Dr. „Scheinheilig“ Ulrich Vosgerau unterschrieb eine gewisse Erklärung, in der es unter anderem heißt
und weiter:
Anders ausgedrückt geht es den Autoren und Unterzeichnern eben dieser ganz besonderen Erklärung darum, dass man „Hass“, „Hetze“ oder „Desinformation“ nicht mehr als solche bezeichnen darf und einem Haufen hirnfreier Agitatoren aus der Ecke der Covidioten, Klimaleugner, Putin-Jünger, Quak- und Echtnazis gestatten soll, munter und straflos, ja sogar nicht einmal kritisiert, Beleidigungen und Verleumdungen - und krasse Unwahrheiten - zu verbreiten.
Was wollen die bitte noch?
Das ist scheinheilig.
Gelogen ist nämlich schnell. Eine Lüge aber zu widerlegen ist sehr aufwendig und in manchen Fällen erfordert das echt großen Aufwand. Nehmen wir die „Studien“, welche Covidioten immer wieder vorbrachten, die dann aber entweder nicht existierten, nichts taugten oder eine ganz andere Aussage hervorbrachten als die Covidioten behaupteten. Ließe man diese und solche frei gewähren, dann hätte die Covid-Pandemie uns alle ganz anders erwischt.
Ich mache mal einen Faktencheck:
Derselbe „Dr. iur. habil. Ulrich Vosgerau, Rechtsanwalt und Publizist“ nahm an einem Treffen in Potzdam teil. Wie er wusste zusammen mit illustren Personen aus ganzganzganzrechten Kreisen. Über das Treffen gibt es im Netz viele unterschiedliche Berichte mit unterschiedlichen Behauptungen und Deutungen: Manche sagen, es sei nur um die Remigration ausländischer Staatsangehöriger gegangen, manche meinen etwas wie „Naja. Es gab da durchaus Redebeiträge und Wortmeldungen denen zu folge just auch deutschen Staatsangehörige mit ausländischen Wurzeln, welche (offenbar auch mit rechtsfernen Mitteln) erst zu einer Rückgabe der Staatsbürgerschaft und nachfolgend zur Ausreise gedrängt werden sollten.“
Die Teilnehmer stellen sich nun samt und sonders als „Saubermänner“ dar.
Fakt ist, das Dr. „Saubermann“ Ulrich Vosgerau sich erst ganz bewusst mit ultrarechten Personen aus der AfD und deren rechtsextremen Umfeld, also Quak- und Echtnazis - dazu zähle ich Martin Sellner - getroffen hat. Er wusste also auf welche Haltungen er treffen wird. Im Nachgang dieses Treffens hat er dann, vertreten von der Kanzlei des einschlägig bekannten Ralf Höcker, unzählige Klagen wegen Äußerungen über dieses Treffen angestrengt. Ralf Höcker und seine Genossen haben dann aber nicht nur die Klagen betrieben, sondern - die Erlaubnis des Ulrich Vosgerau war notwendig - eine Mediencampagne gestartet und behauptet, über das Treffen seien „Falschinformationen“ verbreitet worden.
Höcker behauptet öffentlich:
„Correctiv hat Deutschland mit nach Art von Tatsachenbehauptungen vorgetragenen Wertungen und Meinungsurteilen systematisch in die Irre geführt und damit viele getäuscht.“
Was ich so nicht glaube.
Aber im Kern behauptet Höcker hier genau das, was eine „Desinformation“ ausmacht: „Falsche, irreführende Informationen, die eben auch zur Täuschung geeignet sind.“ Wer also dagegen ist, dass der Begriff der „Desinformation“ gebraucht wird, der dürfte eigentlich auch einen Satz wie den obigen nicht gebrauchen wenn er vorgeben will, er wolle „das Meinungsspektrum möglichst weit offen halten“.
Dr. „Klagefreudig“ Ulrich Vosgerau handelt also scheinheilig, wenn er sich jetzt als „Initiator der Berliner Erklärung“ geriert. Ebenso übrigens „Prof. Dr. Ralf Höcker, Rechtsanwalt und Autor“. (Wieso nennt der sich noch Professor?)
Das folgende hat mit der Person des Ulrich Vosgerau oder Ralf Höcker nichts zu tun, ich unterstelle denen also nichts, es geht im Folgenden um ganz andere Personen, welche zum Teil auch nicht mehr leben:
Nur einen Satz würde ich mitunterzeichnen:
„Vielmehr ist zum Grundsatz des gleichen Ehrschutzes für jedermann zurückzukehren.“
Bitte mal an alle Richter(innen) und Staatsanwält(e|innen) übermitteln: Auch Rechtsanwält(e|innen) können Kriminelle und Lügner, sogar verlogene „Halunken“ sein. Es ist nicht zu fassen, wie dumm in der Vergangenheit und bis heute Richter(innen) handeln, die sogenannten Rechtsanwälten einen besonderen Ehrenschutz zubilligen und zu leicht geneigt sind, diesen Recht zu geben. So leicht, dass es diese als völlig obsolet erachten, wenigstens mal die Akte verständig und weiter als bis zum Rubrum („wer gegen wen“) zu lesen. Und es ist nicht zu fassen, wie dumm sich Staatsanwälte stellen - und sogar krasse, leicht erkennbare Unwahrheiten auf den Tisch legen, um die Strafverfolgung von kriminell handelnden Rechtsanwälten zu vereiteln. Zum Beispiel behaupten, der Anwalt (der allerfreundlichst die Akte des gegen ihn gerichteten Ermittlungsverfahrens zurück sendete - die er als Beschuldigter übrigens gar nicht erst erhalten durfte) „wusste nicht, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren stattfindet“.
Also weg mit dem faktisch bestehenden, nicht auf dem Gesetz sondern auf einem Fehlglaube an die here und stete Ehrlichkeit der Juristen basierenden, ganz besonderen und nicht gerechtfertigtem Ehrenschutz für verlogene und kriminelle Rechtsanwälte!
Übrigens muss sich niemand als „Drecksschlampe“ bezeichnen lassen. Der Unterschied zwischen § 188 StGB und §§ 185-187,192 StGB besteht vor allem darin, dass kein Strafantrag der betroffenen Person erforderlich ist und dass eine hohe Hürde hinzugesetzt ist: „und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren“. Deswegen kann es dann aber auch höhere Strafen geben.
§ 188 StGB, gegen den sich die beiden oben genannten Ehrenmänner mit dem obigem Satz „Vielmehr ist zum Grundsatz des gleichen Ehrschutzes für jedermann zurückzukehren.“ also auch wenden, ist faktisch nur für Covidioten und Dummquaknazis (darunter auch solche, die sich für „links“ halten) ein Problem.
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