Herr Markus Haintz: Sie querulieren doch so gerne mit Quak- und Quatschanzeigen gegen andere, die dann (wie erst neulich geschehen) wegen des Fehlens eines Anfangsverdachtes nach §§ 152 Absatz 2, 160 Absatz 1 StPO zurück gewiesen werden (weitere Beispiele hier verlinkt)[¹]:
(1. Frage:) Haben Sie denn den kriegsbeginnenden FIFA-Friedenspreisträger Donald Trump schon wegen Titelmissbrauchs angezeigt? „Guggst Du hier:“!
Donald Trump (Spitzname „Porzellanladenelefant“) tritt in einem KI-Video als „MD“ („medical doctor“) auf - ohne einen solchen Titel zu besitzen. Und hat damit schon mal viel mit Ihrem Mandant Andreas Skrziepietz gemein, der sogar vor Gericht unwahr vormachte, ein „Journalismus-Diplom“ zu haben, was Ihre Kanzlei so vergeblich wie „allen Ernstes“ zu rechtfertigen versuchte. Und schwafelt, dass er mal „Arzt“ gewesen sei, weil er vor 30 Jahren (also im vorigen Jahrtausend und als England noch eine Königin hatte!) eine Zulassung zum Praktikum besaß - welches er (nach eigenem Behaupten!) nicht einmal antrat.
Oder erscheint Ihnen der Donald Trump Ihnen dafür nicht als „ausreichend linksgrünversifft“? Befürchten Sie etwa, dass das eine solche Strafanzeige von Ihrem so begeisterte Publikum aus durchgeknallten Fanboys der russischen Kriegsverbrechen, Quaknazis, Querschwaflern, Covidioten, Reichsbürgern, Klimaleugnern, Dauer-Kommentatoren (welche ich für Judenhasser halte) und anderen (potentiellen) Psychiatriepatienten eine solche Strafanzeige nicht goutieren und beklatschen würde?
(Beifrage 1a) Oder liegt es an der gegenseitigen Sympathie unter Leuten, die ihren Name gerne
ÜBERGROẞ
schreiben? Und deshalb von so manchem oder so mancher für „ausgemachte Narzissten“ gehalten werden?
(Ihre Unterschrift, die aussieht wie die eines Schülers der zweiten Klasse in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts des vorigen Jahrtausends - was durchaus auch „medizinisches“ Interesse weckt - wollen Sie ja nicht veröffentlicht sehen...)
Ich möchte das wissen, um nicht mit elektrisch verstärktem Lärm und Ihrem unfassbar blöden Sermon belästigt zu werden. Ich würde deshalb auch gern andere warnen, damit Sie unter Ihren guten Freunden bleiben.
(3. Frage) Und wann ändern Sie Ihren Namen in „HEINZ Wicht.ig”?
¹) Ich habe die den Fall betreffende und etliche anderer Ihrer Quatschquakanzeigen dem LG Kassel vorgelegt. Sie wissen schon: Das LG Frankfurt wollte sich mit ihrem punktuell unsachlichem und unrichtigen Geschwafel nicht befassen, hatte aber „Bedenken“ bezüglich Ihres Antrages.
P.S.:
Nachricht vom Schlosser an den sich selbst für „fähig“ haltenden Jurist:
Für Ordnungswidrigkeiten ist das Ordnungsamt zuständig. Nein! Nicht die Staatsanwaltschaft. Bis die es - wegen der der vielen Quatschanzeigen von Ihnen und solchen wie Ihnen (nehmen wir Ihren Idealmandant Andreas Skrziepietz) - schaffen, Ordnungswidrigkeitsanzeigen an das zuständige Ordnungsamt abzugeben, verjähren die Sachen.
Sie sind ein großfressiger Anwalt aus dem Westen, wuchsen mit den hießigen Rechtssystem auf; ich bin hingegen bin nur ein Schlosser, der in der Ostzone (DDR) sozialisiert wurde. Da hätten wir dann doch noch eine 4. Frage:
„Wieso (zum heiligen Ivo!) wissen Sie das denn nicht?“


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