15.10.2026

Schmeißt ihn endlich aus der Anwaltskammer!
Wie der mindestens „unlauter“ agierende Hetzanwalt Markus Haintz (Köln) eine Geschädigte bzw. Zeugin öffentlich verleumdet und dieser Angst macht

§ 14 Absatz 2 Nr. 7 BRAO  besagt klar, dass die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen ist, wenn der Rechtsanwalt eine Tätigkeit ausübt, die mit seinem Beruf, insbesondere seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege „nicht vereinbar“ ist. Ich bin der Ansicht, die duale Tätigkeit des Markus Haintz als „Rechtsanwalt“ und „Organ der Rechtspflege“ einerseits, als „sich in besonders niedrig denkenden, kriminellen Kreisen hervortuender Hetzextremist“ andererseits, erfüllt diese Prämisse.


Das beleuchtet sein Motiv: Markus Haintz vertritt die Positionen der Covidioten. Denn natürlich wurden „Ärzte“ strafrechtlich verfolgt, die damals falsche Gesundheitszeugnisse, insbesondere Maskenbefreiuungen und Impfzeugnisse ausstellten. Wer hatte denn dem körperlich recht gesund wirkenden Markus Haintz damals die Maskenbefreiung ausgestellt? Markus Haintz, der „Organ der Rechtspflege“ sein will, gebraucht die Wortkombination „furchtbare Juristen“ um die deutsche Justiz der der Nazis gleichzustellen. Das ist mit allem Verlaub offensichtlich. Das Vormachen, dass nicht etwa diese, sondern die Vertreter der Demokratischen Gesellschaft die Nazis seien, ist typisch für deutsche Neos. Auch sein Mandant Andreas Skrziepietz, der andere herzlichst beleidigt und selbst sehr schnell beleidigt ist, macht(e, sein Blog ist erstmal zu) sowas.

Dabei ist Markus Haintz, in Kombination mit seinen Hetzorgan „Haintz Media“ selbst ein „furchtbarer (fürchterlich handelnder) Jurist“, denn er denkt und handelt mit absurder Niedrigkeit:

Ein Verteidiger lädt öffentlich zu einer Verhandlung ein, bei der wegen der Beleidigung u.a. als „faschistische Blödkuh“ zu erwarten ist, dass sein hetzextremer und hassgesteuerter Mandant wegen der offensichtlich niedrigen Beleidigung verurteilt und dessen Name bekannt wird? Normalerweise würde man hier von „Vollverblödung“ ausgehen - weil das nicht einem auch nur gerade noch vernünftigen Interesse seines Mandanten entsprechen kann - aber ich denke, Markus Haintz wollte hier Gesindel herbeirufen und die Geschädigte, die er als Zeugin laden ließ, beinflussen in dem er dieser Angst macht. 

Er setzt deren Namen neben Worte wie „unlauter“ um deren Tun in Zweifel zu ziehen. Ich sehe die an seiner Leserschaft (als an  quakendes Pack) ergangende Einladung als offensichtliche Drohung an, denn letztendlich kündigt Markus Haintz der Frau an, das seine Leser erscheinen werden - was dann passiert, wenn die Frau durch ein Spalier solcher kranken Covidioten und Quaknazis muss, kann und soll diese sich ausmalen. Und damit die Geschädigte/Zeugin davon erfährt legt er rotzfrech unter deren Namen auch noch einen Link zu deren Webseite...

Für mich  ist jedenfalls erkennbar, dass der Hetzer Markus Haintz verhindern wollte, dass die Zeugin auftritt, damit er als „Rechtsanwalt“ behaupten kann, diese sei gar nicht beleidigt. Darauf kommt er nämlich im Folgeartikel zurück. Denn das gezeigte wäre schon schlimm genug, wenn der niedrig denkende Hetzer Markus Haintz also nicht nach der Verhandlung - noch am 05.10.2026 um 18:05 - auch noch wie folgt ejakuliert hätte:


Markus Haintz hetzt und bezeichnet die namentlich genannte und mit URL (und somit Impressum) wissentlich und willentlich bekannt gemachte Zeugin und Geschädigte als „gute Schauspielerin“, deren Aussage “einstudiert gewirkt“ hätte und „offenkundig unter anwaltlichen Einfluss getroffen“ wurde. Kurz gesagt macht er vor, die Zeugin und Geschädigte habe gelogen. Für mich ist das eine klare Verleumdung. Und er schiebt nach: Diese müsse in der Berufungsinstanz erneut erscheinen, was durchaus eine Drohung ist, denn natürlich ist zu erwarten, dass er erneut seinen Fanclub (also das für ihn auch als Mandanten typische und kriminell-garstige Hetzextremisten- und Quaknazigesindel) herbeirufen will oder wenigsten vormacht, dass die Frau dann durch ein solches „Spalier“ von psychisch kaputten Hassejakulatoren müsste.

Ich halte das oben gezeigte für eine Bedrohung und damit eine Form einer absolut unredlichen, einem Anwalt im Hinblick auf  § 14 Absatz 2 Nr. 7 BRAO nicht erlaubte Zeugenbedrohung - und wenn es nach mir gänge würde Markus Haintz für diese Nummer „achtkantig“ aus der Anwaltskammer fliegen und für ein paar Monate eine ganz andere, 9m² große, beziehen. Denn für mich ist sein niedriges Vorgehen „mafiös“.

Schmeißt ihn endlich aus der Anwaltskammer!

P.S.: Diesen Artikel widme ich Frau Dr. Ina Frost und der 3. Zivilkammer des LG Frankfurt, die Markus Haintz sicherlich für einen „hoch angesehenen Anwalt“ halten. Haintz steht (für jedem und jede mit klarem Verstand) bezüglich der niedrigen Geisteshaltung auf einer Stufe mit Dr. Andreas Manfred Skrziepietz, den die Kammer kennt - oder das besser sollte.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Oi! Das wird der "Freund der Meinungsfreiheit" sicherlich mit einer Klage und hundert Strafanzeigen kontern wollen.

Anonym hat gesagt…

Wie feige und hinterfotzig ist das denn? Versteckt sich hinter dem Anwaltsberuf und verleumdet das Opfer einer Straftat, wiederholt die Straftat. Und ich sehe das auch so, dass das, was er da macht, eine Bedrohung ist.

Anonym hat gesagt…

Hatte er dafür überhaupt eine Erlaubnis seines Mandanten? Wenn ja, dann könnte die mit der Einladung verbundene Drphung zur Höhe der Strafe beigetragen haben und er sollte achtig rausgeworfen werden. Wenn nicht sollte nicht acht- sondern 16-kantig aus der Anwaltskammer fliegen.

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