Vorab, weil der klagefreudige „Kämpfer für Meinungsfreiheit“ Andreas Skrziepietz die Neigung hat, von anderen, ebenso selbstangeblichen „Kämpfern für Meinungsfreiheit“ gegen auch nur leicht unrichtige - und sogar korrekte Äußerungen kleinlichst (und sogar absichtlich unwahr vortragend - Beispiel verlinkt) zu klagen:
(1)
Die unten gezeigten Zahlenwerke stehen unter vielen Prämissen. Wie eben auch, dass ich nicht wissen kann wie die Gerichte handeln und welche Streitwerte diese festlegen werden. Die tatsächlich erst nach den Rechtsstreiten fest stehenden Zahlen können also sogar erheblich abweichen. Es geht hier um eine Darstellung des Risikos. Und das ist immer ein „Meinen“.
(2)
Andreas Skrziepietz möchte von mir ausschließlich „per Einschreiben mit persönlicher Übergabe“ hören, deshalb veröffentliche ich das Folgende:
Aufklärung über das Prozesskostenrisko für Andreas Skrziepietz
Der für die Geldschulden (nach eigener Angabe € 8000) aus seinem Privatprozess (nebst Berufung) in der Öffentlichkeit noch immer um Spenden bettelnde Rechtsanwalt Markus Haintz (Köln) hat in einem sehr merkwürdigen, für einen „Organ der Rechtspflege“ sogar „dummdreist“ anmutenden Brief vom 08.04.2026 in der Sache 10 T 355/25 an das LG Kassel so großfressig wie querulatorisch angekündigt, die von mir erwirkten einstweiligen Verfügungen würden die Gerichte bis zum Oberlandesgericht beschäftigen:
Ich bin mal höflich und nehme an, das „Organ der Rechtspflege“ wollte mit der höchst unwürdigen, niedrigen Äußerung „nur ein wenig Druck“ auf mich ausüben. Und mich natürlich (unter dem Schutz des § 193 StGB) blödestmöglich beleidigen. Ich habe aber (über den vom Markus Haintz damit sicherlich begangenen, groben Fehler) gelacht - was das Landgericht nicht tun wird. Auch der Anwaltskammer wird (nicht wirklich) zum Lachen zu Mute sein.
Weil das Landgericht Kassel aktuell 7 Verfügung gegen den Andreas Skrziepietz erlassen hat, der in einem Teil der Verfahren von der Kanzlei des Markus Hainz vertreten wurde (übrigens „doppelminuserfolgreich“ ), sind (wenn und falls ich den Gerichtskostenrechner richtig bedient habe und Haintz nach GKV abrechnet), für Andreas Skrziepietz bisher wohl folgenden und als „eher gering“ anmutenden Kosten angefallen, weil ich mich selbst vertreten habe. Die hier vom mir ebenfalls mit dem Gerichtskostenrechner nicht ganz korrekt ermittelten Anwaltskosten sind also seine eigenen:
Anwaltskosten sind bisher auf meiner Seite keine angefallen, es kommen aber Zustellkosten in Höhe von 50-80 Euro pro Verfügung hinzu. Insgesamt haben Andreas Skrziepietz - unter der obigen Einschränkung der möglichen Fehlbedienung des Kostenrechners und einer Abrechnung nach GKV - die Sachen also ca. € 9000 gekostet.
Die obige, „großfressig“ anmutende Ankündigung, des öffentlich um Spenden bettelnden Möchtegern-Medienmoguls Markus Haintz lässt mich aber auch vermuten, dass er seinen Mandant (noch, wohl) nicht über das Prozesskostenrisiko aufgeklärt hat.
Wenn Andreas Skrziepietz also gegen die Verfügungen Widerspruch einlegt, dann wäre es logisch, dass ich die Hauptsachen anstrenge. Die bisherigen Streitwerte könnten dann neu festgelegt werden. Üblich und vom OLG Frankfurt bereits bestätigt sind das in Hauptsachen € 5000 pro Äußerung. Die Äußerungen hab ich einfach anhand der Unterlassungsgebote in den Beschlüssen gezählt. Auch hierbei kann ein Gericht zu niedrigeren oder sogar höheren Zahlen kommen. Für das Verfahren um die einstweilige Verfügung habe ich 2/3 des Streitwertes der Hauptsache angenommen.
Auch hier habe ich zum Prozesskostenrechner gegriffen und das Prozesskostenrisko für den Widerspruch und die Hauptsachen mal unter der obigen Prämisse errechnet:
Das läge dann bei rund € 100.000. Wie schon dargestellt unter vielen Prämissen wie der neuen Streitwertfestlegung und eben der korrekten Bedienung des Prozesskostenrechners.
Das kann aber auch, je nachdem welche Entscheidungen Andreas Skrziepietz trifft, auch anders gehen.
Nehmen wir an, es bleibt beim Verfahren um die einstweilige Verfügung und einer Berufung. Dann habe ich (unter den obigen Prämissen) das Prozesskostenrisiko wie folgt ermittelt:
Falls Andreas Skrziepietz nach Zuraten seines, insoweit wie oben gezeigt querulierenden Anwalts aber auch noch die Hauptsache zu führen wünscht und es dort ebenfalls zu einer Berufung kommt, können sich die von ihm zu zahlenden Kosten dafür wie folgt ertnwickeln:
Mein Fazit aus den Zahlen:
Jetzt bin ich mal gespannt, ob Andreas Skrziepietz „ALL-IN“ geht, sprich, ob er die Sachen - wie von seinem Anwalt Markus Haintz angekündigt, bis vor das Oberlandesgericht treibt... das könnte den 58-jährigen Mann, der in mehreren Strafverfahren - mit denen er teils auch selbst in die Öffentlichkeit drängte - zu Tagessätzen von 10 bis 15 Euro verurteilt wurde, was ein äußerst geringes Einkommen (allenfalls im Bereich des Mindestlohnes) und ein sehr geringes Vermögen vermuten lässt, sogar in die Insolvenz treiben.



2 Kommentare:
Mal gespannt wie Skritzelpitz aka „mir kann keiner was“ und Haintz aka „ich bin der beste“ reagieren.
Hihi. „Isch bin der Beste!“ waren die „Worte“ meines längst verstorbenen Wellensittichs, wenn der auf Zuruf meinen Vater ins Ohr gebissen hatte, etwas Krasses getan hatte oder die Spagetti (er hatte seinen eigenen Teller) gut schmeckten.
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