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05.07.2026

Fundstück: Hat Andreas Skrziepietz (Hannover) einen „Master of Arts“ im „Selbsternennen“?

Fundstück und Anlass dieses Artikels:

Im obigen Zusammenhang bedeutet „MD“ unzweifelhaft „medical doctor“ und „MA“ eben „Master of Arts“. Dass Andreas Skrziepietz einen Titel als „Master of Arts“ erworben hat, das halte ich für höchst zweifelhaft. Den „Dr. med.“ darf er noch führen. Bis die Medizinische Hochschule Hannover sich darüber im Klaren ist, ob seine Straftaten mit dem Arztberuf vereinbar sind. Zitat aus § 17 der Promotionsordnung der MHH:

„Der Doktortitel ist bei schwerem Verstoß gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis oder rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Straftat, jeweils in Bezug auf die Promotion, oder einer Straftat, die gegen die ärztliche oder zahnärztliche Berufsordnung verstößt, zu entziehen.

In §3 der Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen steht:

„Dem Arzt ist neben der Ausübung seines Berufs die Ausübung einer anderen Tätigkeit untersagt, welche mit den ethischen Grundsätzen des ärztlichen Berufs nicht vereinbar ist.“

im von den Ärzten zu leistende, Gelöbnis steht dann noch:

„Ich werde die Ehre und die edlen Traditionen des ärztlichen Berufes fördern.“

Mit seinem niedrigen Hassen und Hetzen ist das alles nicht in Übereinstimmung zu bringen. Ich habe dem Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft also den Hinweis gegeben, die Verurteilungen dem Prüfungsamt zu melden. Im Negativfall kann, wie deren Promotionsordnung aussagt, der Titel aberkannt werden.

Verbreitet hat die Behauptung, er sei „MA“, also  „master of arts“ wie oben ersichtlich der Verlag „Sage Journals“. Allerdings muss man, wenn man da Werke einreicht, zu jedem Werk eine Autorenliste beifügen. Hierbei ist es üblich auch die Titel der Autoren anzugeben und es wird vom Verlag verlangt, bestehende Verbindungen zu Hochschulen anzugeben. Man kann viel glauben - aber ich glaube nicht, dass der Verlag „Sage Journals“ den angeblichen Titel als „Master of Arts“ erfunden hat. Das war, so vermute und denke ich, ein gewisser Andreas Skrziepietz aus Hannover höchstselbstpersönlich. Der neigt dazu „schwer aufzuschneiden“:

Die Geschichte erinnert mich nämlich daran, dass er

  • auch schon vor Gericht in einer Klage behauptete ein „Diplom-Journalist“ zu sein, in dem er behauptete, er habe ein Journalismus-Diplom und vor einem anderen Gericht - wieder in einer Klage - bestritt, dass er sich zum „Diplom-Journalist“ ernannt habe. Das Strafverfahren wegen Titelmissbrauchs wurde nach § 154 StPO eingestellt, weil er wegen anderen Straftaten bereits eine Strafe zu erwarten habe. Die er auch erhielt. Und wenig später noch eine.
  • verbreitete, er sei ein „Spezialist für Traumatologie“ - und vor Gericht sodann die Unwahrheit einem Verlag zuschob. Nur hatte er das Dokument mit dieser Aussage auf seinem Server veröffentlicht - und also selbst verbreitet. Weshalb das AG Hannover mir zubillgte, ihn in diesem Zusammenhang berechtigt ein „Großmaul“ zu nennen.
  • darauf besteht, dass er „Arzt“  gewesen sei, weil er vor 30 Jahren mal eine Zulassung zum „Arzt im Praktikum hatte, welches er - nach eigenen Behaupten nie leistete und seit dem offenbar auch nicht auf dem Gebiet der Medizin tätig ist. Bekannt ist, dass „Dr. KeinArzt“ Skrziepetz öffentlich im Forum der Ärtzezeitung mit seinen eigenen Erfahrungen mit dem Jobcenter prahlte, sich zwei Saisons lang als Schauspieler auf einer Kleinstbühne bemühte, vom 31.01. bis 31.05.2013 an einer Aktivierungsmaßnahme teilnahm, sich danach offenbar (und aus offensichtlichen Gründen erfolglos) als „Webdesigner“ versuchte und natürlich seine wohl ebenso erfolgsfreie „Docmacher“-Nummer. Es war dem „Ex-Perte“ (Was ist ein „Perte“? Was macht er seit er kein „Perte“ mehr ist?) nicht zu peinlich deshalb zu klagen - und das obwohl ihm jedem mit funktionierendem Verstand klar sein dürfte, dass viele seine damalige Zulassung zum Praktikum ganz deutlich von der Berufszulassung unterscheiden: Eine Zulassung zum Arztberuf hatte er nämlich nie.
  • Dem Landgericht Frankfurt wollte er weis machen (die ihn vertretende Kanzlei Haintz trägt den Gerichten auch wahnhaft anmutenden Gedankenmüll von Mandanten vor, den angesehene Rechtsanwälte nie vortragen würden), als „Mediziner“ könne und dürfe der Noch-Dr. „berechtigt“ Diagnosen auf dem Gebiet der Psychiatrie stellen und sich in diesem Zusammenhang quasi alles erlauben.
  • Aktuell versucht sich „Dr. Verleumdicus“ Skrziepietz - diesen „Ehren“-Titel habe ich ihm nichtamtlich verliehen um sein hassvoll-hässliches Schriftschlecht zu würdigen - in übler und niedriger Verleumdungsabsicht dennoch wieder darin, mich krank zu schreiben.

