechten, nationalistischen Diktatoren und anderem, übel verlogenem Pack bekannt gewordene Professor Doktor Ralf Höcker aus Köln wurde und wird ja immer mal durch öffentliche Äußerungen auffällig, in denen er ganz bewusst darstellt, dass er es durchaus als Job eines „Rechts-Anwaltes“ ansieht, auch berechtigte Kritik an zu Recht Kritisierten zu unterdrücken. Geholfen hat dabei das Land- und Klüngelgericht zu Köln, welches sich jahrelang einen harten Wettbewerb um die offensichtlich verlogensten und kriminellsten Gerichtstouristen mit dem LG Hamburg lieferte und hierfür Tatsachen und das Recht im Rahmen einer systematisch entgrenzten richterlichen Willkür ignorierte.

Zum „mustergültigen Demokrat“ macht das den Rechts-außen-Anwalt Höcker nicht - aber ich will hier nicht lange „herumschwafeln“, wie der wohl feine und gelegentlich besonders feinfühlige Herr Höcker das offensichtlich gerne macht. Ich komme zur Sache:

A) Die „Protagonisten“:

  1. Als „Minderbeteiligte“ ein Gerd und eine S. Pohland, die formal Erziehungsberechtigte also Erziehungsverpflichtete eines gewissen Lukas Pohland sind.

  2. Ein die Erziehungsberechtigung erdulden müssender Lukas Pohland aus Schwerte, dessen Name und Adresse auf so einigen Webseiten im Impressum oder nebst der Behauptung, er sei Journalist und/oder Autor, steht. Übrigens ist er offenbar Realschüler. Diese, ebenfalls von ihm stammende Information kann man öffentlich nachlesen. Ich habe absolut nichts gegen den Bursche, empfinde sein Motiv sogar als „geradezu ritterlich“. Aber in dieser Geschichte ist er das Opfer garstiger Erwachsener.

  3. Die seit Jahren formal erwachsene und gebildete aber dennoch mindestens nahe an der Gesetzwidrigkeit und definitiv moralisch verwerflich handelnde Dr. Catarina Katzer,  die den Lukas Pohland als „Wunderkind“ benutzt um deren wirtschaftliche Aktivitäten zu befördern. In ihrer öffentlichen Selbstdarstellung bewirbt diese sich selbst wie folgt:
    „Dr. Catarina Katzer gehört zu den führenden Experten auf dem Gebiet "Cyberpsychologie-Verhalten, Emotionen und Denken im digitalen Zeitalter“
    (Beweis: Bildschirmfoto von „chatgewalt.de“)


    ... wodurch sie sich selbst, psychologisch gesehen, in eine Ecke stellt, die wohl nicht nur ich für sehr bedenklich halte. Ich halte es sogar für „prinzipiell möglich“, dass deren Kollege Dr. Frieder Nau bei der Erstellung einer gewissen „Expertise“ eine der Webseiten der Frau Dr. Catarina Katzer statt meine Webseite im Sinne hatte.

    Eben diese Dr. Catarina Katzer ist mir schon einmal aufgefallen. Denn in einem der denkwürdigen, an die geistige Unterschicht adressierten Filmchen des „merkwürdig bis strafbar“ agierenden „Vollpfosten- und Sensationsjournalisten“ Oliver Koytek, der nicht nur für mich sehr viel mehr ein „Schleichwerber“ als ein „Journalist“ ist, hatte diese einen Auftritt und „betreute“ ein 15 jähriges Mädchen, welches von besagtem Herrn Koytek und der selbst ernannten „Medienethikerin“ Frau Dr. Catarina Katzer als „betreuende Psychologin“ dazu angehalten, also missbraucht wurde, vor der Kamera des Herrn Koytek mit einem Pädophilen per Video zu chatten! Nach meiner Ansicht war diese Handlung mindestens ein Fall für die Ärztekammer - womöglich sogar für den Staatsanwalt.

    Chatten mit Pädophilen:  Die tatsächlich öffentlichkeitsgeile, angebliche „Mobbingbekämpferin“ Caterina Katzer neben der dazu angestifteten Minderjährigen. Das wurde im ZDF gezeigt und so offenkundig u.a. Mobbing gegen die Schülerin wissentlich und willentlich provoziert.

    Ich denke nämlich, man sollte genau dieser Dr. Catarina Katzer wegen genau dieser „Nummer“ mindestens die Approbation entziehen!

    Sie kann dann ja versuchen von der Schleichwerbung (nicht gekennzeichnete Werbung) für diverse „Beste deutsche Wirtschaftsbücher“ oder eben vom eigenen (e-)Papiermüll zu leben.

    Das „besondere Kind“ Lukas Pohland wird in der Presse immer wieder zusammen mit der angeblich sogar zur „international gefragten Expertin und Beraterin“ mutierten Catarina Katzer genannt. Das diese durch die zahlreich lancierten Presseartikel in erheblichem Umfang beworben wird und dass das „besondere Kind“ Lukas Pohland vor allem ein Vehikel für die ureigenen finanziellen Interessen der Catarina Katzer ist, steht für Nachdenkende außerhalb jedes vernünftigen Zweifels.

    "Best of the Best I": An anderer Stelle wird diese Frau Katzer (angeblich von Lukas Pohland!) als „führende Expertin“ eines „Institut für Cyberpsychologie & Medienethik, Köln beschrieben. Ich habe nach diesem Institut vergeblich gesucht und frage mich also, wann die Expertin“ denn Pertingewesen sein will und was eine führende Ex“ nun wieder sein soll.

    Im Ganzen scheint die Frau Dr. Catarina Katzer selbst ein „besonderes psychlogisches Setup“ zu haben. Ich meine, deren öffentlicher Missbrauch mindestens zweier Kinder zur Hervorhebung und Bewerbung der eigenen Person und deren eigene Webseite lässt auf eine „erhebliche Selbstüberschätzung, verbunden mit einer besonders rigorosen und antisozialen Rücksichtslosgkeit" schließen.


  4. Professor Doktor Ralf Höcker und ein Dr. Lucas Brost die mal als „Höcker Rechtsanwälte, Friesenplatz 1, 50672 Köln“ und mal als „Rechtsanwälte Höcker PartGmbB, Friesenplatz 1, 50672 Köln“ auftreten - was im Hinblick auf die Haftung und die fiskalische Beurteilung durchaus ein wesentlicher Unterschied und also fragwürdig ist.

  5. Ein weiteres Subjekt meiner Betrachtungen ist auch ein "Rechtsanwalt": Hartmut Ganzke, Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Fröndenberg, Holzwickede, Schwerte und Unna. Seit 2012 Mitglied des Innenausschusses und seit 2017 zusätzlich als innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion tätig. Angeblich sei er „Kinderschützer“. Dieses ist er wohl weil er sich an der Hatz „Großen Koalition“ auf die Bürgerrechte (insbesondere Privatsphäre) beteiligt - aber wahrscheinlich vor allem weil er immer mal im Wahlkampf ist - wie sich weiter unten sehr deutlich zeigen wird.

  6. Ein Blogger, dem allerhand Merkwürdigkeiten (Abschnitte A und B) aufgefallen sind.

  7. Das LG und das OLG Köln als „Spaßbremsen“ für Dr. Professor Höcker.

B) Der Geschichte erster Teil: Ein Minderjähriger im Impressum „merkwürdig erwachsen“ anmutender Webseiten und mindestens eines Vereins - wohl aber nicht wirklich im Mittelpunkt!

Lukas Pohland, der (gegenwärtig) formal die Erziehung der dazu verpflichteten Gerd und Sabine Pohland zu ertragen hat, tritt seit einigen Jahren auf Webseiten und mit Artikeln rund um das Thema (Cyper-)mobbing als Protagonist in Erscheinung. Offenbar begann das zu einer Zeit, als er gerade mal 12 oder 13 Jahre alt war. Die Webseiten und Artikel haben nahezu durch die Bank folgende Merkmale:

  • Eine unglaublich „geschliffene“ Ausdrucksweise - die man sehr viel mehr von Erwachsenen mit Hochschulausbildung erwarten würde.
  • Die Verwendung zahlreicher Fachbegriffe aus dem Bereich der Psychologie.
  • Bewerbung just jener Frau Dr. Catarina Katzer, die sich auf ihren eigenen Webseite „in psychologisch bedenklicher Weise“ bewirbt.
  • Lukas Pohland wird bzw. wurde bis kurz vor dem Rechtsstreit rechtswidrig (da ja minderjährig) im Impressum angegeben:

  • Doch das ist noch nicht alles. Über den Verein finde ich folgende Nachricht vom 10.12.2018:

    „Lukas Pohland wurde im Oktober bei der Gründungsversammlung einstimmig als 1. Vorsitzender gewählt. Zum Vorstandsteam gehört außerdem Nicole Schelter. Die Unternehmensberaterin ist zur 2. Vorsitzenden gewählt worden. Auch Schelter hatte bereits Kontakt zu dem Thema. Außerdem gehört dem Vorstand auch der Schriftführer Daniel Groß an. Groß leitet „Vierzehn05“ – eine Kreativ- und Werbeagentur aus Schwerte.“

    Das klingt alles „extrem glaubwürdig“: Lukas Pohland wurde laut Schriftsatz der Kanzlei des Professor Ralf Höcker am 25.08.2004 geboren. Sieben Personen gründen also einen Verein und der damals höchstens 14-jährige Schüler wird zum formalen „Vorsitzenden“, eine Unternehmensberaterin zur 2. Vorsitzenden und der Inhaber einer Werbeagentur (Daniel Groß ist Einzelunternehmer) wird zum Schriftführer. Der Politiker und „Rechtsanwalt“ Hartmut Ganzke bleibt einfaches Mitglied.

    Sicherlich ist es im Hinblick auf die Gesetzeslage (besonders: § 106 ff BGB) auch sehr spannend zu erfahren, ob denn die „gesetzlichen Vertreter“ Gerd und S. Pohland der Gründung bzw. Mitgliedschaft zugestimmt, die Wahl zum Vorsitz mit angenommen und die Vereinskasse mit kontrollieren. Denn immerhin können laut Satzung Mitgliedsbeiträge und Umlagen erhoben werden und bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an die Stadt Schwerte:


    Rechtsanwälten mit Doktor- und Professortiteln wie eben Professor Dr. Ralf Höcker und ein Dr. Lucas Brost die im selben Verfahren(sic!) mal als „Höcker Rechtsanwälte, Friesenplatz 1, 50672 Köln“ und mal als „Rechtsanwälte Höcker PartGmbB, Friesenplatz 1, 50672 Köln“ auftreten, finden (jedenfalls in eigenen Schriftsätzen) derlei sicherlich „absolut nicht merkwürdig“. Vermutlich glauben die auch „sofort“, dass die Erde eine Scheibe sei. Wohl mit der besonderen Maßgabe, dass Juristen und Kriminelle auf der Oberseite, der ganze doofe Rest auf der sonnenfreien Unterseite lebe und dass das Landgericht Köln (das Oberlandesgericht erst recht) jeden Stuß durchwinkt, der die Unterschriften von solch „oberschlauen Rechtsanwälten“ trägt.

