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13.08.2026

(Erwingungs-)Haftbefehl gegen Maximilian Krah (Spiegel/NTV-Bericht)
Zusammenhang mit Hetze des Markus Haintz: „virulenter Hass“

NTV.de berichtet über einen Haftbefehl paar gegen den Volljurist[¹] Maximilian Krah. Der soll Prozesskosten nicht gezahlt und eine Ladung zur Abgabe der Vermögenerklärung ignoriert haben.

Es geht hierbei wohl um einen Rechtsstreit vor dem LG Düsseldorf aus dem Jahr 2024 gegen Jan Böhmermann und in diesem um eine großzügige Rauschparty auf dem Oktoberfest - den Maximilian Eugen Krah mit Pomp, Pauken und Trompeten verlor. 

Maximilian Krah (AfD) gilt vielen als bezahlter Vertreter chinesischer- und russischer Interessen.

Und jetzt sehen wir mal nach, welcher weitere Volljurist[¹] gegen Jan Böhmermann  hetzt:

Bild: Arbeitstitel „Geistig abgekackter Volljurist[¹] schwingt das große Maul.”

Ja! Markus Haintz macht den Dummen und nennt Jan Böhmermann, der nun sehr viel mehr für gute Witze als den Gebrauch von Waffen bekannt ist, einen „staatlich finanzierten Terrorist“. Wahrscheinlich hat sich der Impfgegner Markus Haintz (aktuell Köln) auf Covidioten- und Nazidemos angesteckt, denn ein weiterer Teilnehmer solcher Demos (der für seine dummen „Maultaten“ berühmte Andreas Skrziepietz aus Hannover) quakt(e) auch von „staatlich finanziertem Terroristen“:

Bild: Mitangesteckter Andreas Skrziepietz über eine angeblich „staatlich finanzierte Terrororganisation“
  
Bild: Dummhass von Andreas Skrziepietz, der andere kackdreist verleumdet und beleidigt, selbst aber höchst empfindsam reagiert, wenn man ihm, sein Handeln kritisierend, an den Kopf wirft, dass er ein Julius-Streicher-Ersatz sei. So hatte er selbst den Jan Böhmermann als „Julius Streicher des Scholz-Faschismus“ tituliert.

Der rechtsextreme[²] Andreas Skritzepietz ist auch ein „Idealmandant“ des Markus Haintz. Ich gehe davon aus, dass die, in deren Artikeln immer wieder auftauchende Variationen des Hasses als Dummseuche absolut virulent ist und dass ein Psychiater, wenn er denn das Schriftübel beider untersucht, sehr viele weitere aufregende Übereinstimmungen finden wird. 

¹) Hier kommt wegen des Gebrauchs des Wortes „Volljurist“ durch NTV gerade die Idee auf, dass eine (von wohl 50)  Flaschen Sekt durchaus den Unterschied zwischen einem „Jurist“ und einem „Volljurist“ ausmachen könnten. Wenn man die Äußerung des Volljuristen[¹] Markus Haintz liest fragt man aber eher, ob die Ursache für eine solch kackblöde Äußerungen nicht etwas heftigerer, „nur noch nicht ganz legaler“ und vor allem „eher pulverförmiger“ Natur ist.

²) Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt darf ich Dr. Andreas Manfred Sktziepietz aus Hannover einen rechtsextremen Hassblogger nennen. Auch hiergegen hatte der wegen Volksverhetzung, Bedrohung und anderen Äußerungsdelikten verurteilte Quaknazi (s.o.) geklagt.

27.02.2018

Heute: Erdogan ./. Böhmermann, OLG Hamburg, Az. 7 U 34/17:
Erwartet wird Rechtsbeugung durch mafiöse Tatsachenignoranz und Gesetzesrenitenz.

In der Berufungsache Erdogan ./. Böhmermann, OLG Hamburg (Az. 7 U 34/17) findet heute eine Farce statt, die sich "mündliche Verhandlung" nennt.  Ich erwarte vom OLG Hamburg, dass dieses in Person des altbekannten Richters Buske die bisherige Rechtsbeugung der Richterin Simone Käfer vom LG Hamburg fortsetzt. Urteile der inzwischen zwei Pressekammern des LG Hamburg haben Aktenzeichen, welche mit "324 O" oder "325 O" beginnen und sind es inzwischen wegen dieses Brandzeichens sämtlich wert, auf missachtete Tatsachen, absichtlich falsche Rechtsauslegungen und rechtsbeugerische Begünstigung von Kriminellen untersucht zu werden.

Seit Jahren sind (nicht nur) mir die beiden Hamburger Pressekammern für Tatsachenresistenz sowie Gesetzes- wie auch Verfassungsrenitenz bekannt.

In der Vorinstanz hatte die Richterin Simone Käfer, in allen ersichtlichen Punkten Nachfolgerin und quasi "Ex-Lehrling" des allen Ernstes trotz der bekannten Fehlleistungen ans OLG beförderten Richters Andreas Buske, dem Jan Böhmermann faktisch die Äußerung verboten, dass man gewisse Dinge über den "Neo-Osmanen-Sultan" Erdogan NICHT sagen dürfte. (LG Hamburg, einstweilige Verfügung: 324 O 255/16, Hauptsache 324 O 402/1)

Beweis richterlicher Tatsachenresistenz

Die Pressestelle des LG Hamburg hat das Gedicht, genau so wie es die Richterin Käfer wahrnehmen wollte, veröffentlicht.

In der Veröffentlichung fehlt die Einleitung, in welcher Böhmermann erklärt, dass man das wiedergegebene NICHT sagen dürfte. Dafür finden sich Auslassungszeichen, über welche das Gericht schreibt:
"Die Auslassungszeichen kennzeichnen Unterbrechungen im Gedichtvortrag in der Sendung vom 31. März 2016."

Auch in diesen diesen "Unterbrechungen" wird aber von Jan Böhmermann jeweils ausgesagt, dass man das, was das Gericht wiedergibt, eben NICHT sagen dürfe. Über zwei Verfahren hinweg hat die Richterin Simone Käfer diesen Umstand ignoriert - und sich klar tatsachen- und rechtswidrig darauf zurück gezogen, einzelne Passagen sinnentstellend zu isolieren um so die gewünschte  Verurteilung begründen zu können. Das ist "Hamburger Methode", dieses rechtswidrige Vorgehen hat dies Richterin Simone Käfer von just jenem Richter Andreas Buske gelernt, der jetzt die Berufung "macht".

Ist das Rechtsbeugung?

In meinem Augen: "Ja. Ganz klar." Aber die sich selbst schützende und insoweit mafiös agierende Justiz wird das unter eifriger Verwendung von Textbausteinen ganz anders sehen.

Was sagt die "außerhamburgische Rechtsprechung" dazu?
"Wegen seines die Meinungsfreiheit verdrängenden Effekts ist der Begriff der Schmähkritik eng auszulegen. Auch eine überzogene, ungerechte oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Hinzutreten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund steht, der jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll."
 und
"Nach diesen Grundsätzen sind die angegriffenen Äußerungen nicht als Schmähkritik zu qualifizieren. Auch hier ist nämlich zu beachten, dass eine Aussage nicht isoliert gewürdigt werden darf, sondern in dem Gesamtzusammenhang zu beurteilen ist, in dem sie gefallen ist."
Beide, geradezu gebetsmühlenartig wiederholte Kernsätze des BGH und des BVerfassG hat die Richterin Simone Käfer ganz bewusst ignoriert. Allerdings wird die Abteilung "Staatsanwaltschaft", der 1949 mit gegründeten "Justizmafia-Textbausteingesellschaft ohne Verantwortung und Haftung" ("Justizmafia-Tbst GoVuH") diese Rechtsbeugung nicht etwa verfolgen sondern durch Strafvereitlung und Schlimmeres fortsetzen.

