Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand: Das Landgericht Kassel wird aus „formaljuristischen Gründen“ - also nicht etwa aus inhaltlichen Gründen - vier Verfügungen gegen den Verleumder Andreas Skrziepietz aufheben. Das hätte auch anders entschieden werden können. Aufgehoben werden also:
- Landgericht Kassel, 10 o 300/26 vom 19. März 2026
- Landgericht Kassel, 10 o 301/26 vom 19. März 2026
- Landgericht Kassel, 10 o 310/26 vom 16. April 2026
- Landgericht Kassel, 10 o 321/26 vom 08. April 2026
Bei den folgenden Urteilen und Verfügungen bleibt es:
- Landgericht Kassel, Verfügung 10 o 159/26 vom 16. Februar 2026
- Landgericht Kassel, Verfügung 10 o 360/26 vom 31. März 2026
- Landgericht Kassel, Verfügung 10 o 456/26 vom 22. April 2026
- Landgericht Frankfurt, Urteil vom 11. Juni 2026, Az. 2-03 o 406/25
Ich werde Andreas Skrziepietz nunmehr das „ganz freundliche“ Angebot machen, sich mit mir zur Vermeidung der Hauptsacheklage für die Sachen außergerichtlich zu einigen, die erlassenen Verbote also als „letzte Regelung“ anzuerkennen und ein wirksames Strafversprechen für jeden Fall der Übertretung zu leisten.
Lenkt der einschlägig vorbestrafte Wichtigtuer und Wicht nicht ein werde ich eine Hauptsacheklage einreichen in welcher Andreas Skrziepietz die üblen Beleidigungen und dreckigen Verleumdungen erneut verboten werden. Darin werde ich dann den durch den mutwilligen Aufhebungsantrag entstandenen Schaden geltend machen. Dann wird es - dieses Mal für Ihn - eben teurer.
Anders ausgedrückt: Den finanziellen Schaden, den er bald garstig bejubeln wird, den hat er dann selbst.
„Wer andern eine Gräbe grubt, fällt auf sich selbst herein.“
Ach so. Wenn er die in den Verfügungen getätigten Äußerungen wiederholt beantrage ich erneut eine Einstweilige Verfügung. Dann aber unter einer Streitwertangabe.
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