Obige 5 Punkte sprechen übrigens - neben und zusammen mit den zahlreichen strafrechtlichen Verurteilungen des Andreas Skrziepietz - durchaus für eine Störung. Und zwar eine für eine narzistische Verhaltensstörung. Und zwar eine ausgewachsene!


03.09.2025

Andreas Skrziepietz (Hannover) und Markus Haintz (Köln) in „Die ausgenullte Unschuldsvermutung in drei Akten und Aufzügen an drei Orten“

(Symbolbild: Bildschirmfoto eines passenden Teils der Webseite des an Schauspiel beteiligten RA Markus Haintz)

Das Theaterstück „Die ausgenullte Unschuldsvermutung in drei Akten und Aufzügen an drei Orten“, aufgeführt vom, aus zwei Saisons in Nebenrollen auf einer Hannoveranischen Kleinstbühne erfahrenen Schauspieler Dr. Andreas Manfred Skrziepietz (Hannover) und im dritten Akt am dritten Ort auch von einem Markus Haintz (Köln) ist ein so besonderes Stück, das der Gesetzgeber allen Ernstes auch diesen „Genuss“ (der im Stück nur auf Seiten der Aufführenden vorgesehen ist war), genauer die Aufführung dieses Mehrgerichtsmärchens durch § 263 StGB und § 242 BGB verboten hat. Übrigens nicht unter einer Angela Merkel, sondern schon unter Kaiser Wilhelm. Andreas Skrziepietz wird traurig sein, weil es da also nichts zu meckern und zu hetzen gibt. Was er ja so gerne macht.

Aber man darf das Stück beschreiben: 

(Akt 1: Das Publikum erfährt in Frankfurt am Main wie folgt:) 

Beweis: Akte des Verfahrens 2-03 o 117/24 (Skrziepietz ./. Reinholz) des LG Frankfurt, Vortrag von Andreas Skrziepietz auf Seite 18 der Klageschrift: 

„Richtig ist, dass er [Kläger Skrziepietz] nie einen Antrag auf Approbation gestellt hat“

(Das Publikum wird via Lautsprecher und Webseiten über ein insoweit rechtskräftiges Urteil des LG Frankfurt informiert, dass ein Jörg Reinholz berichten darf, das dieses, im Hinblick auf das gar traurig anmutende Dasein und öffentliche Greinen des Andreas Skrziepietz, womöglich an seiner Nichteignung gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 2 oder 3 der Bundesärzteordnung scheiterte... - und das die Stellung eines Approbationsantrages - die zumindest anno 2020 offensichtlich sehr viel plausibler aus einem ganz anderen Grund scheiterte bzw. abgebrochen wurde) zwingende Voraussetzung dafür ist, als Arzt zugelassen zu werden.)

 (Akt 2: Das Publikum wird höflich gebeten, sich einige Monate vor der Aufführung des letzten Aktes nunmehr im fernen Hannover zu versammeln und das Stück dort weiter zu verfolgen. Es wird Einiges gezeigt:) 

Beweis: Klagebegründung des Andreas Skrziepietz in der Sache  409 C 10237/24 (Skrziepietz ./. Reinholz) des AG Hannover


Beweis: Ebenda, Anlage der Klagebegründung (nur Rückseite des ausdrücklich mit „Arzt im Praktikum“ gestempelten Arztausweises für das Praktikum.

Andreas Skrziepietz hatte also nur einen Arztausweis für das Praktikum - durfte also nie Patienten selbständig behandeln. Das ist es, was einen Arzt ausmacht. Und das „Journalistendiplom“ (von ihm an anderer Stelle des selben Schriftstückes auch als „Journalismus-Diplom“ bezeichnet) war eine grandiose Teilnahmebestätigung an einer 4-monatigen Aktivierungsmaßnahme des Arbeitsamtes):


Beweis: Klagebegründung des Andreas Skrziepietz in der Sache  409 C 10237/24 (Skrziepietz ./. Reinholz) des AG Hannover

Erst in der mündlichen Verhandlung räumte Andreas Skrziepietz ein, dass das angebliche „Journalismus-Diplom” gar kein solches sei - bis dahin ging das Gericht davon aus, dass er ein solches habe:

Zu behaupten, man habe „Journalismus-Diplom“ ist aber strafbar weil ein „Diplom-Journalist“ ein akademischer Titel ist. Die Frage, ob Andreas Skrziepietz nun einen Hochschulabschluss als Journalist habe oder nicht, wurde ihm nämlich von der Richterin gestellt. Bis dato ging ging diese ergo davon aus, dass er - wie vorgetragen - Diplomjournalist sei.