Wichtiger Hinweis:

Dieser Artikel ist ein Akt sozialer Notwehr gegenüber einer verbrecherischen Obrigkeit, der das Unrecht »auf der Stirn geschrieben« steht.

10.03.2017

Recep Tayyip Erdoğan ./. Jan Böhmermann:
Die besondere Logik der Simone Käfer, Zensurkammer des LG Hamburg
Und ein Wort an meine "türkischen" Mitbürger

Vorab: Ich glaube, wie (wohl) alle geistig auch einigermaßen gesunden Leute in Deutschland und der Türkei definitiv nicht, dass der türkische Präsident Erdogan "Ziegen fickt". Auch nicht, dass er sowas getan hat oder tun wird. Ich glaube aber an die Meinungsfreiheit und an die Freiheit der Kunst.

Und ich glaube an das "Wort", welches "Im Anfang" der Schöpfung war.
(Johannes I)
"Alles ist durch das Wort geworden
und ohne das Wort wurde nichts, was geworden ist."

Zur Sache:

Die Pressekammer des LG Hamburg ist seit Jahren ein fester Anlaufpunkt für Europas Kriminelle, die mal schnell Kritik zensiert wissen wollen weil sie sich durch diese in Ihrem "ehrlichen und ehrbaren" Handeln gestört sehen. Oder für linke Typen aus der Politik, die mit ungefärbter Haarpracht vom Bundeskanzleramt direkt zu den Obligarchen von Gazprom wechseln. Grund dafür ist die besondere Zensurfreude. Früher von Richter Buske, jetzt der vorsitzenden Richterin Simone Käfer. Das Gericht ist, obwohl es selbst den größten Unfug offensichtlich "denkfrei" durchwinkt, überlastet und ein wichtiger Punkt im Fremdenverkehrskonzept der Stadt der Hamburg. Frau Simone Käfer wird wird jede Vorstellung, sie würde das Recht beugen, empört von sich weißen. Ich kenne das genau so auch von anderen Richtern.

Die Sache Recep Tayyip Erdoğan ./. Jan Böhmermann

So drang auch der Türkische Präsident Erdoğan weit aus dem Süden in Deutschlands nördlichste Zensurkammer vor, die soweit "weg vom Schuß" liegt, dass ich manchmal glaube, dass das Grundgesetz und das eine oder andere, seit der griechischen Antike (also weit südlich) verlegte Werk über Logik dort (in Hamburg) noch nicht ausgeliefert wurde.

Herrn Erdoğan Ansinnen:
Man dürfe nicht sagen, dass er "Ziegen ficke".
Die beanstandete Äußerung Böhmermanns lautete insgesamt wie folgt:
Man dürfe nicht sagen, dass Herr Erdoğan "Ziegen ficke".
Aha.

In der ersten und nicht letzten Instanz urteilte die Simone Käfer, das mit dem "Ziegen ficken" gehe gar nicht.

Was Simone Käfer dabei nicht bedachte:
Sie verbot zu sagen, dass man nicht sagen darf, dass der Herr Erdoğan "Ziegen ficke".

Das ist jetzt merkwürdig.

Jan Böhmermann geht jetzt in die zweite Instanz um durchzusetzen, dass man sagen darf, dass man nicht sagen darf, dass Herr Erdoğan "Ziegen ficke". Man kann sagen, Jan Böhmermann kämpft für die Rechte Herrn Recep Tayyip Erdoğan, des gewählten Präsidenten der Türken.

Dazu folgende Nachrichten:

Die zweite Instanz ist das OLG Hamburg, also Richter Buske. Von dem ist nichts anderes zu erwarten als vom "Bock, den man - ohne das zu sollen - zum Gärtner machte". Ich glaube also nicht nur an das Wort und die Logik, sondern auch daran, dass Richter Buske den Vorgang auch nicht begreift.

Die Meinung ist frei und Urteile der ehrenwerten Simone Schäfer und des oberehrenwerten Richters Buske gelten bei mir soviel wie die Werbung im Wurstblatt einer fremden Stadt.

Rolf Schälike schreibt richtig:
"Die aberwitzigen Entscheidungen der Hamburger Zensurkammer haben oft keinen Bestand, werden jedoch häufig vom Hanseatischen Oberlandesgericht bestätigt und dann erst vom Bundesgerichtshof aufgehoben."

Die dritte Instanz ist dann also der BGH. Der sollte das schaffen. Falls nicht folgt das Verfassungsgericht und dann der Europäsche Gerichtshof für Menschenrechte. Zu dem habe ich sogar richtig viel Vertrauen: Die in Strasbourg  sollen nämlich sogar Griechen haben, welche die alten Bücher über Logik längst geliefert bekommen, dann gelesen, sogar begriffen haben.

Was ich von Simone Käfer und Richter Buske ausdrücklich nicht behaupte.

Was jetzt Herrn Erdogan betrifft:

Liebe Türken in der Türkei:

Ihr habt den Präsident, den ihr gewählt habt. Und zehntausende nicht kriminelle Leute in den Gefängnissen. Es ist Eure Wahl, ob Herr Recep Tayyip Erdoğan so weiter machen darf und noch mehr Rechte erhält.

Liebe Türken in Deutschland:

Ihr lebt hier, viele von Euch haben schon eine Menge deutscher Macken angenommen und sind eigentlich nicht anders als die vielen "Kowalskis" deren Vorfahren einst aus Polen kamen um in deutschen Bergwerken zu schuften. Die hält man heute für "Echte Deutsche". Sind sie auch und das ist Euer Weg. Selbst wenn Ihr das nicht wollt: Eure Nachkommen werden immer "deutscher". Und bei sehr vielen von den hier geborenen "Türken" wüsste ich gar nicht aus welchem Grund diese keine Deutschen sein sollten. Ok, ok: Die saufen nicht. Das gefällt mir aber sehr besser als das besoffene Gelalle "deutschnationalen" Packs.

Aber was, außer dem formalen Gesetz, gibt Euch das Recht, den Präsidenten derer zu bestimmen, die in der Türkei leben? Und warum glauben so viele von Euch, die Ihr nach Deutschland gekommen seid, weil es Euch hier so gut geht, dass ein ganz anderes System mit einem "starken" Mann an der Spitze besser wäre als unsere Form der Demokratie? Das hatten wir mit Hitler und wollen es weit überwiegend nicht noch einmal! Weil Deutschland danach kaputt war.

Glauben wirklich so viele von Euch, es sei eine gute Rache dafür, dass viele von Euch von vielen Deutschen schlecht behandelt und nicht ernst genommen wurden, wenn Ihr jetzt einen derartigen Autokraten, der sich zu einem Diktator aufschwingt, die geforderte Macht gebt? Ist Euch nicht aus seinen Worten klar, dass Erdogan mit Kritik und Versagen gar nicht zu recht kommt und gebremst werden muss? Ist Euch nicht klar, dass Recep Tayyip Erdoğan sich und seine Familie durch unerhörte Korruption bereichert? Ist Euch nicht klar, dass Erdoğan eine Familiendynastie nach nordkoreanischem Vorbild aufbaut? Ist Euch nicht klar wie viele Menschen Erdoğan in Gefängnisse steckt? Ist Euch nicht klar, dass der Präsident Erdoğan Euch selbst in Deutschland nachspionieren lässt? Das inzwischen Euer eigener türkischer Nachbar der AKP-Spitzel ist, der Euch verrät, weshalb viele von Euch nicht mehr zu den Eltern oder Großeltern dürfen oder - wegen drohender Inhaftierung - nicht mehr können?

Warum wollt Ihr also einer Diktatur Erdoğans zustimmen, unter der dann nicht etwa Ihr selbst - Ihr seid hier ja in Sicherheit - sondern vor allem Eure Landsleute in der Türkei leiden werden?

