07.07.2026

Kein guter Tag.

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand: Das Landgericht Kassel wird aus „formaljuristischen Gründen“ - also nicht etwa aus inhaltlichen Gründen - vier Verfügungen gegen den Verleumder Andreas Skrziepietz aufheben. Das hätte auch anders entschieden werden können. Aufgehoben werden also:

Hintergrund ist, dass ich die vier Verfügungen an Andreas Skrziepietz „himself“ selbst zugestellt habe, statt an die ihn vertretende Anwältin der Kanzlei Haintz, die im Übrigen, wie ganz böse Zungen behaupten, „laut schreiend und wild mit den Armen rudernd aus der Kanzlei gerannt“ sein soll.  Eine Vertretung wurde mir zwar nicht angezeigt, mir wurde auch keine Empfangsvollmacht vorgelegt oder erklärt - aber das Landgericht meint, die Kanzlei stehe im Rubrum der Verfügung und es sei also falsch zugestellt worden, weshalb die Verfügung nicht „vollzogen worden“ sei.  Ich halte das für krude, auch für Unsinn - aber eine Berufung nicht für sinnvoll, weil den Gerichten diese Sorte „Formalscheiß“ nun mal wichtiger als Tatsachen sind und weil ich mir nicht sicher bin, ob das OLG das aufheben wird. Da gehe ich doch lieber einen anderen Weg.

Bei den folgenden Urteilen und Verfügungen bleibt es:

Damit ist auch die bereits gegen Andreas Skrziepietz wegen der verbotswidrigen Wiederholung einer Verleumdung verhängte Ordnungsstrafe NICHT aufgehoben - die bleibt gültig.

Ich werde Andreas Skrziepietz nunmehr das „ganz freundliche“ Angebot machen, sich mit mir zur Vermeidung der Hauptsacheklage für die Sachen außergerichtlich zu einigen, die erlassenen Verbote also als „letzte Regelung“ anzuerkennen und ein wirksames Strafversprechen für jeden Fall der Übertretung zu leisten. 

Lenkt der einschlägig vorbestrafte Wichtigtuer und Wicht nicht ein werde ich eine Hauptsacheklage einreichen in welcher Andreas Skrziepietz die üblen Beleidigungen und dreckigen Verleumdungen erneut verboten werden. Darin werde ich dann den durch den mutwilligen Aufhebungsantrag entstandenen Schaden geltend machen. Dann wird es - dieses Mal für Ihn - eben teurer.

Anders ausgedrückt: Den finanziellen Schaden, den er bald garstig bejubeln wird, den hat er dann selbst.

„Wer andern eine Gräbe grubt, fällt auf sich selbst herein.“

Ach so. Wenn er die in den Verfügungen getätigten Äußerungen wiederholt beantrage ich erneut eine Einstweilige Verfügung. Dann aber unter einer Streitwertangabe.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen