25.01.2013
22.01.2013
Die "Grandesse" der Berger Law LLP, Briefpapier und das UWG
Nanu? Florian P. ist längst nicht mehr in der Kanzlei. |
Greifen könnte hier nämlich § 4 Nummer 9 UWG:
Unlauter handelt insbesondere, werweil die Person des Erbringers einer Dienstleistung natürlich besonderen Wert auf deren Wertschätzung hat - und bei einem Anwalt, der (wie Florian P.) die Kanzlei Berger verlässt, kann diese "Wertschätzung des Verkehrs" nach meiner Ansicht nur erheblich steigen.
Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er
a) eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt,
b) die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt...
Und/oder es greift § 5 Absatz 1 Nummer 1 UWG:
Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt. Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über folgende Umstände enthält:
[...]
die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung wie Verfügbarkeit, Art, Ausführung, Vorteile, Risiken, Zusammensetzung, Zubehör, Verfahren oder Zeitpunkt der Herstellung, Lieferung oder Erbringung, Zwecktauglichkeit, Verwendungsmöglichkeit, Menge, Beschaffenheit, Kundendienst und Beschwerdeverfahren, geographische oder betriebliche Herkunft, von der Verwendung zu erwartende Ergebnisse oder die Ergebnisse oder wesentlichen Bestandteile von Tests der Waren oder Dienstleistungen;
Und/oder es greift § 5 Absatz 1 Nummer 3 UWG:
Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt. Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über folgende Umstände enthält:In jedem Fall greift aber § 5 Absatz 2 UWG:
[...]
die Person, Eigenschaften oder Rechte des Unternehmers wie Identität, Vermögen einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums, den Umfang von Verpflichtungen, Befähigung, Status, Zulassung, Mitgliedschaften oder Beziehungen, Auszeichnungen oder Ehrungen, Beweggründe für die geschäftliche Handlung oder die Art des Vertriebs;
Eine geschäftliche Handlung ist auch irreführend, wenn sie im Zusammenhang mit der Vermarktung von Waren oder Dienstleistungen einschließlich vergleichender Werbung eine Verwechslungsgefahr mit einer anderen Ware oder Dienstleistung oder mit der Marke oder einem anderen Kennzeichen eines Mitbewerbers hervorruft.Das sieht also für mich schon in 3 Punkten des UWG nach einem Verstoß aus. Offenbar ist der Kanzlei Berger Law LLP trotz der drei "Spezialisten" entweder nicht möglich, diese Verletzung zu erkennen oder diese Rechtsanwälte handeln nach dem Motto "Legal, illegal? Scheißegal!" - also nicht rechtstreu. Sonst müsste ich ja glauben, die haben - trotz der Werbung (die in dem Fall wohl auch wettbewerbswidrig wäre) - vom Wettbewerbsrecht schlicht und einfach gar keine Ahnung.
Auf jeden Fall fehlt es an der für den Anwaltsberuf erforderlichen Sorgfalt!
Darüber hinaus entsteht bei mir durch den Brief jedenfalls der Eindruck, die in der Selbstdarstellung so gar grandiose "Berger Law LLP" habe nicht das Geld um sich eine neue Seite 1 des Briefpapiers drucken zu lassen. Wenn das zutrifft, dann wäre der Euroweb-Anwalt Philipp Berger in seiner "Grandesse" wirtschaftlich erstickt.
Karikatur: "Philipp Berger sollte mehr an dem Balken vor seinem Kopf arbeiten!" Rechte: Gisela de la Merde, Verlag Pipiweb |
21.01.2013
Ich fühle mich gebauchpinselt - oder nicht
Eine Rechtsanwältin aus dem Süden Deutschlands erhielt dieser Tage wegen eines eher harmlosen Artikels eine (aus meiner Sicht: vorwitzige und "negative Feststellungsklagen" geradezu provozierende) Abmahnung von der Düsseldorfer Berger Law LLP im Auftrag der Euroweb.
Mit dem Vorgang befasst ist nur der angestellte "Rechtsanwalt" Jean Paul Bohne. Von der geradezu durchschlagenden "Wirkung" der in wohl tagelanger Arbeit erstellten Abmahnungen dieses mit Äußerungsrecht befassten Herrn kann sich jeder überzeugen. 8-)
Um mich, einen einfachen Schlosser aus dem Osten, kümmert sich aber sonst der Niederkrüchtener Kanzleichef Philipp Berger selbst! Das könnte man als Ehre ansehen. Doch der Jurist Philipp (Karl) Berger, der von sich mannigfaltige Erfahrungen und Spezialisierungen gerade auch im Äußerungsrecht (eine seiner Spezialisierungen ist tatsächlich öffentliches Verleumden) behauptet, und schon kurz nach der Zulassung, also nahezu "erfahrungsfrei", Partner der praktisch Euroweb-eigenen Kanzlei wurde, macht sowohl sachliche als auch fachliche Fehler, die ziemlich schwer wiegen und teuer werden.
Da muss ich mir doch noch mal sehr genau überlegen, ob das wirklich eine Ehre ist oder ob man mich in der Kanzlei als minderwertigen Gegner ansieht und nur deshalb nur den gar laut "bellenden" Philipp Berger auf mich loslässt.
Ganz allgemein gilt:
Mit dem Vorgang befasst ist nur der angestellte "Rechtsanwalt" Jean Paul Bohne. Von der geradezu durchschlagenden "Wirkung" der in wohl tagelanger Arbeit erstellten Abmahnungen dieses mit Äußerungsrecht befassten Herrn kann sich jeder überzeugen. 8-)
Um mich, einen einfachen Schlosser aus dem Osten, kümmert sich aber sonst der Niederkrüchtener Kanzleichef Philipp Berger selbst! Das könnte man als Ehre ansehen. Doch der Jurist Philipp (Karl) Berger, der von sich mannigfaltige Erfahrungen und Spezialisierungen gerade auch im Äußerungsrecht (eine seiner Spezialisierungen ist tatsächlich öffentliches Verleumden) behauptet, und schon kurz nach der Zulassung, also nahezu "erfahrungsfrei", Partner der praktisch Euroweb-eigenen Kanzlei wurde, macht sowohl sachliche als auch fachliche Fehler, die ziemlich schwer wiegen und teuer werden.