    Ein weiterer volljähriger Vereinsgründer ist "Rechtsanwalt" Hartmut Ganzke, der ganz offensichtlich die PR und das „Wahu“ um das „Wunderkind“ und das soziale Ansehen des angeblichen Kampfes gegen das Mobbing für die eigene PR, genauer den niedrigen Zweck des Wahlkampfes - genauer zum Zweck des Kampfes um „Pfründe“ nutzt.

  • Doch auch das reicht nicht: Das Portal Meinschwerte.de“, auf dem ich die obige Nachricht fand, hat auch ein Impressum:

    Im Bildschirmfoto fehlt:

    "Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE326245136"

    Die weitere Angabe, dass der Papa Gerd Pohland „Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV“ sei, kam später hinzu. Postfächer kosten pro Jahr 22,90 Euro. Hier stellt sich auch die Frage, ob die Post solche Postfächer überhaupt an Minderjährige vermietet und ob der Mietvertrag nicht doch Ausfluss eines Interesses eines Erwachsenen ist: Die selbst ernannte „Cyperpsychologin“ Dr. Katzer,  vor allem aber Daniel Groß kommen sehr wohl in Betracht.

    Auf MeinSchwerte.de“ findet sich folgendes:



    Freien Jounalisten wird eine „faire Bezahlung“ versprochen ...
    und Werbung für Dritte, vor allem aber für die Werbeagentur des Vereinsmitgründers Daniel Groß.

  • Um die Sache eindeutig zu machen findet sich auf DeinSchwerte.de“ folgendes Impressum mit Lukas Pohland als Firmeninhaber und der gleichen Umsatzsteuer-ID wie bei „MeinSchwerte.de:



  • Doch das reicht nicht ganz, denn unter dem Namen des minderjährigen Lukas Pohland sollte gleich noch ein Unternehmen entstehen ...

    Bildschirmfoto:  Die ehemalige Webseite "LP-Press.de", mit der belegt werden kann, dass unter dem Namen des minderjährigen Lukas Pohland gewerbliche Leistungen beworben wurden, bei welchen man einen Zusammenhang mit der Werbung der „Cyperpsycho-Aktivistin“ und antisozial-rücksichtslosen „Medienethikerin“ Dr. Catarina Katzer, dem Wahlkampf von Hartmut Ganzke und der Firma des Daniel Groß sehen kann, verschwand auf wundersame Weise kurz vor dem Prozesses.

  • Dann wären noch zahlreiche „Aufscheinungen“ des „Wunderkindes“ Lukas Pohland zu berücksichtigen. Zum Beispiel als „Journalist“, der offensichtlich Wahlkampf  für den Vereinsmitgründer Hartmut Ganzke macht - wobei Lukas Pohland selbst so formuliert als werde er den Hartmut Ganzke wählen - also als sei er wahlberechtigt, ergo volljährig:

     

  • Ein Blogger schrieb zu den Vorgängen:
    „Ich behaupte jetzt einfach mal rotzfrech, dass der im Interview genannte Lukas Pohland KEIN MINDERJÄHRIGER ist, da eben dieser Lukas Pohland auf seiner Webseite www.lp-press.de eine Vielzahl von gewerblichen Angeboten bereitstellt.“
  • Wichtig: Der Bericht des Bloggers stammt vom März 2018.

C) Was ein Rechtsanwalt nie tun sollte:

  • Obwohl der Missbrauch des „besonderen Kindes“ Lukas Pohland zu niedrigen pekunären (aber auch politischen) Zwecken verschiedener Erwachsener (allen voran: Dr. Catarina Katzer und Hartmut Ganzke) ebenso offensichtlich ist, wie die Rechtsmissbräuchlichkeit einer Klageerhebung nur angeblich zu Gunsten des „besonderen Kindes“ mahnte der einschlägig als „moralfrei“ bekannte Dr. Ralf Höcker aus Köln den Blogger am 08.07.2020 ab und behauptete, die obige Äußerung sei rechtswidrig, weil von dem Dritten als Tatsachenbehauptung unwahr vorgemacht werde, dass das „ganz besondere Kind“ nicht minderjährig sei.

  • Weiter behauptete der Jurist und das also ganz anders wissende „Rechts“- (genauer: „Nazi“)-Anwalt Höcker auch gleich mal rotzfrech
    „Durch Nennung personenbezogener Daten haben Sie zudem das informationelle Selbsbestimmungsrecht unseres Mandanten verletzt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass unser Mandant zum Zeitpunkt der Veröffentlichung erst 13 Jahre alt war.“
    Als besonders „dummdreist“ erscheint mir aber die Fortsetzung ...
    „Kinder bedürfen eines besonderen Schutzes, weil sie sich erst zu eigenverantwortlichen Personen entwickeln müssen. Ihre Persönlichkeitsentfaltung  kann durch Berichterstattung und Nennung persönenbezogener Daten empfindlicher gestört werden als die von Erwachsenen.“
    ... denn wenn der Anwalt Dr. Ralf Höcker (wie selbst behauptet!) die Interessen des Lukas Pohland wahr nahm, dann hätte er nicht gegen den Blogger - der nur das öffentlich bekannte Material zusammenfasste und daraus eine Schlussfolgerung zog - sondern gegen die Erwachsenen - besonders die selbst ernannte „Cyperpsychologin“ Dr. Catarina Katzer und den Werbefachmann Daniel Groß vorgehen müssen, die just seinen Mandant auf eine schäbige Weise ausnutzen!
  • Als „nicht rechtswidrig“ erschien es dem nach eigenen Behaupten besonders rigorosen und zudem offensichtlich mit einer antisozialen Rücksichtslosigkeit „gesegnetem“ Anwalt Dr. Ralf Höcker hierbei, einen Streitwert von 10.000 Euro zu Grunde zu legen und für sein Briefchen 864,66 Euro zu fordern. Weil er ja in einer schwierigen Rechtsangelegenheit tätig war („1,3 Geschäftsgebühr“) und angeblich sorgfältig die Umstände des Einzelfalls geprüft habe.

  • "Best of the Best II": Der mit befasste Rechtsanwalt Lucas Brost  gibt auf „hoecker.eu“ an, er habe seine Doktorarbeit über "Das Persönlichkeitsrecht von Minderjährigen“ geschrieben. Da frage ich mich doch wie leicht man als Jurist in Deutschland wohl zu Doktortiteln kommt und was diese dann wohl taugen wenn die spätere Arbeitsweise den Schluss zulässt, dass der Doktor statt „wissenschaftlich“ derart „liederlich“ arbeitet und den absolut relevanten und eine Klage aussichtslos werden lassenden Umstand, dass sein Mandant selbst mit Daten und Foto erheblich in die Öffentlichkeit drängt und sogar selbst vormacht, volljährig zu sein, einfach mal übersieht! Das mutet „reichlich dämlich“ an.

  • Welche Schädigung durch die Behauptung des Bloggers eingetreten sein soll oder welcher moralische Vorwurf gemacht worden soll tragen die Herren Doktoren des Rechts nicht mal vor - das wäre aber für den Erlaß der Verfügung absolut notwendig. Das OLG Köln schreibt dazu an Herrn Dr. Höcker und Herrn Dr. Jost:

    Auszug: Ich, ein „kleiner Schlosser aus dem Osten“, gebe den Doktoren der Kanzlei des Professor Dr. Ralf Höcker im Hinblick auf deren Versagen gern einen Halbtagskurs zum Thema „Grundvoraussetzungen für den Erlass einer gerichtlichen Unterlassungsverfügung“. (nur 2k€ + USt., bar im voraus...)
Das mit der „sorgfältigen Prüfung“ - für die teuer bezahlt wurde oder werden soll - hätten Dr. Brost und Dr. Ralf Höcker besser mal tun sollen, statt später die Gerichte mit dem offensichtlich unbegründeten, also „naseweisen“ Antrag und sodann auch noch mit der „querulatorisch“ anmutenden Beschwerde zu belästigen!
  • Der Blogger kontaktierte darauf hin die Kanzlei des nur angeblich aufmerksamen und sorgfältigen Herrn Dr. Höcker und erhielt eine Antwort, der man entnehmen kann, dass es gar nicht um die Interessen des „besonderen Kindes“ sondern just die der Frau Dr. Katzer ging.
  • Der Blogger gab die geforderte Unterlassungserklärung nicht ab.
  • Dr. Ralf Höcker hielt seinen Mitarbeiter bzw. Kollegen Dr. Lucas Brost an, beim LG Köln den Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung zu stellen. Darin wird, selbst für einen Probanden „mit einem IQ unter 80“ offensichtlich wahrheitswidrig behauptet:
    „Ferner hat der Antragsteller auf der genannten Webseite keine gewerblichen Leistungen angeboten.“
  • Das „besondere Kind“ wurde dazu angehalten, an Eides statt zu versichern, dass es die auf „lp-press.de“ angebotenen Dienstleistungen nie gewerblich ausgeführt habe. Was mit den anderen Webseiten (MeinSchwerte.de + DeinSchwerte.de) ist und wozu denn bitte die Umsatzsteuer-IDs gut seien, da das „ganz besondere Kind“ doch angeblich „nur einem Hobby nachgeht“, blieb dabei offen. Alle anderen - auch Richter - sind ja stets etwas doof, denkt offenbar der auch sonst als arrogant geltende Herr Professor Doktor Höcker...

  • Der beantragte Streitwert stieg plötzlich auf 20.000 Euro. Hierbei dürfte das „stets als niedrig anzusehende pekunäre Interesse“ mindestens eines Erwachsenen - nämlich Ralf Höcker „himself“ - eine treibende Rolle gespielt haben. Das Interesse des angeblichen Mandanten „eher nicht“.

Einschub: Einfach mal googlen oder bei Wikipedia nachsehen, Herr Dr. Höcker und Herr Dr. Brost - oder können Sie auch das nicht?

