- [07.07.2026] „Ich habe nun am 27.07 ein Arbeitsgerichtsverfahren in Duisburg wegen vermeintlicher Diskriminierung und DSGVO Verfehlungen.“
- [17.07.2026] „Ich bin Rechtsanwalt und vertrete eine Gesellschaft in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf. Kläger ist Herr Pascal Goffart.“ (Hinweis: Das ist ein anderes Verfahren, Termin war aber ebenfalls am 27.07.2026)
- [14.08.2026] „Ich vertrete anwaltlich ein Unternehmen in einem derzeit anhängigen Verfahren, dem eine Bewerbung von Herrn Pascal Goffart und ein anschließend geltend gemachtes datenschutzrechtliches Auskunfts- und Schadensersatzbegehren vorausging.“
- Pascal Goffart bewirbt sich offenbar ausschließlich bei kleineren Unternehmen um eine Arbeitsstelle, gerne in Bereichen wie Debitorenbuchhhaltung - obwohl ihm eigentlich klar sein müsste, dass er schon im Hinblick auf sein bekanntes Vorleben und den Umstand, dass er nach eigenem öffentlichen Bekunden in einem Interview für den „nicsmix-Pokerblog“ zwecks Gelderwerb an Pokerspielen teilnahm oder nimmt, also ein Berufsspieler ist (oder war), keine Chance haben dürfte.
- Ich gehe auch davon aus, dass er von Anfang an gar nicht vor hat, den Job anzutreten.
- Auf die Bewerbung folgt dann seine Forderung nach Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO. In mehreren Fällen behaupten Betroffene mir gegenüber, diese gegeben zu haben, Goffart hätte dennoch abgemahnt und ein „Schmerzensgeld“ (juristisch: „Strafschadensersatz“) gefordert.
- Zudem hat er - so die Meldungen betroffener - wiederholt auch Klagen wegen angeblicher Diskriminierung erhoben.
- Mit den DSGVO- und Diskriminierungsklagen verfolgt Goffart (für mich: „höchst offensichtlich“ / für andere: „wohl“) das Ziel, sich durch die Bewerbungen und die nachfolgenden „Schmerzensgeld“-Klagen ein Einkommen zu verschaffen. Zudem scheint es so zu sein, dass er mit einem RA Philipp Brandt aus Berlin zusammenarbeitet:
- Hinweis hierzu:
Ein Berliner Anwalt namens Philipp Brandt (ehemals „Braungartner & Brandt“, „bb-legal.de“, verweist heute auf „brandt.legal“) wiederum ist als „Abmahnanwalt“ und also durch anrüchige Abmahnungen berühmt geworden (Bericht bei LTO, weiterer Bericht auf „www.internet-law.de“).
Aus meiner Sicht handelt es sich bei diesem, als „genau geplant“ anmutenden Vorgehen Goffarts mindestens um einen üblen und besonders perfiden Rechtsmissbrauch!
Allerdings sehe ich ein falsches Vormachen - und damit eine Betrugsabsicht - schon darin, dass er - wie ich freilich nur mutmaßen kann - den Job, um den er sich jeweils bewirbt, wohl gar nicht antreten will, sondern sich ausschließlich in der Absicht bewirbt, nachfolgend einen Rechtsstreit wegen angeblichen Datenschutzverstößen und angeblicher Diskriminierung vom Zaun zu brechen und „Schmerzensgeld“ zu fordern. Zudem ist oder war er ja „wissenschaftlicher Mitarbeiter“ und Mitautor des Philipp Brandt von „brandt-legal“ und veröffentlicht genau über diesen Themenkreis.
Hinweis zu Kommentaren:
Betroffene die dieses als Kommentar mitteilen wollen, sollten dazu den Artikel „Berufsspieler und DSGVO-Abmahnbetrüger Pascal Goffart ist wieder aktiv: Jetzt mit „Bewerbungsmasche“.
Weitere Betroffene sollten sich im eigenen Interesse melden! (Update) “ nutzen, damit sich diese Kommentare nicht verstreuen und das Ausmaß seines Handelns sichtbar wird.



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