Da muss ich mir doch noch mal sehr genau überlegen, ob das wirklich eine Ehre ist oder ob man mich in der Kanzlei als minderwertigen Gegner ansieht und nur deshalb nur den gar laut "bellenden" Philipp Berger auf mich loslässt.
Ganz allgemein gilt:
"Kläffern" fehlt es
(so auch das Sprichwort)
am "Biss".
(so auch das Sprichwort)
am "Biss".
Berger Law LLP: Webstyle GmbH zockt ab
In der aktuellen "Ligitation PR" über einen "Sieg" der Webstyle GmbH vor dem LG Chemnitz stellt die Berger Law LLP dar, dass die klagende Webstyle GmbH für einen nach 2 Monaten gekündigten Vertrag (ursprüngliche Laufzeit: 4 Jahre) insgesamt ca. 7.000 € zugesprochen bekommen habe.
Aus dem Bericht geht hervor, dass die Webstyle GmbH für diese Summe praktisch nichts geleistet habe und dass vor Gericht mal wieder behauptet wurde, die Leistungen würden durch fest angestellte Mitarbeiter von Konzernunternehmen der Euroweb erbracht. Im Großen und Ganzen aber zeigt der Bericht über das bedauerliche Urteil, dessen Text diesmal der Öffentlichkeit vorenthalten wurde, vor allem eines: Die Webstyle zockt ebenso wie die anderen Unternehmen des "Konzerns" der Euroweb Internet GmbH übel ab. "Money for Nothing" wird verlangt und genau das nennt der Autor "Abzocke der übelsten Sorte".
Im nicht veröffentlichten Urteil würden sich wahrscheinlich Hinweise finden, was das Gericht am Vortrag und Vorgehen der Beklagten kritisiert. Das es an solchen Hinweisen nicht fehlt zeigt sogar der gewohnt teilwahre Bericht der Berger Law LLP:
Im Ganzen liefert der nur vermeintlich positive Bericht der Berger Law LLP mal wieder vor allem eine Erkenntnis:
Mit den Unternehmen des Eurowebkonzerns (Euroweb Internet GmbH, Webstyle, Euroweb Marketing, Viscomp und angeschlossenen Firmen wie der WAZ OnlineService sollte man sich gar nicht erst einlassen!
Insoweit sind wir dem Herrn Philipp Berger aus dem Dorfe Niederkrüchten für die deutliche Warnung, die er ebenso unabsichtlich wie auftragsgemäß auf den Webseiten der Berger Law LLP veröffentlicht, natürlich sogar dankbar.
Aus dem Bericht geht hervor, dass die Webstyle GmbH für diese Summe praktisch nichts geleistet habe und dass vor Gericht mal wieder behauptet wurde, die Leistungen würden durch fest angestellte Mitarbeiter von Konzernunternehmen der Euroweb erbracht. Im Großen und Ganzen aber zeigt der Bericht über das bedauerliche Urteil, dessen Text diesmal der Öffentlichkeit vorenthalten wurde, vor allem eines: Die Webstyle zockt ebenso wie die anderen Unternehmen des "Konzerns" der Euroweb Internet GmbH übel ab. "Money for Nothing" wird verlangt und genau das nennt der Autor "Abzocke der übelsten Sorte".
Im nicht veröffentlichten Urteil würden sich wahrscheinlich Hinweise finden, was das Gericht am Vortrag und Vorgehen der Beklagten kritisiert. Das es an solchen Hinweisen nicht fehlt zeigt sogar der gewohnt teilwahre Bericht der Berger Law LLP:
"So konnte sich der Mann nicht mit seiner Behauptung durchsetzen, bei den Vertragsverhandlungen sei von einem jährlichen – und nicht von einem monatlichen – Entgelt in Höhe von 150 Euro die Rede gewesen. Das Gericht hielt dem entgegen, aus dem Vertragsformular ergebe sich eindeutig, dass die 150 Euro Entgelt jeden Monat fällig würden. Falls der Unternehmer gegen diese Kosten Einwände gehabt hätte, hätte er sie unmittelbar gegenüber Webstyle artikulieren müssen – und nicht erst nach Zusendung einer Rechnung und rechtlicher Beratung im Juli 2010"(Vertragsabschluss war im Februar 2010)
Im Ganzen liefert der nur vermeintlich positive Bericht der Berger Law LLP mal wieder vor allem eine Erkenntnis:
Mit den Unternehmen des Eurowebkonzerns (Euroweb Internet GmbH, Webstyle, Euroweb Marketing, Viscomp und angeschlossenen Firmen wie der WAZ OnlineService sollte man sich gar nicht erst einlassen!
Insoweit sind wir dem Herrn Philipp Berger aus dem Dorfe Niederkrüchten für die deutliche Warnung, die er ebenso unabsichtlich wie auftragsgemäß auf den Webseiten der Berger Law LLP veröffentlicht, natürlich sogar dankbar.
19.01.2013
Post von und an "Rae Seiler & Kollegen"
Heute war merkwürdige Post in meinem Briefkasten, die gar nicht für mich bestimmt war. Nur der Nachname und die Adresse stimmten. Versender ist eine Kanzlei "Rae Seiler & Kollegen", die wohl im Massenmahngeschäft tätig ist und in einer rechtlich wie moralisch höchst bedenklichen Weise mit personenbezogenen Daten umgeht, konkret irgendwelche Mahnungen an irgendwelche Adressen schickt und dabei die Verletzung von Rechten der Gemahnten in Kauf nimmt.
Hier meine Antwort:
Hier meine Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die deutsche Post AG hat in meinen Briefkasten zwei Schreiben eingeworfen, die mich nicht betreffen. Die Schreiben haben neben der ebenfalls nicht zutreffenden Anrede "Frau" die im Subjekt genannten Nummern.
Adressatin ist eine xxxxxx Reinholz. Eine xxxxxx Reinholz wohnt hier nicht. Ich bin nicht verpflichtet und auch nicht bereit Beihilfe zu Ihrem Geschäft zu leisten. Ich will von Ihnen auch nicht weiter belästigt werden und fordere Sie dazu auf, es zu unterlassen, an meine Adresse weiter Schreiben zu richten, die mich weder betreffen noch etwas angehen.
Verletzt sind auch die Rechte der xxxxxx Reinholz, denn es ist naheliegend, dass mir durch Ihr Handeln auch ohne mein Wollen Tatsachen bekannt werden, die diese betreffen. Es ist Ihr Job das zu vermeiden.
Da ich im Internet eine ganze Menge sehr merk- bis denkwürdiger Nachrichten über Ihre Firma finde widerspreche ich jeglicher Verarbeitung und Speicherung meiner personenbezogenen Daten durch Ihre Firma.
Die Schreiben bewahre ich bis zum 26. Januar 2013 um 12:00 Uhr zur Abholung durch Sie, jene "xxxxxx Reinholz" oder einen Beauftragten mit Vollmacht auf. Die hierfür entstandenen Kosten in Höhe von 2,32 Euro wollen Sie bitte durch die Zusendung von Briefmarken (4*58 Cent) an meine Adresse begleichen.
Mit höflichen Gruß
Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel
Euroweb nach großer Fresse abgewatscht
Das Landgericht Berlin hat der Euroweb Internet GmbH durch Beschluss vom 8. Mai 2012 verboten, über die bundesweit bekannten Rechtsanwälte Stefan Musiol aus Nürnberg und Thorsten Wachs aus Gelsenkirchen (jetzt Duisburg) die Verleumdung zu verbreiten, dass diese damit werben würden, dass beide Rechtsanwälte (ehemalige) Kunden der Euroweb vertreten würden und (angeblich unwahr) verbreiten würden, dass deren Mandanten die Verträge beenden könnten ohne dass den Ex-Kunden Kosten entstehen würden, was, wie die Euroweb vorsätzlich unwahr verbreitete, nicht stimme, da die beworbene unentgeltliche Beendigung der Verträge nicht eintrete.
Im Antrag wurde dargestellt und durch Urteile glaubhaft gemacht, dass entgegen der vorsätzlich und bewusst unwahren Behauptung der Euroweb sehr wohl die unentgeltliche Beendigung in einer Vielzahl von Fällen eingetreten ist. Mit der Lüge wollte die Euroweb (1.) kündigungswillige Kunden verunsichern und (2.) den Ruf der beiden Anwälte in den Dreck ziehen.
Die erste Aufgabe hat inzwischen die Düsseldorfer Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz übernommen (die auch die Euroweb vertrat und zur Vermeidung einer Hauptsacheklage eine Abschlußerklärung abgab, wodurch die folgende einstweilige Verfügung dauerhaft Rechtskraft hat). Den zweiten, den Verleumderpart übernimmt seit Erlass der Verfügung eine angebliche Gerichtsreporterin "Gisela Mertens", die unter falschen Namen und aus dem Netz, also den Räumen der Berger Law LLP heraus und ganz gewiss nicht zufällig seit dem Erlass der Verfügung insbesondere auch die bekannten Rechtsanwälte Stefan Musiol aus Nürnberg und Thorsten Wachs aus Gelsenkirchen (jetzt Duisburg) verleumdet und beleidigt. Diese Gisela ist, das steht also inzwischen fest, eine Sockenpuppe des "Lügners, Verleumders und Rechtsanwaltes" Philipp Berger aus Niederkrüchten und handelt also auch im Interesse, wenn nicht sogar im Auftrag der Euroweb.
Und was die "ganz große Keule des Gesetzes" betrifft: Die will man nicht sehen. Insbesondere der in Leipzig bereits angeklagte Christoph Preuß scheint die darauf bezogenen Tatsachen nur noch durch eine Filzbrille zu sehen, deren formeller Name "Berger Law LLP" ist. Die Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz verspricht ihm nämlich das selbe wie er durch die Euroweb/Webstyle/WAZ-Onlineservice-Drücker den Kunden: Das Blaue vom Himmel.
Vermutlich wird der Christoph Preuß erst in einem 9m² großem Wohnklo mit besonders gesicherter Tür wieder zur Realität finden und sich von den Herrn Berger und Buchholz nebst deren "Strafrechtlerin" Adrijana Blazevska "abgezockt und allein gelassen" fühlen.
Im Antrag wurde dargestellt und durch Urteile glaubhaft gemacht, dass entgegen der vorsätzlich und bewusst unwahren Behauptung der Euroweb sehr wohl die unentgeltliche Beendigung in einer Vielzahl von Fällen eingetreten ist. Mit der Lüge wollte die Euroweb (1.) kündigungswillige Kunden verunsichern und (2.) den Ruf der beiden Anwälte in den Dreck ziehen.
Die erste Aufgabe hat inzwischen die Düsseldorfer Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz übernommen (die auch die Euroweb vertrat und zur Vermeidung einer Hauptsacheklage eine Abschlußerklärung abgab, wodurch die folgende einstweilige Verfügung dauerhaft Rechtskraft hat). Den zweiten, den Verleumderpart übernimmt seit Erlass der Verfügung eine angebliche Gerichtsreporterin "Gisela Mertens", die unter falschen Namen und aus dem Netz, also den Räumen der Berger Law LLP heraus und ganz gewiss nicht zufällig seit dem Erlass der Verfügung insbesondere auch die bekannten Rechtsanwälte Stefan Musiol aus Nürnberg und Thorsten Wachs aus Gelsenkirchen (jetzt Duisburg) verleumdet und beleidigt. Diese Gisela ist, das steht also inzwischen fest, eine Sockenpuppe des "Lügners, Verleumders und Rechtsanwaltes" Philipp Berger aus Niederkrüchten und handelt also auch im Interesse, wenn nicht sogar im Auftrag der Euroweb.