Dann wären Ihnen aufgefallen, dass das angebliche „Kind“, dessen „informationelles Selbstbestimmungsrecht“ angeblich durch den Blogger verletzt wurde, selbst - bzw. auf Veranlassung der erwachsenen Profiteure (mindestens „Cyperpsychologin“ Dr. Katzer, Firmeninhaber Daniel Groß, Politiker Hartmut Ganzke) - von diesem Recht Gebrauch machte, als es - als „Wunderkind“ -  erheblich in die Öffentlichkeit drängte!

Das „Großmaul“ Ralf Höcker ist aber „Doktor jur.“ und sogar „Professor“. Das wieder lässt mich vermuten, dass die Qualität der juristischen Ausbildung in Deutschland „komplett im Arsch“ ist.

  • Daran ändert auch der Umstand nichts, dass das LG und OLG Köln in der Vergangenheit die Presse- und Meinungsfreiheit recht stiefmütterlich behandelt und das Grundgesetz im Interesse des „ganz besonderen“ Publikums von „ganz besonderen“ Anwälten (wie Ralf Höcker einer ist) mit Füßen getreten haben - was just im sonst eher lustigen und lockeren Köln das Aufkommen von Kanzleien begünstigte, die - wie der Herr Professor Dr. Höcker ja gerade auch - für regel-rechtes und vor allem kriminelles Pack Verbotsverfügungen beantragten und in der Vergangenheit viel zu leicht erhielten. Wobei übrigens gerade das „Presserecht“ nicht besonders schwierig ist, denn das kann mancher Blogger, sogar ein „kleiner Schlosser aus dem Osten“, besser als manch großfressiger Kölner Anwalt, der dann Anträge zurücknehmen muss.

    😎 Nicht wahr, Herr Professor Dr. jur. Ralf Höcker?

Nachtrag:

Im Augenblick ist Lukas Pohland auf Grund seines Drängens in die Öffentlichkeit „Person des öffentlichen Interesses“. Aber in einem angemessenen Zeitabstand werde ich seinen Name unkenntlich machen - denn nach meiner Ansicht ist er das Opfer von Leuten, die genau das sehr genau wissen. Und damit meine ich neben der „Cyperpsychologin“ Catarina Katzer, der Unternehmensberaterin Nicole Schelter, dem Unternehmer Daniel Groß und dem Politiker Hartmut Ganzke - aber auch den Herrn Professor Dr. jur. Ralf Höcker aus Köln!

20.08.2020

Pjotr Z., Pascal Goffart, Nima Khah Mashi: Abmahnbetrüger haben (wohl) Sommerpause beendet - Strafanzeigen wegen Betrugs und Urkundenfälschung stellen

Das sieht doch ziemlich eindeutig aus - oder?

Formulierungsvorschlag für die Klageentgegnung - falls der feine und saubere Herr Z. jemals eine Klage für die „Mandanten“ erheben sollte.

Im Übrigen empfehle ich Betroffenen, nunmehr Straf- bzw. Verdachtsanzeige wegen gemeinschaftlich und gewerblich begangenen Betrugs gegen Pjotr Z., Pascal Goffart, Nima Khah Mashi zu stellen, gegen den „Rechtsanwalt“ Z. zudem wegen Urkundenfälschung. Denn die Mandate wurden - wie einst im Fall des kriminellen Abmahnanwaltes Günther Freiherr von Gravenreuth - definitiv nicht von den Mandanten unterschrieben.

  • Tun Sie das am besten bei der Polizei, denn Staatsanwälte vermeiden, wegen des Aufwandes, unter auch dumm bis grob falschen Behauptungen Verfahren gegen Rechtsanwälte und müssen selbst keine Angst haben, selbst wegen Strafvereitlung belangt zu werden - denn das müssten deren eigene Kollegen machen...

Ein Grund dafür ergibt sich aus der Abmahnung:

 Das stammt von einer der Abmahnungen (sic: Plural!) vom 21.8.2020... Ein weiterer ebenfalls:

Sie können mich gerne als Zeuge benennen, der durch die Vorlage von etlichen Schriftstücken neben dem Betrug auch den „Verdacht“ der Urkundenfälschung erhärten kann:

Jörg Reinholz

Hafenstr. 67
34125 Kassel

Telefon: 0561 3172277

joerg.reinholz@gmail.com

... und meine Berichte beifügen:

https://joerg-reinholz.blogspot.com/search/label/Pjotr%20Z.

Doch da ist noch etwas zum „psychologischen Setup“ des Piotr Z.:

Was die Höhe des Streitwertes (aktuell: 6000 €) und des „Schadensersatzes“ (nunmehr 1000 €) angeht, habe ich den Verdacht, dass Pjotr Z. nunmehr „völlig durchknallt“ - denn wenn man ihm geistige Gesundheit und also Vernunft unterstellen würde, dann würde man annehmen, dass ihm jedenfalls außerhalb „ziemlich feuchter“ Traumphasen klar ist, dass er mit der Forderung niemals durchkommen wird. Und dann muss man sich die Frage stellen, wie er das wohl mit seinen „Mandanten“, ggf. seiner Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte erklärt. Zur Zeit ist das angeblich die ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf.

Es kann also sein, er braucht „wegen des äußerst riskanten Verhaltens“ oder womöglich aus dem folgendem Grund bald eine andere:

Hinweis auf Verarmung / „Vermögensverfall“?

Ein weiterer Umstand beleuchtet womöglich den Grund für das Handeln:

Bisher gab Z. an, „Kanzleisitz“ sei in der Huttropstr. 60, 45138 Essen. In der Berliner Straße 04, 58452 Witten sei eine „Zweigstelle“. Nunmehr gibt er die ehemalige „Zweigstelle“ als einzigen „Kanzleisitz“ an... derlei kann man als Hinweis auf erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten verstehen - solche sind oft ein Grund für verpöntes Verhalten. Und gerade bei Rechtsanwälten kann das ein Hinweis darauf sein, dass der in §14 Absatz 2 Nr. 7 BRAO genannte Umstand „Vermögensverfall“ kurz bevor steht, womöglich sogar faktisch schon eingetreten ist: Die von mir heute telefonisch kontaktierte ERGO Versicherung AG wollte ihn nicht kennen...


„Ein Sack voller Idioten“

... mag ja glauben, was böswillige Obervertriebsheinis aus dem Euroweb-Konzern so alles über mich behaupten. Aber mein Leben ist ganz anders als so manches „Würstchen“ es sich vorstellen will oder potentiellen Mitarbeitern erzählt:

Als echter IT-Spezialist (nicht nur Großmaul vom Typ „Euroweb“) bin ich viel unterwegs. Aber nicht um geringwertige Leistungen zu absurden Preisen zu verkaufen ... wie es die Mitarbeiter der Madsack-Online-Service tun sollen.

Ich mache richtige Dienstreisen:

Das obige Foto war neulich mein Arbeitsweg. Ganz in der Nähe machte ich folgendes Foto

von „meiner“ Badestelle vor dem Arbeitsweg. Übrigens nach dem Schwimmen. Richtig erkannt oder „Geografie-Niete“? Ich habe direkt am Müggelsee übernachtet... ich weiß nämlich, was gut ist:

Oben rechts ist mein ultra-schnelles „Teilarbeitswegbewältigungsgerät“ zu sehen. Auf dem Tisch der „Corona-Schnuffi“ für die S-Bahn (der Job fand im Zentrum statt) und das, was auch mir am Feierabend erlaubt ist: viel Wasser und ein wenig trockener Sizilianer vorzüglichen Geschmacks. Wenn ich schon mal Alkohol trinke, dann muss das unbedingt ins Web ... weil das so selten ist.

Und vorzügliches Essen (Kalbsleber mit Gemüse) bekomme ich auch in Friedrichshagen

P.S. Das ist keine Werbung. Die haben den Link nicht bezahlt (wissen noch nicht einmal davon) - sondern sich mit herzlicher Freundlichkeit, gutem Wein und echt leckerem Essen verdient. Auch die Rechnung habe ich - übrigens erst nach dem Dessert - vollständig bezahlt. Obwohl ich vielleicht wegen der vage erhoffbaren Möglichkeit, die Töpfe auszulecken, hätte vormachen sollen, dass ich „arm wie ein Mitarbeiter der Madsack Online Service oder, genauer, eines derer Subunternehmen“ wäre und deshalb den Abwasch übernehme...

26.06.2020

In einem Rechtsstaat gilt: Gesetze gelten für alle! (Grüße aus der Neo-DDR)

Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Rechtsstaat, weil „Großkopferte“ sehr sorgfältig dafür Sorge tragen, dass die Gesetze eben nicht für alle gelten.

Verdammte Scheiß-Idioten! Und wenn ich solche Vögel mit der DDR vergleiche jammern die rum, dass sei eine Beleidigung. Aber, ihr Freunde der politischen und sonstigen Arroganz: In der DDR war es genau so.

22.06.2020

Sind Polizisten Abfall? - Über die TAZ, „links“-elitäre „Scheiße“ und die Realität

Vor ein paar Tagen fabulierte eine Hengameh Yaghoobifarah in der TAZ über die Abschaffung der Polizei und was man dann wohl mit den 250.000 arbeitslosen Polizisten tun würde. Sie trifft das Fazit, diese gehörten nicht etwa in einen Job, wo diese Umgang mit Menschen hätten, sondern sollten einen „auf der Halde, wo sie wirklich nur von Abfall umgeben“ seien, bekommen und endet mit, „unter ihresgleichen fühlen sie sich bestimmt auch selber am wohlsten.“

Das ist in jeder Hinsicht unfair und böse. Und ich reagiere jetzt mal genau so:

Die, dem Beitrag nach wohl „mindestens untervögelte“  TAZ-Autorin gehört einem Kreis an, der sich selbst für „links“ hält und elitären Quatsch verbreitet. Der zu dem - wegen der Dummheit - erweislich auch „nicht wirklich elitär“ ist. Und in der TAZ viel Raum findet, um sich auszuspinnen.

