Das war sehr informativ! Heute war ja Prozesstermin in Hannover. Andreas Skrziepietz, der übrigens vorige Woche noch munter und lustig war, war um 14:00 in den Raum 2288 des Amtsgerichts Gerichts geladen. Und zwar ordnungsgemäß.
Die Richterin war da, die Protokollantin war da, der Staatsanwalt war da und die Zuschauer waren da. Wer war nicht da - und bis dato auch nicht entschuldigt?
- Der großfressige „Docmacher“ Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover!
Angeklagt ist er - das kann ich sagen - und das ist er auch noch, wegen Verleumdung und/oder Beleidigung, übler Nachrede. Heute vor zwei Wochen hatte der Typ, den ich ohnhin schon als „meinen Stalker“ bezeichnen darf, noch die ganz große Fresse und hat sowohl mich als auch meine Anwältin, die „mutmaßlich Geschädigte“ in dem Verfahren ist, vor der Sitzung noch in dümmster Weise belästigt - bis ich ihm klar machte, dass ich die Justizwache rufen werde wenn er das fortsetzt. Zeugen hierfür: Eine Staatsanwältin S. aus Göttingen, eine Mitarbeiterin der Stadt Hannover (die er auch schon in einer, von dieser als Bedrohung empfundenden Weise begallt und belästigt, sowie öffentlich in niedrigster Weise geschmäht hatte) und deren Begleiter.
- Skrziepietz, der auch behauptet, „Arzt“ gewesen zu sein - aber sicherlich nicht grundlos nie eine Berufszulassung als Arzt erhielt, hatte unter anderem behauptet, meine Anwältin hätte „gelogen“ als diese vortrug, dass er sich als „Diplomjournalist“ ausgegeben habe. Was er aber getan hat. Und zwar schriftlich. Und vor Gericht. Es gibt keinen besseren Beweis.
Heute jedenfalls war „Dr. Großmaul“ trotz Ladung nicht da. Die Ladung war ordnungsgemäß, denn diese kann auch mündlich erfolgen und er hat am 2. Juni der Richterin auch bestätigt, dass er verstanden hat, dass er für heute, 16. Juni 2026 um 14:00 Uhr in den Raum 2288 des AG Hannover geladen war. Zu den Motiven seines Fernbleibens veröffentliche ich mal folgende Theorie:
Der Andreas Manfred Skrziepietz hat seine öffentliche Ankündigung wahr gemacht. Denn am 9. Dezember 2025 wurde er ja schon einmal (aber nicht zum ersten Mal) erstinstanzlich verurteilt und schrieb:
„Netterweise hat Olaf mir in der Verhandlung gleich die nächste Anklage ausgehändigt. Da er wieder den Vorsitz führt, steht das Urteil ja schon fest, so daß ich mir erlauben werde, zum nächsten Schauprozess nicht zu erscheinen. Außerdem muß ich meine Republikflucht planen.“
Der sicherlich als „gar mutig“ erscheinen wollende Andreas Skrziepietz hatte behauptet, ich sei „zu feige“ gewesen, um zu einem Zivilprozess zu erscheinen. Im Gegensatz zu ihm (es ist ein Strafprozess) war ich aber zu einer Teilnahme nicht verpflichtet.
Was ist er selbst?
Feigheit ist es aus meiner Sicht, erst die große Fresse zu schwingen und sich dann den Konsequenzen seines Handelns nicht zu stellen.
- Im nächsten Termin will die Richterin „prozessfördernde Maßnahmen“[¹] verkünden. Auch dazu müsse er aber anwesend sein.
Mehr schreibe ich aus Gründen des Gesetzes und meines eigenen Interesses an einer Verurteilung[²] derzeit nicht.
Aber vielleicht bringt er ja ein Attest bei (Krankschreibung reicht nicht), dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Verhandlung teilnehmen konnte. Vielleicht sogar, dass das eine Nebenwirkung der Covid-19 Schutzimpfung sei.
P.S. Falls Andreas Skrziepietz seine Griffel an etwas sehr Kleinem hat und sich „vor Freunde einen runterholt“ (modernes Sprichwort über Schadenfreude) weil ich „umsonst nach Hannover gefahren“ sei: Ich hatte meinen Termin verlegt. Nicht zufällig kam das Angebot (her eine Aufforderung) von der Seite meiner Teilnehmer, so dass ich gar nicht fragen, sondern nur zustimmen musste. Und ich muss denen erzählen, was los war. Und „umsonst“ bin ich auch nicht gefahren - sondern mit dem Deutschlandticket. Mehr als dass der Termin trotz sicherlich eingehaltener Formvorschriften insgesamt „recht zwanglos verlief“ verrate ich aber nicht.
¹) Oh. Das kann, u.a. im Hinblick auf seine Fluchtankündigung und sein Verhalten, WIRKLICH VIELES sein ...
²) Es wurden auch wegen dieses Verfahrens mehrere Ermittlungsverfahren nach § 154 StGB eingestellt.
1 Kommentar:
Prozessfördernde Maßnahme könnte vielleicht auch ein gut organisierter Fahrdienst in der Grünen Minna sein. Dann verpasst er garantiert keinen Termin mehr.
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