16.07.2026

Gegendarstellung des Markus HAINTZ (Köln)

 Bezüglich meines Artikels 

Aus meinem Briefkasten: Kölner Ultrarechts-Anwalt Markus HAINTZ quakt, queruliert und blamiert sich weiter
Update: Womöglich ein Fall der §§ 267/269 StGB („Urkundenfälschung“ oder „Fälschung eweiserheblicher Daten“)?“

hat sich der Herr Markus HAINTZ gemeldet und wie folgt ausgeführt:

„Sie spekulieren darüber, dass der Verfasser Ihr Dokument unvollständig übermittelt hat. Dabei wurde die Anlage mit allen Seiten an das LG Frankfurt übermittelt“ 

Seine weiteren Ausführungen in dem mit „Unterlassungsaufforderung“ überschriebenen Schriftstück des Markus HAINTZ, der sich übrigens als „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“ geriert, habe ich ihm gegenüber kommentiert und betrachte es aber als Gegendarstellungsverlangen, dem ich gern nachkomme und nachkommen müsste, wenn er es denn verlangen würde.

(Entsprechend rechtlichen Gepflogenheiten werden Gegendarstellungen nicht öffentlich kommentiert.)