„Laut dem im Plenum festgezurrten Kurs soll der Einsatz KI-gestützter Techniken wie automatisierter Gesichtserkennung auch im Nachgang zur Fahndung nach Tätern nur bei schweren Straftaten mit gerichtlicher Anordnung zulässig sein.”
Im Kern geht es darum, dass eine elektronische Massenüberwachung in der Öffentlichkeit durch Gesichtserkennung unter einen „richterlichen Vorbehalt“ gestellt wird.
Für diesen haben wir schon „schöne“ Beispiele„ gesehen, z.B. hat sich durch den Fall „Rebecca Reusch“ herausgestellt, dass in Brandenburg die elektronische Kennzeichenüberwachung - gesetzeswidrig - dauerhaft aktiviert wurde. Die dauerhafte Speicherung, wer wo hin und wo entlang fährt war und ist eigentlich verboten. Aber es wurde einfach mal aller Monate ein KfZ-Diebstahl (die statistisch gesehen immer vorkommen) „gezogen“ und ein Richter oder eine Richterin hatte den jeweiligen Antrag zur Aufzeichnung der Daten einfach Mal unterschrieben und sich, den Verfassungsbruch unterstützend, dem offensichtlichen Rechtsmissbrauch gegenüber absichtlich verschlossen.
Mit diesem „einfach Mal“ von Seiten unfassbar dumm und arrogant handelnder Richtern und Richterinnen habe ich in den vergangenen Jahren selbst genug nicht hinnehmbares erlebt - und ich habe die geradezu seriell erfolgenden Aufhebungen solchen Mists durch die Obergerichte auf meiner Seite.
“Die Praxis der richterlichen Tätigkeit aufgrund von Richtervorbehalten wird vor allem im Strafverfahrensrecht vielfach kritisch gesehen. So belegen rechtstatsächliche Untersuchungen zu Telefonüberwachungen, dass in etlichen Fällen die Entscheidungen nicht sehr gründlich abgefasst werden. Dies hat zu dem Verdacht geführt, dass Richter die schwerwiegenden Eingriffe in Grundrechte nach einer eher oberflächlichen Prüfung anordnen oder genehmigen – obwohl dies nach dem Sinn des Richtervorbehaltes gerade nicht der Fall sein sollte.“
Meine Quotenschätzung liegt bei 50 Prozent „Bockmist“ in der ersten Instanz und auf Grund meiner Erfahrungen mit der jeweils unfassbar grob anmutenden Verweigerung von Tatsachenwahrnehmung und Gesetzeskenntnis muss ich vor allem Richter und Richterinnen an Landgerichten für „potentiell dumm und bis zum Arschloch arrogant“ halten. 50 Prozent sind das aber nur, weil mehr als 20 Amtsrichter (und Amtsrichterinnen) in ganz Deutschland einst alle (mindestens 20) von Mario Dolzer gleichzeitig gestellter Anträge auf den Erlass einstweiliger Verfügungen ablehnten.
Und um dem das i-Tüpfelchen mitzugeben: Auch bei Gerichtspräsidenten (wie schon dem aktuellen des LG Kassel, Albrecht Simon, und dessen Vorgänger Dr. Wolfgang Löffler) hatte und habe ich begründete Zweifel an der Eignung dieser Personen - eben weil auch diese einen unerhörten Mangel an Tatsachenwahrnehmungsfähigkeit und Rechtskenntnissen - alternativ den Wille zum bewussten Rechtsbruch - aufzeigten, als diese jeweils in Sinnlos-Strafanzeigen grob falsch (und also für mich folgenlos) behaupteten, meine durchaus treffend formulierten Rügen der vorherigen Rechtsbrüche der Richter oder Richterinnen seien „Verleumdungen“ oder „Beleidigungen“. Auch bei vielen Staatsanwälten habe ich den begründeten Verdacht einer berufsbedingten Infektion mit der „Dummseuche“ - und ich weiß, dass eines der Merkmale dieser Seuche eine völlig fehlende Einsichtsfähigkeit ist, die mit „komplett ausgenulltem“ Unrechtsbewusstsein und einem fehlenden moralischen Kompass und unfassbarer Arroganz kombiniert zu dem Versagen führen, welches ich in der deutschen Justiz immer wieder erlebt habe und auch in Verfahren Dritter immer wieder sehe.
Zugleich haben sich Staatsanwälte auch nach gröbsten Rechtsbeugungen stets darum bemüht, die Richter vor Strafe zu schützen, deren Bestrafung vereitelt. Insbesondere das LG Kassel und die StA Kassel bilden mit unerhörter Willkür und Dummheit aller beteiligten Personen nichts anderes als eine „rechtsfreie Zone“.
Was kann also, wenn in der deutschen Justiz in solchem Ausmaß die Lustlosigkeit und Arroganz die Berufsehre überwiegt, ein Richtervorbehalt taugen?