Was - außer der Rache für die Schlechtbehandlung - fällt Euch also ein, hier in Deutschland eifrig türkische Fahnen zu schwingen und in weit gehender Unkenntnis der Lage in der vermeintlichen "Heimat" über die Ordnung zu bestimmen, die in der Türkei herrschen wird? Was fällt Euch ein, einen Herrn Erdoğan zum Diktator zu erheben, der sich und seine Familie bereichert, schon jetzt rotzfrech und dreist seine Verwandten in hohe Ämter hebt und, jedenfalls den eigenen Äußerungen nach, an Verfolgungsängsten leidet, bei jedem, selbst dem kleinstem Widerspruch überall nur noch "Terroristen" sieht? Der völlig durchgedreht und die Niederländer(!) als "Faschisten" zu beschimpft?

Man muss sich schon selbst als minderwertig begreifen wenn man glaubt, durch die Wahl eines solchen "umzingelten" Typen zum Diktator endlich wieder Stolz empfinden und Anerkennung erlangen zu können.

Wenn ihr also einen nationalistischen, fahnenschwingenden, von Machtphantasien und Rachegefühlen getriebenen Erdoğan-Anhänger kennen solltet, dann sagt ihm, er möge doch bitte nicht dumm sein und erst mal darüber nachdenken, welches Handeln welche Folgen haben wird.

Erdoğan-Anhänger seid gewarnt! Auch der sich nicht weniger großartig wähnende Hitler brachte bekanntlich so machen Mitstreiter um. Was ist ist mit Fethullah Gülen, dem einstigen Mitstreiter Erdoğans, der jetzt "Staatsfeind Nr. 1" ist und (als Islamist!) einen Putsch der traditionell kemalistischen, also sekulären Armee angezettelt haben soll? Erdoğan belügt Euch! Die meisten Deutschen haben aus dem tausendjährigen Reich und seinem schmählichen Untergang gelernt, dass eine Diktatur - die Recep Tayyip Erdoğan anstrebt - nicht der Hauptgewinn sondern "voll Scheiße" ist. Recep Tayyip Erdoğan ist auch ganz ein ganz anderer Diktator als Mustafa Kemal Atatürk, welcher den Fortschritt und nicht die eigene Bereicherung im Sinne hatte:
"Benim bir dinim yok ve bazen bütün dinlerin denizin dibini boylamasını istiyorum. Hükümetini ayakta tutmak için dini kullanmaya gerek duyanlar zayıf yöneticilerdir. Âdetâ halkı bir kapana kıstırırlar. Benim halkım demokrasi ilkelerini, gerçeğin emirlerini ve bilimin öğretilerini öğrenecektir. Batıl inançlardan vazgeçilmelidir. İsteyen istediği gibi ibadet edebilir. Herkes kendi vicdanının sesini dinler. Ama bu davranış ne sağduyulu mantıkla çelişmeli ne de başkalarının özgürlüğüne karşı çıkmasına yol açmalıdır."
(Mustafa Kemal Atatürk)

Recep Tayyip Erdoğan, dem zu einem "reis" vor allem Größe fehlt, will aus niedrigen eigenen Interessen den Türken den Fortschritt wieder nehmen und stützt sich dabei auf diejenigen, die nicht nachdenken können, nicht nachdenken wollen, jedenfalls nicht nachdenken. Er bringt der Türkei nach einem Strohfeuer des Nationalstolzes den Niedergang.

06.10.2016

Böhmermann gegen Dummheit: Das wohl wichtigste Ergebnis. Professor Ralf Höcker und seine Doktoren freuen sich eher weniger...

Nicht jeder Staatsanwalt ist blöd. Jan Böhmermann wird nicht wegen "Beleidigung" verfolgt, weil er den Türken-Chef Erdogan weder beleidigt hat noch das wollte. Das ist ein wichtiges Ereignis und ich habe es richtig vorausgesagt.

Nun erwarte ich den Kotau der Frau Richterin Käfer vom Hamburger Landgericht. Nicht vor mir, aber vor dem im Grundgesetz offenbarten Wille des deutschen Volkes.

Denn wo es keine Straftat gibt, Frau Richterin Käfer, da dürfen Sie auch nichts verbieten.

Und dann wäre da noch dieser Rechtsanwalt und "Professor" Ralf Höcker aus Köln, der sich nunmehr für die eigene Dummheit schämen wird, welche er selbst öffentlich machte... Das sei wie es sei, es werden sich aber noch dümmere finden, welche die offenbar gewordenen, sehr besonderen Fähigkeiten seiner selbst und seiner Juradoktoren sehr dringend brauchen. Rechtsradikale, Kriminelle und die Euroweb - sowas sind doch seine werten Kunden.

Oder etwa nicht, mein allerwertester Herr "Professor" Ralf Höcker?

Ein Wort an meine türkischen Freunde und Mitmenschen:

Man kann sich natürlich fürchterlich aufregen. So wie hier auch wegen nichts. Recep Tayyip Erdogan war offenbar ganz schlecht beraten als er wegen einer derartigen Satire rechtlich vorging und selbst dumm genug, dass dann auch noch falsch zu entscheiden. Er ging gegen eine Satire vor, die auch ausgerechnet Bezug auf seine höchst merkwürdigen, Kritik ausschließenden Vorstellungen von "Meinungsfreiheit" Bezug nimmt und ganz konkret sagt, man dürfe ihn natürlich nicht als "Ziegenficker" bezeichnen (was also auch nicht gemacht wurde) aber ebenso aussagt, man dürfe ihn nicht als Typen bezeichnen, der Frauen und schlägt und dabei Gasmasken trägt (was man hier in Deutschland sehr wohl darf, weil er genau solches Handeln zu verantworten hat.)

Wem es in einem (halbwegs) freien Land auf Grund irgendwelcher Stimmungslagen nicht gefällt und wer sich deswegen seiner türkischen Herkunft berühmt und in dieser Sache ohne selbst nachzudenken - wie im Falle Erdogans - lauthals schreiend einem ausländischen Staatsoberhaupt folgt, der kann ja auch mal in sein "Heimatland" fahren und sich anschauen, ob es dort wirklich besser ist und sich sehr genau überlegen warum er sich im Scheißwetter hier "den Arsch abfriert" und nicht unter dem türkischem Himmel und also in der warmen Sonne Südosteuropas bzw. Westasiens lebt. Fakt ist jedenfalls, dass wir in Deutschland mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung "ganz gut fahren". Einer Grundordnung in der ich sagen darf, dass das auch dann gilt wenn eine Frau Käfer am LG Hamburg nicht nur "Scheiße baut" und den Mist allen Ernstens auch noch "Urteil" nennt und auch sagen darf, dass ich (unter anderem!) die Hamburger Richterin Käfer, den Kölner Herrn Professor jur. Ralf Höcker und den Türken-Diktator Erdogan für Personen halte welche ihrem jeweiligen Job intellektuell nicht gewachsen sind. In diesem Land ist Kritik erlaubt. Ich darf sogar straffrei sagen, dass der deutsche Bundespräsident zu einem Grüßaugust verkommen ist weil er die Verfassungskonformität  von Gesetzen nicht genügend prüft und mir auch sonst wie ein "Hampelmann der Regierung" erscheint. Die durch die Meinungsfreiheit erlaubte Kritik gehört zu den "Dingen", die uns voranbringen.

Das ich, jedenfalls so lange Erdogan an der Macht ist, einen Türkei-Besuch besser lasse ist mir übrigens klar. Wegen nahezu gleicher Bedenken fahre ich ja auch nicht nach Nordkorea. Für mich ist genug Platz in der freien Welt. Eine Türkei mit Erdoganscher Wutprägung gehört für mich nicht dazu. Soweit dann auch zu den von Vollidioten an Jan Böhmermann gesendeten Morddrohungen. Wer sowas macht, der sollte sofort in die Türkei ziehen, denn dort sind Mordrohungen gegen Kritiker an Erdogans Handeln und politische Gegner der AKP offenbar "ganz normal" und aus meiner Sicht durchaus ein Mittel, dessen sich Erdogan auch selbst bedient: Ich sag nur "Wiedereinführung der Todesstrafe".

