Sowohl der Hassblogger Dr. Andreas Manfred Skrziepietz (Hannover) als auch sein Anwalt Markus Haintz (Köln) gelten mir als Jammernazis. Dafür, dass diese Anhänger rechtsextremer Ideen sind, liefern beide immer wieder Beweise und stellen sich öffentlich selbst in diesen Kontext. Doch beide befleißigen sich einer wirklich üblen und niedrigen Verhaltensweise:
- Beide verleumden und/oder beleidigen systematisch andere durch öffentliche Schrift und ziehen, wenn man diese dafür kritisiert, vor die Gerichte und jammern über angebliche, gar grobe Rechtsverletzungen. Ich denke, deren unfassbar niedriges Verhalten ist absolut typisch für jene Sorte asozialen Volkes, welches man auf den gemeinsamen Covidioten- und Nazi-Demonstrationen trifft.
- Ich denke deshalb auch, beide sind SLAPPer der niedrigsten Sorte, die sich übrigens nicht im Geringsten schämen, ihre politischen und sonstigen Gegner - wie mehrfach geschehen - durch grundlose Strafanzeigen zu kriminalisieren. (Ich sagte: Beide!)
Das war die Allgemeinkritik. Es folgt ein konkreter Fall:
Der als „Rechtsanwalt“ und „Organ der Rechtspflege“ gelten wollende Verleumder, Pferdegeschichtenerzähler und Nazikumpel Markus Haintz schrieb jammerte am 16.09.2026 in der Sache 16 U 73/26 des OLG Frankfurt für seinen Mandant Skrziepietz wie folgt:
„Die Betitelung als „Quaknazi“ verbindet dem gegenüber die Zuschreibung der Anhängerschaft zur nationalsozialistischen Ideologie mit einer tierhaften Herabsetzung der Person („quaken“). Sie bewertet nicht mehr eine Haltung sondern setzt den Menschen herab.“
Dabei hat er, so wird er es wohl darstellen, in der Akte „übersehen“ oder „nicht gewusst“, was sein Mandant, der sich wegen der trefflichen, sein Verhalten beleuchtenden Bezeichnung als „Quaknazi“ höchst beleidigt fühlende Andreas Skrziepietz aus Hannover, selbst quakte:
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| Bildschirmfoto aus dem Blog des Andreas Skrzepietz: Die „Umfrage“, die einzig der „tierhaften Herabsetzung der Person“ diente, hatte auch Monate später „0 Stimmen“ |
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| Bildschirmfoto aus dem Blog des Andreas Skrzepietz: Die Omas gegen Rechts setzte das Groß- und Hassmaul Andreas Skrziepietz in Bezug zu „alten Stasischweinen“, beleidigte zudem diese und den Bundespräsidenten sogar als „Ratten“. Der auch insofern dummdreist quakende Naziwicht behauptete sogar, ich hätte gelogen und meine Anwältin habe „Betrug“ begangen, als sie vor Gericht darlegte, dass Quakanzeigenhauptmeister Andreas Manfred Skrziepietz, den Bundespräsidenten als „Ratte“ bezeichnet hatte. Sogar eine Strafanzeige will er gestellt haben! |
Hervorheben möchte ich noch die Feigheit des werten Herrn „Dr. Hassverspritz“, also Andreas Skrziepietz: Er tat dies alles (und noch viel mehr!) ohne Impressum, verbarg beim Verleumden, Beleidigen und Hetzen also feige seine Person. Wer selbst ein solcher mieser Feigling ist sollte andere nicht „feige“ nennen - auch deshalb wurde der Wicht strafrechtlich verurteilt - worüber sich der, sich „fein und gebildet“ wähnende Herr in einem bekannten Covidioten- und Nazi-Magazin „regelrecht vollpfostig“ querulierte - und nun sogar trotz eingetretener Rechtskraft des Strafurteils für sich eine Unschuldsvermutung reklamiert!
Der selbe - wegen solchen „Dummquakens“ (welches ihn im Hinblick auf die Masse solcher, von ihm ejakulierter Beleidigungen und Verleumdungen charakterisiert) mehrfach rechtskräfig verurteilte Intensivtäter Skrziepietz - schreibt übrigen öffentlich, er begehe keine Straftaten und verleumdet (quasi) im selben Atemzug dummdreist eine Richterin, die ihn (erstinstanzlich) wegen solcher verurteilt hat.
Der andere also stumpf beleidigende, sich selbst in „tierhafter Herabsetzung“ einer Person (siehe Bildschirmfoto) übende Jammernazi Andreas Skrziepietz zieht also allen Ernstes wegen etwas vor Gericht, dass, wenn er es selbst (wie oben gezeigt) viel übler macht, als „Meinungsäußerung“ oder „Kritik“ durchgehen soll. Bekommt der „Dr. Uneinsichtig“ aber die fällige „Quittung“ für sein mieses und absurd niedriges Verhalten, dann heuchelt der tatsächliche „Dr. Hassverspritz“ den „Dr. Ehrenmann“ (der angeblich auch gar nicht wisse, warum über ihn berichtet wird) und missbraucht die Gerichte um durchzusetzen, dass er ALLES „sagen“ dürfe - aber andere NICHTS über ihn.
Soweit also Dr. Andreas Manfred Skrziepietz (Hannover) als auch sein Anwalt Markus Haintz (Köln) immer wieder dreist behaupten, sie seien „Freunde der Meinungsfreiheit“, dann lügen die beiden SLAPPer in genau diesem Augenblick - der zwar einzeln betrachtet kurz ist - aber so häufig stattfindet, dass beide mir nur noch als Lügner gelten können.
Dieser Artikel ist der Richterin am LG Frankfurt, Frau Dr. Ina Frost und der 3. Zivilkammer des LG Frankfurt gewidmet. Weil diese wiederholt Tatsachen (wie obiges Quaken des Andreas Skrziepietz) nicht beachtete, nicht einmal Anlagen mit den Behauptungen in der Klage, ja nicht einmal mit dem Verbotstenor verglich und also offensichtlich viel zu leicht von solchen Gestalten hereinlegbar ist - was immer wieder ein Anrufen des OLG notwendig macht.


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