Ich bin kein Polizist. Aber ein „alter weißer Mann“ (um die Hassgründe perfekt zu machen: „Babyboomer“ und „hetero“) und damit übrigens auch ideales Zielobjekt des selben - übrigens ebenfalls rassistischen - Hasses der selben „linkselitären“ Kreise, die sich „links“ nennen - aber tatsächlich keinen Deut mehr für die Belange der sogenannten „Unterschicht“ interessieren, ist. Für mich sind viele der TAZ-Kolumnisten nicht anderes als Spinner, denn zu der von echten Linken zu vertretenden  „Unterschicht“ der (potentiellen) „Arbeitnehmer“ gehören wie andere Menschen die (wie eben auch ich) ihren Lebensunterhalt durch ehrliche Arbeit verdienen - oder gern verdienen würden - eben auch Polizisten. Und wenn man sich für „links“ hält und nicht für eine(n) Spinner(in) gehalten werden will, dann kann man auch mit Polizist(inn)en nicht so umgehen.

Andernfalls findet die Schicht der Werktätigen (oder derer, die es gerne wären) auf der linken Seite der Politik keine Vertretung mehr und wird in die Arme der Rechtspopulären wie der AfD getrieben! Das genau ist es, was Hengameh Yaghoobifarah getan hat.

Meine eigenen Erfahrungen mit der Polizei sind ganz andere - was die selben „linkselitären Spinner“ sicher einzig darauf zurückführen werden, dass ich ja ein „alter weißer Mann“ ("und auch noch Hete!") sei, der von der Polizei nichts zu befürchten habe. Was nicht stimmt, denn ich bin, obwohl ich mich selbst als „weitgehend rechtstreu“ ansehe, stets ein heißer Kandidat für die Wahl zum „Mister Ordnungswidrig“. Es gab in meinem Leben auch schon „schwere Zusammenstöße“ mit der Polizei.

Aber ich begegne Polizist(inn)en in erster Linie höflich, sogar genau so freundlich wie einer Verkäuferin, dem Personal der Bahn und denen, die mich und meinen Rucksack im „Taxi“ (in Kassel haben wir „Minicars“) nach Hause bringen - weil das alles - inklusive Polizist(inn)en - Menschen sind, die einen oft verdammten Job für mich machen.

Polizisten begeben sich - just auch für mich - quasi täglich in die Gefahr, angegriffen und physisch und/oder psychisch verletzt zu werden. Jeder, der auch nur eine Sekunde nachdenkt, sollte ergründen können, was es aus ihm selbst machen würde, wenn er als „Hurensohn“ bezeichnet, mit Flaschen und Brandsätzen beworfen wird oder sich die herumliegenden Fleischstücke irgendwelcher Spinner ansehen muss, die es „ein wenig zu eilig zu einem Date mit einem Brückenpfeiler“ hatten“. (Das ist die Variante, die ich meinen Lesern gerade noch zumuten möchte - aber grausam genug ist, um zu zeigen, was ich aufzeigen will.)

Meine eigenen Erfahrungen mit der Polizei - also Polizisten - sagt mir ganz klipp und klar: Wenn man denen freundlich und menschlich - also nicht aggressiv und pöbelnd - begegnet, dann reagieren diese - größtenteils - nicht anders als als andere, ganz normale Menschen, nämlich freundlich und zurückhaltend. Und inzwischen sehe ich, dass viele Polizisten einen „Migrationshintergrund“ haben - was es für mich schwieriger macht, an einen echten strukturellen Rassismus zu glauben.

Ich bin auch informiert und kenne z.B. die unfassbaren individuellen Fehler und Vorgänge, die zum Tod von Amad Ahmad führten. Auch ich habe den Verdacht dass hier jemand bewusst zu Unrecht handelte (immerhin geht die Geschichte auf einen Konflikt - von Amad Ahmad provozierten Konflikts - zurück, bei dem die minderjährige Tochter eines wohl lokal recht einflussreichen Polizisten mindestens sexuell „beleidigt“ - ich denke eher „in absolut nicht akzeptabler Weise belästigt“ - wurde, zurück.) Der Unwille diese Geschichte aufzuklären, insbesondere die Frage, wieso Amad Ahmad in Haft blieb, nachdem eine Staatsanwältin die Polizei über die Verwechslung fernmündlich informierte (und warum nicht fernschriftlich?), folgt einem strukturellen Problem. Klar kann man in einem Rechtsstaat nicht den rothaarigen Herrn Müller (auch wenn er es verdient hätte) wegen eines Haftbefehls gegen den blonden Meier in den Knast stecken. Hier entsteht die Frage, wie sowas passieren konnte.

In den sich für „links“ haltenden Medien lese ich immer wieder, dass Amad Ahmad eigentlich mit dem anderen hätte gar nicht verwechselt werden können, weil der aus einem Land stamme, wo man halt nicht so aussehe, wie einer aus einem anderen Land. Was ihr fordert, ihr Freunde linker Marschmusik, ist nach Eurer eigenen (sic!) Definition schlicht und einfach „Rassismus“! Denn als „Rassismus“ bezeichnet ihr es dann auch, wenn eine Berlinerin, deren Aussehen statistisch signifikant häufiger Afrika, genauer Nigeria als Berlin als Geburtsort vermuten lässt, zur Identitätsfeststellung mitgenommen wird, nur weil auf der von ihr vorgelegten Kreditkarte etwas wie "Vanessa Müller" steht. Wie hätten es die „linken“ SchlaumeierInnen denn nun gern: Geruhen die Damen und Herren TAZ-Kolumnist(inn)en jedes Mal selbst gefragt zu werden, was denn nun „politisch korrekt“ und also „richtig“ sei? Und übernehmen diese dann auch die Verantwortung?

Zurück zu der Frage, ob Polizisten „Abfall“ sind:

Wenn man Polizisten anspuckt, diese mit Steinen und Flaschen bewirft, deren Mütter als Huren bezeichnet - was, BITTE, erwartet man dann? Und wer will es Polizisten verdanken, dass, wenn - nach deren und übrigens auch meiner Erfahrung - solches immer wieder von Menschen mit einem bestimmten  Habitus (Aussehen, Verhalten) ausgeht, dass diese dann selbst eine Erwartungshaltung aufbauen und sodann - man nennt das "selbsterfüllende Prophezeiung" - in einer harten - und sogar brutalen Weise reagieren, die zwar nicht „richtig“ und keineswegs „professionell“ - im Einzelfall sogar strafbar ist, aber dennoch keinerlei Anlass zu der Vermutung bietet, dass Polizisten in ihrer Allgemeinheit „Abfall“ seien.

Wer das aber so darstellt, wie es Hengameh Yaghoobifarah macht, folgt in seiner (hier:ihrer) Denkweise selbst Mustern, die denen des Rassismus bis aufs i-Tüpfelchen gleichen. Insbesondere Mustern, die darauf hindeuten, dass der oder die sich so äußernde viele Dinge nicht zu Ende denken kann oder, falls doch, das nicht einmal will.

Und das, Hengameh Yaghoobifarah, ist NICHT „links“, NICHT „elitär“, sondern „verwerflich“. Ich bin weit „links“ von Dir.

Etwas anderes sind strukturelle Probleme, die sich im Laufe der Jahre in Form von Wohlfühlblasen gebildet haben. Denn es tritt immer mehr zu Tage, dass einzelne Subjekte innerhalb der Justiz und der Polizei ungeheuer naseweis reagieren und sodann innerhalb der Polizei und der Justiz regelwidrig gedeckt werden. Dieser gegenseitige Schutz, dieses Ausbilden einer Blase hat aber relativ wenig mit den konkret falsch handelnden Personen zu tun, es ist eine, wissenschaftlich gesehen, sogar zwingende Folge, gegen welche eine Demokratie, die eine solche bleiben will, etwas tun muss. 

Der grausam endende Fall Amad Ahmad hat insofern Aspekte, die auch in meinem Konflikt mit der Kassler Justiz identisch sind. Ich kann mich nur besser - und anders wehren.

23.05.2020

Über: „Hygiene“-Demos und „Wo sind die Infizierten?“

Ich denke, die Frage ist eindeutig geklärt. Diejenigen, die auf „Hygiene“-Demos waren, und dabei weder einen Schutz trugen noch Abstand hielten sollten sich mal die Zahlen vom Dienstag, dem 19.05.2020 ansehen.

... Und sich dann von den Dorfgenossen sagen lassen, wie schön es war, dass es - genau bis zur Rückkehr der „krass hoch intelligenten Schilderhochhalter“ - mit psychiatrisch bedenklichen Texten wie „Wo sind die Infizierten?“ - im Dorf keine Infizierten gab.

Und von mir, Ihr Freunde der gepflegten Verschwörungstheorie, lasst Euch sagen:
„Genau wegen Euch Bekloppten muss ich jetzt länger warten, bis Bildungsveranstaltungen wieder erlaubt werden können - das ist es, wovon ich lebe, ihr abstrus intelligenten Superschlauen!“
Bleibt also gesund - und nehmt Eure Medikamente wieder!

18.05.2020

Die hessische „Justiz“ will einen Skandal? Die hässliche „Justiz“ bekommt den Skandal!


Ja, das ist die Faxnummer des OLG Frankfurt und: „ja, ich hab den Gravenreuth gemacht“ - also ein Fax mit 103 Seiten (sind halt lange Anhänge) verschickt (das legendäre Faxgerät, Tatwerkzeug des vorgenannten und von notorischen Kassler Rechtsbeugern einzig wegen des Titels „Rechtsanwalt“ begünstigten Prozessbetrügers und Selbstmörders würde ich nur zu gern als „Beutestück“ ausstellen).

Und hier ist nun der Skandal:

Nachdem die Richter(innen) Quandel, Eymelt-Niemann und Lange vom LG Kassel (wie ich das sehe) VORSÄTZLICH UNWAHR über den Inhalt der Gerichtsakte behauptet hatten (Volksmund: „gelogen haben“), um den von mir abgelehnten Richter Neumeier nach mehreren schwer wiegenden Rechtsbrüchen vor Unbill zu bewahren (und von mir dann deshalb erfolgreich abgelehnt wurden) hatte ich Strafanzeige wegen der Tatbestände gestellt, die sehr wohl auch erfüllt sind:
Diese sehr wohl begründete Strafanzeige veranlasste den Kassler Oberstaatsanwalt Töppel dazu, die eindeutig schwer wiegenden Vergehen der vier Richter kleinzureden, mir was von "nicht schwerwiegend, einzelne falsche Entscheidung" zu erzählen - also mich zu belügen, um die Richter zu schützen. Und sich selbst zum Richter aufzuspielen.

