18.02.2019

"Arrogante Ziege" darf man eine Proberichterin niemals nennen!

Es sei denn, man will sich formal zu Recht einem Strafverfahren wegen "Beleidigung" aussetzen - und zur orgiastischen Freude der selben "arroganten Ziege" in allen Instanzen verurteilen lassen. Das gilt auch dann, wenn die Proberichterin übel voreingenommen und deshalb nicht zur einer angemessenen Tatsachenwahrnehmung bereit ist und, um das zu übertünchen, die richterlichen Willkürsrechte in ungewöhnlich krasser Weise überzieht. Es gibt da bessere, legale und im Ergebnis weit wirksamere Möglichkeiten.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Mein lieber Herr FASTIX! Das nenne ich jetzt mal eine heftige Provokation. Vermutlich weißt Du genau, was Du da tust. Und vermutlich weißt Du eben so genau warum Du das unter dieser Überschrift öffentlich machst.

Anonym hat gesagt…

Hast du keine Angst, dass PETA dich verklagt? Immerhin schadest du dem guten Ruf der Ziegen!

justizfreund hat gesagt…

"Ziege" dürfte man sie sicherlich nicht nennen.
Eine auch "maßlose Arroganz" darf man aber unter gewissen Umständen in den Raum werfen.

Ein Münchner Rechtsanwalt ist vom Amtsgericht (AG) Augsburg (Urt. v. 16.12.2015, Az. 19 CS 400 JS 120055/15) vom Vorwurf freigesprochen worden, in einem Schreiben eine Richterin beleidigt zu haben. Der Anwalt hatte über die Augsburger Richterin geschrieben, dass sie „entweder heillos überlastet oder maßlos arrogant“ sei. Zudem hatte er sich über „postpubertäre“ Rachegelüste und Sturheit der 32-jährigen Richterin beschwert.
Eine Kollegin der betroffenen Richterin, die am Mittwoch über die Anklage gegen den Anwalt wegen des Vorwurfs der Beleidigung zu entscheiden hatte, bezeichnete die Äußerungen als nachvollziehbar. Es müsse der Zusammenhang betrachtet werden, betonte sie, und sprach den 59-Jährigen frei. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 5.000 Euro, 50 Tagessätze zu 100 Euro, verlangt. Zunächst hatte sie einen Strafbefehl beantragt, gegen den der Jurist Einspruch* eingelegt hatte.

Es besteht jedoch stets die Gefahr, daß man sich einem Strafverfahren aussetzt und das man sogar zu Unrecht verurteilt wird.

"Blöde Ziege" und "alte Kuh":
https://www.wa.de/hamm/lehrerin-beleidigt-mutter-muss-zahlen-774404.html

Da die Meinungsfreiheit gegenüber gewaltausübenden Behörden bzw. Menschen freier ist, müßte in einem solchen Fall die Strafe noch geringer sein aber das wird gerne umgedreht.

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