Dr. Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover - Miesburg veröffentlicht selbst den folgenden Auszug welcher entweder einem ihn selbst betreffenden Beschluss des AG Hannover oder (eher, wegen der Formulierung „der Beschuldigte“) aus einer Anklageschrift entnommen ist, der oder die ebenso offensichtlich seine Person betrifft:
§ 407 Absatz 1 Satz 2 lautet StPO lautet übrigens:„Die Staatsanwaltschaft stellt diesen Antrag, wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich erachtet.“
und betrifft den Antrag auf einen Strafbefehl. Hier wird wohl dessen Nichtstellung begründet oder ein solcher zurück gewiesen oder die Hauptverhandlung angeordnet.
Natürlich sind wieder andere „dumm“ - nur der mehrfach rechtskräftig verurteilte Intensivtäter Andreas Skrziepietz, der sich erweislich durch Strafbefehle nicht von weiteren, einschlägigen Straftaten abbringen lässt ...
... will das ganz anders wissen. Und er „kackt geistig ab“, verleumdet mich gleich wieder - weil ich ihn sowohl „rechtextrem“ als auch „Hassblogger“ nennen darf (OLG Frankfurt, 10 U 151/24 & 10 U 153/24) quakt er nun:
Denn das, was er erweislich ist (ich habe es bewiesen), das ist nicht etwa er, das sind in seiner „Wahnwelt“ (seine Wortwahl beim Schmähen meiner Person) die anderen.
„Man kennt die Figur. Sie heißt Projektion.“
schreibt NTV zufällig genau heute in einem anderen Zusammenhang: Was Skrziepietz und andere Quaknazis Ihren Gegnern vorwerfen ist in aller Regel die genaue Beschreibung des eigenen Handelns – nur mit vertauschten Rollen. Die Faktenlage läuft exakt andersherum. Tatsächlich bin ich für ihn nämlich ein „linksgrün versiffter“.
Auch die Richterin Pinski vom AG Hannover beging in Wahrheit der Wahnwelt des Andreas Skrziepietz angeblich eine Straftat:
“Ja, dann setzt mich mal unter den Eindruck einer Hauptverhandlung. Ich hoffe, daß der zuständige Richter diesmal meinen Anwalt informiert, was ja am AG Hannover nicht selbstverständlich ist. Die völlig unfähige Richterin Pinski (los Pinski, Anzeige wegen Verleumdung!) hatte das nämlich unterlassen. Dann hatte sie noch die Verhandlung vertagt, ohne mich zu informieren, so daß ich nicht teilnehmen konnte. Das wird für diese Dame hoffentlich vor Gericht enden.“
queruliert Andreas Skrziepietz, diese tatsächlich dummdreist verleumdend: An anderer Stelle schrieb er, diese habe ihm „den Anwalt verweigert“, jetzt „diese habe den Anwalt nicht informiert“, vor Gericht hieß es sinngemäß, ein Kölner(!) Anwalt „habe die Vertretung nicht übernommen, weil er den Termin nicht wahrnehmen konnte“ - und er war ebenso wie alle anderen Prozessteilnehmer und Zuschauer für den 16.06.2026 um 14:00 Uhr geladen (Zuschauer: eingeladen) - Das haben alle verstanden, er hat den Termin am 02.06.2026 dem Gericht auf Rückfrage auch als „verstanden“ bestätigt. Die Verhandlung fand am 16.06.2026 um 14:00 Uhr statt - und wurde nie vertragt. Nur in seiner Wahrheit Wahnwelt fand eine Vertagung statt. Im Hinblick auf seinen Wahn würde ich vermuten, dass er sogar behauptet, die Richterin habe mich und andere Zuschauer) umgeladen, ihn nicht - denn (nicht nur) ich war am 16.06.2026 um 14:00 Uhr da und der Termin fand - ohne ihn - statt!
Und der tatsächlich rechtsextreme Hassblogger Andreas Skrziepietz ist in dieser Wahrheit Wahnwelt natürlich „unschuldig“. Er queruliert uneinsichtig das in etwa schon früher von ihm gequakte:
„Übrigens begehe ich keine Straftaten, ich mache von meinem grundgesetzlich garantierten Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch. Es ist nicht meine Schuld, daß das BRD-Regime das Grundgesetz weitgehend abgeschafft hat und mit Schaum vor dem Mund auf Oppositionelle eindrischt, während die SAntifa und Angehörige der privilegierten Religionsgemeinschaften mit Samthandschuhen angefasst werden (Gazioglu und Ballout lassen grüßen).“
Derselbe Dr. Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover, der in seiner Wahrheit Wahnwelt keine Straftaten begeht, wurde halt nur ein paar Mal rechtskräftig verurteilt. An die weiteren Wahnvorstellungen des Andreas Skrziepietz bezüglich der „Merkel-SAntifa“ will ich erinnern:
Anderen empfahl der erstaunlich (w)irres Zeug schreibende Andreas Skrziepietz, der definitiv kein Arzt ist, öffentlich Haldol. Kann also bitte jemand den Notruf für ihn wählen?
Ich vermute, es wird nicht bei einer Hauptverhandlung bleiben sondern in einer solchen auch ein Beschluss gefasst, ein forensisch-psychiatrisches Gutachten über den Angeklagten erstellen zu lassen, sich bis zu dessen Vorliegen vertagt. Ich habe ja nur Laienkenntnisse - aber bei so einem Typen würde ich von „verminderter Schuldfähigkeit“ ausgehen. Danach geht die Akte im Positiv-Fall („schuldunfähiger Serientäter von dem weitere Straftaten zu erwarten sind“) sicherlich zum Betreuungsgericht, welches dann hoffentlich geeignete Maßnahmen einleiten wird, damit er eben keine weiteren Straftaten mehr begeht.
Übrigens werde ich ihm den Gefallen tun und auch seine neuesten Artikel dem Gericht und der Staatsanwaltschaft zusenden. Der Gutachter oder die Gutachterin braucht ja Stoff. Also Lesestoff.
Haledol braucht jedenfalls braucht ein ganz anderer als der rechtsextreme und kriminelle Hassblogger Andreas Manfred Skrziepietz vermeint.



