Andreas Skrziepietz behauptet ja gerne (und immer mal wieder), dieses oder jenes stimme nur in (m)einem „Wahnsystem“, ich könne nicht lesen und sei dumm.
Doch wie steht es um ihn selbst?
Kurz gesagt: Schlecht.
Am 16.02.2026 erließ das LG Kassel eine einstweilige Verfügung gegen ihn.
In dieser wird dem „Intensivtäter“ und Verleumder Andreas Skrziepietz auf Seite 2 unter Punkt c) die folgende Äußerung untersagt:
„Psycho-bzw. Lügen-Jörg hat also wieder mal gelogen. Aber damit nicht genug.
Er hatte ja auch behauptet, daß die auf mich angesetzte Staatsanwaltin Stegen
zu der Anwältin Lehmann gesagt habe, mein Verhalten sei “dreist und
entsetzlich”.
Am 27.02.2026 hat er gegen diese Verfügung erheblich (also dummdreist) verstoßen und in einem Artikel unter einem Titel mit dem er vormacht, ich sei ein Lügner (was ihm durch die Verfügung verboten ist) wie folgt öffentlich behauptet:
Reinholz hat behauptet:
„Staatsanwältin Stegen von der berüchtigten Zentralstelle in Göttingen habe meineVerhalten als “dreist” und “entsetzlich” bezeichnet. Stegen hat das mir gegenüber dementiert. In der EV des LG Kassel kommt der Name Stegen gar nicht vor. Das wird im Hauptsacheverfahren zur Sprache kommen. Ich bleibe dabei: Jörg Reinholz aus Kassel ist ein notorischer, zwanghafter Lügner und psychisch schwerst krank.“
Nochmal, weil es so „schön“ ist (1): „In der EV des LG Kassel kommt der Name Stegen gar nicht vor.“ - (In der echten Realität - also nicht der ganz besonderen des Andreas Skrziepietz - nur schon in Punkt c) der Verbotsverfügung.)
Noch mal, weil es so „schön“ ist(2): „Andreas Skrziepietz behauptet ja gerne, dieses oder jenes stimme nur in (m)einem „Wahnsystem“, ich könne nicht lesen und sei dumm.“
Also wie steht es um Andreas Skrziepietz?
Nun, ich habe heute, weil er „nach meiner Ansicht“ weitere 6 böswillig-unwahre Aussagen tätigte und behauptet, ich würde lügen, einen weiteren Verfügungsantrag gestellt und ich werde einen Ordnungsmittelantrag stellen lassen. Im Hinblick auf die Böswilligkeit, der Nachhaltigkeit des Verstoßes und der angedrohten Strafe (Geldstrafe bis zu 250.000 Euro oder bis zu 6 Monaten Haft - die auch sofort verhangen werden können) ist es gut möglich, dass der Querulant Andreas Skrziepietz durch meine Aktivität schneller im Knast „landet“ als durch die Aktivitäten der (wie er nach einer Verurteilung und weiteren Anklage jüngst geiferte) „linksgrünen Terrorjustiz in Niedersachsen“.
Die Strafanzeige bekommt aber nicht die Frau Stegen (StA Göttingen) auf den Tisch, sondern geht an die StA Hannover. Mit dem Hinweis, dass sein Blog noch „online“ und - der Definition nach - für die Öffentlichkeit abrufbar ist. Ich vermute im Hinblick auf sein dummes Jammern vom 09.12.2025 nämlich, die Schließung steht im Zusammenhang mit §§ 153a Absatz 1, 152b der Strafprozessordnung (Auflagen und Weisungen).
Da droht ihm also viel Unheil. Vielleicht muss seine Mutti sogar die Adventssonntage 2026 ohne „Kleinlieb Andi” verbringen.
Vielleicht, weil er derjenige von und beiden ist, der „ein notorischer, zwanghafter Lügner und psychisch schwerst krank“ ist. Der sonst nur dumm-kriminelle Artikel des Andreas Skrziepietz vom Tage spricht aber ziemlich eindeutig dafür.
2 Kommentare:
Wie dumm kann ein Quaknazi sein, innerhalb von nur weniger Tage gegen eine einstweilige Verfügung zu verstoßen? Wurde ihm die Verfügung schon zugestellt?
Ja. Das hat er selbst am 18.02.2027 selbst veröffentlicht.
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