Wer sowas macht, der sollte es nicht hier tun, der kann von mir aus gerne dorthin gehen wo er seine Heimat sieht. Auch dieses Recht, zu gehen wohin man will (und wo man willkommen ist), gewährt unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung.

18.05.2016

Recep Tayyip "Kim" Erdogan ./. Böhmermann :: Teilzensur des LG Hamburg
Vorwurf der systematischen Rechtsbeugung in einer Vielzahl von Fällen gegenüber der Hamburger Richterin Simone Käfer

"Mit seiner Entscheidung hat das Landgericht Hamburg dem Antrag teilweise stattgegeben. Böhmermann darf bestimmte Passagen des Gedichts nicht wiederholen, die Erdogan angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen müsse (Az.: 324 O 255/16). Das Gericht sehe das Gedicht zwar grundsätzlich als Satire an, Teile des Werks wurden jedoch verboten."
Ich bin weder erstaunt noch entsetzt, aber dennoch beschämt. Meine Rechtsmeinung in der Sache basiert auf einer Würdigung der Grundgesetzes.

Überlegen wir mal. Ein erfahrener Münchner Anwalt klagt für einen Türke vor dem LG Hamburg gegen einen Kölner. Primär zuständig wäre das LG Köln als das Gericht gewesen, in dessen Bezirk Böhmermann seinen Wohnort hat.

Diese besondere "Klagegeographie" muss einen Grund haben. Der Grund ist aus dem Aktenzeichen ersichtlich.

Erster Teil: "324 O"

Also LG Hamburg, 24. Zivilkammer. Vorsitzende Richterin ist die Simone Käfer. Eine ganz üble Zensorin mit ätzenden und "nicht immer oder von jedem mit dem Gesetz und Verfassung in Übereinstimmung zu bringenden Rechtsansichten". Frau Simone Käfer führt einen harten und für das Ansehen des Rechtsstaates katastrophalen Wettbewerb mit den Pressekammern des LG Köln und des LG Berlin um die kriminellsten Kläger, wähnt sich offenbar als Förderin des (Gerichts-) Tourismus und ist auch noch stolz auf ihren Mist. Das LG Kassel versucht aber, wie das OLG Frankfurt gleich zwei mal  im April 2016 zu meinen Gunsten monierte, bei den Gesetzesmissachtungen mitzuhalten...

Die vorsitzende Richterin Simone Käfer ist die Schülerin des Richters Andreas Buske, der - man hat es seinerzeit kaum glauben können und vom "Bock" gesprochen, der "zum Gärtner gemacht" wird - ans OLG Hamburg berufen wurde. Seit dem muss mindestens der BGH angerufen werden wenn Simone Käfer  mal wieder "Scheiße baut". Grund: dieses "Scheiße bauen" hat die Simone Käfer vom Vorgänger auf ihrem Posten, dem Zensurwüterich und Schillfreund Buske gelernt. Es ist nicht zu erwarten, dass ausgerechnet DER den Unsinn seines "Zauberlehrlings" aufhebt Doch genau der Andreas Buske wäre dafür zuständig.

Der Beschluss (ich gehe von einer einstweiligen Verfügung aus, die nach einer mündlichen Verhandlung erlassen wurde) ist nicht rechtskräftig. Im Verfahren um die "einstweilige Verfügung" ist der ordentliche Rechtsweg am OLG, also bei dem bedenklich oft "aufgehobenen" Richter und Freund aller garstigen und kriminellen Lügner, dem Andreas Buske zu Ende. Dem kann man und sollte man, um den Rechtsweg auszuschöpfen, noch eine formelle Gehörsrüge schicken (und sich über dessen Unsinn nicht weiter ärgern) - danach kommt direkt die "Grundrechtsverletzungsbeschwerde" ans   Bundesverfassungsgericht. Alternativ kann man den Gegner ins Hauptsacheverfahren zwingen (§926 ZPO), dann geht die Sache erst mal bis zum BGH bevor das Verfassungsgericht angerufen werden kann.

Und zur ersten Variante, dem kurzen Weg zum BVG würde ich Jan Böhmermann in dem Fall dringend raten.

Wer jetzt noch nicht weiß, warum ein Münchner Anwalt für einen Türke gegen einen Kölner vor dem LG Hamburg klagt, der hat nicht begriffen, dass der Anwalt sich einfach das Gericht aussuchte, wo die eigentlich chancenlose Klage noch Erfolg haben könnte - und es selbst da nur zum Teil hatte.

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer hat einen Anspruch auf lebenslange Beschäftigung als Richterin und es gibt kaum einen Weg diese z.B. wegen Rechtsbeugung zu belangen und so aus dem Richteramt zu entfernen. Falls jemanden ein Richterposten einfällt, wo diese nur geringe Schäden anrichten kann, der schreibe an den Hamburger Justizsenator.

Der kann die Simone Käfer auf einen geeigneten Posten versetzen.

Zweiter Teil: "255/16"

In den rund 4 Monaten seit Jahresbeginn bis zum Antragseingang bis legte die Kammer 324 O bisher 255 Verfahren an. Das sind, bei durchschnittlich etwa 22 Arbeitstagen pro Monat, also 88 Arbeitstagen, fast 3 Verfahren pro Tag. Ich halte der Frau Simone Käfer unter dem Eindruck dieser Zahlen vor, in Verfahren zu urteilen und die vor allem von Kriminellen und anderen Lumpen beantragten Verfügungen einfach durchzuwinken und hierbei in evidenter Weise gegen das Recht zu verstoßen, denn die Richterin Simone Käfer hat die Pflicht, "das Sach- und Streitverhältnis, soweit erforderlich, mit den Parteien nach der tatsächlichen und rechtlichen Seite zu erörtern und Fragen zu stellen." Sie hat als vorsitzende Richterin "dahin zu wirken, dass die Parteien sich rechtzeitig und vollständig über alle erheblichen Tatsachen erklären, insbesondere ungenügende Angaben zu den geltend gemachten Tatsachen ergänzen, die Beweismittel bezeichnen und die sachdienlichen Anträge stellen."

Auf deutsch: Sie hat gemäß §139 ZPO die verdammte Pflicht, sich mit dem Prozessstoff zu befassen.

Das erscheint mir im Hinblick auf die Zahl der Verfahren völlig unmöglich, denn mit 3 Verfahren pro Tag ist das völlig ausgeschlossen. Ich behaupte im Hinblick auf die aufgeblasenen, manchmal mit Anlagen mehrhundertseitigen Schriftsätze, die z.B. die Kanzlei Höcker auftrags ihrer kriminellen Kundschaft verfasst, dass die Frau Simone Käfer vom LG Hamburg mindestens in einer Vielzahl von Verfahren entscheidet, in welcher diese die Akten nicht vollständig gelesen hat. Ich gehe davon aus, dass die Frau Simone Käfer von der 24. Zivilkammer des LG Hamburg auch in Fällen entscheidet in denen diese den Vortrag in den Antragsschriften nicht einmal vollständig gelesen hat, geschweige denn mit den Anlagen verglichen hat - und deshalb eine Vielzahl der Anträge insbesondere auf den Erlass einstweiliger Verfügungen einfach "durchwinkt" obwohl die Voraussetzungen für den Erlass der Verfügungen nicht vorliegen.

Ich, der Jörg Reinholz aus Kassel erhebe - im Interesse einer ordnungsgemäßen Rechtspflege - gegenüber der Frau Frau Simone Käfer, Vorsitzende Richterin der 24. Zivilkammer des LG Hamburg, im Hinblick darauf, dass diese sehr viele Verfahren unmöglich ordnungsgemäß geführt haben kann und jeweils in dem Bewusstsein geurteilt haben muss, dass die dennoch gefällten Urteile mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch sind, öffentlich den Vorwurf der systematisch und - über viele Jahre hinweg - in sehr vielen Fällen begangenen Rechtsbeugung.