Die darauf hin fällige Beschwerde veranlasste die so kollegial wie ebenfalls falsch handelnde Oberstaatsanwältin Lindner von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a. M. dazu, meine Beschwerde nach 11 Tagen unter zwei offensichtlich unwahren Behauptungen zurück zu weisen: Sie erzählt folgendeGeschichten vom Pferde: Ich hätte den Oberstaatsanwalt Töppel „beleidigt“ (dass das nicht stimmt kann man nun also hier in meinen Beschwerden, ab Seite 39, nachlesen) und dass diese die Akten beigezogen und gelesen habe.

Wie ich die Dinge sehe, versucht die hässliche Justiz nach den früheren Rechtsbeugung und Freiheitsberaubungen der Richter Blumenstein und Lohmann zu Gunsten des verlogenen „Rechtsanwaltes“ und kriminellen „Scheinadligen“ Freiherr von Gravenreuth (geb. Dörr) und der Wiedergabe der kruden Privatmeinung des kriminellen gegenüber freundlichen und sich nach meiner Kritik wohl als „von mir angepisst“ sehenden Staatsanwaltes Jan Uekermann schon wieder einmal, offensichtliches Unrecht durch unwahre Behauptungen zu Recht zu erklären - und statt die eigenen, schwer wiegenden und mit schweren Folgen behafteten Verfehlungen einzugestehen, mich dafür zu bestrafen, dass ich mich gegen diese „Justizmafia“ wehre!

An die Staatsanwaltschaft in der, von der hiesigen „Justiz“ geschaffenen „Rechtsfreien Zone Kassel" - besonders an Oberstaatsanwalt Töppel, Staatsanwältin Schuwirth (frühere Milas) und Staatsanwalt Uekermann - an den Präsident des LG Kassel - Herrn Simon - und an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M. - nun auch an Oberstaatsanwältin Lindberg von der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt - geht hiermit die Nachricht, dass ich mir, von der nur noch von manchen so genannten „Justiz“, keine Rechtsbeugung, keine Kriminalierungsversuche nach berechtigter Kritik am Handeln der Rechtsbeuger und keine Strafvereitlung mehr gefallen lasse.

Das gilt auch im Hinblick auf den grandios gescheiteren - weil von Anfang an untauglichen - Versuch mich als „geistesgestört“ hinzustellen. Ein, im häßlichen Hessen nicht das erste Mal geübtes, dreckiges Vorgehen, das schlimmer als alles ist, was ich in der DDR je persönlich erlebt habe. Versucht durch den Missbrauch einer unerfahrenen, in ihrem Wohl und Wehe vom Kassler LG-Präsident Simon abhängigen(sic!) Proberichterin.

Pjotr Z, Pascal Goffart (& Nima Khah) - Ich bin beim Rechtsmissbrauch „live“ dabei!

18. Mai 2020: Pascal Goffart ist heute offenbar „besonders fleißig“ und fordert seriell Auskünfte gemäß Art. 15 DSGVO. Ich vermute, dass der bei dem Betrug durch Rechtsmissbrauchnach meinem bisherigen Erleben mit tätige Rechtsanwalt „Abmahngauner“ Pjotr Z für ihn schon bald eine vierte Kontonummer angibt. Man braucht nicht lange überlegen, warum das so ist, wenn man bedenkt, dass dem hauptberuflichen Pokerspieler Pascal Goffart auf Grund der derzeitigen Beschränkungen durch die, auch das Nervensystem angreifende Corona-Seuche, wohl die Einnahmen weggebrochen sind.

Ich bin nämlich, bei seiner, durch den Gesetzgeber in §§ 226, 242 BGB verpönten Tätigkeit, quasi „live“ dabei.

Womöglich sollte besagter Pascal Goffart - gemeinsam mit seinem Kumpel



07.05.2020

Sieg gegen das System (Der wievielte eigentlich?)
Heute: Verjährung von Gerichtskosten - und wie diese eintreten kann

Es gibt womöglich hunderte, wahrscheinlich sogar tausende, bundesweit wohl zehntausende Betroffene, welche sich jahrelang Kostenforderungen der Gerichte ausgesetzt sehen, die - obwohl längst verjährt - weiter beigetrieben werden.

Gerichtskostenforderungen verjähren nach § 5 GKG (Gerichtskostengesetz) in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem das Verfahren durch rechtskräftige Entscheidung über die Kosten, durch Vergleich oder in sonstiger Weise beendet ist.

Beispielrechnung: Für eine am 30. Mai 2012 ins Soll gestellte Rechnung ist am 30. Mai 2016 vier Jahre alt, und am 01. Januar 2017 verjährt.
  • Jetzt sollte man nicht glauben, dass es so einfach ist, denn mit jeder Zahlungsaufforderung, jedem Breitreibungsversuch, aber auch durch eine Anerkennung des Anspruchs des Schuldners gegenüber der Gerichtskasse beginnt diese Verjährung neu. Es wäre also für die Gerichtskasse ganz einfach, eine Verjährung durch Zahlungsaufforderungen zu verhindern.
  • Jetzt sollte man aber auch nicht glauben, dass dass für die so genannten „Justiz“ in der "Rechtsfreien Zone Hessen" so einfach ist. Denn dazu müsste sich die Gerichtskasse an eine ganz einfache Spielregel halten:
Die Vollstreckung bzw. Zahlungsaufforderung muss nämlich die konkrete Forderung enthalten. Die, einen neuen Verjährungszyklus begründende, Zahlungsaufforderung muss also ganz konkret aufführen, für welche Kostenforderung, zu welchem Aktenzeichen, welchen Gerichts zur Zahlung aufgefordert wird. Dieses gilt übrigens auch für andere Vollstreckungshandlungen.

Die Gerichtskasse Kassel sah sich hierzu jahrelang nicht in der Lage, nannte bei insgesamt 3 Handlungen jeweils nur das eigene Kassenzeichen - also gerade nicht das Gericht, dass Verfahren und das Datum des Kostenbeschlusses - so dass eine Forderung des LG Kassel, welche eben anno 2012 erhoben wurde, am 01. Januar 2017 verjährte, was im konkreten Fall schon in der Stellungnahme der Bezirksrevisorin des Landgerichts Kassel wohlbegründet ausgeführt wird. Das Gericht konnte sich diesen Ausführungen nur noch anschließen.
  • LG Kassel, 3 T 495/12, Beschluss vom 29.04.2020.
Der richtige Weg, einer solchen, verjährten Kostenforderung entgegenzutreten, ist folgender:
  • Gegen einen Beitreibungsversuch der mutmaßlich verjährten Forderung muss die "Erinnerung" eingelegt werden. Ist das Gericht, dass Verfahren und das Datum des Kostenbeschlusses nicht in dem Schriftstück benannt, so ist die Gerichtskasse zur Nennung verpflichtet.
  • Sodann ist dem Gericht gegenüber die Zahlung der Kosten nach § 5 Absatz 3 Satz 1 GKG, § 214 BGB zu verweigern und gleichzeitig "Erinnerung" gegen die Vollstreckungshandlung einzulegen.
Sind Sie ein „Querulant“? Dann können Sie folgendes tun:

Gibt die Gerichtskasse den Anspruch nicht auf und vollstreckt also trotzdem weiter, dann kann man den Unterzeichner und den Chef der jeweiligen Gerichtskasse wegen Betruges anzeigen. Denn der Betrug kann ausweislich §263 StGB auch zum Vorteil eines Dritten (der Staatskasse!) erfolgen und die Vermögenschädigung tritt mit der Übersendung eines Pfändungsbeschlusses an einen Drittschuldner unmittelbar ein. Allerdings dürfte dieses in der "Rechtsfreien Zone Hessen" erfahrungsgemäß (Noch einmal: erfahrungsgemäß!) so ausgehen, dass die Staatsanwälte (nehmen wir die, "mir gewiss nicht als besonders helle Kerzen geltenden" aus Kassel) sich des Wortes "Staat" in der Berufsbezeichnung besonders bewusst sind, und eine Anklageerhebung gegen die als Frühstücksgenossen sicherlich beliebten Rechtsbeuger auch unter erstaunlich grob bis dumm erscheinenden Ausreden vermeiden.

Das ist nicht anders wie bei dem für auch sonst seine Lügen historisch berühmten Zonenchef Walter Ulbricht, der einst sagte ...
„Es muß demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben!
- in der Kassler, mutmaßlich der hessischen, mutmaßlich der gesamten deutschen Justiz gilt:
„Es muß rechtsstaatlich aussehen, aber wir müssen das freie Recht auf entgrenzte Willkür und Rechtsbeugung haben und vor allem uns selbst schützen!

23.04.2020

Herr Spahn: Ich werde keine Corona-App installieren, die auf PEPP-PT basiert!

Nachtrag (21. Juni 2020):

Diese und andere Veröffentlichungen und inhaltlich gleichlautende Schreiben haben Herrn Spahn und die Regierung davon überzeugt, dass man in dieser Frage nicht gegen den Wille des Volkes ankommt und sind zu einer App umgeschwenkt, welche den Datenschutz gewährleistet. Daraus folgen 2 Aussagen:
  1. Ich habe es selbst getan und empfehle die Corana-App zu installieren und zu nutzen.
  2. Na Bitte! Geht doch!
(Ursprünglicher Artikel:) 


Das Gesundheitsministerium des Herrn Spahn hat sich für eine Corana-App entschieden, die auf einer pseudo-anonymen, zentralen Datenbank basiert.

Nun denn. Einerseits gibt der Herr Spahn vor, dass für eine solche „Corona-App“ eine breite gesellschaftliche Akzeptanz notwendig sei, denn 60% der Bürger müssten da mitmachen - und andererseits will er dann ausgerechnet eine zentralisierte Lösung mit löchrigem Datenschutz, was deren Akzeptanz geradezu unmöglich macht. Und das, obwohl es eine dezentral (nur auf dem Smartphone speichernde) Alternative (DP3T) gibt, die zudem von der europäischen Kommission bevorzugt wird.

Das Innenministerium hat vor ein paar Tagen geäußert, dass es Veränderungen am Betriebssystem der Smartphones für notwendig halte und deshalb mit den Herstellern verhandele. Was das wohl sein wird, ist klar: Die Kontrolle über installierte Anwendungen und deren Datenzugriff und also den Datenabfluss soll dem Bürger entzogen werden. Zweck: Vorratsdatenspeicherung jetzt auch für persönliche Kontakte.

