10.02.2022

Aus der Serie „Der Nächste bitte!“:
Auch Nicolas Absenger (Wuppertal) wurde die Anwaltszulassung entzogen

Wie die Anwaltskammer Düsseldorf mit Schreiben vom 02.02.2022 mitteilt ist Nicolas Absenger aus Wuppertal nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassen. Hintergrund ist eine Verurteilung wegen einer Serie von Straftaten (darunter Abmahnbetrug) oder seine Insolvenz. Vor seiner erstinstanzlichen Verurteilung zu einer Haftstrafe hatte er (offenbar gemeinschaftlich mit mindestens zwei „halbseidenen Gestalten“ aus der Wiener Pokerszene) noch versucht,  durch weitere Betrugstaten, konkret Abmahnungen mit ungerechtfertigten Kostenforderungen, Geld zu „verdienen“.

Schreiben der Anwaltskammer Düsseldorf vom 02.02.2022 (Auszug)

Anmerkung: Die Liste sogenannter „Rechtsanwälte“, über deren Verfehlungen ich erst berichte um später deren Abgang aus der Rechtsanwaltschaft (nach Insolvenz oder strafrechtlichen Verurteilungen, gar Suizid) zu vermelden, ist „recht beachtlich“. Der nächste „Kandidat“ ist ein Dr. Hans-Dieter Weber von einer Kanzlei „AWPR“-Dortmund, der (wohl aus Rache wegen eines vor dem OLG Düsseldorf verlorenen Verfahrens) so vergeblich wie energisch versucht hatte, mich in einer „dummdreist“ anmutenden Weise in den Knast zu lügen.

Wenn Sie also „Organ der Rechtspflege“ sind und von mir „negativ erwähnt“ werden, sollten Sie sich Sorgen machen und Ihr Verhalten umfassend korrigieren. Ähnliches kann man auch über eine erstaunliche Anzahl von RichterInnen und Staatsanwälten sagen - die werden aber eher „rein zufällig“, also angeblich „ohne das ein anderer als ein zeitlicher Bezug zu meinen Beschwerden bestehe“ versetzt (aktuelles Beispiel Jan Uekermann aus Kassel) oder gehen recht früh und plötzlich in den Ruhestand.

„Der Nächste bitte!“

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Wie war das noch gleich? Dumm ist wer Dummes tut.

Tja ...

Justizfreund hat gesagt…

So viele Rechtsanwälte und dann auch noch eine erstaunliche Anzahl von RichterInnen und Staatsanwälten...

Richterin Barausch 02.11.2015 (LG-Coburg 3 CS 123 JS 1067312): “Der Sachverständige Dr. B. gelangte unter Zugrundelegung der daraus gewonnenen Erkenntnisse aus psychiatrisch-psychologischer Sicht zu dem Ergebnis, dass beim Angeklagten jedenfalls eine forensisch relevante wahnhafte Störung vorliegt. Diese ergebe sich daraus, dass der Angeklagte in der Vergangenheit in einer Vielzahl von Schreiben an bundesdeutsche Justizbehörden zum Ausdruck gebracht hat, dass er Justizbehörden allgemein für weitgehend korrupt hält und sich von ihnen ungerecht behandelt fühlt.”

Richterin Barausch (LG-Coburg 3 CS 123 JS 1067312): „Ihre Eingaben sind nicht zu bearbeiten oder automatisiert abzuweisen, wie es meine Kollegen auch alle machen!“. „Es liegt nur an Ihren rechtlichen Wahnvorstellungen (festgestellt vom psychologischen Sachverständigen Dr. B.), wenn Sie glauben, dass über Ihren Antrag entschieden werden muss!“. (Ein Richter vom BayVerfGH hat dann dafür gesorgt, dass der Antrag bearbeitet wird.)

Die arbeiten halt auch gerne in familiärer Korruption mit gemeinschaftlichen Zirkelschlüssen. Aber nicht, dass ich dadurch jemand ungerecht behandelt fühlt und denkt die Gutachter machen dabei auch noch mit um sich die Taschen zu füllen.

Rolf Schälike hat gesagt…

Schade, in Hamburg gibt es viel aufzuräumen. Ich habe es nicht geschafft. Ein paar Anwälte sind zwar verschwunden oder gestorben, aber nicht ganz so klar, wie bei Dir. Köln wäre auch interessant. Berlin darf natürlich nicht vergessen werden.

Anonym hat gesagt…

https://dirk.lotze.de/Gerichtsinsel/Index#:~:text=Betr%C3%BCgerischer%20Abmahn%2DAnwalt%20nimmt%20Gef%C3%A4ngnisstrafe,Der%20Mann%20zog%20am%201.

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