Das die resultierenden - und in ihrer Qualität und Quantität interessierten Kreisen (z.B. Rechtsanwälten) bekannten - Fehlentscheidungen der Hamburger Richterin Simone Käfer Kriminelle und anderes Pack anlocken "wie Scheiße die Fliegen" bezeichne ich hier und jetzt als offensichtliche Tatsache.

14.05.2016

Detlef Seif: Die 15 Minuten Ruhm des Hinterbänklers
Dumme Aussagen des MdB finden Trittbrettfahrer

Das MdB Detlef Seif ist Jurist. Also Mitglied einer Berufsgruppe, die im Bundestag übermäßig stark (viele denken: viel zu stark) vertreten ist. Viele würden ihn als "Hinterbänkler" beschreiben, andere als "Ja-Sager". "Stimmvieh" würde wohl auch mancher sagen und damit den von vielen gesehenen Zustand meinen, dass sich viele Mitglieder des Bundestages bei Abstimmungen als treue Partei- oder "Fraktionssoldaten" ohne eigene Meinung erweisen und einfach der Vorlage zustimmen, die der Parteiführung genehm ist - statt dem eigenen Gewissen zu folgen, welches ohnehin viele Juristen gegen den Talar tauschen. Solches "Stimmvieh" macht in unserem postdemokratischen und postkorruptiven System die große Masse des Bundestags aus.

Wäre es anders, gäbe es viele Scheiß-Gesetze und schon sehr lange offene Probleme nicht und auch vermeintliche Kleinigkeiten wie die Mitstörer-Haftung wäre schon seit langem aus der Welt. Auch das Verfassungsgericht hätte deutlich weniger zu tun.

Die 15 Minuten Ruhm des "Hinterbänklers" Detlef Seif

Detlef Seif wollte also offenbar nicht mehr nur eine "Stimmnutte" sein und drängte mal mutig mit seiner eigenen Meinung vor. Er ist nämlich gegen die Abschaffung des §103 StGB (Beleidigung von Majestäten und Eminenzen). Deswegen hat der "Politiker" aus Nordrhein-Westfalen im Bundestag für Aufsehen gesorgt. MdB Detlef Seif las also im Bundestag Jan Böhmernanns "Schmähgedicht" vor. Allerdings gab er den Vortrag Böhmermanns nicht ganz 1:1 wieder, worauf ich noch zurückkomme.

Der Stern fragte "Herr Seif, warum haben Sie das Schmähgedicht im Bundestag vorgetragen?"
"Ich weiß aus vielen Gesprächen mit Bürgern, dass sie den Inhalt des sogenannten Schmähgedichts nur fragmentarisch kennen. Da schien es mir richtig, das mal darzustellen." Und dann: "Der § 103 bezweckt den Schutz der diplomatischen Beziehungen. Das halte ich für notwendig. Würden wir den Paragrafen komplett abschaffen, hätten wir eine Regelungslücke."
Ganz offenbar hat der sich sicherlich selbst eifrig als "Demokrat" bezeichnende Herr "Rechtsanwalt" Detlef Seif aus Euskirchen übersehen, dass die "Beleidigung" bereits nach einem anderen Paragraphen strafbar ist, dass es diese von ihm behauptete "Regelungslücke" also nicht gibt, der "103er" nur einer Strafverschärfung dient welche einer Demokratie unwürdig ist - weil durch diesen Müllparagraph harte und oft ehrlich gemeinte Worte an Despoten wie Recep Tayyip Erdoğan, Kim Jong-un oder eben künftig (falls es nach der Meinung der dümmsten und stumpfsinnigsten Amerikaner gehen sollte) an diesen offensichtlich strunzdummen Donald Trump anders zu bestrafen sind als wenn jemand z.B. einen "MdB" eine "hinterwäldlerische Stimmnutte" nennt.

N-TV gegenüber sagte Detlev Seif:
"Vom höchsten und teilweise übertriebenen Lob bis hin zur Beleidigung unter der Gürtellinie war alles dabei. 80 Prozent Zustimmung und Verständnis, 20 Prozent Shitstorm und das fast ausschließlich aus dem Lager von SPD, Linken und Grünen. Einige Kollegen sind auf mich zugegangen und haben gesagt: Prima, dass du das gemacht hast. Selbst im Parlament war einigen nicht bekannt, was wirklich in dem Böhmermann-Gedicht stand."
80% Zustimmung und 20% "Shitstorm". Wenn er das ernst gemeint haben will, dann glaube ich fest daran, dass zumindest der "MdB und Rechtsanwalt" Detlev Seif nicht gut rechnen oder zählen kann. Man sollte die Regeln für die Zulassung zur passiven Wahl vielleicht doch um einen Intelligenztest erweitern - damit dem Deutschen Volk solche "Vertreter" erspart bleiben. Mich wundert nicht, dass einige AfD wählen. Die andere Variante, dass er diese Zahlen (ich sage mal:) "ganz grob und phantasievoll herbeigeschätzt hat", ist auch nicht schmeichelhafter.

Doch Detlev Seif erzählte munter weiter vom Fisch:
"Im Kontext habe ich es als Beispiel dargestellt, was man nicht tun sollte und was überzogen ist."
und wollte so darstellen, dass sich sein Vortrag von dem Jan Böhmermanns stark unterscheidet.

Das ist auch der Fall:

Detlev Seif ratterte das Gedicht in einer Vortragsweise herunter, für die es in der Schule wohl einen Vierer gegeben hätte. "Beschissene Intonation - versuchen Sie doch Ihr Glück als Ulbricht-Honecker-Imitator" wäre wohl das Höflichste, was er sich bei "DSDS" hätte anhören müssen. Vor allem aber hat er was vergessen:

Auch Jan Böhmermann hat vor dem Gedicht, nach dem Gedicht und sogar mehrfach im Gedicht angehalten und gesagt, dass man das nicht sagen darf.

Wenn jetzt das MdB Detlev Seif sich also hinstellt und behauptet, dass er das Gedicht "als Beispiel dargestellt, was man nicht tun sollte und was überzogen ist." und gar behauptet, er habe damit etwas anderes getan als Jan Böhmermann, dann ist er entweder ganz schlecht informiert und hat deswegen "Dummes Zeug geblubbert" oder aber er ist zumindest im Hinblick auf diese Aussage ganz einfach zu dämlich für einen, den ich als Anwalt oder als Volkvertreter zu akzeptieren bereit bin!

Der Trittbrettfahrer Ralf "Dating-Portal" Höcker

Der (nicht nur) mir hinsichtlich seines Weltbildes und Könnens einigen (vielleicht sogar vielen) eher "zweifelhaft" (und mir "höchst unklug") erscheinende "Jurist" und "Professor" Ralf Höcker hat offenbar sogleich eine Gelegenheit gesehen sich einzuschmeicheln und bei Personen, die (auf Grund dummen, kriminellen oder höchst unmoralischen Handelns oder eben brauner Gesinnung) "völlig unvorhergesehen" in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses geraten sind, ein wenig um deren Aufmerksamkeit und künftige Mandate zu "betteln" hatte natürlich nichts an der im Bundestag vorgetragenen Version des "Schmähgedichts" auszusetzen:
"Die Rede ist rechtlich vollkommen in Ordnung und ein gutes Beispiel dafür, wie man schlimme Inhalte wiederholen kann, ohne selbst zu beleidigen"
blubberte er auf Facebook.

Da hat er aber seinem Mandant "Kim" Erdogan keinen Gefallen erwiesen. Denn wenn der Detlev Seif durch den Kontext "darf man nicht sagen" keine Beleidigung beging, dann trifft das für den Vortrag des Jan Böhmermann, der sogar im Gedicht einhielt und noch sehr viel öfter als der Euskirchner Anwalt Detlev Seif mit den Worten "Das darf man nicht sagen" belehrte, noch viel mehr zu.

