22.09.2021

Prozess um Abmahnbetrug des Nicolas Absenger: Bericht über Konklomerat an strafrechtlichen Vorwürfen im WDR
Dringender Rat an Ivan Dumancic, Selim Tasci und Pascal Goffart

Der WDR berichtet einigermaßen ausführlich über die Anklage wegen Unterschlagung und kriminellen Abmahnens gegen den Wuppertaler „Rechtsanwalt“ Niclas Absenger:

https://www1.wdr.de/fernsehen/lokalzeit/bergischesland/videos/video-prozessauftakt-gegen-abmahn-anwalt-in-wuppertal-100.html

... und bestätigt, dass die StA  Wuppertal meiner Rechtsauffassung folgt, dass es sich um Betrug im Sinne des Strafgesetzbuches handelt, wenn die Abmahnenden gar nicht die nur behauptete Absicht der Verfolgung unlauteren Wettbewerbs verfolgen.

Auch Ivan Dumancic (Wien), sein Anscheins-Anwalt Selim Tasci (Düsseldorf) und natürlich Pascal Goffart (Wien, Düsseldorf) sollten sich also sehr in Acht nehmen. Ich empfehle diesen dringend den Rücktritt von den unzweifelhaft in vielen Fällen versuchten und wohl in wenigen Fällen auch erfolgreichen Abmahnbetrügereien.

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Gerichtsinsel Wuppertal

https://mailchi.mp/61bd5fb8df73/2021-11-16-gericht-verurteilt-abmahn-anwalt-zu-haft-und-berufsverbot

Petra hat gesagt…

https://www.wz.de/nrw/haft-fuer-betrug-mit-abmahnung_aid-64088093

Anonym hat gesagt…

01.09.2022 - Berufungsferfahren - Die Berufung wurde zurückgezogen. Damit ist das erste Urteil aus 2021 rechtskräftig. 2 Jahre 8 Monate Haft und 2 Jahre Berufsverbot. Das ist meiner Ansicht nach zu wenig, wenngleich Haftstrafe zu begrüßen ist. Warum gibt es kein lebenslanges Berufsverbot für solche Menschen?

Anonym hat gesagt…

Danke für die interessante Nachricht über den Verbleib einer der genannten Personen.

Im Gegensatz zur Warnfunktion bei aktiven Straftätern oder auch zu Strafverfahren und Verurteilungen an sich (wg. des öffentlichen Chrakters von Gerichtsverfahren) darf man in Deutschland nichts veröffentlichen, was dann den konkreten Strafvollzug betrifft. Es gibt da Ausnahmen - aber der Grad der Prominanz des Verknackten reicht hier nicht aus. Der ist ja kein Boris Becker oder Uli Hoeneß.

Und wir haben es mit einer Person zu tun, die im Falle eines Rechtsverstoßes durch mich, zwar formal jammernd aber, wegen der eigenen Schädigungsabsicht, tatsächlich hoch erfreut Klage erheben dürfte. Das gilt auch, weil diese Person ja im normalen Berufsleben offenbar so „erfolgreich“ war, dass diese nicht genug für den eigenen Unterhalt eingenommen hat.

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