08.12.2021

Pech für „Rechtsanwalt“ Dr. Hans-Dieter Weber, AWPR-Dortmund: Für mich ein Freispruch erster Klasse!
Und: Wer ist hier der Kriminelle?

Freispruch erster Klasse! (inzwischen auch rechtskräftig)

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

Die mir vorgehaltende Äußerung 

Euroweb-Anwalt Dr. Weber (AWPR Dortmund) - Staatsanwaltschaft ermittelt wegen falscher Zeugenaussage des "Rechtsanwaltes" - Entzug der Zulassung droht

ist, so urteilte das Gericht nach gleichlautenden Anträgen der Staatsanwaltschaft und Verteidigung, unter keinem Aspekt strafbar.

  • Die in der enthaltene Tatsachenbehauptung „Staatsanwaltschaft ermittelt wegen falscher Zeugenaussage“ gegen Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) ist nach Überzeugung des Gerichts wahr und richtig. Denn genau ein solches Ermittlungsverfahren gab es.
  • Der zweite Teil der Äußerung, wonach dem Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) der Entzug der Zulassung drohe, ist als Blick in die Zukunft immer „Meinung“ die, wie ich, gestützt auf Veröffentlichungen der  Bundesrechtsanwaltskammer zum Thema „lügende Rechtsanwälte“ und §14 Absatz 2 Punkt 8 BRAO („wenn der Rechtsanwalt eine Tätigkeit ausübt, die mit seinem Beruf, insbesondere seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege nicht vereinbar ist “), vortrug, auch nicht „weit hergeholt“ ist. Damit komme eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen §187 StGB (Verleumdung) nicht einmal im Ansatz in Betracht. Doch das Gericht urteilte auch hier: Diese Äußerung ist wahr und richtig.
  • Ebenso kommen die Straftaten gemäß §185 (Beleidigung), §186 (üble Nachrede), §192 (Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises) nicht in Betracht.

Im Hinblick auf die gleich lautenden Anträge ist eine Berufung faktisch ausgeschlossen. So geht „Freispruch erster Klasse“.

Kein Scherz: Wichtigstes Beweismittel war der Strafantrag des „Rechtsanwalts“ Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) selbst.

Wer von uns beiden ist denn nun tatsächlich der Kriminelle?

Fest steht folgendes: Rotzfrech, ja geradezu dreist, stellte Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) den zugrunde liegenden Strafantrag als „Gegenanzeige“ genau in dem Verfahren, in welchem gegen ihn wegen „uneidlicher Falschaussage“ (§ 153 StGB) ermittelt wurde. Es handelt sich bei seiner, als erweislich falsch feststehenden Beschuldigung (strafbar gemäß § 164 StGB) um eine „Verdeckungsstraftat“, denn er beging diese unzweifelhaft in der Absicht, einer Strafverfolgung wegen seiner vorsätzlich falschen Zeugenaussage vor dem OLG Düsseldorf zu entkommen. Das ist wohl ein sehr niedriges Motiv und spricht für eine ausgewachsene Niederträchtigkeit als wiederkehrendes Handlungsmotiv des „Rechtsanwaltes“ Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund), der ja - nach allem was ich über ihn weiß - auch einen ausgewachsenen Hang zur Lüge und zur „dreckigen“ Verleumdung von Prozessgegnern hat.

Die Staatsanwaltschaft Kassel führt, nachdem ich nun frei gesprochen wurde, ein Ermittlungsverfahren gegen Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) gemäß deren Pflichten weiter. Da geht es nun um die „Falsche Verdächtigung“ (§ 164 STGB) und wohl auch versuchte und begangene Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB, denn ich musste ja mehrfach vor Gericht erscheinen und hatte hierdurch auch finanzielle Schäden.

Ich denke nicht, dass Dr. Weber jetzt noch Fälle neu annehmen sollte, die prospektiv  mehrere Jahre dauern können. Denn jetzt droht ihm der Entzug der Zulassung als Rechtsanwalt noch sehr viel mehr!