Unter diesem Umstand wünsche ich dem "Jurist" und "Professor" Ralf Höcker viel Spaß mit der "sofortigen Beschwerde" und am besten auch einer "Hauptsache" gegen Springer-Chef Matthias Döpfner. Das LG und OLG Köln sollte ihn zitieren und ihm aufschreiben, dass auch der Beitrag des Jan Böhmermann "rechtlich vollkommen in Ordnung und ein gutes Beispiel dafür ist, wie man schlimme Inhalte darstellen kann ohne zu beleidigen."

So kommt dann wenigstens was von den 3.000.000.000.000 Euro, welche die EU an die Türkei zahlt, nach Deutschland zurück. Gedacht war das zwar ganz anders - aber wenn unkluge Menschen blöd handeln, dann geht das eben so aus.

10.05.2016

"Professor" Ralf Höcker hat genug gedrängelt - Türkenboss Recep Tayyip "Kim" Erdoğan soll jetzt als "sein persönlicher Querulant" zahlen ...

Durch seine "recht ambitioniert" erscheinende, öffentliche Ansage hat sich Ralf Höcker doch tatsächlich mal wieder einen Kunde aus einer Ecke erdogant erdrängelt (oder erquengelt?), den andere Anwälte lieber nicht haben wollen:
"Professor" Ralf Höcker hat im Auftrag dieses "Empfindlichkeitsweltmeisters" offenbar vor dem LG Köln einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen Springer-Chef Mathias Döpfner eingereicht. Döpfner hatte in einem offenen Brief seine Meinung zum Ausdruck gebracht, dass er das Gedicht von Böhmermann gut fände und gelacht habe. Er gebrauchte die Formel:
"Ich möchte mich, Herr Böhmermann, vorsichtshalber allen Ihren Formulierungen und Schmähungen inhaltlich voll und ganz anschließen und sie mir in jeder juristischen Form zu eigen machen."
Das Landgericht Köln hat den von Ralf Höcker und seinen Doktoren (ich weiß wirklich nicht, wofür es den Dr. jur gibt...) verfassten Antrag, die einstweilige Verfügung wegen Eilbedürftigkeit ohne Anhörung des Gegners zu erlassen, zurück gewiesen (und neben Bedenken, welche der Herr Ralf Höcker inzwischen gut kennen sollte) einen Termin für die mündliche Verhandlung mitgeteilt), berichtete Höcker nun (wohl:) kleinlaut der SZ - fügte aber großfressig hinzu: Wenn die Verfügung nicht erlassen werden sollte, werde er Erdoğan empfehlen, in die zweite Instanz zu gehen. (Update: Die Verfügung wurde nicht erlassen.)

"Queruli, querula, Querula-hant!" singt es da in mir!

Die Pressekammer des LG Köln winkt eigentlich eine Vielzahl solcher Anträge - selbst nachweislich kriminellen Packs - einfach mal ungelesen durch (wovon und weshalb in Köln viele "Medienrechtler" wie eben die Kanzlei Höcker existieren) und verteidigt diese Dummheit dann mit Zähnen und Klauen. Man schämt sich in manchen dieser Fälle "nur" von Rechtsbeugung zu sprechen, weil manches von dem, was das LG Köln so austut, mit "Rechts- und Verfassungsfeindlichkeit" richtiger bezeichnet wäre. Und das OLG Köln plappert den Unsinn der niederen Instanz "genau so brav wie strunzdämlich" nach. Genauer gesagt: Es hat die gleichen grundrechtswidrigen Ansichten, schützt ebenso kriminelle Arschlöcher, verhindert, dass Bürger vor Schaden bewahrt werden und verwendet dazu die gleichen Textbausteine. In den Annalen des BGH finden sich zahlreiche Sachen, in welchen das OLG Köln den Mist des LG Köln (bei dem der mitdenkende Bürger oft nur den Kopf schütteln kann) mit aus Textbausteinen bestehenden und jeden Tatsachenbezug missen lassenden Beschlüssen bestehen ließ - und dann, jedenfalls liegt der Eindruck nahe, sich der BGH erstmals mit mit den Sachfragen befasst hat.

Nach einer Antragsrückweisung sogar durch das so manchem als "faschistoid-verbotsfreundlich" geltende LG Köln den Rat zu geben, in die zweite Instanz (Oberlandesgericht) zu gehen, ist wie als würde man (als Anwalt!) jemanden auffordern:
"Queruliere! Denn ich verdiene daran!"
Das ist schon etwas fragwürdig. Was bringt denn dieser "Professor" an der "Cologne Business School" GmbH, einer "privaten Fachhochschule für Betriebswirtschaftslehre" eigentlich seinen Studenten bei? Das man als Antragsteller oder Kläger Verbotsverfahren vor dem OLG Köln oder gar dem BGH noch gewinnen kann, in denen sogar das tatsachenresistente und kriminellenfreundliche LG Köln freundlich lächelnd und winkend ablehnte? Uuuui! Anders herum wird da aber eher "ein Schuh drauß"!

Und wer, bitte, zahlt denn für das von so einem "Professor" vermittelte "Wissen" eine Semestergebühr zwischen € 4170 und € 4770 an die "Cologne Business School"?

Etwa Türken? Wenn es so ist, dann hätte ich einen Anhaltspunkt warum die manchem (ich selbst neige nicht zu diesen Verallgemeinerungen) als "dumm" gelten...

Noch etwas: Wenn der Herr "Professor" Ralf Höcker jetzt noch vorgäbe, er glaube wirklich daran, dass er mit dem Antrag oder Klage Erfolg haben könnte und deshalb seinen Mandanten zu den Rechtsmitteln rate (also dass es ihm nicht ums Geld gehe) - dann, ja dann sollte jeder seine eigenen Schlüsse ziehen und für sich selbst entscheiden, ob der Professor Ralf Höcker in seiner Kanzlei "Ralf Höcker und Kollegen" neben einem Haufen aus meiner Sicht eher fragwürdigen Doktortiteln die nötige Kompetenz versammelt hat, um als der "Experte im Medienrecht" zu gelten, der er gerne sein möchte.

Ich - ein Schlosser - sehe das nämlich etwas anders anders: "Mediengeschrei" kann er wohl. Aber im "Medienrecht" ist er "eher so untermittelmäßig". Das ist, so glaube ich eine Folge der idiotischen Entscheidungen des als vielen begründet als "fix tatsachenresistent" geltenden LG Köln, dass hier offenbar mal auch den (mutmaßlichen dicken und sicherlich gleichzeitig substanzfreien) Höckerschen Antrag durchgelesen hat, weil ein bekannter Name drauf steht.

Und Recep Tayyip "Kim" Erdoğan?

Wie klug kann der türkische Präsident wohl sein, den Herrn Ralf Höcker zu beauftragen? Dessen "Doktoren-vertreten-Kriminelle-und-Idioten-Kanzlei" hat ja (natürlich als Vertreter der Euroweb) sogar auch schon gegen mich - einen "kleinen Schlosser aus dem Osten" - verloren. Und ich war unvertreten!

Nachtrag für den "Medienrechtler" Ralf Höcker:

Falls jetzt Ihre Kanzlei auf die dämlich anmutende Idee kommt, mich namens der Euroweb wegen der Äußerung
Dessen "Doktoren-vertreten-Kriminelle-und-Idioten-Kanzlei" hat ja (natürlich als Vertreter der Euroweb) sogar auch schon gegen mich - einen "kleinen Schlosser aus dem Osten" - verloren.
zu verklagen und das gerichtliche Verbot zu verlangen, dass ich die Euroweb doch nicht kriminellen Idioten gleich setze, dann sollte das ausreichend bedacht werden. Denn in der Sache 14c O 70/15 des LG Düsselorf (Euroweb Internet GmbH ./. Reinholz) haben die Höcker-Doktoren gegen mich verloren, als diese die Euroweb vertraten, "Kriminell" und "voll idiotisch" war es nämlich, dass Daniel Fratzscher und Patrick Howells - wohl getrieben von Schädigungsabsicht - mit vorsätzlich falschen Versicherungen an Eides statt aufwarteten, die dann auch noch derart einfach zu widerlegen waren, dass es mir fast schon peinlich ist.

