Bildschirmfoto und Beweis: Die originale Quelle bei Youtube (also Quakanwalt Markus „We the people“ Haintz selbst) ist unten links in roter Schrift angegeben.
Der einsame Markus Haintz also, der mit Schildern auf einem Platz steht (es mag vor einem Bahnhof sein oder nicht) und wildes Zeug quakt. Dabei ein Schild:
„Bitte schützt ... das Grundgesetz!“
Das Grundgesetz ist unsere Verfassung. Demnach setzte der „Schwachkopf-Plauderer“ sich mit seiner Klage gegen einen Berliner Polizisten bezüglich dessen Äußerung „Ich dachte, Du bist beim Verfassungsschutz, Markus!“ - durch welche Haintz sich beleidigt, herabgewürdigt, verleumdet (oder was auch immer) ansieht, in einem tiefen Widerspruch zu dieser - eigenen - Forderung.
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| Bildschirmfoto und Beweis: „Schwachkopfplauderer Markus Haintz“ |
Denn wenn man auffordert, das Grundgesetz (also die Verfassung zu schützen), dann ist man doch irgendwie beim (oder wenigstens für den) Verfassungsschutz. Doch aktuell kommt Haintz damit:
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| Bildschirmfoto: Der Satz mit dem „Selbstläufer“ ist auch(!) im Hinblick auf das obige Beweisfoto eine „Anwaltsente“. |
... und bettelt um Spenden für seinen, von ihm selbst sportlich angezettelten und in zwei Instanzen (das spricht bei dieser Tatsachenlage für „mangende Einsichtfähigkeit“ und hat viel von „querulieren“) glatt verlorenen „Privatkrieg“.
Hinsichtlich der Klage - Markus Haintz fühlt sich ja „verleumdet“ bzw. „beleidigt“ - stellt sich die Frage „Warum zum Teufel fühlt er sich beleidigt bzw. verleumdet?“
Und da komme ich nach einigem Überlegen zu der Antwort, dass sich eigentlich nur jemand durch die Äußerung „Ich dachte, Du bist beim Verfassungsschutz, Markus!“ beleidigt oder verleumdet fühlen kann, welcher sich zwar mit einem Schild hinstellt „Bitte schützt ... das Grundgesetz!“ - aber der Verfassung und damit dem Grundgesetz (und also der Rechtsordnung!) wohl eher feindlich gegenüber steht.
Für ein „Organ der Rechtspflege“ deucht mir das aber im Hinblick auf § 7 Nr. 6 BRAO, § 14 Absatz 2 Nr. 8 BRAO als eine inakzeptable Haltung. Und die Person hinter solchen Aktionen deucht mir als „unehrlich“. Besonders wenn diese gleichzeitig um Spenden bettelt, weil sie selbstangeblich „für die Meinungsfreiheit“ kämpfe. Was ja im Fall des Markus Haintz im Hinblick auf seine eigene Klagen ganz offensichtlich nicht oder eben nur für die Freiheit ihm gefallender Meinungen stimmt.
Nachtrag:
Die Anwaltskammer Köln ist mit einem Schreiben von mir befasst, mit welchen ich dieser ein „vollkrass-querulatorisches“ Schreiben und ein paar weitere Äußerungen des Markus Haintz vorlegte, auf obiges Spendengebettel und die hohe Zahl seiner Klagen in eigener Sache eingehe - und einen Entschluss i.S.d. § 15 Absatz 1 BRAO i.V.m. § 14 Absatz 2 Nr. 3 BRAO nahe lege. (Nachtrag vom 23. April 2026: Auch sein zweites - für einen Anwalt höchst merkwürdige - Schreiben habe ich gestern der Anwaltskammer vorgestellt.)
