16.08.2018

Sieg gegen das System - Das OLG räumte mit dem Rest auf und ich "liege vor Lachen im Dreck"

Oh je!

Ich, ein  kleiner querulierender Schlosser aus dem Osten, hatte ja im Angesicht des in Artikel 20 des Grundgesetzes verankerten Sozial- und Rechtsstaatsprinzipes sowie der ZPO erhebliche Bedenken hinsichtlich des ablehnenden Teils des Beschlusses vom 20.07.2018.

Da bin ich doch froh, dass sich das OLG Frankfurt nicht der verqueren und mit dem Grundgesetz nicht in Übereinstimmung zu bringenden Rechtsauffassung des LG Kassel abzufinden vermochte und sich meiner, also mal wieder gar nicht weit hergeholten Rechtsauffassung anschloss, dass man selbstverständlich
  1. im PKH-Verfahren auch unvertreten das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen darf und
  2. sich in Ordnungsmittelverfahren ebenfalls selbst vertreten - und sogar "sofortige Beschwerde" einlegen kann, die dann mindestens als "Gegenvorstellung" zu bewerten, zu prüfen und der ggf. "von Amts wegen"abzuhelfen ist.
Lustig ist das deshalb, weil in den Wutanalen des LG Kassel etliche zu meinen Gunsten abändernde Beschlüsse des OLG Frankfurt enthalten sind, die sämtlich nach sofortigen Beschwerden - die ich stets ohne Anwalt  einreichte - enthalten sind.

Teufel auch! Viele Richter des LG Kassel sind ja gerade deshalb auf mich so wütend, WEIL ich unvertreten vor das OLG zog und - wie auch hier - Recht bekam.


Ich frage mich, ob es am LG Kassel überhaupt noch Richter gibt, die noch nicht an irgendwelchen, "die Grenzen des Rechtsstaats zugunsten von Kriminellen in grober Weise austestenden"(¹) Beschlüssen mitwirkten, die durch das OLG aufgehoben oder wirkungslos wurden...


¹) Man könnte es auch "multible Rechtsbeugungen" nennen. Aber dann weinen sich die Präsidenten des LG Kassel traditionell bei der Staatsanwaltschaft aus

7 Kommentare:

Rolf Schälike hat gesagt…

Toll

Anonym hat gesagt…

Na, Herr Reinholz? Das LG Kassel scheint ja zu einer "Rechtslaienbelustigungsveranstaltung" verkommen zu sein. Wenn man die von Ihnen veröffentlichten Beschlüsse so liest, dann fragt man sich, ob die Verwendung des Begriffs des "Querulanten" nicht vielmehr gegenüber den von Ihnen genannten Richtern am LG Kassel gerechtfertigt erscheint als womöglich Ihnen gegenüber.

Günnis Rache hat gesagt…

saß ... im beschissensten Scheißknast...

Heul doch, du armseliger Wurm!

. hat gesagt…

Du vergisst was, nämlich dass die hessische Justiz weitaus größere Probleme mit mir hat als ich mit dieser. Nachdem ich mich der Sache mit der mir eigenen Gründlichkeit und Lautstärke sowie solchen wie den von Dir wieder gegebenen, klaren Worten angenommen hatte, wird die Zivilhaft nicht mehr in Kassel I vollstreckt.

"Günnis Rache"

Oi. Der Teufelsbraten scheint es ja nötig zu haben, von einem kleinen, garstigen Wicht gerächt zu werden.

Anonym hat gesagt…

Günnis Rache, soso! Nach Mutmaßungen verschwörungstheoretisch veranlagter Art, Elvis Presley lebe noch, kommt so ein dummdreister Möchtegernserienabmahnbetrugsunwalt daher! Wehe, jetzt kommt noch ein Krähfelder Problembär mit Sockenpuppenkiste daher! Dann nämlich lebt Siggis Geist hier gleich auch noch (in Wort und Schrift) auf. Fans sei dank... o.O

https://m.youtube.com/watch?v=lWOXn1qwheg

Denn merke, Theorie und Praxis kann jeder...

Also bitte Ruhe in Kartons und Grüften in Münchner Bierkellern, Krähfeld und Umgebung...

hanno hat gesagt…

Gratuliere (auch wenn ich nichts anderes erwartete). Ganz grosses Kino! Und das alles wegen dieser Abzockbude Euroweg...Mal sehen welchem Organ der Rechtspflege sie die nächste Niederlage aufschwatzen wollen.

Anonym hat gesagt…

"Mal sehen welchem Organ der Rechtspflege sie die nächste Niederlage aufschwatzen wollen."

Das muss dann aber ein ausgemachter Vollidiot sein. So ein Typ wie Herr Spacken (siehe YoutubeVid unter https://m.youtube.com/watch?v=kty0xCgIYjA&t=75s ) beim Umgang mit neuen Technologien... Noch Fragen? o.O

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