31.01.2019

Ein besonders schwerer Fall von "Jurisblödenz":
"Containern" als "besonders schwerer Diebstahl" verfolgt - oder:
Wie "durchgeknallt" dürfen Staatsanwälte eigentlich sein?

Oben (Bildschirmfoto): Hehrer Anspruch / Es folgt nun die blamable Wirklichkeit...
"Unter großem Andrang hat am Mittwochnachmittag vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck der Prozess gegen zwei Studentinnen wegen sogenannten Containerns begonnen. Die beiden hatten laut Staatsanwaltschaft München II im vergangenen Juni aus dem Müllcontainer eines Lebensmittelmarktes in Olching weggeworfene Waren im Wert von rund 100 Euro geholt. Nun müssen sie sich wegen besonders schweren Diebstahls verantworten."

Quelle: Stern
 Ich glaub, mein Schwein pfeift eine bajuwarische Bauernpolka!

Und ich frage mich, ob der oder die "verfolgungsirre"  Staatsanwalt oder Staatsanwältin denn dann auch den oder die Marktleiter(in) wegen Untreue (§ 266 StGB) angeklagt haben.  Denn immerhin hat der oder die Marktleiter(in) gemäß der ganz besonderen staatsanwaltschaftlichen "Logik"  auch  Waren im Wert von 100 Euro weggeworfen und so die ihm durch "ein Rechtsgeschäft [Hier: Arbeitsvertrag] oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen [Hier: EDEKA Handelsgesellschaft Südbayern mbH] hat, Nachteil zufügt."

Wie blöd dürfen Staatsanwälte eigentlich sein?

Offensichtlich sehr blöd. Denn eines ist klar: Waren aus einem Supermarkt, die weggeworfen wurden, sind als "faktisch wertlos"  anzusehen, denn die bereiten, wie der Begriff "Entsorgen"  schon besagt, "Sorgen" und sogar Kosten. Deshalb fehlt es am "geschädigten Vermögensinteresse"  der Eigentümer (EDEKA Handelsgesellschaft Südbayern mbH) des Marktes (EDEKA Olching), weshalb nämlich der oder die Marktleiter(in) gerade nicht wegen "Untreue" angeklagt wurde.

Ergo kommt als "Straftatbestand" statt "besonders schweren Diebstahls" (gemäß § 243 StGB) lediglich "Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen"  (gemäß § 248a StGB) in Betracht. Aber für den bräuchte die Staatsanwaltschaft München II einen Strafantrag - den diese wohl nicht hat - und deswegen "komplett durchknallt".

Aber das "besondere öffentlichen Interesse"  an diesem Fall (Damit meine ich nicht den Diebstahl, sondern die offenkundige "Jurisblödenz") sehe ich gegeben. Deshalb auch die knallharten Worte an die Adresse der Juristen...

An die Staatsanwaltschaft München II:
  1. Ihr braucht einen Compliance-Verantwortlichen, der sowas (auf "gut bajuwarisch" ist es wohl ein "elendiger Scheißdreckn") verhindert..
  2. Nicht jeder Referendar muss auch Staatsanwalt werden.
An das Amtsgericht Fürstenfeldbruck:
  • Hat denn wirklich jemand mit ausreichendem Verstand die Anklage vor deren Zulassung gelesen?
An die Verteidigung:
  1. Im Beweisverfahren Wertgutachten bezüglich des gestohlenen entnommenen Gutes Abfalls vorlegen oder verlangen...
  2. Einstellung wegen dauerhaften Verfahrenshindernisses  (fehlender Strafantrag) verlangen.
Update - Ausgang der Sache

Das Verfahren endete mit einer "Verwarnung wegen Diebstahls an wertlosen Lebensmitteln"  - nachdem die insoweit "voll durchdrehende" Münchner Staatsanwaltschaft ("wahrscheinlich gehobene-Beamten-Kinder, welche, einer bis ins Kaiserreich reichenden Familientradition gemäß, parasitär von unseren Steuergeldern leben") klar tatsachen- und also rechtswidrig bis zum Schluss am Vorwurf  "besonders schweren Falls des Diebstahls" und am "öffentliche Interesse" fest gehalten hatte.

1 Kommentar:

justizfreund hat gesagt…

Sie können richtig froh sein nichts mit der bayerischen Justiz zu tun zu haben.

Ich habe deren feierlichen Justizprospekt ein wenig aufgepeppt:
http://www.justizfreund.de/informationsbroschuere_justizbayern.pdf

Rechtlich verstehen können die bisher zB. in Coburg gar nichts:

Am AG-Coburg keine Reiseentschädigung für mittellose Menschen und deren Verfolgung als notorische Grundrechtsverletzung, 16.01.2018
http://blog.justizfreund.de/am-ag-coburg-keine-reiseentschaedigung-fuer-mittellose-menschen-als-notorische-grundrechtsverletzung-16-01-2018

Sogar Richter Roland Freisler hätte in deren Justiz weiter Karriere gemacht, deswegen erhielt seine Witwe eine erhöhte Pension.

Man darf die dortige Justiz aber nicht mit dem Natzionalsozilismus in Verbindung bringen, denn das stellt eine strafbare Beleidigung dar.

https://community.beck.de/2017/06/30/in-muenchen-fuer-richter-zu-akzeptieren-eigentlich-sind-sie-so-wie-freisler-nur-anders?page=1#comment-88767

Verurteilt wird man auf Basis von §185 StGB, den man gleichermaßen aus dem Dritten Reich übernommen hat und mit der Ingnoranz von Artikel 5GG welchen man 1945 eingeführt hat. Daher wird Artikel 5 GG im Urteil auch nicht aufgeführt.

Richterin K.: "WIR bestimmen wann eine Beleidigung vorliegt" (Das ist in dem Fall Richterin K., der Staatsanwalt D. und der Präsident Richter L.).

Zwischenzeitlich haben die gegen meinen Justizgewährsanspruch verstoßen.

Richterin B.: "Ihre Eingaben sind nicht zu bearbeiten oder automatisiert abzuweisen, wie es meine Kollegan auch alle machen!".

Und es wurde stetig so praktiziert.


Man kann dort aber noch viel mehr:

Bayerisches Polizeigesetz: „Wir bekommen eine Polizei mit Befugnissen, wie es sie seit 1945 nicht gegeben hat“, 06/2018
http://blog.justizfreund.de/bayerisches-polizeigesetz-wir-bekommen-eine-polizei-mit-befugnissen-wie-es-sie-seit-1945-nicht-gegeben-hat-06-2018
Neues Polizeigesetz in Bayern, Ohne Anklage im Gefängnis
Seit einem Jahr darf die Bayerische Polizei Menschen ohne Anklage bis zu drei Monate inhaftieren. Und sie tut es auch, wie aktuelle Zahlen zeigen.
http://www.taz.de/!5529642/

Geplantes Psychiatriegesetz in Bayern „Der Plan ist lebensgefährlich“
http://www.taz.de/!5500851

Gewollter korrupter "Systemfehler" in Bayern:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-123856912.html

Bayer klagt gegen anlasslose Autokennzeichen-Kontrolle: Finger weg von meinen Daten!
https://www.merkur.de/politik/bayer-klagt-gegen-autokennzeichen-kontrolle-finger-weg-von-meinen-daten-11738143.html

Rechtsanwalt klagt gegen absurde Vermerke im Kriminalaktennachweis (KAN) der Polizei, 02.12.2015
http://blog.justizfreund.de/rechtsanwalt-klagt-gegen-absurde-vermerke-der-polizei-02-12-2015

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