03.07.2026

„Faxversand war erfolgreich“
Oder: Herr Andreas Skrziepietz: Wer ist hier ein Soziopath?

Ich habe heute per Telefax einen Verfügungsantrag gegen Andreas Manfred Skrziepietz gestellt, weil der nach eigenem öffentlichen Bekunden frisch verurteilte Verleumder und rechtsextreme Hassblogger mich jüngst als „bekennenden Wähler der Kindersexpartei“ (sonst bezeichnet er „Die Grünen“ so) verleumdet und mich so vorsätzlich der Gefahr von Gewaltakten durchdrehenden Pöbels ausgesetzt hat. Wie Dinge liegen werde ich am Sonntag um 17:01 Uhr den nächsten versenden. Es kann gut sein, dass allein das Landgericht Kassel ihm am 7.7.2026 insgesamt etwa 65 Äußerungen über mich verboten haben wird.

Das Aktenzeichen des zusätzlich eingeleiteten Ermittlungsverfahrens habe ich schon: StA Göttingen, 805 Js 29595725, den neuen Verfügungsantrag sende ich noch heute als Strafantrag nach.

Besondere Beachtung sollte folgendes finden: Nach eigenem öffentlichen  Bekunden wurde Andreas Skrziepietz im Jahr 2020 durch das Amtsgericht Hannover wegen Volksverhetzung verurteilt, weil er, den genauen Wortlaut hat er nicht veröffentlicht, die Grünen als „Kinderficker“ verhetzte. Er hat das über Jahre immer wieder getan. Und ich denke, der Rechtsstaat hat versagt, weil es diesem nicht gelang, dem sich für „berechtigt“ haltenden Skrziepietz solches kriminelles Verhalten zu enmerdieren und ihn „fast freiwillig“ nach §153a Absatz 1 Nr. 8 StPO zum Psychiater zu schicken. Er beging und begeht seit dem immer wieder Straftaten und setzt sich auch über Urteile hinweg. Ein erster Ordnungsmittelbeschluss erging bereits.

Und Andreas Skrziepietz erhielt heute zwei Abmahnungen. Auch per Fax. Unter vielem anderem verunglimpft er mich auch als „Soziopath“, was die eingangs gestellte Frage aufwirft.

Da er, wie schon Anfang des Jahres, auf die erste Abmahnung hin lediglich weitere strafbare Verunglimpfungen veröffentlichte, wird er wohl nicht einlenken.

Ähnliches geschah auch schon neulich in Bezug auf den Strafprozess vor dem AG Hannover, der (zunächst) mit einem Strafbefehl endete: Andreas Manfred Skrziepietz erschien am 16. Juni 2026 nicht um 14:00 Uhr (so lautete die Ladung) zur Verhandlung (angeblich weil er wähnte, diese fände um 15:00 Uhr statt). Statt einen Irrtum bei sich wenigstens zu vermuten ging er ansatzlos dazu über, die ihn korrekt nach § 408a StPO im Strafbefehlsverfahren verurteilende Richterin, meine Anwältin (die ist Geschädigte) und auch mich zu verleumden. Über die Richterin behauptet er u.v.a., diese hätte ihm und seinem Anwalt den geänderten Termin (eine Terminänderung gab es nie!) nicht mitgeteilt und unterstellt dieser (für mich: offensichtlich unwahr) diverse weitere Rechtsbrüche. Die aber völliger Quatsch sind, nehmen wir die angeblich zu Unrecht verweigerte Protokolleinsicht noch in der Verhandlung. Da mal im Gesetz nachzulesen kommt dem Herrn Skrziepietz, dessen querulatorische Fragen (wie „Befürworten Sie Masseneinwanderung?“) an die Zeugen teils keinerlei Bezug zum Prozessstoff hatten und oft zurück gewiesen wurden, nicht in den Sinn.