Wie auch immer: Auf diesen neuen, zwingend eben so blöden Antrag würde ich mich also unter sportlichen Aspekten so sehr freuen wie im Fußballpokal die Drittlegisten auf die vermeintlich bessere Mannschaft aus der "ersten Liga".

06.05.2016

Auch die zweite Entscheidung des VG Berlin ist günstig für Jan Böhmermann

Das Verwaltungsgericht Berlin hat zwar das Rezitieren des Gedichts "Schmähkritik" im Rahmen einer Demonstration der Piratenpartei untersagt, aber aus der Begründung folgt auch hier, dass es im Rahmen des Vortrages wie er durch Jan Böhmermann durchaus keine Straftat sieht. Ich zitiere aus der Pressemitteilung des VG Berlin Nr. 19/2016 vom 06.05.2016:
"In welcher Weise das Gedicht zitiert werden solle, sei von der Antragstellerin nicht angegeben worden. Es sei daher zu befürchten, dass durch eine vollständige oder teilweise Wiedergabe des Gedichts der Tatbestand der Beleidigung erfüllt werde."
Das bedeutet also, die Antragstellerin (Piratenpartei) hat nicht dargelegt, dass und wie diese klar machen will, dass man das Gedicht an sich nicht vortragen darf. Jan Böhmermann hat dem Gedicht diesen Rahmen gegeben.

Auch die angeblich beantragte einstweilige Verfügung ist offenbar immer noch nicht erlassen: Die Ankündigung, einen Antrag auf Erlass einer einstweilige Verfügung gegen Jan Böhmermann einzureichen, stammte vom vom 14.04.2016. Heute ist nun der 06.05.2016 und noch immer wedelt niemand mit der Verfügung herum. Haben die Richter meinen Artikel gelesen oder völlig eigenständig richtig entschieden? Der Jura-Professor Ralf Höcker aus Köln sehnt sich wohl umsonst.

24.04.2016

Erdogan ./. Jan Böhmermann - (Noch) keine einstweilige Verfügung - Wozu taugt eigentlich "Professor" Ralf Höcker?

Die Ankündigung, einen Antrag auf Erlass einer einstweilige Verfügung gegen Jan Böhmermann einzureichen, stammte vom vom 14.04.2016. Heute ist nun der 23.04.2016 und niemand wedelt der Verfügung herum.

Das ist "ein wenig über der Zeit".

Im Hinblick auf den langen Zeitablauf und würde ich mal sagen, eine einstweilige Verfügung wurde nicht erlassen. Jedenfalls nicht ohne den Antragsgegner zu hören. Was in der Regel bedeutet, dass diese auch nicht erlassen wird. Und ich kann mir gut denken, was im Beschluss steht:

Satire ist Kunst bleibt Kunst und frei!

Das sieht jetzt so als aus hätte der selbst ernannte Medienanwalt mit der noch seltsameren Professur namens Ralf Höcker aus Köln am lustigen Rhein mit samst seiner Doktorenkanzlei fett in die merde (italienisch: merda) gegriffen als er sich pressal vordrängelte um seine dumme Ansage zu verbreiten. Vielleicht hätte der Mediendrängler Ralf Höcker mal besser vorher meine kleine juristische Lehrstunde nicht nur besucht sondern auch richtig gelesen. Und zwar bevor er das Maul - mit dem er sonst die Lügen seiner Mandanten Richtern auftischt - aufriss um dem werten Publikum einen Schwank darüber zu erzählen, was Recht ist und was nicht.

Ich frage mich, was taugt der Herr "Professor jur." als "Medienanwalt" und was taugt die juristische Ausbildung in Deutschland wenn Typen wie dieses Kölner Großmaul (die wohl bei der geringsten Aussicht auf Zensur schon "rheinfeucht" werden) denn künftige Juristen oder auch nur Wiwis von halb- zu falschgebildeten verwandeln. Und ich gehe schon mal langsam Richtung Automat um in der Wette "Schlosser aus dem Osten gegen Großmaul jur. Ralf Höcker in der cauas Böhmermann" einen ersten schnellen Punkt für mich zu buchen.

Die Kanzlei Höcker verliert ja auch sonst oft genug gegen mich.

Naja. Und wenn der Herr Ralf Höcker als Jurist soviel taugt wie seine falsche Vorhersage so gut erkennen lässt, dann taugt er (wie eben seine idiotisch anmutende Vorhersage) immer noch als schlechtes Beispiel. Oder als Namensträger:

Ich schlage "Ralf Erdowahn Höcker" vor.

(Und bin gespannt wer es ihm als erster sagt.)

15.04.2016

Sophia Thomalla in der Affäre Erdogan ./. Böhmermann :: "Einfach nur blond"

Eine gewisse Sophia Thomalla, hatte wohl auch Rollen in mir unbekannten Filmen, hat es mit Nachdenken versucht
"Aber dann habe ich einmal kurz innegehalten und mich daran erinnert, was mir mal ein kluger Kopf gesagt hat: Wenn Du hübsch bist, heißt das nicht zwingend, dass Du dumm sein musst. Also verhalte dich auch nicht so. Geh erst einmal nachdenken, bevor Du loslegst. Das habe ich getan."
Naja. Das Ergebnis dieser Bemühungen ist (ich sag es sehr höflich...) "Einfach nur blond!":
"Was passiert jetzt? Nun, so würde ich das sehen: Jan spendet 2000 Euro an "Ein Herz für Kinder" und gut ist. Der unfassbare Paragraf 103 verschwindet - perfekt! Das ZDF stellt den Beitrag wieder in die Mediathek, falls das deutsche Gericht Jan Recht gibt. Und Erdogan fügt sich dem deutschen Entscheid."
Das hätte doch der Erdogan zu gerne!

Das läuft dann nämlich so, Blondchen: Der Jan Böhmermann spendet 2000 Euro, was als Schuldanerkenntnis angesehen wird; § 103 StGB sieht eine Mindeststrafe von drei Monaten vor, weshalb Böhmermann trotz Spende zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt wird; das ZDF wird den Beitrag dann erst recht nicht wieder in die Mediathek einstellen. Und die einschlägigen Zensuridioten an den deutschen Landgerichten fügen sich wegen des Schuldanerkenntnisses höchst freudig dem Tyrann Erdogan dem sowieso "einer abgeht", weil die Kanzlerin ihm mit allem Verlaub "in den Arsch kriecht" und ihm, weil sie sich dabei (so wie heute gesehen) windet, und also "die Prostata massiert"!

Und das von dem seiner Familie gehörenden türkischen Medien aufgehetzte, und mit Mord drohende Pack pfeift dieser, irgendwie an Silvio Berlusconi erinnernde "1-A-Musterdemokrat" aus IS-tanbul auch nicht zurück.

Ich habe eine bessere Idee:

Der Jan Böhmermann spendet im Zusammenhang mit der Affäre gar nichts.  Es gibt also kein Schuldanerkenntnis. Die Gerichte entscheiden so klug wie das Verwaltungsgericht in Berlin - also keine Strafe. Weder nach § 185ff StGB noch nach 103 StGB. Die Zivilklage wird ebenso zurück gewiesen.

Mir allerdings "geht dann einer ab", wenn die Richter bis zum BGH reihenweise versagen und das BVerfassG dann ein richtiges Machtwort spricht und jedenfalls den inzwischen zu willfährigen Instrumenten des beruflich bedingt meinungsfeindlichen Betrügerpacks verkommenen "Richtern" einiger Zenusurkammern derart die Leviten über den Artikel 5 des Grundgesetzes liest - dass diese es sich nie wieder wagen berechtigte Kritik an Pack aller Art zu verbieten und die Kunstfreiheit zu ignorieren.