Ich sehe schon jetzt diverse Minister(innen) von „Terrorismus“ und „Kindesmissbrauch“ faseln, um die Daten - in „dringenden“ (andere wird es kaum geben) Fällen selbstverständlich auch ohne Richtervorbehalt (welcher in Deutschland definitiv nichts taugt) - auch zu anderen Zwecken auswerten dürfen. Das sei, so wird es schon bald in den Zeitungen stehen, „alternativlos“. Und ist bisher ist das bei „bei jedem Scheiß“ so gekommen, bei dem der Staat „zweckgebunden“ Daten sammelte und Bürger überwachte. Um das klarzustellen: Mit „Staat“ meine ich die Bundes- und Bananenrepublik Deutschland.

Die Folge: Unschuldige Bürger geraten in Verdacht nur weil diese selbst oder einer der zwei bis sieben Vorgänger sich im Park, beim Einkaufen oder beim Arzt mal in der Nähe eines oder einer tatsächlich Verdächtigen befunden haben - und haben dann - völlig grundlos, aber lebenslang - den Bezug zu solchen Straftaten und also die krassesten Vorwürfe - wie eben den Verdacht der Beteiligung an einem Kindesmissbrauch oder auch an Gewaltdelikten in den faktisch(sic!) unkontrolliert und also „rechtsfrei“ geführten Datenbanken der Polizeien (längst nicht nur: „Inpol“) stehen. Was dann bei einer ganz gewöhnlichen Straßenverkehrskontrolle für die Betroffenen regelmäßig in einem „völlig rechtsstaatlich“ und „zur Sicherheit der Beamten“ bewirkten Gewalterlebnis enden wird:
„Wer nichts verbrochen hat, der hat auch nichts zu befür...“
... sagte der „rechtsstaatsgläubige“ Volltrottel noch - bevor er so unschuldig wie unerwartet brutal auf den Boden geworfen, von drei auf ihn knienden Männern fixiert, er durch den Schmerz und Atemnot "passiviert", ihm die Hände auf dem Rücken gefesselt, MPs in den Rücken gedrückt und ein „kombinierter Sicht- und Spuckschutz“ (volkstümlich: „Sack“) über den Kopf gezogen wurde.

Das ist übrigens keine Verschwörungstheorie:
  • Ich kann aus eigenem Erleben berichten, dass die Datenbanken wie Inpol jede Menge Unsinn über mich enthalten, der in der Vergangenheit auch bewusst illegal an Kriminelle herausgegeben wurde - und dass dieser Mist selbst dann nicht gelöscht (oder als falscher Vorwurf markiert) wird, wenn sich die, (in meinem Fall) sämtlich von Kriminellen erhobenen Vorwürfe als völlig abstrus und haltlos herausstellten und die Ermittlungsverfahren entweder gar nicht erst aufgenommen oder sehr schnell wegen erweislicher Unschuld eingestellt wurden.Woran es ja ist.
  • Ich selbst wurde auch schon einmal unschuldig von schwer bewaffneter Polizei in der oben beschriebenen Weise überfallen. Weil ein anderer Mails verschickt hatte, in denen er eine Herkunft von mir sehr schlecht vormachte - was, wegen der Unbeholfenheit der Fälschung eigentlich offensichtlich war: „Swatting“ funktioniert in Deutschland auf Grund ausufernder Dummheit der Behörden nämlich sehr gut.
  • Anderen geht es auch nicht anders.

Euroweb-Derivat "United Media AG" (Daniel Fratzscher):
Versäumnisurteil ist starkes Indiz für bewusst unrechtes Handeln bei angeblichen „Vertragsverlängerungen“

Wie bei allen mir bekannten Euroweb-Derivaten (aktuell ist die Euroweb (wohl) wegen des eigenen schlechten Rufes insbesondere unter den gekauften, davor für manchem mit hohem Ansehen verbundenen Namen der „Stuttgarter Zeitung“ und des „Madsack-Verlages“ aktiv) wurde und wird (wohl) auch bei der United Media AG intensiv und bewusst mit dem Mittel der „Täuschungen und Kundenverarsche“ gearbeitet. Das beginnt eigentlich schon vor dem Vertragsabschluss, setzt sich durch strukturiertes Lügen bei der Vertragsanbahnung und - aus meiner Sicht - ausgefeilte kriminelle Methoden (psychologischer Druck) bei Vertragsabschluss fort.

Die Krönung ist dann aber, dass Kunden, die aus dem Vertrag herauswollen, durch die von Daniel Fratzscher und seinen nicht weniger üblen Gehilfen angeworbenen Drücker vorgemacht wird, es bedürfe zur Realisierung der Vertragsauflösung noch einer abschließenden Vereinbarung oder aber es stände für die Restlaufzeit noch ein Update zur Verfügung, welches keine Mehrkosten verursachen würde.

Unterzeichnete man dieses wurde diese Vereinbarung plötzlich zu einer Vertragsverlängerung durch einen Folgevertrag über weitere 4 Jahre deklariert, also zu etwas, was die „Kunden“ ganz gewiss nicht wollten.  Kosten? „Nur“ 14.222,88 € (48 Monate a 249,00 € zzgl. USt.) - denen keine, einem Marktpreis auch nur grob entsprechende Leistung gegenüber steht. Genau so geht "Abzocke, Beschiss, Betrug". Wie sich gleich ergibt „wider besseren Wissens“ behaupten die "Abzocker, Bescheißer, Betrüger", darunter zähle ich ausdrücklich die Anwälte der „IMTR-Legal“, die (mir hierdurch als „schwer tatsachenresitent“ geltend) implizit behaupteten, dass dieses Vorgehen „rechtens“ sei.

Viele Kunden ließen sich, auch durch die Kanzlei „IMTR-Legal“ auf diese garstige und verwerfliche Weise täuschen. Einer aber nicht!

Der widersprach dieser merkwürdigen „modernen amerikanischen Geschäftsmethode“ (so nannte einst die Euroweb selbst deren arglistiges und betrügerisches Vorgehen) ging zum Anwalt (Thorsten Wachs) und ließ die Rechtmäßigkeit erhobenen Forderungen bestreiten.

Daniel Fratzscher und seine ganz bewusst mit tätigen Betrüger - zu denen ich den „Jurist“ - also  „Nicht-Rechtsanwalt“ - Martin Junker zähle, der übrigens auch als „Service-Chef“ der aktuellen Euroweb-Derivate wie „Stuttgarter Zeitung Onlineservice“ auffällig wurde  - folgten der implizit erhobenen Forderung nach einer Anerkenntnis, nämlich dass der Vertrag keine Vertragsverlängerung beinhaltet, nicht, blieben sogar bei der vollen Forderung und wollten allen Ernstes auch die Kosten für die - infolge der eigenen Sturheit - notwendigen Inanspruchnahme des Anwaltes Thorsten Wachs nicht zahlen.

Vermutlich hat die Düsseldorfer Kanzlei „IMTR-Legal“ (im Kern bestehend aus Andreas Buchholz, Jean Paul P. Bohne, Anne Sulmann - also dem kläglichen Rest der ehemaligen, insolvent gewordenen Euroweb-Kanzlei „Berger Law LLP“) auch „beeindruckende“ (Serien-)Briefe an den Ex-Kunde, der sich aber nicht zum zweiten Mal verarschen lassen wollte) geschrieben und so an der „Verarschung“ (ich nenne es „Betrug“) bewusst und vorsätzlich teilgenommen.

Der Anwalt Wachs klagte für seinen Mandant auf „Negative Feststellung“ der erhobenen Forderung und darauf, dass die Kosten für seine Inanspruchnahme durch die "United Media AG" übernommen werden.

Die "United Media AG" hat es vorgezogen, auf die Klage gar nicht erst zu reagieren, also erging ein Versäumnisurteil. Unterstellt man auch nur einen Rest Vernunft, dann muss man geradezu zu der Auffassung kommen, dass Daniel Fratzscher und seine Mittäter sehr genau um die Rechtswidrigkeit ihres notorischen Vorgehens wissen und einerseits aus dem niedrigsten aller Motive (Geld) nicht von den bewusst zu Unrecht erhobenen Forderungen zurücktreten, andererseits aber ein Urteil - mit erwartbar harschen Äußerungen des Gerichts über deren „Geschäfts“-Gebaren - unbedingt vermeiden wollen.

Daraus erschließt sich für mich, dass Daniel Fratzscher (und eben auch der Jurist Martin Junker) also wider besseren Wissens agieren - sich also des eigenen, höchst verwerflichen, unrechten Handelns auch bewusst sind. „Üble Typen“ nenn ich solches Volk. Man richte es ihnen aus. Am besten täglich - und überall, wo die sich blicken lassen.

21.04.2020

Pjotr Z.: Rechtsmissbräuchliche DSGVO-Abmahnungen auch für einen Khah Nima Masih (Nima M. Khah, Nima Khah)

Ersten und (wohl nur noch) unbestätigten Nachrichten (sic:plural!) zufolge hat Pjotr Z. kürzlich in Vorgehen und Wortlaut identische Abmahnungen auch für einen „Khah Nima Masih“ (es werden Kombinationen wie „Nima Masih Khah“, „Nima M. Khah“ oder „Nima Khah“ angegeben) „herausgehauen". Der wieder dürfte mit Pascal Goffart „vom Pokern und Zocken her“ bekannt sein, wie ein Blick in eine Pokerspielerdatenbank ergibt:

Eine Suche mit Google ergibt, dass er ebenso wie Pascal Goffart als „eher mäßig ,erfolgreicher' Berufsspieler“ anzusehen ist und ebenso auch auf Fotos von Pokerturnieren posiert und bei Xing einen Auftritt hat - was mit dem implizit behaupteten, besonderen Interesse am Schutz der eigenen Daten nicht in Übereinstimmung zu bringen ist. Auf Grund der offensichtlichen Umstände gehe ich also davon aus, dass auch Khah Nima Masih (Nima Masih Khah) eher weniger am Datenschutz - dafür gemeinsam mit Pjotr Z. an den Gebühren interessiert ist, weshalb ich auch diese Aktion als „Rechtsmissbrauch“ tagge. Offenbar derselbe Khah Nima Masih ist - übrigens mit Foto - auch als (ehemaliger) Fußballspieler für kleine Münchner und österreichische Vereine auffindbar - was die Frage aufwirft, warum er denn dann ausgerechnet einen Anwalt aus Witten bzw. Essen beauftragen sollte, der sich gerade eben erst mit einer „eigenen“ Kanzlei selbständig gemacht hat.

Offensichtlich ist hier nicht anders vorzutragen, als bezüglich der „ziemlich dumm“ anmutenden Rechtsmissbrauchsgeschichte mit dem „Mandant“ Pascal Goffart.