Update:  

Da Skrziepietz seiner gar mächtigen und gewaltigen Leserschaft (also wohl Markus Haintz) den Gedanke nahe legt, ich hätte womöglich illegale Ton- oder Bildaufnahmen von der Verhandung gemacht: Nein. Das habe ich nicht. (Und wo haben denn Laptops bitte die Kamera? Wieso bitte glaubt er, dass ich mein Publikum zum Kotzen bringen will?) 

Aber für mein Publikum wäre es sicherlich sehr interessant selbst nachsehen zu können wie hässlich wohl ein Typ ist, der so viel Hass durch Verleumdungen und Beleidigungen ejakuliert und seine eigene Dummheit auf diese Weise zu Markte trägt, wie Andreas Skrzipietz es auch gegenwärtig tut. Ich kann jedem und jeder aus eigener Ansicht versichern, dass in dieser Hinsicht alle Erwartungen bis hin zur Vorsilbe „erz“ erfüllt werden. Vielleicht war es ja pures Mitleid, dass er bisher immer nur geringe Strafen erhielt.

Sein Artikel (den ersten den ich abmahnte) in dem er aus Wut über eine strafrechtliche Verurteilung eine Richterin, meine Anwältin und auch mich auf das niedrigste und übelste verleumdet, sprechen eindeutig für eine soziopathische Störung. Und zwar eine schwere. Und zwar bei ihm. Ich sehe darin ganz konkrete Merkmale des Narzissmus und der Querulanz.

Strafanzeige ist auch gestellt, alles andere kläre ich, wenn er - wie ich allerdings erwarte - die Verleumdungen nicht entfernt und die Unterlassungserklärung nicht abgibt. Gibt er nicht klein bei wird das Landgericht am 7.7. noch genauer wissen, was er wirklich ist, weil am Sonntag um 17:01 der vorbereitete Verfügungsantrag rausgeht.

Apropos  7.7.2026: Der Verleumder Skrziepietz will 4 Verbotsverfügungen aus formalen Gründen aufgehoben haben und vermeint, er habe schon gewonnen, ist sich da ganz sicher: er würde nicht erscheinen, weil er schon wisse wie es augehe, quakte er. Es kann gut sein, dass er alsbald noch mehr austickt und noch mehr Richter verunglimpft und schwerstquerulierend auf eine „linksgrün versiffte Justiz“ nun auch in Kassel (wie er es schon anlässlich ihm nicht gefallender Urteile über die in Niedersachsen bzw. Hannover getan hat) schimpft (was ihn dann einmal mehr als Quaknazi ausweist). Denn meine Anwältin wird zum richtigen Zeitpunkt vier Entgegnungen vorlegen. Auf diese und deren Inhalt darf er also noch das ganze Wochenende gespannt sein. Ich glaube nur nicht, dass sein Anwalt Haintz ihm erklären wird, was da steht und das er es selbst versteht glaube ich noch sehr viel weniger.

Ich denke, wenn und falls in der Kanzlei Haintz irgendwelcher Verstand vorhanden ist, nehmen die alle vier Aufhebungsanträge für Skrziepietz zurück. Allerdings müsste der zustimmen und, da Haintz in vielen Punkten ein recht ähnliches psychisches Strickmuster wie der ihm sicherlich sehr sympatische Andreas  Skrziepietz aufweist, vermute ich, der wird ihm nicht dazu raten.

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ich denke, dass der Artikel sehr schön aufzeigt, wer hier der Soziopath ist. .

Anonym hat gesagt…

"wenn und falls in der Kanzlei Haintz irgendwelcher Verstand vorhanden ist" – finde den Fehler ...

Anonym hat gesagt…

„wenn und falls“ Naja. Das Nichtausschließen eines Aufblitzens eines gewissen Mindestsverstandes ist schwerlich ein Fehler. An Anstand wird ja nicht appelliert.

Anonym hat gesagt…

Den Begriff Verstand im gleichen Atemzug mit Haintz zu verwenden, ist schon der Fehler.

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