Der BGH urteilte am 25.02.20202 (Az. AnwZ (Brfg) 16/21):Diese Voraussetzungen sind vorliegend gegeben. Mehrere Umstände deuten darauf hin, dass der Kläger aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein könnte, seinen Beruf ordnungsgemäß auszuüben und die Belange seiner Mandanten noch sachgerecht und mit der gebotenen Sorgfalt wahrzunehmen. Zu Recht hat der Anwaltsgerichtshof aus sechs in seinem Urteil auszugs
weise wiedergegebenen vom Kläger verfassten Schriftstücken geschlossen, dass dieser die tiefe und grundsätzliche Überzeugung aufweise, in der Bundesrepublik Deutschland erfolge aus rassistischen Gründen eine "Unterdrückung und systematische Diskriminierung aus ideologischen Gründen", die sich speziell in H. gegen ihn richte. Ein Sachbezug der diesbezüglichen Ausführungen zu rechtlichen Argumenten ist - auch wenn der Kläger einen solchen mit umfangreichem Vorbringen herzuleiten versucht - nicht erkennbar. Daraus ergibt sich die Gefahr, dass der Kläger als Verfahrensbevollmächtigter seinen Sachvortrag und sein Prozessverhalten nicht mehr - wie geboten - ausschließlich an den Interessen seiner Mandanten orientiert, sondern sachwidrig auch an seinem persönlichen Interesse an der Auseinandersetzung mit vornehmlich Gerichten und Justizbehörden.
Haintz schrieb bezüglich des Verfahren vor dem LG und der ebenfalls verlorenen Berufung vor dem Kammergericht Berlin:
„Eine Revision war in dem Fall nicht möglich, von einer Verfassungsbeschwerde wurde abgesehen, da diese üblicherweise mit einem Zweizeiler beantwortet wird, ohne dass sich das Verfassungsgericht ernsthaft mit der Thematik auseinandersetzen würde.
Derartige Prozesse braucht man in Deutschland als Oppositioneller nicht mehr zu führen. Bei einem umgekehrten Sachverhalt kann man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass ich gegenüber jedem, den ich in welchem Kontext auch immer als „V-Mann“ bezeichnen würde, zur Unterlassung verurteilt werden würde.“
Er setzt sich also in seinem Bericht mit der Sache kaum auseinander und quakt von ideologischen Gründen, sieht sich aus solchen heraus ungerecht behandelt und stellt das gesamte Rechtssystem in Frage. Das findet sich fast 1:1 im BGH-Urteil. Ob Inhalt, Qualität und Quantität der vorgelegten Schriften des Markus Haintz bei der Kölner Rechtsanwaltskammer die erforderlichen Zweifel bezüglich seiner Gesundheit auslösen, hat nunmehr diese zu entscheiden.
Ich jedenfalls sehe das so, dass Markus Haintz mit seinen öffentlichen Schriften und dem neulichem Querulieren vor dem LG Kassel dafür Anhaltspunkte geliefert hat, welche ich der Kammer vorlegte. Vielleicht nimmt er sich deswegen schon bald einen fähigen Rechtsanwalt. Also einen, der sich im Berufrecht der Juristen auskennt. Ob Markus Haintz auch für die Vertretung und/oder das nach Entscheidung der Kammer ggf. nach § 15 Absatz 1 BRAO auf seine Kosten zu erstellende Gutachten öffentlich und laut quakend, dass er doch „geistig völlig gesund sei“ um Spenden betteln wird, wird die Zukunft zeigen.



6 Kommentare:
Dieses Organ der Rechtspflege schwurbelt: "Unter normalen Umständen wäre die
Unterlassungsklage ein absoluter "Selbstläufer" gewesen."
Dazu sei festgehalten: Unter normalen Umständen ist das Organ der Rechtspflege in zwei Instanzen erwartungsgemäß gescheitert. Und unter normalen Umständen würde er das auch begreifen. Aber unter normalen Umständen hätte ein fähiges Organ der Rechtspflege die Klagen auch gar nicht erst geführt.
Man muss sich also in Bezug zum genannten Organ der Rechtspflege erst einmal Fragen zum Begriff "normal" stellen, um zu verstehen, warum der Mann agiert wie er agiert.
Finanziell gesehen ist es für Haintz ein Jackpot einen Mandanten wie Skritzelpiet zu haben.
Persönlich gesehen hätte er lieber den Mandanten abgelehnt wenn der Gegner Reinholz heißt.
Hätte Haintz mal lieber vorher gegoogelt wer der Gegner ist und wie beruflich förderlich solch ein Gegner für seine Anwaltskollegen war. Nämlich gar nicht förderlich - eher das Gegenteil.
Verstehe ich das richtig? Rechtsanwalt Haintz fühlt sich beleidigt, wenn man ihn als Mitarbeiter vom Verfassungsschutz sieht? Falls ja, ist der Verfassungsschutz schon darüber informiert worden?
Der Verfassungsschutz weiß, dass der Mann quasi verbrannt ist.
Wieso „quasi“? Hirn!
Als Mitarbeiter taugt er jedenfalls nix.
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