Das war sehr informativ! Heute war ja Prozesstermin in Hannover. Andreas Skrziepietz, der übrigens vorige Woche noch munter und lustig war, war um 14:00 in den Raum 2288 des Amtsgerichts Gerichts geladen. Und zwar ordnungsgemäß.
Die Richterin war da, die Protokollantin war da, der Staatsanwalt war da und die Zuschauer waren da. Wer war nicht da - und bis dato auch nicht entschuldigt?
- Der großfressige „Docmacher“ Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover!
Angeklagt ist er - das kann ich sagen - und das ist er auch noch, wegen Verleumdung und/oder Beleidigung, übler Nachrede. Heute vor zwei Wochen hatte der Typ, den ich ohnhin schon als „meinen Stalker“ bezeichnen darf, noch die ganz große Fresse und hat sowohl mich als auch meine Anwältin, die „mutmaßlich Geschädigte“ in dem Verfahren ist, vor der Sitzung noch in dümmster Weise belästigt - bis ich ihm klar machte, dass ich die Justizwache rufen werde wenn er das fortsetzt. Zeugen hierfür: Eine Staatsanwältin S. aus Göttingen, eine Mitarbeiterin der Stadt Hannover (die er auch schon in einer, von dieser als Bedrohung empfundenden Weise begallt und belästigt, sowie öffentlich in niedrigster Weise geschmäht hatte) und deren Begleiter.
- Skrziepietz, der auch behauptet, „Arzt“ gewesen zu sein - aber sicherlich nicht grundlos nie eine Berufszulassung als Arzt erhielt, hatte unter anderem behauptet, meine Anwältin hätte „gelogen“ als diese vortrug, dass er sich als „Diplomjournalist“ ausgegeben habe. Was er aber getan hat. Und zwar schriftlich. Und vor Gericht. Es gibt keinen besseren Beweis.
Heute jedenfalls war „Dr. Großmaul“ trotz Ladung nicht da. Die Ladung war ordnungsgemäß, denn diese kann auch mündlich erfolgen und er hat am 2. Juni der Richterin auch bestätigt, dass er verstanden hat, dass er für heute, 16. Juni 2026 um 14:00 Uhr in den Raum 2288 des AG Hannover geladen war. Zu den Motiven seines Fernbleibens veröffentliche ich mal folgende Theorie:
Der Andreas Manfred Skrziepietz hat seine öffentliche Ankündigung wahr gemacht. Denn am 9. Dezember 2025 wurde er ja schon einmal (aber nicht zum ersten Mal) erstinstanzlich verurteilt und schrieb:
„Netterweise hat Olaf mir in der Verhandlung gleich die nächste Anklage ausgehändigt. Da er wieder den Vorsitz führt, steht das Urteil ja schon fest, so daß ich mir erlauben werde, zum nächsten Schauprozess nicht zu erscheinen. Außerdem muß ich meine Republikflucht planen.“
Als ich mal zu einem Zivilverfahren nicht selbst erschien (ich „muss“[¹] ja auch mal arbeiten, mein Anwalt war da) hatte der sicherlich als „gar mutig“ erscheinen wollende Andreas Skrziepietz öffentlich dumm herum gequakt, ich sei „zu feige“ gewesen, um zu erscheinen. Im Gegensatz zu ihm (es ist ein Strafprozess) war ich zu einer Teilnahme aber nicht verpflichtet.
Was ist er selbst? Und wie ist eigentlich „feige“ definiert?