Beweis:  Protokoll der mündlichen Verhandlung in der Sache  409 C 10237/24 (Skrziepietz ./. Reinholz) des AG Hannover

(Das Publikum wird über Lautsprecher und durch Flugblätter darauf aufmerksam gemacht, dass ein gewisser Jörg Reinholz  - im Stück soll er DER BÖSEWICHT schlechthin sein - laut rechtskräftigem Urteil des AG Hannover verbreiten darf, dass Andreas Skrziepietz ein Großmaul sei, weil der - ohne je als Arzt tätig gewesen zu sein - verbreitete, dass er ein „Spezialist für Traumatologie“ sei.)


Das Publikum und das AG Kassel bekommt drei Schnipsel mit der Post, die es aufmerksam lesen soll:

1) 

2)


3)

(Akt 3: Das Publikum und die beiden Künstler - beide aus irgendeinem Grund mit beträchtlich langen Nasen ausgestattet - bitten in die Mitte. Also nach Kassel. Es kommt zum Showdown:)

 

Beweis: Akte des Verfahrens  10 O 1343/25 (Skrziepietz ./. Reinholz) des LG Kassel, Protokoll vom 21.08.2025

 (Arrogantes Lautsprechen des Andreas Skrziepietz:)

Beweis: Ebenda. Vorgelegt wurde die Approbationsurkunde indes nicht.

(Ende des Stücks. Der Vorhang fällt: Es gibt lautes Johlen und Beifall von einem Jörg Reinholz und der Staatsanwaltschaft Hannover für die unterschiedliche Darstellung des selben Geschehens vor zwar drei Gerichten, aber aus der Perspektive einer einzigen Person (Hauptdarsteller: Andreas Manfred Skrziepietz) - die im Übrigen nicht „Prozessbetrüger“ und auch nicht „Lügner“ genannt werden will. Aber wer will das schon? Und aus diesem Grund lügt eben längst nicht jeder oder jede vor Gericht. Und wenn, dann wenigstens nicht so dummdreist, dass die Lügen mal ganz einfach eben so aufzudecken sind.)

Es folgt die Auszeichnung des besten Nebendarstellers  (RA Markus Haintz, Köln) für die Worte:

und:


Ich bin mir ziemlich sicher, dass RA Markus Haintz aus Köln (hatte die Rolle des „Verfügungsklägervertreters“) schon bald über diese Auszeichnung als bester Nebendarsteller einen Bericht an seine Anwaltskammer und an eine Staatsanwaltschaft schreiben wird. Denn dass das Obige ein „starkes Stück“ ist, ist ja wohl jedem und jeder aus dem Publikum klar. Der Hauptdarsteller Skrziepietz und sein Nebendarsteller Haintz werden das aber sicherlich ganz faktenarm und bescheiden, indes wortreich bestreiten, während deren Nasen und Ohren aus irgendeinem Grund „länger“, „lääänger“ und „lääääääänger“ werden.

Literaturtipp: 

Morgen (04.09.2025,11:00) wird Prof. Dr. Dreyer, Richterin am Landgericht Kassel seine Rezension des Schauspiels veröffentlichen. Den Entwurf von einem Jörg Reinholz gibt es hier. Ähnlichkeiten mit dem Schriftsatz eines Kassler Anwalts (man könnte von wortwörtlicher Übereinstimmung berichten, wenn dieser nicht ein wenig Kleinkram ergänzt hätte) sind nicht zufällig.

Wie die Rezension des Dr. Dreyer - der am dritten Akt teilnahm, über die beiden vorherigen „nur informiert“ wurde - ausfällt weiß man frühestens morgen. Ich weiß aber, dass es im Zweifelsfall eine weitere vom OLG Frankfurt geben wird. Und ich ahne wie diese ausfällt. Spätestens das OLG Frankfurt - auch dessen Zivilsenate in Kassel neigen nämlich dazu, „krude Verwerfungen in der Logik“(¹) solch „beschissener Stücke“ zu erkennen - wird das Stück und die Schauspielkunst vorhersehbar vernichtend beurteilen.

Eine weitere Rezession seitens der Staatsanwaltschaft Hannover wird erfolgen und wohl zu dem Ergebnis führen, den Plot auch den lokalen Strafgerichten vorzustellen und ich kann mir vorstellen, dass dieser künftig ein Lehrbuchbeispiel für die Ausbildung von Juristen wird: Thema StGB, § 132a (Titelmissbrauch) und § 263 (Betrug). 

¹) Böse Zungen verwenden das Wort „Lügen“, andere auch „vorsätzliche Unwahrheiten“, „Rechtsmissbrauch“„Prozessbetrug“ und „Der gehört entweder in den Knast oder in die Klapse!" hört man auch vom Publikum.