19.12.2019

Prozess vermieden: Betrügerisch agierendes Euroweb-Derivat "Stuttgarter Zeitung Online-Service" (a.k.a. "stz-onlineservice") gibt nach

Foto aus der Akte: Selbst Aktenzeichen der Kanzlei weißt auf die Euroweb hin: 000XXX/2019 - EW71001XXX

Die durch die Düsseldorfer Kanzlei "ITMR" (Andreas Buchholz und Kollegen) vertretene Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH des Euroweb-Haupteigentümers Daniel Fratzscher hat in einem mir vorliegendem Fall - bei dem übrigens der Geschädigte (zu dem Zeitpunkt noch unberaten) einen "heftigen" juristischen Fehler beging - nachgegeben.

Die Gesamtersparnis des von mir kostenlos beratenen beträgt mehr als 16.500 (in Worten: sechzehntausendfünfhundert) Euro!

Der Horror-Vertrag über das Erstellen und Hosten einer Webseite nebst ein paar Nebenleistungen (ursprünglich für rund 390 €/Monat über vier Jahre !) wurde gegen Zahlung einer Summe "gecancelt", die noch 20% unter den verlangten (aber nicht gezahlten) Anwaltskosten für eine außergerichtliche Vertretung in diesem Fall lagen. Bei diesem Preis und im Hinblick auf seinen Fehler, auf die Mühen und Kosten des Rechtswegs (und im Hinblick darauf, wie wohl ein Richter nach diesem Angebot reagieren würde) konnte ich dem Geschädigten nur raten, den Vergleich anzunehmen.

Was er auch tat.

Ich gehe davon aus, dass der Düsseldorfer Kanzlei "ITMR" (Andreas Buchholz und Kollegen) sowie der Euroweb und deren Derivat "Stuttgarter Zeitung Online-Service" bei dem Gedanke, auf einen von mir unterstützten Anwalt und womöglich nochmals auf mich selbst zu treffen, nicht gerade vor Begeisterung jubelten und aus gutem Grund das "fast unabweisbare" Angebot machten, den Vertrag "gegen kleines Geld" aufzulösen.

Denn in Hinblick auf  zahlreiche unwahre und täuschende Werbeversprechen der Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH des Euroweb-Haupteigentümers Daniel Fratzscher  und §648 BGB - aber auch §648a und §123 BGB wären die von mir gesammelten Argumente - jedenfalls für einen ernsthaften Richter - prozessual sicherlich sehr bedeutend gewesen.

Nachricht an  Daniel Fratzscher und Andreas Buchholz nebst Kollegen:

Ohne den vorherigen Fehler des Opfers der "Referenzkundenmasche" liegt der Angebotspreis, bei welchen ich von einer gerichtlichen Auseinandersetzung abrate, aber deutlich niedriger!

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Das ebenso betrügerisch agierende Euroweb Derivat "United Media AG" hat hier durch Nichterscheinen einen eindeutigen Prozessausgang vermieden:
https://kanzlei-wachs.de/wp-content/uploads/2020/03/2020-02-17-LG-D%C3%BCsseldorf-35-O-111-19-Folgevertrag.pdf



Zitat aus dem Urteil:
"Es wird festgestellt, dass der Beklagten gegenüber dem Kläger kein Zahlungsansprüche in Höhe von 14.222,88 € (48 Monate a249,00 € zzgl. USt.) aus einem vermeintlichen Folgevertrag vom 2. September 2016, Vertragsnummer 180/44279 (Vertragspartner: Internet Online· Media GmbH) zustehen.
2
Die Beklagte wird zudem verurteilt, an der Kläger vorprozessuale Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 865,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28. Januar
.. 2020 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragt die Beklagte."

United Media versucht in ganz großem Stil gekündigte Verträge durch arglistige Täuschung mittels SSL-Vereinbarungen in einen neuen 4-Jahres-Vertrag umzuwandeln.
Hier wurde dagegen geklagt, der Kläger hat Recht bekommen. Die United-Media Verantwortlichen sind allerdings nicht zum Prozess erschienen, dadurch hat der Kläger Recht bekommen, ohne dass die arglistige Täuschung und der Betrug im Urteil bestätigt wurden. Duch das Fernbleiben ist es ein 'Versäumnisurteil'.

Dieses Urteil wäre hier einen eigenen Artikel wert, oder? Die Geschädigten müssen sich zur Wehr setzen gegen die illegalen Methoden von Daniel Fratzscher und Christoph Preuß!

. hat gesagt…

Gesagt:

> „Dieses Urteil wäre hier einen eigenen Artikel wert, oder?“

Getan.

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