28.11.2021

Abmahnbetrüger Niclas Absenger erstinstanzlich zu 32 Monaten Knast verurteilt, außerdem: Berufsverbot

Der Wuppertaler Abmahngauner Niclas Absenger wurde am 15.11.2021 durch das Schöffengericht Wuppertal (Az. 11 Ls 4/21 - 40 Js 62/20) erstinstanzlich zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und acht Monaten „Knast“ verurteilt. Eine Aussetzung zur Bewährung ist bei einer Haftstrafe dieser Länge nicht möglich.

Außerdem sprach das Gericht ein zeitlich begrenztes Berufsverbot aus - denn Niclas Absenger habe seine Position als Rechtsanwalt und somit sein Ansehen als „Organ der Rechtspflege“ für die ihm nachgewiesenen Betrugstaten ausgenutzt.

Er soll inzwischen ein Rechtsmittel eingelegt haben, berichtet die „Gerichtsinsel“. Aus rechtlichen Gründen gilt deshalb weiterhin die „Unschuldsvermutung“. Faktisch wird er wohl nur die Hoffnung auf eine geringe Chance haben, dass seine Strafe im Hinblick auf das Berufsverbot auf ein Maß unter zwei Jahren beschränkt und sodann zur Bewährung ausgesetzt wird. 

Zum Vergleich: Im Falle des Vorbildes wohl aller Abmahngauner, Günter Freiherr von Gravenreuth (geb. Dörr), der ebenfalls wegen mehrerer Delikte verurteilt wurde, wurde die Gesamtstrafe von 14 Monaten - wegen des nachhaltigen und dauerhaften Begehens sowie dessen Uneinsichtigkeit gerade nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Niclas Absenger wurde neben einem schweren Verkehrsdelikt und „Unterschlagung“ vorgeworfen, wegen finanzieller Schwierigkeiten zu Unrecht Betreiber von Internetshops für Plüschtiere abgemahnt, dafür erhöhte Gebühren verlangt und damit fast 24 000 Euro erlangt zu haben.

Niclas Absenger ging wie dabei folgt vor: Er besorgte sich von einem Komplizen (Michael Dunareanu), der eher hobbymäßig auf Ebay mit Plüschtieren handelte, Blankomandate und mahnte dann angebliche Konkurrenten wegen angeblicher Rechtsverstöße ab. Die Einnahmen sollten geteilt werden.

Das Gericht erkannte darauf, dass der behauptete Zweck tatsächlich gar nicht verfolgt wurde (falsches Vormachen) und dass das Vermögen der Abgemahnten geschädigt wurde. Deshalb die Verurteilung wegen Betruges.

Nicht eingeflossen sind spätere Betrugsversuche von Niclas Absenger, der auch für weitere „Anscheinsmandanten“ zuletzt Ivan Dumancic, geradezu industriell abmahnte ohne dass es ihm oder den Mandanten tatsächlich auf die behaupteten DSGVO-Verstöße ankam. Tatsächlich wurden diese sogar provoziert und regelrecht konstruiert.

Dieses Verfahren wurde eingestellt, weil sich die StA erhofft, dass Absenger durch die aktuellen Verurteilung so belehrt werde, dass er künftig keine Straftaten mehr begeht. Nichtdeszutrotz mutet es idiotisch an, wenn ein Rechtsanwalt, der wegen Betruges durch Abmahnungen schon angeklagt ist, den selben Typ Straftat rotzfrech - mit nur geringen Abweichungen - weiter begeht. Das wurde Niclas Absenger offensichtlich erst kurz vor dem Gerichtstermin klar. Dann übernahm quasi nahtlos ein Selim Tasci diese unwürdige und strafbare Tätigkeit, hat diese aber wohl nach meinem Hinweis auf Strafbarkeit dieses Tuns eingestellt.

Es wird erwartet und ist in solchen Fällen die Regel, dass die von der StA zu informierende Anwaltskammer (wenn seine Rechtsmittel scheitern) seine Zulassung dauerhaft widerruft, so dass Niclas Absenger dieselben Straftat nicht weiter begehen kann - es sei denn er begeht zusätzlich die Straftat des Titelmissbrauchs. Dann drohen ihm wohl etwa 5 Jahre Haft.

Das wird er sich also hoffentlich gut überlegen. Zeit dafür bekommt er voraussichtlich.

1 Kommentar:

Rolf Schälike hat gesagt…

Abmahnungen mit schlauerem Betrug als Geschäftsmodell betreiben viele Medienanwälte am laufendem Baand. Unterstützt werden diesen rechtsstaatlich von den Pressekammern und anderen Gerichten.

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