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12.04.2026

Über die scheinheiligen Doktoren Ulrich Vosgerau, Ralf Höcker - „Desinformation“ und „gleicher Ehrenschutz für jedermann“

 Dr. „Scheinheilig“ Ulrich Vosgerau unterschrieb eine gewisse Erklärung, in der es unter anderem heißt

„Auf die Frage, ob man seine Meinung frei äußern könne oder es besser wäre, vorsichtig zu sein, antworten immer weniger Menschen mit „Man kann frei reden“. 2025 bekundeten dies in einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach nur noch 46 Prozent der Befragten. Im Jahr 1991 lag dieser Wert bei 78 Prozent.“

 und weiter:

„Der öffentliche Diskurs sollte möglichst frei von unbestimmten, pauschal exkludierenden Begriffen wie „Hass und Hetze“ oder „Desinformation“ sein, um das Meinungsspektrum möglichst weit offen zu halten.“

Anders ausgedrückt geht es den Autoren und Unterzeichnern eben dieser ganz besonderen Erklärung darum, dass man „Hass“, „Hetze“ oder „Desinformation“ nicht mehr als solche bezeichnen darf und einem Haufen hirnfreier Agitatoren aus der Ecke der Covidioten, Klimaleugner, Putin-Jünger, Quak- und Echtnazis gestatten soll, munter und straflos, ja sogar nicht einmal kritisiert, Beleidigungen und Verleumdungen - und krasse Unwahrheiten - zu verbreiten.

Was wollen die bitte noch?

„Die staatliche Finanzierung für Faktenchecker-Organisationen ist einzustellen.“

Das ist scheinheilig.

Gelogen ist nämlich schnell. Eine Lüge aber zu widerlegen ist sehr aufwendig und in manchen Fällen erfordert das echt großen Aufwand. Nehmen wir die „Studien“, welche Covidioten immer wieder vorbrachten, die dann aber entweder nicht existierten, nichts taugten oder eine ganz andere Aussage hervorbrachten als die Covidioten behaupteten. Ließe man diese und solche frei gewähren, dann hätte die Covid-Pandemie uns alle ganz anders erwischt.

Ich mache mal einen Faktencheck:

Derselbe „Dr. iur. habil. Ulrich Vosgerau, Rechtsanwalt und Publizist“  nahm an einem Treffen in Potzdam teil. Wie er wusste zusammen mit illustren Personen aus ganzganzganzrechten Kreisen. Über das Treffen gibt es im Netz viele unterschiedliche Berichte mit unterschiedlichen Behauptungen und Deutungen: Manche sagen, es sei nur um die Remigration ausländischer Staatsangehöriger gegangen, manche meinen etwas wie „Naja. Es gab da durchaus Redebeiträge und Wortmeldungen denen zu folge just auch deutschen Staatsangehörige mit ausländischen Wurzeln, welche (offenbar auch mit rechtsfernen Mitteln) erst zu einer Rückgabe der Staatsbürgerschaft und nachfolgend zur Ausreise gedrängt werden sollten.“ 

Die Teilnehmer stellen sich nun samt und sonders als „Saubermänner“ dar. 

Fakt ist, das Dr. „Saubermann“ Ulrich Vosgerau sich erst ganz bewusst mit ultrarechten Personen aus der AfD und deren rechtsextremen Umfeld, also Quak- und Echtnazis - dazu zähle ich Martin Sellner - getroffen hat. Er wusste also auf welche Haltungen er treffen wird. Im Nachgang dieses Treffens hat er dann, vertreten von der Kanzlei des einschlägig bekannten Ralf Höcker, unzählige Klagen wegen Äußerungen über dieses Treffen angestrengt. Ralf Höcker und seine Genossen haben dann aber nicht nur die Klagen betrieben, sondern - die Erlaubnis des Ulrich Vosgerau war notwendig - eine Mediencampagne gestartet und behauptet, über das Treffen seien „Falschinformationen“ verbreitet worden.