Die "Watsche" (Landgericht Berlin, 08.05.2012, 27 O 281/12)
berichtet Rechtsanwalt Stefan Richter - dem ich nur darin nicht folge, dass die geistigen Fürze des Philipp Berger auf der Webseite der Berger Law LLP "juristisch" oder auch nur "sonstwie" anspruchsvoller seien als das Gewäsch und die dreisten Werbelügen der Euroweb."Dass nun ausgerechnet die wegen rechtswidriger Vertriebsmethoden bundesweit berüchtigte Euroweb Internet GmbH behauptet, die gegen sie arbeitenden Anwälte würden auf unseriöse Weise um Mandanten werben, erscheint nur auf den ersten Blick bemerkenswert.
Letztlich spielt man seit Jahren in Düsseldorf die Unschuld vom Lande und lässt seine Vertriebler auch weiterhin allerlei aufgeblasene Geschichten verkünden, um Kunden in die teuren Internet-Systemverträge zu schwatzen.
Juristisch anspruchsvollere Propaganda für die Interessen der Euroweb Internet GmbH kommt derweil von der geschäftlich offenbar seit Jahren eng verbundenen Rechtsanwaltskanzlei Berger, billige Jubelmeldungen pro Euroweb und glatte Hetze gegen deren Kritiker hingegen von faktisch anonymen blogs wie dem der "Gerichtsreporterin Gisela" (das dortige Impressum lautet derzeit auf "Günter Werner Doerr" also den Namen, den der verstorbene Münchener Rechtsanwalt Günter Werner Freiherr von Gravenreuth trug unter Angabe einer Adresse in Südafrika), auf deren Seite auch der unvoreingenommenste Beobachter wohl sich des Verdachts nicht wird erwehren können, ein buntes Sockenpuppentheater aufgeführt zu bekommen.
Es zeigt sich hier letztlich ein Geschäftsgebaren, das dem anderer skrupelloser Geschäftemacher ähnelt: Wütende Kunden, heftige Kritik in diversen Medien und auch von Gerichten bundesweit, wen juckts? Frech kommt weiter! Solange nicht endlich mal die ganz große Keule des Gesetzes kommt, macht man einstweilen einfach immer weiter, als sei nichts geschehen."
Und was die "ganz große Keule des Gesetzes" betrifft: Die will man nicht sehen. Insbesondere der in Leipzig bereits angeklagte Christoph Preuß scheint die darauf bezogenen Tatsachen nur noch durch eine Filzbrille zu sehen, deren formeller Name "Berger Law LLP" ist. Die Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz verspricht ihm nämlich das selbe wie er durch die Euroweb/Webstyle/WAZ-Onlineservice-Drücker den Kunden: Das Blaue vom Himmel.
Vermutlich wird der Christoph Preuß erst in einem 9m² großem Wohnklo mit besonders gesicherter Tür wieder zur Realität finden und sich von den Herrn Berger und Buchholz nebst deren "Strafrechtlerin" Adrijana Blazevska "abgezockt und allein gelassen" fühlen.
18.01.2013
Ratschlag für Euroweb-Kunden, die ganz schnell keine mehr sein wollen... (Kündigen)
Die Euroweb Internet GmbH verspricht den angeblichen "Referenzkunden" das "Blaue vom Himmel". So auch ein "CMS" mit welchem diese ihre Webseite aktuell halten können.
Aus Kundensicht ist ein CMS ein Werkzeug, mit welchem die Kunden die eigene Webseite jederzeit selbst aktualisieren können. Auch können Seiten des Auftrittes nicht nur geändert, sondern auch hinzugefügt und gelöscht werden.
Doch die Euroweb liefert kein CMS!
Damit wird die Leistung durch die Euroweb nicht vertragsgerecht erbracht. Das eröffnet für die Kunden die Möglichkeit der Euroweb, der Waz Onlineservice oer der Webstyle GmbH eine angemessene Frist für die Erbringung der Leistung zu setzen und für den Fall der Nichterbringung die Kündigung auszusprechen. Begründung ist dann "Vertragsbruch" - die Folgen sind: Der Vertrag muss auch von der Kundenseite nicht mehr erfüllt werden (Zahlungen!) und es entstehen sogar Regressansprüche (Schadensersatz e.t.c.)
Betrug?
Nun, die Euroweb stellt allen Kunden mit deren "Systemvertrag" etwas zur Verfügung, womit diese einige wenige Inhalte bearbeiten können. Die Bewerbung eines "CMS" ist eine arglistige Täuschung, denn der Euroweb ist beim Werben und dem Vertragsschluss schon bewusst, dass diese das versprochene CMS gar nicht zur Verfügung stellen will und wird. Das kann man selbstverständlich als "Eingehungsbetrug", einer Form des Betruges nach § 263 StGB, ansehen.
Das gleiche Problem haben auch die Webstyle GmbH und die WAZ-Onlineservice GmbH, welche die gleichen Leistungen verkaufen.
Aus Kundensicht ist ein CMS ein Werkzeug, mit welchem die Kunden die eigene Webseite jederzeit selbst aktualisieren können. Auch können Seiten des Auftrittes nicht nur geändert, sondern auch hinzugefügt und gelöscht werden.
Doch die Euroweb liefert kein CMS!
Damit wird die Leistung durch die Euroweb nicht vertragsgerecht erbracht. Das eröffnet für die Kunden die Möglichkeit der Euroweb, der Waz Onlineservice oer der Webstyle GmbH eine angemessene Frist für die Erbringung der Leistung zu setzen und für den Fall der Nichterbringung die Kündigung auszusprechen. Begründung ist dann "Vertragsbruch" - die Folgen sind: Der Vertrag muss auch von der Kundenseite nicht mehr erfüllt werden (Zahlungen!) und es entstehen sogar Regressansprüche (Schadensersatz e.t.c.)
Figur 1: Vorsätzlich unwahres Werbeversprechen der Euroweb |
Betrug?
