17.04.2026

Querlierender Quak-Anwalt Markus Haintz (Köln) weckt (und findet) öffentliches Interesse!
Wofür spenden eigentlich die Idioten?

 

Der Auszug zeigt (wenn ich richtig zähle) 30 geschwärzte Zeilen, was die Vermutung erweckt, das 30 Verfahren (wohl Aktenzeichen, wer gegen wen, grober Grund) geschwärzt wurden. Einer der Fälle soll einen „Alexander B.“ betreffen. Ich vermute aus dem Zusammenhang, der ist ein Quaknazi und/oder Covidiot. Also typische Haintz-Kundschaft. Wie auch immer, der Veröffentlichung (zusammen mit der Haintzchen Äußerung „eine Liste privater Fälle von mir“) nach ist zu vermuten, dass Haintz also mindestens (der Richter schreibt „unvollständig“) 29 Verfahren in eigener Sache allein vor dem Landgericht Eilwangen führte. Und ziemlich wahrscheinlich hat Haintz nicht nur „nicht alle gewonnen“, sondern wohl vielfach „bitter eingepackt“.

Markus Haintz schreibt selbst auf X:

„Der Ellwanger Richter Maurice Graf schickte anlässlich eines Rechtsstreits in Sachen Kiesewetter, in dem ich den Kläger gegen den CDU-Politiker vertrete, eine Liste privater Fälle von mir an die regionale und überregionale Presse. Eine Rechtsgrundlage hierfür ist nicht ersichtlich.“

Nun, der „Ellwanger Richter Maurice Graf“ ist Presserichter am LG Ellwangen, welches der Quak-Querulator Markus Haintz in der Vergangenheit offensichtlich und im Rahmen eines üblen Privatkrieges sehr oft angerufen hat. Haintz belastet damit die Justiz. Derlei weckt, vor allem weil es ein formales „Organ der Rechtspflege“ tut, stets das öffentliche Interesse. Eine Rechtsgrundlage ist damit gegeben. 

Im Übrigen ist es ja Markus „Lautheul“ Haintz „himself“, der seinen vollen Name damit „verquickt“. Im Dokument war er als „Markus H.“ benannt. 

Das weckt und findet öffentliches Interesse. Denn unter diesen Umständen (viele Verfahren in eigener Sache) fragt man sich, ob der sich als Media-Haintz mit seinem blöden „Quak-Quak“ bei Nazis, Putins Füßeküssern, Trump-Pissern, Klimaleugnern und Covidioten beliebt machende Haintz seine Klagen nicht vielleicht besser, billiger und zum Nutzen der Gesellschaft an einen Psychiater oder Psychotherapeuthen addressiert hätte.

Markus Haintz bettelt immer eindringlicher um Spenden:

Markus Haintz quakt und heult also auch herum, weil das Landgericht Berlin seine wunderbare Quak-Klage (die wohl jede(r) mit gesundem Hirn als querulatorischen Blödsinn erkennen würde) abgewiesen hatte - und das wohl zu dem horrenden Streitwert, den Haintz selbst ansetzte. Der schreibt nämlich:

„Am 28. August 2021 äußerte der Berliner Polizist Matthias H. auf einer Demonstration während eines Livestreams mir gegenüber: „Dachte, du bist beim Verfassungsschutz, Markus.“ Ich habe den Polizisten auf Unterlassung verklagt.“

Bei letzten Satz drängt sich im Hinblick auf die gegenständliche Äußerung die Begrifflichkeit einer „hirnblöden Klage“ geradezu auf.  Was jammert der also nur angeblich „für die Meinungsfreiheit kämpfende“ Ganz-Rechts-Anwalt Markus Haintz weiter?

„Das Landgericht Berlin II wies die Klage ab und sah in der Aussage eine zulässige Meinungsäußerung, was rechtlich nicht ansatzweise vertretbar ist.“

Ich sag dazu mal: „Oooooch! Der gar Arme!“ - Nur ist das eben eine Meinungsäußerung. Und zulässig.  Sagt der gesunde Menschenverstand, den man freilich erst mal haben muss um (auf) ihn hören zu können. Denn „beim Verfassungsschutz zu sein“ ist nun mal aus Sicht des Staates und also des Gerichts eben nicht ehrenrührig. Nur unter „Staatsfeinden“. Also z.B. unter Covidioten, Quaknazis, Putins Enddarmbewohnern, Reichsbürgern, Klimaleugnern und jeder anderen Art politischer Extremisten. 

Markus Haintz scheint tatsächlich zu verarmen. Denn er weint weiter:

„Derartige Prozesse braucht man in Deutschland als Oppositioneller nicht mehr zu führen. Bei einem umgekehrten Sachverhalt kann man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass ich gegenüber jedem, den ich in welchem Kontext auch immer als „V-Mann“ bezeichnen würde, zur Unterlassung verurteilt werden würde.

Hint: Haintz wurde offensichtlich NICHT als V-Mann BEZEICHNET.

Der Möchtergernmedienmogul plärrt weiter: 

Die Prozesskosten für diesen Fall betrugen über 8000 €

Wer findet, dass dieser Prozess es wert war, geführt zu werden, den bitte ich um Unterstützung bezüglich der Prozesskosten.“

Der Quakerkönig, Tränenzar und Anwalt, der € 8000 Euro locker selbst aufbringen können sollte, macht keine Aussage, ob da die Kosten auch für seine Eigenvertretung (via „Haintz.legal“) drin sind oder ob er sich etwa durch einen anderen Rechtsanwalt vertreten ließ  Die Kombination der vielen Prozesse in eigener Sache vor dem LG Eilwangen, verquickt und verquakt mit seiner Spendenbettelei, lassen jetzt die die sich aufdrängende Vermutung zu, dass es Markus Haintz finanziell alles andere als gut geht. 

Dazu trägt auch das mit dem Gebettel angegebene Konto bei:

Haintz will die Spenden also auf das Fremdgeld-Konto der Haintz legal Rechtsanwalts-GmbH. Ob das wohl „sauber“ oder aber „so sauber wie der Saubermann“ Haintz ist?

Viele meiner Leser dürften folgendes wissen:

Die Zulassung zum Rechtsanwalt kann nach § 14 Absatz 2 Nr. 7 BRAO entzogen werden, „wenn der Rechtsanwalt in Vermögensverfall geraten ist, ... ein Vermögensverfall wird vermutet, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rechtsanwalts eröffnet oder der Rechtsanwalt in das Schuldnerverzeichnis (§ 882b der Zivilprozessordnung) eingetragen ist;“  und nach § 14 Absatz 2 Nr. 9, wenn „der Rechtsanwalt nicht die vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung (§ 51) unterhält.“

Es kann also sein, dass das anschwellende Spendengebettel des sich als „erfolgreich“ gerierenden Rechtsanwalts Markus Haintz darauf gerichtet ist, eine mögliche Insolvenz zu vermeiden. Bei GmbHs (Haintz hantiert als „Haintz legal Rechtsanwalts-GmbH“) haftet übrigens oft der Geschäftsführer/Haupteigentümer persönlich (z.B. als Bürge) für die Kredite der Gesellschaft.

Und die Berufshaftpflichtversicherung schreibt der Anwaltskammer, wenn/falls er nicht zahlt... 

Im Hinblick auf die frühere Berger-Law LLP wäre das nicht der erste Fall auf meiner Gegnerliste, der sich auf diese Weise (von) selbst erledigt.

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