Höcker behauptet öffentlich: 

„Correctiv hat Deutschland mit nach Art von Tatsachenbehauptungen vorgetragenen Wertungen und Meinungsurteilen systematisch in die Irre geführt und damit viele getäuscht.“

Was ich so nicht glaube. 

Aber im Kern behauptet Höcker hier genau das, was eine „Desinformation“ ausmacht: „Falsche, irreführende Informationen, die eben auch zur Täuschung geeignet sind.“ Wer also dagegen ist, dass der Begriff der „Desinformation“ gebraucht wird, der dürfte eigentlich auch einen Satz wie den obigen nicht gebrauchen wenn er vorgeben will, er wolle „das Meinungsspektrum möglichst weit offen halten“.

Dr. „Klagefreudig“ Ulrich Vosgerau handelt also scheinheilig, wenn er sich jetzt als „Initiator der Berliner Erklärung“ geriert. Ebenso übrigens „Prof. Dr. Ralf Höcker, Rechtsanwalt und Autor“. (Wieso nennt der sich noch Professor?)

Das folgende hat mit der Person des Ulrich Vosgerau oder Ralf Höcker nichts zu tun, ich unterstelle denen also nichts, es geht im Folgenden um ganz andere Personen, welche zum Teil auch nicht mehr leben:

Nur einen Satz würde ich mitunterzeichnen:

„Vielmehr ist zum Grundsatz des gleichen Ehrschutzes für jedermann zurückzukehren.“

Bitte mal an alle Richter(innen) und Staatsanwält(e|innen) übermitteln: Auch Rechtsanwält(e|innen) können Kriminelle und Lügner, sogar verlogene „Halunken“ sein. Es ist nicht zu fassen, wie dumm in der Vergangenheit und bis heute Richter(innen) handeln, die sogenannten Rechtsanwälten einen besonderen Ehrenschutz zubilligen und zu leicht geneigt sind, diesen Recht zu geben. So leicht, dass es diese als völlig obsolet erachten, wenigstens mal die Akte verständig und weiter als bis zum Rubrum („wer gegen wen“) zu lesen. Und es ist nicht zu fassen, wie dumm sich Staatsanwälte stellen - und sogar krasse, leicht erkennbare Unwahrheiten auf den Tisch legen, um die Strafverfolgung von kriminell handelnden Rechtsanwälten zu vereiteln. Zum Beispiel behaupten, der Anwalt (der allerfreundlichst die Akte des gegen ihn gerichteten Ermittlungsverfahrens zurück sendete - die er als Beschuldigter übrigens gar nicht erst erhalten durfte) „wusste nicht, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren stattfindet“. 

Also weg mit dem faktisch bestehenden, nicht auf dem Gesetz sondern auf einem Fehlglaube an die here und stete Ehrlichkeit der Juristen basierenden, ganz besonderen und nicht gerechtfertigtem Ehrenschutz für verlogene und kriminelle Rechtsanwälte!

Übrigens muss sich niemand als „Drecksschlampe“ bezeichnen lassen. Der Unterschied zwischen § 188 StGB und §§ 185-187,192 StGB besteht vor allem darin, dass kein Strafantrag der betroffenen Person erforderlich ist und dass eine hohe Hürde hinzugesetzt ist: „und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren“. Deswegen kann es dann aber auch höhere Strafen geben.

§ 188 StGB, gegen den sich die beiden oben genannten Ehrenmänner mit dem obigem Satz „Vielmehr ist zum Grundsatz des gleichen Ehrschutzes für jedermann zurückzukehren.“ also auch wenden, ist faktisch nur für Covidioten und Dummquaknazis (darunter auch solche, die sich für „links“ halten) ein Problem.