Nun, die Euroweb stellt allen Kunden mit deren "Systemvertrag" etwas zur Verfügung, womit diese einige wenige Inhalte bearbeiten können. Die Bewerbung eines "CMS" ist eine arglistige Täuschung, denn der Euroweb ist beim Werben und dem Vertragsschluss schon bewusst, dass diese das versprochene CMS gar nicht zur Verfügung stellen will und wird. Das kann man selbstverständlich als "Eingehungsbetrug", einer Form des Betruges nach § 263 StGB, ansehen.
Das gleiche Problem haben auch die Webstyle GmbH und die WAZ-Onlineservice GmbH, welche die gleichen Leistungen verkaufen.
Euroweb/Berger-Bande: Netter Bösartiger Versuch scheiterte ...
Trotz heftigen Insistierens (zuletzt durch ein Fax vom 15. Januar 2012) hat das LG Düsseldorf am 16. Januar 2012 den folgenden Antrag der Euroweb (vertreten durch den offenbar weder mir noch der Situation gewachsenen "Rechtsanwalt" Philipp Berger) zurückgewiesen.
Jetzt können sich die Herren Philipp Berger und Christoph Preuß mal an den eigenen Kopf greifen und prüfen, ob mit dem noch alles stimmt.
Dem Christoph Preuß gratuliere ich dazu, dass er sich mit Philipp Berger einen Anwalt genommen hat, den wohl jeder (der seinen Gegner hasst und der seinen Prozess gewinnen will) dem Gegnergönnt "an den Hals wünscht". Denn der Philipp Berger verstand es zumindest in diesem Verfahren sehr gut das Gericht mit seinem 13-seitigen(!) Antrag und dem nachfolgenden, weinerlich bis querulatorisch anmutenden Insistieren - und Lügen - zu nerven, statt sachlichen Vortrag zu halten. So stellte der auf ganz gewiss ganz besondere Weise "ehrenwerte" Herr "Rechtsanwalt" ganz normale und zu erwartende Rechtshandlungen als Anzeichen eines "Querulantismus" dar (dabei zog die Euroweb mit rund einem Dutzend Revisionen vor den BGH ohne auch nur eine zu gewinnen); er stellte es als Anzeichen für den angeblich mir eigenen Querulantismus dar, dass eine Handvoll krimineller Personen (die aus meiner Sicht Personen genau seines Schlages sind oder waren) ca. 110 Strafanzeigen gegen mich stellten - was eine Verkehrung der Tatsachenlage bedeutet und er behauptete vorsätzlich wahrheitswidrig (log also), dass ich ihm und der Euroweb seit dem Jahr 2010 wöchentlich E-Mails senden würde. Das brachte ihm - nach der Nachfrage, von wann das letzte Email stamme - in der mündlichen Verhandlung meine laute und deutliche Aufforderung ein, endlich vom Lügen zu lassen.
Überzeugt hat er mit seiner "Münchhausiade" nicht. Ich dagegen schon: Nämlich davon, dass ich (ein kleiner Schlosser aus dem Osten) dem niederträchtigen Herrn "Rechtsanwalt und Hieronymus" Philipp Berger aus Niederkrüchten (Berger-Law LLP, Düsseldorf) mindestens ebenbürtig, wenn nicht haushoch überlegen bin.
Andererseits konnte er in der Sache nach dem Rechtsbruch der Euroweb auch nicht viel erreichen - nur eben meine Klagebefugnis in Frage stellen.
"Armes Schwein" - könnte man denken, wenn man annähme, dass zwischen der Euroweb und dem Philipp Berger ein normales Anwalt-Mandant-Verhältnis bestehe. An dem ist es aber nicht. Faktisch ist Philipp Berger von der Euroweb so abhängig als sei er ein Angestellter. Beide haben sich gegenseitig ausgesucht und beide wissen, mit wem Sie es zu haben. Ich denke - und habe genug Tatsachen die das belegen - das beide skrupellose Lügner sind.
Jetzt können sich die Herren Philipp Berger und Christoph Preuß mal an den eigenen Kopf greifen und prüfen, ob mit dem noch alles stimmt.
Dem Christoph Preuß gratuliere ich dazu, dass er sich mit Philipp Berger einen Anwalt genommen hat, den wohl jeder (der seinen Gegner hasst und der seinen Prozess gewinnen will) dem Gegner
Überzeugt hat er mit seiner "Münchhausiade" nicht. Ich dagegen schon: Nämlich davon, dass ich (ein kleiner Schlosser aus dem Osten) dem niederträchtigen Herrn "Rechtsanwalt und Hieronymus" Philipp Berger aus Niederkrüchten (Berger-Law LLP, Düsseldorf) mindestens ebenbürtig, wenn nicht haushoch überlegen bin.
Andererseits konnte er in der Sache nach dem Rechtsbruch der Euroweb auch nicht viel erreichen - nur eben meine Klagebefugnis in Frage stellen.
"Armes Schwein" - könnte man denken, wenn man annähme, dass zwischen der Euroweb und dem Philipp Berger ein normales Anwalt-Mandant-Verhältnis bestehe. An dem ist es aber nicht. Faktisch ist Philipp Berger von der Euroweb so abhängig als sei er ein Angestellter. Beide haben sich gegenseitig ausgesucht und beide wissen, mit wem Sie es zu haben. Ich denke - und habe genug Tatsachen die das belegen - das beide skrupellose Lügner sind.
05.01.2013
Euroweb - nicht ganz dicht? 26 Euroweb-Lügen zusammengefasst
Offensichtlich ist der Euroweb Internet GmbH "nicht ganz" bewusst, dass der zum Jahreswechsel auf die Mitarbeiter ausgeübte Druck vor allem dazu führt, dass ich jeden Tag ein wenig mehr erfahre. Da nützt auch der Hinweis auf die beim Abschluss des Arbeitsvertrages erzwungene Unterlassungserklärung nichts.