Übrigens habe ich (wie bei allen Nachrichten zum Thema) Herrn Z. über den Artikel informiert und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Jedenfalls der Herr Z. hat mich weder abgemahnt, noch eine Gegendarstellung verlangt oder die Unrichtigkeit meiner Artikel bemängelt. Pascal Goffart hat das nur pauschal (ohne die allfällige konkrete Angabe, was denn „unzutreffend“ sei) behauptet. Behaupten kann man viel, aber ich bin unverzagt. (Genauer: unverklagt).

Was auch ein Licht auf die Sache wirft...

Foto: „Ich kriege Euch alle!“ - Rechte: Jörg Reinholz, Kassel

19.04.2020

21 Tote, hunderte Verletzte und kein Urteil: Warum sich die Duisburger Mafia über die Corona-Pandemie freut

Tatsächlich wohl eher „freudig erregt“ als „wirklich bedauernd“ hat die Staatsanwaltschaft Duisburg dem Landgericht Duisburg verkündet, dass sie zustimme, das es im Falle der 21 Toten und hunderten Verletzten der Loveparade-Panik zu keinem Urteil mehr komme.

Die Staatsanwaltschaft führte für ihre Zustimmung zur Verfahrenseinstellung folgendes an:
  • Sie verwies auf eine „konkrete Gefährdung“ zahlreicher Prozessbeteiligter und Zuhörer durch die Corona-Pandemie. (Übrigens sind nach „guten und konstruktiven Gesprächen“ mit dem Bundesinnenministerium die Kirchen zuversichtlich, ab 3. Mai öffnen zu können...)
  • Ende Juli würde zu dem die - zehn Jahre nach der durch die Geldgier der Veranstalter und denen die Füße leckende Behörden und Amtsträger eingetretenen Katastrophe - die Verjährung der Straftaten eintreten, bis dahin, so die zwischenzeitlich durch erheblichen Druck aus der Lokalpolitik „eingenordete“ Staatsanwaltschaft, sei die für ein Urteil erforderliche Beweisaufnahme nicht zu schaffen.
  • Eine Fortführung des Verfahrens sei insbesondere auch mit Blick auf die zu erwartende Strafe für die Angeklagten bei einer Verurteilung "nicht mehr verhältnismäßig".
Zuvor wurden die Verfahren gegen 7 weitere Angeklagte bereits im Februar 2019 wegen geringer Schuld eingestellt. Eine „geringe Schuld“, welche sich in 21 Toten und mehr als 650 Verletzten - ein Teil davon schwer und mit dauerhaften körperlichen Schäden - manifestiert und die gewiss nicht gering wäre, wenn nicht „großkopferte“ (reiche und einflussreiche Leute unter den Veranstaltern und deren Handlanger in hohem Ämtern) ein „wesentliches“ - und nur von rüden Personen wie mir „pekunär“ genanntes - Interesse an einen Ausgang ohne Urteil hatten und haben.

Tatsache ist doch, dass es ein Unding ist, dass eine Staatsanwaltschaft und ein Gericht ein derart wichtiges Verfahren - bei dem es um immerhin 21 Todesopfer nach einer höchst naseweis genehmigten und durchgeführten Massenveranstaltung und um das Geldinteresse von gut mit der Lokal- und Landespolitik vernetzten Veranstaltern (deshalb das „Duisburger Mafia“ in der Überschrift) geht, ein solches Verfahren überhaupt derart zögerlich führen.

Ich sehe es so: Das Verfahren wurde zunächst vom LG Duisburg „erfolgreich verzögert“ und dank der Corona-Pandemie ist gerade jetzt der Zeitpunkt für die endgültige Rechtsbeugung und Vollendung der gemeinschaftlich betriebenen Strafvereitlung höchst günstig:
  • Denn sonst würden wohl ein paar tausend Leute vor dem Landgericht auftauchen und auf Transparenten fragen, ob sich denn wirklich und überhaupt noch jemand einbilde, dass wir hierzulande „unparteiische Ermittlungsbehörden“, einen „Rechtsstaat“ oder gar „unabhängige Richter“ hätten.
Das pekunäre Interesse der großkopferten Asozialen (meinetwegen korrigiere ich das gern zu „geldgierigen, stets asozialen Großkopferten“) beruht insbesondere darauf, dass mit den ausbleibenden Urteilen im Strafverfahren die Entschädigungsverfahren für die Opfer und Hinterbliebenen sehr viel schwieriger werden. Denn mit einem Strafurteil in der Hinterhand wäre es deutlich einfacher.

16.04.2020

Warum ich den Name der „Corona-Anwältin“ nicht nenne - und was über die AfD

Derzeit gehen sogar in seriösen Medien eine Menge Nachrichten über eine „Corona-Anwältin“ herum, die vom Samstag bis gestern in der Psychiatrie war. Deren Eilantrag gegen die Corona-Verordnungen „aller 16 Bundesländer“ an das Bundesverfassungsgericht scheiterte jedoch vorige Woche. Und zwar aus - sehr gut nachvollziehbaren - formalen Gründen. Und zwar solchen, an denen ich - als Rechtslaie - nicht gescheitert wäre, denn ich hätte einen Antrag an das Verfassungsgericht schon ganz gewiss nicht gestellt ohne die zwingende Voraussetzung zu erfüllen - nämlich vorher den normalen Rechtsweg „auszulutschen“. Anderen Rechtslaien würde ich das ohne einen Nebengedanke an eine geistige Erkrankung (wohl aber mit dem an eine gewisse „Dummheit“) nachsehen - aber die „Corona-Anwältin“ hat „schwer an ihrem Fachgebiet vorbei gearbeitet“, eine Juristin muss eigentlich wissen, dass das so nicht funktioniert.

Am Samstag rief diese „Corona-Anwältin“ die Polizei, weil sie sich verfolgt fühlte.

Die Polizisten wussten gar nicht um wen es geht, kamen, sahen, hörten - staunten sicherlich auch - und lieferten sie im Hinblick auf das Offensichtliche vorsichtshalber in eine Heidelberger Psychiatrie ein. Sodann entschied ein Arzt, dass sie auf der Grundlage des „Baden-württembergischem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes“ - mindestens bis zu einer richterlichen Entscheidung - bleiben muss. Am Dienstag lehnte eine Amtsrichterin den Antrag auf eine längere Unterbringung ab, die Frau wurde aus der Psychiatrie entlassen. Grundlage ist wohl der Mangel an einer Begründung für eine Gefahr für sich selbst oder Dritte - nicht aber, dass diese gesund ist. Soweit scheint alles „rechtsstaatlich“, „ohne Fehl und Tadel“: Den Polizisten, dem Arzt, der Klinik und der Richterin ist offensichtlich nichts vorzuhalten.

Einige Kreise - darunter massiv die AfD - behaupteten eine „Delegitimierung und Ausschaltung einer politischen Gegnerin“. Das ist jedoch nicht richtig:

Ich habe mir nämlich - unter anderem derartigen Zeug von ihr - deren „Corona-Auferstehungs-Verordnung“ angesehen und, was wegen spontaner Lachanfälle einige Mühe machte, durchgelesen. Die hätte als Aprilscherz durchgehen können, ist aber auf den 11. (elften) April datiert und nicht nachträglich als solcher markiert worden. Ich muss weder Psychiater noch Psychologe sein, um zu erkennen, dass die Frau - noch ist sie Rechtsanwältin - „schwer durch den Wind“ ist. Das sich ergebende Bild weist auf eine Erkrankung hin, die - in diesem heftigen Ausbruch - einer ganz bestimmten biologischen Lebensphase (konkret der Menopause) zuzuordnen, ansonsten aber chronisch ist und auch schon davor phasenweise „imponierte“ (auffällig wurde).
  • Dieses „schwer durch den Wind“ ist - und da bin ich mir als halbwegs gebildeter Laie sehr sicher - nichts anderes als die Folge einer erheblichen psychiatrischen Störung, weshalb ich die Frau als schwer krank ansehe. Und wenn die Frau in dieser Art schwer krank ist, dann sehe ich kein Recht, deren Namen zu nennen - auch wenn diese selbst an die Öffentlichkeit drängt (denn auch das ist ein Ausfluss dieser Paranoia) und zwar auch dann nicht, wenn das gegenwärtig sehr viele tun. Ich muss nicht mit den Wölfen heulen, halte es für „schwer moralwidrig“ und ich beteilige mich nicht an der „Hexenjagd“.
Kriminelle oder verlogene oder schwer asozial handelnde (darunter auch Abmahn-Anwälte und Anwältinnen), auch solche Politiker(innen); arrogant das Recht beugende Richter(innen) und sonstiges betrügerisches Pack aber werde ich weiterhin klar mit Titel, Name und Tun in die Öffentlichkeit zerren!

Denn die sind nicht krank - haben selbst schuld.

Was jetzt die AfD betrifft:

Die Noch-Rechtsanwältin hatte schon vor Ostern zu „Corona“-Demonstrationen gegen die derzeitigen Beschränkungen aufgerufen. Als die Frau am Mittwoch zu einer Vernehmung (wegen des Vorwurfs der Aufforderung zu Straftaten, konkret wohl wegen des Verstoßes gegen die Corona-Verordnungen) geladen war erschienen vor der Polizeiwache rund 200 Unterstützer. Für mich: 200 weitere "Irre" - denn ich würde („Corona hin, Covid 19 her“) auch in normalen Zeiten nicht zu einer Demonstration gehen ohne mal zu hinterfragen, um was oder für wen es da geht. Mit dabei war, so einige Presseberichte, auch der auffällige AfD-Landtagsabgeordnete Stefan Räpple.

Kurz gesagt: Mindestens ein Landtagsabgeordneter der AfD ist derart „doof“, dass er eine  Person „unterstützt“ (in dem Fall: ihr weiter schadet), welche ganz offensichtlich psychisch krank ist, deren Forderungen eben so offensichtlich dieser Krankheit und also dem „Wahnsinn“ entspringen. Da scheint bei der AfD die Personaldecke also ganz schön dünn zu sein, denn mit der „Nummer“ ist deren Landtagsabgeordneter, Ex-Lehramtstudent und Schreihals Stefan Räpple unzweifelhaft ein heißer Kandidat im Wettbewerb um den Titel „Miss Intelligent“.

Was das bzw. die Strafverfahren betrifft,

so wird oder werden dieses oder diese wohl eingestellt, denn die Frau ist, selbst für medizinische Laien wie mich erkennbar, offensichtlich schon länger nicht in der Lage, ihr Denken und Handeln wirklich zu kontrollieren.

