15.09.2026

Fall Andreas Skrziepietz: Feiger Ejakaluator rechten Hasses wollte offenbar Pflichtverteidiger:
Sollten die SteuerzahlerInnen nach Verleumdungen und Beleidigungen des „Quaknazis“ für dessen Verteidigung aufkommen?

„Man verstehe mich nicht falsch, es gibt reichlich unfähige Richter, z.B. Amtsrichterin Pinski aus Hannover, die mir den Anwalt verweigerte, wofür ich sie vor Gericht bringen werde - notfalls durch ein Klageerzwingungsverfahren.“

So Andreas Skrziepietz aus Hannover aktuell und öffentlich über das Verfahren gegen Andreas Skrziepietz, in welchem er, nachdem er nicht zum Verhandlungstermin erschien  - wie er selbst veröffentlichte - im Strafbefehlsverfahren wegen Beleidigung bzw. Verleumdung meiner Anwältin erstinstanzlich wohl zu einer Geldstrafe bzw.  Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt wurde.

Beantragt hatte die Staatsanwaltschaft 200 „Tagessätze“ a 30 € - was ich genau weiß, einfach weil ich da war. 

Vermutlich wird er dem Strafbefehl widersprochen haben, denn in seinen früheren Äußerungen über dieses Verfahren gab er unwahr an, er sei für 15:00 Uhr geladen worden, tatsächlich hatte er selbst am 02. Juni 2026 die Ladung für den 14:00 Uhr am 16. Juni 2026 als „verstanden“ bestätigt - auch da war ich selbst anwesend, schon um die von ihm durch „herzliche“ Verleumdungen und Beleidigungen geschädigte (meine Anwältin) moralisch zu unterstützen.

Der mir auch insofern als Mobber und Stalker geltende Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover ist feige genug, seinem Quaknazidasein in einem Blog zu frönen, den er ohne Impressum betreibt und hierfür sogar meinen Name missbraucht.

Zurück zu seiner Äußerung:

Skrziepietz wurde also, wie er selbst öffentlich (aber feige, weil ohne Impressum) behauptet, ein Anwalt „verweigert“. Im Strafverfahren kann eine Beteiligung eines Anwalts oder eine Anwältin aber nur verweigert werden,  wenn diese(r) an der Tat, die den Gegenstand der Untersuchung bildet, beteiligt ist oder den Verkehr mit dem nicht auf freiem Fuß befindlichen Beschuldigten dazu mißbraucht, Straftaten zu begehen oder die Sicherheit einer Vollzugsanstalt erheblich zu gefährden, oder eine Handlung begangen hat, die für den Fall der Verurteilung des Beschuldigten Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei wäre.

Davon liegt offensichtlich nichts vor, denn die Taten hat Skrziepietz allein begangen, er war deswegen nicht in U-Haft und durch seine „Verteidigung“ hat er auch eingeräumt, dass die gegenständlichen Äußerungen von ihm stammen, denn er hat das in der Verhandlung am 02.06.2026 nicht in Abrede gestellt - sondern seine kackblöden Verleumdungen bzw. Beleidigungen als „wahr und berechtigt“ hinstellen wollen. Verurteilt wurde er gemäß § 408 a der Strafprozessordnung. Worauf er mit 

„Überhaupt nicht geehrte Richterin Pinski!  Ich habe gerade den Strafbefehl erhalten und bezeichne Sie hiermit ausdrücklich als die schlechteste und unfähigste Richterin Deutschlands“

und weiteren („geistig sehr ungesund“ anmutenden) Beschimpfungen und Verleumdungen reagierte, weshalb - so ein weiterer Bericht des Andreas Skrziepietpietz selbst - wohl ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen ihn eröffnet wurde. Es gibt da noch eine weitere Sache, weil er auch den Richter Wöltje verleumdete, der ihn im März 2025 wegen Beleidigungsdelikten zu 75 Tagessätzen verurteilte.

Wie auch immer, bei seiner Äußerung, ihm sei der „Anwalt verweigert“ worden, muss es wohl um eine(n) Pflichtverteidiger(in) gehen.

Ich sehe jedenfalls in § 140 StPO nichts, was für das Verfahren zutreffend gewesen wäre. Was ich aber aus seiner aktuellen Äußerung und den mir bekannten Umständen entnehme, ist, dass Andreas Manfred Skrziepietz demnach wohl erst herzlich beleidigt und verleumdet - sodann allen Ernstes fordert, dass die SteuerzahlerInnen dann bitteschön auch noch seine Verteidigung bezahlen sollen!

So geht auch „Großmaul“.

P.S.: Wenn ich richtig hingehört habe (die Äußerung ging an den Staatsanwalt und erforderte seitens der Zuschauer „Luchsohren“), hat die Richterin am 16.06.2026 ausgetan, dass ein Kölner Anwalt (womöglich nicht der GROSSMAUL-HAINTZ sondern der hier als unbefleckt geltende RA Kaplan - ich schließe das vage aus anderen Äußerungen des Andreas Skrziepietz) das Gericht benachrichtigt hatte, dass er den Termin nicht wahrnehmen und also die Vertretung nicht übernehmen könne.

Irgendetwas an den Berichten des Andreas Skrziepietz scheint zudem nicht zu stimmen, denn ich kann diese immer wieder nicht miteinander oder nicht mit Tatsachen in Übereinstimmung bringen ... Mich nennt der „feige-impressumsfreie“ Verleumder Andreas Skrziepietz einen „Lügner“ - und zwar ohne eine tatsächliche Lüge zu benennen.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Der Staat sollte nun endlich seine Fürsorgepflicht wahrnehmen und den ungesunden Herrn in Obhut nehmen um ihn davor zu schützen, weitere Dummheiten zu begehen und sich selbst zu schaden. In einer gut geführten Facheinrichtung wäre es sicher möglich, den derangierten Herrn medikamentös richtig einzustellen. Nach einer gewissen Zeit der Betreuung könnte dann sogar seine Entlassung ins Auge gefasst werden. Ab und zu sollte aber jemand nach ihm schauen.

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