Das Unternehmen ist so nicht dicht zu bekommen, Herr Christoph Preuß. Herr Daniel Fratzscher ...,
In nur 2 Stunden habe ich einen netten Satz von 26 klaren Lügen der Euroweb - jeweils vertreten von der Kanzlei Berger Law LLP - insbesondere den Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz aufgelistet. Das will ich meinen Lesern nicht vorenthalten, ebenso nicht meine Auffassung, dass derjenige, der in dieser Weise, in dieser Häufigkeit und mit solcher Dreistigkeit lügt, "nicht ganz dicht" ist. Sind doch diese Lügen auch "geistige Ausflüsse", die besser nie nach außen gedrungen wären:
Das Unternehmen ist so nicht dicht zu bekommen, Herr Christoph Preuß. Herr Daniel Fratzscher ...,
In nur 2 Stunden habe ich einen netten Satz von 26 klaren Lügen der Euroweb - jeweils vertreten von der Kanzlei Berger Law LLP - insbesondere den Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz aufgelistet. Das will ich meinen Lesern nicht vorenthalten, ebenso nicht meine Auffassung, dass derjenige, der in dieser Weise, in dieser Häufigkeit und mit solcher Dreistigkeit lügt, "nicht ganz dicht" ist. Sind doch diese Lügen auch "geistige Ausflüsse", die besser nie nach außen gedrungen wären:
Hallo Herr W.,
Sie haben mich um eine Aufstellung der mir bekannten
vorsätzlich unwahren Vorträge der Euroweb Internet GmbH
und deren Töchter vor Gericht gebeten. Ich habe eine
solche erstellt. Ich gehe nicht davon aus, dass diese
auch nur halbwegs vollständig ist.
Gliederung:
[A] Gericht; Akte, Schriftsatz
[B] vorsätzlich unwahrer Vortrag
[C] korrigierter Vortrag / Tatsache
Im Einzelnen:
1)
[A]
LG Düsseldorf, Reinholz ./. Euroweb 12 O 257/12, Schriftsatz
des Philipp Berger vom 3. Oktober 2012
[B]
Bestreiten, dass Kanzlei Berger Law LLP den Blog unter
"gerichtsreporterin.wordpress.com" betreibt. Bestreiten, dass
die Kanzlei Berger Law LLP von den Verleumdungen Kenntnis hat.
[C]
Widerlegt durch meinen Schriftsatz vom 8. Dezember 2012,
Nachweis durch eindeutig zugeordnete IP-Adresse und nur der
Kanzlei Berger bekannte Inhalte, wie. z.B. Auszüge aus
INPOL-Datenbank
2)
[A]
LG Düsseldorf, Reinholz ./. Euroweb 34 O 32/12, Vortrag des
Philipp Berger in mündlicher Verhandlung
[B]
Behaupten, dass ich (Jörg Reinholz) der Kanzlei und der Euroweb
wöchentlich E-Mails sende.
[C]
Widerlegt durch Nachfrage, wann denn die letzte Mail
verschickt wurde, Philipp Berger konnte sich nicht erinnern
und trat auch keinen Beweis an.
Ich habe Herrn "Rechtsanwalt" Philipp Berger daher an
Ort und Stelle mit den Worten
"Jetzt hören Sie endlich auf zu lügen!"
laut und deutlich dazu aufgefordert, weiteres Lügen
zu unterlassen.
3) [A] LG Düsseldorf, Reinholz ./. Euroweb 34 O 32/12, [B] Behaupten, dass die Webseiten der Kunden in einem "Rechenzentrum" der 90-prozentigen Tochter "Euroweb OOD" gehostet würden. Dieses habe Räumlichkeiten in der Größe von 100qm. [C] Das "Rechenzentrum" gehört zu einer "Viscomp EOOD" an der gleichen Adresse, hat eine Größe von 60qm. Beweis durch Webseite der Viscomp EOOD. 4) [A] LG Düsseldorf, Reinholz ./. Euroweb 34 O 32/12, [B] "Euroweb OOD" sitze in Plovdiv, Hristo Botev Blvd 92W; Ziel war offensichtlich das Auffinden der Webseite der "Viscomp EOOD" zu erschweren, die ein nur 60 qm großes "technisches Zentrum" ausweist. [C] "Euroweb OOD" sitzt in Plovdiv, Hristo Botev Blvd 92V - wie auch auf der Webseite der Euroweb (http://www.euroweb.de/standort-plovdiv) angegeben. Dort steht allerdings "Hristo Botev 92V, Blvd" - was auch falsch ist. 5) [A] LG Düsseldorf, X ./. Euroweb XX X XX/XX, Schriftsatz [B] Die Euroweb trägt vor, der Kläger sei insolvent und dürfe gemäß § 80 Absatz 1 InsO nicht eigenständig Geschäfte/Klage führen. Belege durch 3 Auszüge aus Insolvenzbekanntmachungen.de [C] Widerlegt durch den 4. Auszug (vom 20.12.2007) aus Insolvenzbekanntmachungen.de, welcher der Euroweb/Kanzlei Berger ebenfalls vorlag, in dem es lautet: "gem. § 35 Abs. 2 InsO angezeigt, dass das Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können." 