24.07.2026

Markus Haintz (Köln) belästigt das Landgericht Kassel per beA:
Das Querulieren des Nochanwalts Markus Haintz (Köln) - Wer ruft die Rettung?

(Vorwort) Markus Haintz ist derzeit ein Kölner(¹,²) Rechtsanwalt und im Übrigen durch verlorene Klagen, Querulieren und Artikel „feste dabei“, seinen Ruf gründlich selbst zu zerstören, z.B. in dem er behauptet, Impfungen wären ein „Verbrechen an der Menschheit“. Mit Ausrufezeichen.


(Ich würde ja sagen jene „Goldenen Reiter“, die genau das oder solches voller Stolz austun, brauchen einen Rettungswagen zur Umgehungsstraße.)

Das gilt ganz besonders dann, wenn ein Gericht dem arrogant und dummdreist agierendem Anwalt Markus Haintz die Rechtsgrundlagen der Postulationsfähigkeit des Antragsgegners im Verfahren der einstweiligen Verfügung bereits geduldig erklärt hat.

Markus Haintz (Köln) belästigt das Landgericht Kassel per beA

Nachdem das Landgericht Kassel dem Kölner Rechtanwalt Markus Haintz in der Sache 9 o 934/26 am 14.07.2026 „den Marsch geblasen“ hat und ihm den Machtmissbrauch vorhielt, hat er am 15.07.2026 wild querulierend protestiert:


 
Scans seines belästigenden Sinnlos-Geschreibsels: Hoffen wir, dass er auf der Fahrt die Lichter der Stadt noch einmal sehen - und sich daran erinnern - kann.

Ich frage noch mal: „Wer ruft die Rettung?“

Der Markus Haintz (auch hier hat er schwer verloren) will wohl Justizsminister der Reichsbürger werden und schon jetzt ernsthaft erwingen, dass die Gerichte seinen Antragsgegnern in einstweiligen Verfügungsverfahren (am besten) entweder gar nicht oder ausschließlich unter dem Anwaltszwang anhören. Ich denke, das geschieht vorliegend, weil, wie er genau weiß und es gerade erlebt hat, ein Anwalt der gegen einen unvertretenen Schlosser verliert, sich bitterst blamiert. Und das geht schnell, wenn man zwar auswendig lernen kann, es aber beim logischen Denken die eine oder andere gröbere Schwäche gibt. Und zwar beim Anwalt!

Unlogisch ist sein dummes Quaken allemal, denn er schreibt ernsthaft:

„Die Kammer, die scheinbar schon Anfang Juli bei Aktenzeichen 934 stand, wäre gut beraten,
sich den Antragsgegner durch ordnungsgemäße Prozessführungen fernzuhalten.“

und weiter:

„Die 10. Kammer des LG Kassel tut dies aber nicht, ggf. will die 10. Kammer ja einen Rekord brechen für die Kammer mit den meisten Zivilverfahren in einem Jahr (aller Zeiten?).“

Überlegen wir das mal in Form eines kleinen Frage-Antwort-Spiels:

Wann gibt es neues Aktenzeichen? 

  • Wenn eine Klage der ein Antrag (oder eine Beschwerde) eingereicht wird.

Wann geschieht dies?

  • Wenn ein Kläger, Antragsteller oder Beschwerdeführer sich erhofft, dass er gewinnt.

Wann erhoffen sich  Kläger, Antragsteller oder Beschwerdeführer, dass diese gewinnen?

  • Wenn diese sich im Recht glauben oder darauf vertrauen, dass diese sachlich grundlos obsiegen.

Wie kann man denn sachlich grundlos obsiegen?

  • Das Gericht mag dem Gegner nicht zuhören und will den Fall schnell vom Tisch bekommen, entscheidet also lieber falsch als zuzuhören und nachzudenken - wie z.B. die 3. Zivilkammer des LG Frankfurt es zeigt.

Und wann steigen nun die Fallzahlen?

Demnach ist das Gegenteil von dem der Fall, was Markus Haintz da ejakulierte?

  • Ich sehe, Du kannst logisch denken.

(K)ein Witz ist, dass dieser offensichtliche Querulant (s. Schreiben oben und sein gescheiterter Ablehnungsantrag, die inhaltlich ähnlich sind) mich in mehreren Schreiben einen „Querulant“ nennt. Aber ein Verleumder ist Markus Haintz auch: Nehmen wir seine zahlreichen Berichte über seine, von Staatsanwaltschaften wegen des Fehlen eines Anfachtsverdachtes zurückgewiesene Strafanzeigen gegen zahlreiche Dritte und sein blöd-dreistes Vormachen, das wäre (oder würde) geschehen, weil diese aus politischen Gründen eine Bestrafung der von ihm beanzeigten vereiteln und seine nachfolgenden Beschwerden, deren nachvollziehbare Zurückweisung er ja auch zeigt.

¹) Sofern man die „malerische“ Gegend um die Ostheimer Straße 12 auf der falschen Seite („Schäl Sick“) des Rheins zu Köln zählen möchte. Die rechtsrheinische „Innenstadt“ ist, euphemistisch-positiv ausgedrückt, ein „in weiten Teilen heterogenes Gefüge baulicher Strukturen mit unterschiedlicher Bausubstanz, Größe und Nutzung mit sicherlich günstigeren Bodenpreisen und Mieten als die linksrheinische“.

²) Er zog kürzlich zu. Der Raum Ulm-Stuttgart und das Landgericht Ellwangen machten ihn wirklich sehr unglücklich.

 

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Da versucht aber einer in ziemlich rüder Weise und unzulässig Druck auf das Gericht auszuüben, um den Erlass der von ihm beantragten Verfügung zu erzwingen. Ich nehme jede Wette an, dass du diesen Fehler des Herrn Markus Haintz auch schon vor Gericht ausgenutzt hast oder das zeitnah tun wirst.

Übigens ist der Rettungswagen nicht notwendig, denn Haintz kann noch dahin laufen, wo man ihm erklären wird, warum er Hilfe braucht. Fahren sollte er aber in seinem Zustand nicht. Jedenfalls nicht selbst.

Anonym hat gesagt…

Ich frage mal nach, ob man durch reine Mediation in einen Zustand kommt, in welchem man sowas schreibt?

Jörg Reinholz hat gesagt…

> „Da versucht aber einer in ziemlich rüder Weise und unzulässig Druck auf das Gericht auszuüben,“

Nein. Das ist eher ein Nachtreten, weil ihm das Gericht bezüglich seiner Wahnvorstellung, dass es den Antragsgegner nicht selbst anhören dürfe, schon zweimal HAINTZgeleuchtet hatte.

Und: Ja. Denn er versucht unzweifelhaft in einer weiteren Sache Druck auf das Gericht auszuüben.

> „Ich nehme jede Wette an, dass du diesen Fehler des Herrn Markus Haintz auch schon vor Gericht ausgenutzt hast oder das zeitnah tun wirst.“

Natürlich! Er hat mit seiner obigen „Dummbreitseite“ das „i-Tüpfelchen“ zum Vorwurf des Rechtsmissbrauchs geliefert. Es kann gut sein, sein Schreiben - welches nicht das Erste dieser Sorte ist - hat seiner Klage das Genick gebrochen. Ich bin äußerst gespannt wie das Gericht auf die obige arrogant-blöde Belehrung des womöglich größenwahnsinnig gewordenen Querulanten mit Anwaltskarte reagiert.

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