08.10.2026

Die anschwellende Spendenbettelei des Markus Haintz und eine Entscheidung des Finanzgerichts
Nicht genügend nachgedacht?

Ich bin ja alles andere als ein Experte für Steuerrecht ...


Aber wie es aussieht ist die nicht gemeinnützige HAINTZ.media GmbH (formal in der Schweiz) des Markus Haintz ausschließlich in Deutschland (konkret: Köln) tätig und hier demnach auch steuerpflichtig. Und, da der sich für schlau haltende Markus Haintz himself bei seiner Spendenbettelei einen Bezug zum Gegenwert - den oft von Hass auf Demokratie, Rechtssprechung und Personen der demokratischen Gesellschaft zeugenden  „Artikeln“ anbietet - fallen für diese ebenso Umsatz- und andere Steuern (Körperschaftssteuer, ...) an. Das ist nicht anders als bei einem, gegen „Spenden“ („Donations“) herumhopsenden Influenzer, denn Markus Haintz äußert klar: Gegen die Spenden gibt es eine Leistung - nämlich Artikel und er sagt auch klar: Weil zu wenige Spenden eingingen gibt es jetzt weniger Artikel.

Siehe:  Finanzgericht Düsseldorf, „Influenzer, Spenden“, Az. 1 K 2812/19 U, Urteil vom 04.03.2022.

Am 6. Oktober 2026 schrieb Markus Haintz in seinem Telegram-Post Nr. 59766 wie folgt:


„Anwaltskanzleien/Medienunternehmen“?  Obwohl er sich als „Journalist“ und „Chefredakteur“ bezeichnet, berichtet Markus Haintz ganz oft über seine höchst eigenen Befindlichkeiten. Meint er also „HAINTZ.legal/HAINTZ.media“?

Womöglich hat der Rechtsanwalt Markus Haintz die Konsequenzen seines Spendenbettelns „nicht ausreichend bedacht“ und ist nun hinsichtlich des Inhalts von „finanzamtlichen Briefen“ überrascht, zeigt (wie auch sein Mandant Skrziepietz) seine krude „Argumentation“. Jedenfalls lässt mich sein anschwellendes Spendengebettel im Zusammenhang mit weiteren Artikeln über Steuerflucht, Auswandern und dergleichen denken, dass ihn da etwas belastet. Auch an die „neue“ Niederlassung in seinem alten Heimatdorf muss ich denken. Immerhin gingen alle GmbHs eines früheren Gegners, des damaligen Dialerparasiten erst ins Thüringische Urbach bevor diese wegen Vermögenslosigkeit ohne Insolvenzverfahren von Amts wegen aus dem Handelsregister gelöscht wurden.  Kann es also sein, dass es alsbald „sehr schwierig“ wird, aktuelle Einträge einer „HAINTZ.media GmbH“, vielleicht aber auch die einer „HAINTZ legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ in Adressbüchern oder ihn selbst im bundesweiten Anwaltsverzeichnis aufzufinden?

Und ich bin gespannt wen er als „Denunziant“ bezeichnen wird.

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