6) [A] OLG Düsseldorf, Euroweb ./. UNBEKANNT I - 5 U 42/12, Urteil [B] Vortrag der Euroweb, es seien "im Jahr 2009 Fremdkosten für das Hosten von Webseiten durch ihre Tochterfirma in Bulgarien Euroweb OOD in Höhe von 560.377,61 entstanden." [C] Im gleichen Jahr betrug der Profit der Euroweb OOD ca. 270.000 Euro. (Geschäftsbericht Euroweb, 2009) von diesen 270.000 Euro fließen 90% (Höhe der Beteiligung) in das Vermögen der Euroweb zurück. Die tatsächlichen Kosten liegen also bei ca. 560.000-(270.000*0,9)=317.000 Euro (siehe LG Düsseldorf, , Reinholz ./. Euroweb 34 O 32/12). Weiter erfolgt das Hosting durch die Viscomp EOOD, die aber ebenfalls eine Tochter der Euroweb ist, sich jedenfalls selbst als solche bezeichnet und den gleichen Geschäftsführer Grozdev hat. (Beweis: http://viscomp.bg) 7) [A] OLG Düsseldorf, Euroweb ./. UNBEKANNT I - 5 U 42/12, Urteil [B] Vortrag, sei geplant gewesen die Webseiten durch fest angestellte Mitarbeiter zu erstellen, hier sei an den Kosten (von über 2000 Euro) nichts zu ersparen. [C] Tatsächlich werden Webseiten durch Auszubildende (Euroweb-Geschäftsbericht 2009), freie Mitarbeiter, in Wochenendarbeit (für 200 Euro Prämie!) und in Bulgarien durch die Viscomp EOOD (Beweis: http://www.viscomp.bg/portfolio/; http://leichtmobile-ost.de; http://www.eiscafe-dolomiten-de-luca.de) erstellt. 8) [A] OLG Düsseldorf, Euroweb ./. UNBEKANNT I - 5 U 36/12 [B] Vortrag der Euroweb: "Hinsichtlich der Hosting-Leistungen ihrer bulgarischen Tochterfirma seien 139,68 € erspart, da die Euroweb OOD für ihre Dienstleistungen eine Vergütung von 2,91 € pro Monat für jeden aufgeschalteten Kunden berechne." [C] Auch hier wurde der zurück fließende Gewinn (ca. 50% der Kosten) der Euroweb OOD verschwiegen. Ebenso, dass das Hosting durch die andere Tochter Viscomp EOOD erfolgte. 9) [A] OLG Düsseldorf, Euroweb ./. UNBEKANNT I - 5 U 36/12 [B] Vortrag, sei geplant gewesen die Webseiten durch fest angestellte Mitarbeiter zu erstellen, hier sei an den Kosten (von über 2000 Euro) nichts zu ersparen. [C] Tatsächlich werden Webseiten durch Auszubildende (Euroweb-Geschäftsbericht 2009), freie Mitarbeiter, in Wochenendarbeit (für 200 Euro Prämie!) und in Bulgarien durch die Viscomp EOOD (Beweis: http://www.viscomp.bg/portfolio/; http://leichtmobile-ost.de; http://www.eiscafe-dolomiten-de-luca.de) erstellt. 10) [A] LG Düsseldorf, Euroweb ./. UNBEKANNT 14e O 96/11, Urteil [B] Erstellung der Webseiten durch fest angestellte Mitarbeiter [C] Tatsächlich werden Webseiten durch Auszubildende (Euroweb-Geschäftsbericht 2009), freie Mitarbeiter, in Wochenendarbeit (für 200 Euro Prämie!) und in Bulgarien durch die Viscomp EOOD (Beweis: http://www.viscomp.bg/portfolio/; http://leichtmobile-ost.de; http://www.eiscafe-dolomiten-de-luca.de) erstellt. 11) [A] LG Berlin, Webstyle ./. UNBEKANNT 22 O 420/11, Urteil und Kammergericht Berlin 26 U 69/12 [B] Erstellung der Webseiten durch fest angestellte Mitarbeiter [C] Unwahr, laut Geschäftsberichten der Webstyle GmbH: nur 1 (2009), 0 (2010) angestellte Mitarbeiter. 12) [A] LG Berlin, Webstyle ./. UNBEKANNT 51 S 26/11, Urteil [B] Erstellung der Webseiten durch fest angestellte Mitarbeiter [C] Unwahr, s. Geschäftsberichte der Webstyle GmbH: nur 1 (2009), 0 (2010) angestellte Mitarbeiter. 13) [A] LG Rostock, Euroweb/UNBEKANNT 1 S 64 11 [B] Erstellung der Webseiten durch fest angestellte Mitarbeiter [C] Tatsächlich werden Webseiten durch Auszubildende (Euroweb-Geschäftsbericht 2009), freie Mitarbeiter, in Wochenendarbeit (für 200 Euro Prämie!) und in Bulgarien durch die Viscomp EOOD (Beweis: http://www.viscomp.bg/portfolio/; http://leichtmobile-ost.de; http://www.eiscafe-dolomiten-de-luca.de) erstellt. 14) [A] OLG Düsseldorf, Euroweb/UNBEKANNT I-5 U 160/11 [B] Erstellung der Webseiten durch fest angestellte Mitarbeiter [C] Tatsächlich werden Webseiten durch Auszubildende (Euroweb-Geschäftsbericht 2009), freie Mitarbeiter, in Wochenendarbeit (für 200 Euro Prämie!) und in Bulgarien durch die Viscomp EOOD (Beweis: http://www.viscomp.bg/portfolio/; http://leichtmobile-ost.de; http://www.eiscafe-dolomiten-de-luca.de) erstellt. 15) [A] LG Düsseldorf, Euroweb ./. UNBEKANNT. 13 O 317/10 [B] Erstellung der Webseiten durch fest angestellte Mitarbeiter [C] Tatsächlich werden Webseiten durch Auszubildende (Euroweb-Geschäftsbericht 2009), freie Mitarbeiter, in Wochenendarbeit (für 200 Euro Prämie!) und in Bulgarien durch die Viscomp EOOD (Beweis: http://www.viscomp.bg/portfolio/; http://leichtmobile-ost.de; http://www.eiscafe-dolomiten-de-luca.de) erstellt. 16) [A] LG Kiel, Euroweb ./. UNBEKANNT. 2 O 135/11 [B] Erstellung der Webseiten durch fest angestellte Mitarbeiter [C] Tatsächlich werden Webseiten durch Auszubildende (Euroweb-Geschäftsbericht 2009), freie Mitarbeiter, in Wochenendarbeit (für 200 Euro Prämie!) und in Bulgarien durch die Viscomp EOOD (Beweis: http://www.viscomp.bg/portfolio/; http://leichtmobile-ost.de; http://www.eiscafe-dolomiten-de-luca.de) erstellt. 