„Feigheit, veraltet auch als Feigherzigkeit oder Memmenhaftigkeit bezeichnet, ist die Zuschreibung einer kritisch gesehenen oder vorwerfbaren Neigung, sein Handeln durch Angst oder Furcht bestimmen zu lassen. Feigheit wird als ein seelischer Zustand beschrieben, in dem eine Person sich aus Furcht vor einer Gefahr, einem Verlust, vor Schmerz oder Tod einer Aufgabe nicht stellt. Es gibt Zusammenhänge, in denen das feige Verhalten eines Menschen zugleich als ehrlos empfunden wird.“
Feige und ehrlos ist es aus meiner Sicht also vorliegend, erst die große Dummfresse zu schwingen und sich dann den Konsequenzen seines Handelns nicht zu stellen. Was Andreas Skrziepietz getan hat. Es sei denn natürlich, er hat im Hinblick auf seine obige Ankündigung des Fernbleibens eine sehr gute und sehr glaubhafte Entschuldigung.
- Im nächsten Termin will die Richterin „prozessfördernde Maßnahmen“[²] verkünden. Auch dazu müsse er aber anwesend sein.
Mehr schreibe ich aus Gründen des Gesetzes und meines eigenen Interesses an einer Verurteilung[³] derzeit nicht.
Aber vielleicht bringt er ja ein Attest bei (Krankschreibung reicht nicht), dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Verhandlung teilnehmen konnte. Vielleicht sogar, dass das eine Nebenwirkung der Covid-19 Schutzimpfung sei.
P.S. Falls Andreas Skrziepietz seine Griffel an etwas sehr Kleinem hat und sich „vor Freunde einen runterholt“ (modernes Sprichwort über Schadenfreude) weil ich „umsonst nach Hannover gefahren“ sei: Ich hatte meinen Termin verlegt. Nicht zufällig kam das Angebot (eher eine Aufforderung) von der Seite meiner Teilnehmer, so dass ich gar nicht fragen, sondern nur zustimmen musste. Und ich muss denen erzählen, was los war. Und „umsonst“ bin ich auch nicht gefahren - sondern mit dem Deutschlandticket. Mehr als dass der Termin trotz sicherlich eingehaltener Formvorschriften insgesamt „recht zwanglos verlief“ verrate ich aber nicht.
¹) „muss“: Mir macht mein Job wirklich so viel Spaß, dass das „muss“ fragwürdig ist.
²) Oh. Das kann, u.a. im Hinblick auf seine Fluchtankündigung und sein Verhalten, WIRKLICH VIELES sein ...
³) Es wurden auch wegen dieses Verfahrens mehrere Ermittlungsverfahren nach § 154 StGB eingestellt.
5 Kommentare:
Prozessfördernde Maßnahme könnte vielleicht auch ein gut organisierter Fahrdienst in der Grünen Minna sein. Dann verpasst er garantiert keinen Termin mehr.
Naja. Das ist kein „Beschluss, zu dem er anwesend sein muss“.
Vielleicht kommen schon vor dem nächsten Termin „Prozessfördernde Maßnahmen:
Untersuchungshaftbefehl (U-Haftbefehl):
Wird von einem Richter erlassen, wenn gegen eine Person ein dringender Tatverdacht besteht und ein Haftgrund vorliegt, zum Beispiel Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr (§§ 112 ff. StPO).
In dem Fall sind §§ 230 (Vorführungshaftbefehl), 231(Unterbrechungsgewahrsam) StPO die Rechtsgrundlage. Ist er durch einen Anwalt vertreten kommt § 236 hinzu. Was davon anmessen ist entscheidet das Gericht, nachdem sich die Staatsanwaltschaft zu einer Entscheidung bequemt hat. ob diese den Antrag stellt.
Dann wäre da noch § 81 StPO „Unterbringung des Beschuldigten zur Vorbereitung eines Gutachtens“.
Fehlt nur die Erfolgsgeschichte vom Haintz, dass der Skritzewas sich erfolgreich gegen Verurteilung (am 16.06.2026) gewehrt habe, weil er dem Rat des gottgleich schlauen Kanzleinamensgebers folgte und nicht zur Verhandlung ging... Von nun an müssen alle Quaknazis zu Hause vom Fahrdienst „blaue Minna“ abgeholt werden.
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