Neben einem schwerwiegenden wissenschaftlichen Fehlverhalten kann auch ein unwürdiges Verhalten des Doktortitel-Inhabers in moralischer oder strafrechtlicher Weise zum Entzug des akademischen Grads führen. Ich bin der Ansicht, dass dem Dr. Hans-Dieter Weber  der Doktor-Titel entzogen werden sollte. Denn durch den dreckigen Versuch, mich unter Berufen auf den Dr.-Titel „in den Knast zu lügen“ (Falschbeschuldigung, mittelbare Freiheitsberaubung) liegt ein solcher Fall der Unwürdigkeit wohl ganz eindeutig vor.

Ein kleiner Seitenhieb auf die Justiz:

Ich habe mal durchgezählt. Mit der Sache waren vor dem Freispruch mindestens 2 Staatsanwälte (ohne die entsandten Sitzungsstaatsanwälte) und 5(!) RichterInnen des AG Kassel befasst (die 5. hat mich freigesprochen). Alle Beweismittel waren bei der Akte, die Sache war für mich „strunz-einfach“.  Ich weiß also nicht, wieso die Anklage erhoben und dann auch noch zugelassen werden konnte, denn dass Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) in gleichen mehreren Punkten gelogen hatte ging eindeutig aus der Akte, sogar seinem Strafantrag selbst, glasklar hervor. Man musste das blöde Zeug des Dr. jur. Dr. Hans-Dieter Weber („Verdammt noch mal!“) nur lesen!

Ich kann insbesondere die groben Fehlleistungen des Kassler Staatsanwaltes Jan Uekermann und der damaligen Proberichterin Schirmer nicht nachvollziehen. Es ist wohl vielen Juristen zu schwer, einzusehen, dass auch ein „Rechtsanwalt“ derart dumm, verlogen und kriminell sein kann. Ich bin in dieser Frage offenbar mit weit mehr Erfahrung, Wissen - und deutlich weniger Tatsachenresilienz gesegnet als viele diese sich offensichtlich zu Unrecht für eine „Elite“ haltenden Juristen.

Aber immerhin habe ich am Ende mal wieder gegen Dummheit und „Jurisdemenz“ gesiegt und nunmehr ein Gutachten, demzufolge jedenfalls ich geistig völlig gesund bin.

5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Glückwunsch, Glückwunsch, Glückwunsch, lieber Herr Reinholz! Diese Zivilcourage gegenüber den schwarzen Schafen unter den Rechtsanwälten ist so wichtig.
Ein Organ der Rechtspflege mit kriminellen Neigungen ist das Letzte und braucht dringend den Dämpfer seitens der Justiz!

Anonym hat gesagt…

Auch von meiner Seite Glückwunsch. Zeigt leider mal wieder, wie oberflächlich doch so manche Juristen bei der Staatsanwalt arbeiten. Ich hoffe, das Teil zwei auch noch so endet und es bald einen weiteren "Assessor" gibt. Soweit wie der Freiherr braucht es ja nicht unbedingt kommen.....

. hat gesagt…

Danke für die Glückwünsche!

Nach vier Jahren Kampf um den Freispruch werde ich die Sache aber nicht auf sich beruhen lassen. Ich habe also alle nötigen/ersten Schritte bezüglich einer Strafverfolgung, Widerruf der Anwaltszulassung und Entzug des Doktortitel eingeleitet.

Rolf Schälike hat gesagt…

Mal sehen, ob mir das gegenüber dem kriminell anmujrtenden Hamburger Rechtsanwealt Dr. Sven Krüger ebenfalls gelingen wird. Da liegt ebenfalls ein Strafverfahren gegen mich auf seinen Antrag hin vor. Es geht um Lügen und Falschbewertung bei Google.
Dieser Anwalt hat erreicht, dass das Amtgerricht mich als Terrorist einstuft und auf Waffen beim Betreten des Gerichts durchsuhen möchte sowie einen Wachmeister in die Verhandlung beordnet hatte.
Das Verfahren sollte etwas über eien Stunde dauern ohne Zeugenbefragung.
Das Ganze ist zunächst Mal auf Ende März 2022 verlegt. Ein Befangenheitsantrag läuft.

Anonym hat gesagt…

Wie sieht es eigentlich zu dem Thema "§469 StPO" (Kostentragungspflicht des Anzeigenden bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Erstattung einer unwahren Anzeige) aus? Ist in derser Richtung auch etwas passiert?

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