17) [A] LG Düsseldorf, Reinholz ./. Kanzlei Berger, 10 O 116/11 [B] Behauptung, der Bericht der Kanzlei Berger sei anonymisiert worden [C] Tatsächlich wurden Hinweise zur Identifizierung in die "Berichterstattung" erst vorsätzlich eingefügt 18) [A] LG Bautzen, Euroweb ./. UNBEKANNT 2 O 520/11, Urteil (Seite4) [B] Behauptung der Euroweb: Erstellung der Webseiten als solche für die beklagte Partei als Referenzkunde habe NICHT kostenlos sein sollen. [C] "Erst mit Schriftsatz vom 6.2.2012 hat die Klägerin unstreitig gestellt, dass die Erstellung der Webseiten als solche für die beklagte Partei als Referenzkunde habe kostenlos sein sollen. Sie behauptet, dass die vereinbarten monatlichen Entgelte keine solchen Erstellungskosten enthalten sollen und bietet im nachgelassenen Schriftsatz hierfür Zeugenbeweis an." Auf den Widerspruch zu OLG Düsseldorf, Euroweb ./. UNBEKANNT I - 5 U 36/12; OLG Düsseldorf, Euroweb ./. UNBEKANNT I - 5 U 42/12 wird hingewiesen. Dort wurde wieder das Gegenteil behauptet. 19) [A] LG München, Euroweb Marketing GmbH ./. UNBEKANNT 12 O 9629/10, [B] Behauptung, dass 4.800 Euro an die Google Inc. gezahlt worden seien. [C] Das Anerkenntnisurteil wurde aufgehoben nachdem die Kanzlei Berger Law LLP für die Euroweb Marketing GmbH nach einigem gegensätzlichen Vortrag zugab, dass diese Zahlung gerade nicht erfolgte. 20) [A] LG Bochum, Euroweb ./. UNBEKANNT. I-6 284/11 [B] Vortrag der Euroweb, diese arbeite ausschließlich mit fest angestellten Mitarbeitern [C] Auf den Widerspruch zu OLG Düsseldorf, Euroweb ./. UNBEKANNT I - 5 U 36/12; OLG Düsseldorf, Euroweb ./. UNBEKANNT I - 5 U 42/12 wird hingewiesen. Dort erfolgte das Einräumen der Tätigkeit von Freiberuflern, weiter besteht ein Widerspruch zum Geschäftsbericht 2009 (Tätigkeit von Auszubildenden) 21) [A] LG Kassel, Reinholz ./. Euroweb, 11 O 4177/11 [B] Eideststattliche Versicherung des Christoph Preuss vom 20.11.2011: "Wir veröffentlichen auch negative Erfahrungsberichte" [C] Auf der Webseite euroweb-erfahrung.de (streitgegenständlich) finden sich trotz der bekannten über 2000 Verfahren gegen Kunden gerade KEINE negativen Erfahrungsberichte. 22) [A] LG Kassel, Reinholz ./. Euroweb, 12 O 4008/11 [B] Eidesstattliche Versicherung des Christoph Preuss vom 21.09.2011 und Gutachten eines Steuerberaters vom 25.08.2011: "Maxclip GmbH ist Tochter der Euroweb", Eidesstattliche Versicherung des Christoph Preuss vom 21.09.2011 "Euroweb hat 200936 Kunden" [C] Die Maxclip GmbH, Düsseldorf, laut Testat des Steuerberaters vom 25.08.2011 eine 100%ige Tochter der Euroweb Internet GmbH war zu dieser Zeit nicht mehr existent, da sie spätestens mit der Bekanntgabe durch das AG Düsseldorf vom 07.06.2011 in "Ruhrgebiet Online Service GmbH" umbenannt war. Die Zahl der Kunden wurde in der mündlichen Verhandlung auf ebenfalls unwahre 20936 Kunden reduziert. 23, 24, 25) [A] - LG Kassel, Reinholz ./. Euroweb, 12 O 4008/11 - LG Kassel, Reinholz ./. Euroweb, 11 O 4177/11 - LG Düsseldorf,Reinholz ./. Euroweb, 34 O 32/11 [B] wird vorgetragen und begründet, Herr Reinholz ist KEIN Wettbewerber der Euroweb Internet GmbH [C] In den Sachen - 84 O 214/10 - 84 O 249/10 - 84 O 308/10 - 84 O 47/11 (alle LG Köln) wird durch die Euroweb (Vertreter Philipp Berger) aber und sogar zeitgleich vorgetragen und begründet, der Herr Reinholz sei Wettbewerber der Euroweb Internet GmbH. Klagt der Herr Reinholz, dann wird dargestellt, dieser sei KEIN Wettbewerber. Klagt jedoch die Euroweb, dann wird stets dargestellt, diese sei Wettbewerberin des Herrn Reinholz. 26) [A] AG Wolfsburg, Euroweb ./. Romaker, 13 C 53/09
[B] Bestreiten, dass Webserver der Euroweb mit PHP, Apache, MysQL, Plesk betreben werden. Bestreiten, dass auf Webservern der Euroweb Auftritte von über 650 Kunden gehostet würden.
(Auch wider besseren Wissens des Anwaltes!)
[C] Technischer Nachweis, dass Webserver mit Apache, PHP und Plesk, also MySQL betrieben werden (und wurden). Nachweis, dass sogar über 1300 Domains auf einem einzelnen Webserver liegen. So haben die Server sogar generische Domainnamen wie plesk05.euroweb.net, Webseiten haben Endungen ".php". ****) Die vorsätzlich und bewusst unwahren Vorträge gemäß Ziffern 9 - 16 wurden in mutmaßlich hunderten Fällen vor Gericht vorgetragen. Die Betrugsabsicht ist evident. Mit freundlichen Grüßen Jörg Reinholz
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Über den Inhaber der Domain und den Betreiber des Servers (der hat die IP 31.13.216.135) kann sich der Herr Berger gerne bei mir informieren.
Allerdings vermute ich, dem gefällt die Delikatesse (die in dem Sachverhalt unzweifelhaft liegt) nicht.
Er wird nämlich nicht wissen, wem er jetzt so dämlich-sinnlose Abmahnungen schicken kann... bei mir nachzufragen ist zwar nicht zweck- aber völlig sinnlos, denn ich bin nicht sein Erfüllungsgehilfe.
Update: Eine weitere Kopie findet sich unter der Adresse http://www.auktionshilfe.info/referenzkunden/index.html - dort finden sich auch zahlreiche Urteile.