Was nun die Anwältin betrifft:

Die schreibt in der „Corona-Auferstehungs-Verordnung vom 11. April 2020“:
„Beschlossen und verkündet durch Xxxxx Xxxxxx, die seit der Erarbeitung dieser Verordnung beschlossen hat, ihre Anwaltszulassung bis auf weiteres zu behalten.“
Oh je! Ich denke, dass darüber die Anwaltskammer im Hinblick auf § 14 Abs. 2 Nr. 3 und natürlich nach Anwendung von § 15 BRAO entscheiden wird. Und dass es da keinerlei Überraschung gibt. Es sei denn man will als „Miss Intelligent“ berühmt werden, wie es der AfD-Landtagsabgeordnete Stefan Räpple für mich nunmehr ist. Der kann mich mal: Nämlich vom RechtsFascho-Anwalt Dr. Ralf Höcker „abmahnen“ lassen.

Denn in den Zeiten der Krise hat man gerne was zum Lachen!

11.04.2020

Rechtsmissbrauch durch Pascal Goffart und Pjotr Z. bezüglich DSGVO-Abmahnungen: Formulierungsvorschlag (Update, 11.4.2020)


Einen Formulierungsvorschlag bezüglich der Argumentation hinsichtlich des, mit den DSGVO-Abmahnungen verbundenen Rechtsmissbrauchs durch die Herren Goffart, Z. und Berger, habe ich veröffentlicht.

Hinweis an „Goffart, Berger & Z.“:

Sie sollten keineswegs glauben, dass das alles ist, was im Falle eines Prozesses vorgetragen wird. Sie werden überrascht und bezüglich meiner Person sehr wütend sein, weil ich das „Oberste nach unten gekehrt“ habe. Am besten - auch im Hinblick auf die noch gültige Zulassung als Rechtsanwalt des Herrn Z. - wäre es wohl von den zahlreichen Forderungen zurück zu treten und den „mindestens betrügerischen“ Rechtsmissbrauch unverzüglich und vollständig zu beenden!

Meine Meinung zu Ihrem Vorgehen ist eindeutig: „Sie können mich mal verklagen!“

Hinweis an Betroffene/Zeugenaufruf:

Weitere Betroffene können im Austausch gegen die Schriftstücke, die diese von Goffart und Z. erhalten haben, die hier bereits vorliegenden erhalten. Die Bildung einer solchen, notwendigen Interessengemeinschaft ist für die Wahrung der eigenen Rechte unabdingbar.

Zugleich fällt die Datenverarbeitung und Weitergabe in einem Falle wie dem hier vorliegendem Rechtsmissbrauch - sofern nicht sogar Betrug i.S.d. § 263 StGB vorliegt - unter Art. 6, Absatz 1, Punkt f) DSGVO, ist also erlaubt. Außerdem greift im Falle eines Rechtsstreites, der in diesem Fall schon mit der Anmeldung/Kauf, spätestens mit dem Auskunftsersuchen „angeleiert“ wird oder wurde, Art. 2, Absatz 2, Punkt c) DSGVO.

Gerade in Düsseldorf gab es erst ein Urteil zum „Rechtsmissbrauch mit DSGVO- Abmahnungen.“ Geklagt hatte die von der Abmahnung betroffene. Das nennt sich „Klage auf negative Feststellung einer erhobenen Forderung und auf Schadensersatz“ oder, kurz „negative Feststellungsklage“. 

Urteil:
„Die Beklagte hat der Klägerin in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zugefügt, indem sie sie bewusst unberechtigt abgemahnt hat.“
LG Düsseldorf, Urteil vom 02.12.2019, Az.: 12 O 25/19
Nachtrag aus Anlass einer fernschriftlichen Ermahnung des Betroffenen, den Vorname des P. Goffart nicht zu verwechseln:

Ob nun „Patrick“, „Pascal“ oder „Kevin“...

Update von 11.4.2020

Ich habe die Argumentation um folgenden Abschnitt ergänzt:
Letztendlich beleuchtet der Kläger Pascal Goffart auch selbst, wie planvoll er bei Turnieren – auch bei den vorliegenden, rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen, welche sich ausschließlich an kleine Vereine und Firmen richten – vorgeht:
„Mein Motto ist es, immer den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen. Das heißt: Turniere mit voraussichtlich schwächeren Spielern zu spielen.“
erklärte er in einem Interview.
Ich vermute aus dieser Aussage heraus: „Schon in der Schule hatte er wohl nicht besonders viele Freunde.“

08.04.2020

„Sozialdemokratin“ Christine Lambrecht begründet Zwangsanleihe bei den Kunden - um Unternehmen Aktionäre zu „retten“: Der Kontext.

Das Bundeskabinett der „nicht wirklich großen“ und schon gar nicht „großartigen“ Koalition aus der „Interessenvereinigung dummer und gieriger Erben“ (CDU) und der zur „Beamtenpartei“ verkommenen SPD will offenbar per Gesetz eine Zwangsanleihe für Veranstalter von Freizeitveranstaltungen durchdrücken. Diese sind gegenwärtig wegen der Corona-Krise verboten und normalerweise würden die Käufer von Tickets oder auch Dauerkarten ihr Geld zurück erhalten. Diese sollen nun „Gutscheine“ erhalten, für welche es bei Nichtnutzung frühestens Ende 2021 Geld zurück (natürlich ohne Zinsen!) gibt. Genauer: Vielleicht Geld zurück gibt. Denn eine Sicherung ist natürlich nicht vorgesehen.

Genau so geht „Zwangsanleihe“!

Hilfreich und praktisch beim Durchsetzen dieser kruden und übrigens mal wieder verfassungswidrigen, also „Lambrechtchen“ Idee des Rettens der wenigen Reichen durch die vielen Armen („das nicht systemrelevante Pack“) dürfte das gegenwärtige Demonstrationsverbot sein.

Immerhin haben die Veranstalter selbst ja auch Geld gespart: Jedenfalls den Akteuren - regelmäßig Künster und Freiberufer - haben diese Veranstalter nämlich längst alle Verträge fristlos und ohne jeden Ersatz gekündigt - bestenfalls einen Hinweis gegeben, dass diese doch „Hartz-IV“ beantragen könnten. Der Wachschutz (soweit keine „Rockergang“ - die würden sich ja wehren) wurde abbestellt, die anderswo leibeigenen Mitarbeiter wurden an den Entleiher zurück gegeben oder - z.B. fest angestellte Ehefrauen/gatten - werden in Form von „Kurzarbeitergeld“ der Sozialkassen belohnt - in die übrigens auch nur „das nicht systemrelevante Pack“ einbezahlt. Definitiv nicht gekündigt wurden die unbedingt notwendigen Verträge über die Lieferung der nächsten Nobelkarre und den Einbau des „Sportauspuffs“ - denn wenn man schon keinen Schwanz hat, dann muss man genau das zeigen und hörbar machen.
"Veranstalter und Betreiber sind mit einer Vielzahl von Rückforderungen konfrontiert und geraten zunehmend in Liquiditätsengpässe..."

jammert nun die von CTS Eventim gelobte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD).
Wer hier also, als „Sozialdemokratin“, die Interessen der „Kleinen“ zu Gunsten der „Großen“ verrät, ist dieselbe Christine Lambrecht, welche hart an einem Wohlfahrtstaat für Beamte (aber nur solche mit Bürojobs) und ähnliche „Großkopferte“ arbeitet und sich hierbei insbesondere an der Meinungsfreiheit stört.

Mich würde es im Hinblick auf das „Verkehrsministerium“ - dessen Mittel offensichtlich benutzt werden um eine Wiederwahl des „Wumaz“ (wohl unfähigsten Ministers aller Zeiten) überhaupt als möglich erscheinen zu lassen und das „Schweineministerium“ - dessen Kompetenz eigennützig längst nicht nur dazu genutzt wird, um Viehzüchtern die Verseuchung des Grund- und Trinkwassers mit Gülle zu ermöglichen - nicht eine Sekunde lang wundern, wenn sich herausstellt, dass die für „Beamtenwohlfahrt und das Aufrechterhalten der Unfähigkeit der Justiz“, „Wiederentdeckung des Blockwartismus“ und vor allem für „freies, unkritisiertes Rechtsbeugen“, nicht zuletzt das Ermöglichen von „rechtsmissbräuchlichen Abmahnen in Gewinnerzielungsabsicht“ zuständige Ministerin Christine Lambrecht handfeste finanzielle Interessen mit der Branche verbinden.

01.04.2020

Professor Dr. Ralf Höcker, Köln: Genau der Typ „ehrlicher Anwalt“ den ich sehr genau kenne.

(Kein Aprilscherz!)

13. Februar 2020:
„Mir wurde vor zwei Stunden auf denkbar krasse Weise klar gemacht, dass ich mein politisches Engagement sofort beenden muss, wenn ich keine "Konsequenzen" befürchten will ... Die Ansage war glaubhaft und unmissverständlich. Ich beuge mich dem Druck und lege mit sofortiger Wirkung alle meine politischen Ämter nieder und erkläre den Austritt aus sämtlichen politischen Organisationen.“

Professor Dr. Ralf Höcker auf facebook
01. April 2020:
„Im Ergebnis haben die Angaben des Prof. Dr. Höcker jedenfalls dazu geführt, dass hier davon auszugehen ist, dass es eine wie auch immer geartete Drohung von strafrechtlicher Relevanz, also insbesondere eine Morddrohung oder Ähnliches, nicht gegeben hat“

Ulf Willuhn, StA Köln
Schon im Februar habe ich berichtet, dass die Behauptungen des Münchner Ultra-Rechtsanwalts Dr. Ralf Höcker zweifelhaft sind.

Und falls sich ein Richter - nehmen wir nur den, sich mindestens im Einzelfall als „reichlich naiv“ und „den Tatsachen verweigernd“ erweisenden Dr. Thomas Blumenstein vom LG Kassel - fragt, warum ich das so richtig vorhersehen konnte, dann ist die Antwort:
  • „Ich habe reichlich Erfahrung mit solchen - mir als „grundverlogenen“ geltenden - Abmahnanwälten!“
Als da wären: (Ich weiß nicht, wem von diesen ich durch die Nennung in dieser Liste zu viel Ehre zukommen lasse und wer sich alles beleidigt fühlen dürfte, weil er oder sie darin fehlt...)
Und das sind längst nicht alle!