Und Erdogan?

Der kann sich dann (und nur dann) an die Jacke heften, dass er - obgleich höchst unfreiwillig -  einen höchst wichtigen Beitrag dazu geleistet hat, dass Art. 5 Grundgesetz in Deutschland wieder mehr Beachtung findet.

Und das mit Mord drohende, von den Medien des Erdogan-Clans aufgehetzte Pack schicken wir zur Heilung und Erleuchtung wieder nach Hause!

Auf das es in Anatolien sehr gründlich erfahre, ob man mit oder ohne der Meinungs- und Kunstfreiheit, mit unseren Gesetzen oder der Sharia besser lebt!

Wer sich aber - und das sind sehr, sehr viele - hier und mit unseren Regeln und Gesetzen wirklich zu Hause oder wenigstens gut aufgehoben fühlt und also nicht mit Mord und Totschlag droht (oder das gar versucht), der darf von mir aus  (mir ist die Nationalität meiner Freunde derart egal, dass ich über diese nicht mal nachdenke) gerne bleiben...

Was jetzt von jedem anständigen zu tun ist:

Du bist eine anständige, von europäischen Werten geprägte, demokratisch orientierte und verfassungstreue Person? Dann unterschreib das hier.

Erdogan ./. Böhmermann :: Erste (indirekte) Entscheidung eines deutschen Gerichts ist positiv für Jan Böhmermann

"Die Satire von Böhmermann zeichne sich durch eine distanzierende Einbettung in einen „quasi-edukatorischen Gesamtkontext“ aus, um so die Grenzen der Meinungsfreiheit zu verdeutlichen."
Verwaltungsgericht  Berlin, Beschluss der 1. Kammer vom 14. April 2016 (VG 1 L 268.16) (Pressemitteilung vom 15.04.2016)

Den Herrn Großmaul, Professor und "Zensuranwalt im Dienste allerhand Gelichters" Ralf Höcker aus Köln, der sich mit der Behauptung vorgewagt hatte, das Jan Böhmermann verurteilt wird, wird das "wohl eher nicht freuen".

Affäre Erdogan ./. Jan Böhmermann: Feige Kanzlerin Merkel versteckt sich hinter der Justiz

Das Geschwätz von gestern:
"Als Eckstein der Verfassung ist die freie Meinungsäußerung unverhandelbar"

(Merkels Regierungssprecher Seibert)

Es ist einfach nur peinlich!

Die von manchen offenbar zu Unrecht als "mächtigste Frau der Welt" gefeierte deutsche Kanzlerin ignoriert den gegenteiligen Wille des deutschen Volks. Angela Merkel macht den Kotau vor dem "Musterdemokrat" Erdogan und versteckt sich feige hinter der Justiz, welche sie ermächtigt, gegen Böhmermann zu ermitteln.

Um den Wählern einen Happen hinzuwerfen lässt Sie aber verkünden, der § 103 StGB solle abgeschafft werden...

... wahrscheinlich wird § 103 StGB irgendwann mal nachts um 3 mit 2 gegen 1 Stimme gegen eine neue verfassungswidrige Regelung ersetzt, die jegliche Kritik an lebenden oder verstorbenen "Staatsmännern" verbietet.

Das ZDF darf dann auch keine Filme über Hitler mehr senden oder behaupten, es hätte in der Türkei ein Genozid an den Armeniern stattgefunden - oder gar, dass in der Türkei Christen und Kurden verfolgt würden.

Und den Rücktritt der Kanzlerin zu fordern wird dann unter Androhung der Höchststrafe verboten und als Tat- und Gerichtsort per Gesetz das tapfere, sich europäischen Werten verweigernde Bundesland Hessen bestimmt. Die Bestätigung nach §109 Absatz 1 Satz 3 der Hessischen Verfassung gilt als "vorab erteilt".



Deswegen fordere ich die adernauernde Kanzlerin Angela Merkel schon jetzt zum Rücktritt auf. Grund: Sie hat sich gegen das Volk gestellt.

Was jetzt von jedem anständigen zu tun ist:

Du bist eine anständige, von europäischen Werten geprägte, demokratisch orientierte und verfassungstreue Person? Dann unterschreib das hier.

14.04.2016

Der Zensurprofessor Ralf Höcker positioniert sich in der Sache Erdogan vers. Jan Böhmermann

Die Kanzlei  des Professor Ralf Höcker vertritt (wissentlich oder nicht) allerhand rechtsradikales und kriminelles Pack, welches ein Problem mit der wahrheitsgemäßer und also kritischer öffentlicher Berichterstattung und den Meinungen über sich hat. Gegen mich die Euroweb.

Der "Medienrechtler" Ralf Höcker drängelt sich medial mal wieder vor und hält es für wahrscheinlich, dass der Satiriker Jan Böhmermann weges des Erdogan-Gedichts vor Gericht verurteilt wird. Die Wahrscheinlichkeit dafür sei relativ hoch. "Böhmermann hat eine Beleidigungsorgie zelebriert", sagte er laut Focus Online im Deutschlandfunk.

Zitat:
Das Argument, Böhmermann habe die Beleidigungen in seiner Schmähkritik nicht ernst gemeint, lässt Höcker nicht gelten: "Das spielt überhaupt keine Rolle", meint er. Wenn man beispielsweise jemanden mit dem Schimpfwort "Arschloch" betitele, meine man das ja auch nicht wörtlich.

Der Anwalt von Erdogan ist da sehr viel zurückhaltender...

Ich verstehe das jetzt so: Wenn ich den Herrn Professor Ralf Höcker als "Arschloch" titulieren würde, dann meinte ich das nicht wörtlich, sondern den ebenfalls nicht wörtlich gemeinten, sinnbildlichen "Gestank", den seine Größmäuligkeit in den Äußerungen und andererseits die "eher bescheidenen" Ergebnisse der Vertretungen, insbesondere die Art der Vertretungen von Abzockern, allerhand braunen und blauen Gelichters - und eines lieben Kollegen Dr. Mathias Dieth von der Kanzlei "Strunden und Partner" so verbreiten. Wobei man bei letzter Vertretung kaum glauben kann, dass gleich ganze Juristen-Rudel - darunter ein sich öffentlich als Dozent und ein als Professor bewerbender - eine derart naseweise Klage führen. Und von den zahlreichen Kollegen keinen besseren Rat erhalten - oder halt nicht annehmen...

Augenscheinlich trägt die denk- und merkwürdige Klage des Ex-Dozenten Dr. Mathias Dieth, vertreten von der Kanzlei des "Professor jur." Ralf Höcker, nämlich sowohl inhaltlich als auch fachlich NICHT dazu bei, an eine hohe oder auch nur brauchbare Qualität der juristischen Ausbildung in Deutschland zu glauben.

Der Titel "Dr. jur." wird durch solche Juristen auch stark entwertet.

Was jetzt die Äußerung im Fall Jan Böhmermann betrifft: Dass sich ein Idiot an einem der üblicherweise angerufenen Landzensurgerichte findet, der meint, er dürfe auf das Grundgesetz "kacken" und Jan Böhmermann verurteilen; das sich ein weiterer Richter an einem der Oberlandesgerichte findet, der dem Landrichter nicht auf Schlips treten will; all das halte ich für ebenfalls wahrscheinlich.

Wenn aber der Jan Böhmermann vor das Verfassungsgericht geht (und dazu rate ich in dem Fall) und sich auf die Kunstfreiheit beruft, dann sieht das Ergebnis (wohl) so aus, dass die Urteile der Landrichter (auf die ich wegen der häufig anzutreffenden erweislichen Gesetzes- und Tatsachenresistenz viel zu vieler Landrichter nicht mehr viel gebe), keinen Bestand haben wird.

Jetzt müssen wir nur darauf warten, wer Recht behält.