Update:
Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.
Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.
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Im Hinblick auf die frĂŒhe Stunde erlaube ich mir die Freude, den Herrn "Rechtsanwalt" Dr. Hans-Dieter Weber auf den wichtigen Termin am Mittwoch, dem 23. Januar 2019 um 09:00 Uhr hinzuweisen.AG Kassel, Frankfurter StraĂe 6, Raum D112.
Und, falls es dem so ehrenwertem wie garstigem Herrn Rechtsanwalt und Prozesskostenoptimierer Hans-Dieter Weber aus Dortmund noch möglich ist, so möge er sich seinen Ă€uĂerst denkwĂŒrdigen Strafantrag nebst den Anlagen wirklich gut durchlesen.
Ich werde ihm nÀmlich dazu bohrende und, von manchen als "unangenehm" empfundene Fragen stellen. Nicht, dass der Herr Rechtsanwalt Dr. Hans Dieter Weber hinterher unwahr behauptet, ich sei "nur deshalb" frei gesprochen worden, weil er sich an die Inhalte seines Geschreibels vom 20.07.2016 "nicht mehr vollstÀndig erinnert" habe.
Ich denke, er ist sich besser von Anfang der Tatsache bewusst, dass er der Staatsanwaltschaft in seinem Schreiben vom 20.07.2016 unter seinem Aktenzeichen "1.3298/16 / D11/1471-16" ziemlich viel "unwahres und unhaltbares Zeug" geschrieben hat, welches ich im Prozess noch ganz anders zu bezeichnen wissen werde.
Auch sollte ihm klar sein, dass in der Folge des von ihm also durch "unwahres und unhaltbares Zeug" angeleierten Prozesses gegen mich nunmehr auch mindestens eine Richterin und eine StaatsanwĂ€ltin "nicht amĂŒsiert" sein dĂŒrften, weil die auf seinen unwahren und böswilligen Mist reingefallen sind. Ich habe mit der Kassler Justiz gerade einen ganz anderen Ritt gehabt - der in der erfolgreichen Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit auch der drei Richter endete, die meinen ursprĂŒnglichen Antrag auf Ablehnung des originĂ€ren Einzelrichters zu Unrecht als "unbegrĂŒndet" ansahen. Und demnĂ€chst mit Aufhebung zumindest eines Teils des "Drecksmist" endet, den der nunmehr auch erfolgreich abgelehnte, originĂ€re Einzelrichter "verbrochen" hat. Die Amtsrichterin weiĂ davon...
Ich bin jetzt also als "harter Hund" bekannt, der sich auch gegen mĂ€chtige und "mĂ€chtig widerstĂ€ndige", sogar zusammen arbeitende Richter durchsetzen kann. Deshalb sollte Dr. Hans-Dieter Weber nicht darauf hoffen, dass die am Mittwoch zustĂ€ndige Richterin etwa das Recht fĂŒr ihn beugt weil sie womöglich denkt, 1.) sie kĂ€me damit durch, 2.) der so begĂŒnstigte sei ein "Organ der Rechtspflege" und 3.) das ganze ganze "beschissene" Zeitalter ohnehin "postkorrupt".
Weil also auch eine Richterin und eine StaatsanwÀltin durch ein "Organ der Rechtspflege" vom ganz besonderen Schlage des Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR aus Dortmund getÀuscht wurden könnte der "Welpenschutz", den AnwÀlte allein wegen des Berufes nachweislich bei (viel zu) vielen Strafverfolgern - gerade in Kassel - erhalten, auch mal entfallen.
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