02.03.2026

Ganz-rechts-Anwalt Ralf Höcker über die AfD: „Ein paar durchgeknallte Parteimitglieder“ - und ejakuliert eine sachlich falsche „Rechtsbelehrung“

Der Nicht-Top-aber-ganz-rechts-Anwalt Ralf Höcker aus Köln wird vom norddeutschen Kurier wie folgt zitiert:

„Es bedeutet, dass man jetzt nur noch von der ,nicht mehr gesichert rechtsextremen AfD' sprechen darf.“

Ich frage mal: Wer - BITTE - ist denn „man“?

Der gegenständliche Beschluss gilt nämlich nur für den Bundesverfassungschutz. Juristen, so dachte ich bisher, drücken sich genau aus. Was der Rechtsanwalt Höcker da „austut“ ist eine sachlich und inhaltlich falsche „Rechtsbelehrung“.

Also für mich ist die AfD - abweichend vom wohl noch nicht rechtkräftigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln - dennoch „gesichert rechtsextrem“. Die Begründung dafür liefert der Anwalt selbst:

Es genügt in einer Demokratie nicht, auf ein paar durchgeknallte Parteimitglieder zu zeigen, um eine Partei als Ganzes verbieten zu können.“

Tja. Für mich sieht es aber so aus, als würde diese Partei, in der „ein paar durchgeknallte Parteimitglieder“ (er vermeidet offensichtlich das wahre Wort „Rechtextremisten“ und verschweigt wohl in der selben Verniedlichungsabsicht deren hohe Anzahl)  hohe Ämter bekleiden - nehmen wir den Landesverband Thüringen mit Höcke an der Spitze oder die nagelneue Jugendorganisation - eben rechtsextreme Positionen goutieren und fördern, statt die - laut Ralf Höcker - „paar durchgeknallten“  rauszuwerfen.

Und deshalb lautet meine ganz persönliche (und dem Gericht entgegenstehende) Einschätzung dann doch, dass die AfD für mich eine „gesichert rechtsextreme“ Partei ist.

Aber ich bedanke mich bei Ralf Höcker für die Äußerung. Wenn schon der „AfD-Anwalt“ von „ein paar durchgeknallten Parteimitgliedern“ spricht, dann sollte man sich wirklich genau überlegen, ob man selbst ein so „durchgeknallter“ Idiot ist, dass man diese Partei mit den vielen „durchgeknallten“, genauer „rechtsextremen“ Parteigenossen in Schlüsselpositionen als wählbar betrachtet oder sogar bewirbt.

Wetten wir, dass ich nicht verklagt werde? Und das, obwohl (wie ich aus dessen dreckiger Schädigungsabsicht heraus vermute) ein Andreas Skrziepietz aus Hannover den Artikel an Höcker senden wird?

28.02.2026

Witz des Tages: Quak- und Echtnazikurier erklärt Ralf Höcker zu „Top-Jurist“ ...

Bildschirmfoto: Arbeitstitel „Quak! Quaaak!“

Also ich bin da begründet ganz anderer Meinung. Es mag Jahre her sein, aber da hatten mich die nicht nur „selbst-“ sondern nunmehr auch „quaknazivermeintlichen“ Top-Juristen der Kanzlei Höcker mehrfach vergeblich abgemahnt - statt ihren Mandanten den richtigen Rat (Keine unbegründete Abmahnung senden) zu geben. Auch im anschließenden Verfahren um eine einstweilige Verfügung musste dann der Antrag gegen mich zurück genommen werden.

21.12.2025

Spendenbettler Ullrich Vosgerau verliert nach querulatorisch anmutender Klage bitter vor dem LG Hamburg - und braucht nun sicherlich ganz schnell ganz viel Geld!

In der ersten Instanz seines Hauptsacheverfahrens hat der Spendenbettler und CDU-Rechtsaußen Dr. iur. Ullrich Vosgerau nun vor dem LG Hamburg verloren. Er kann in Berufung gehen.

Es geht um den „Geheimplan gegen Deutschland“ und also ein Treffen von ExProfessor Dr. iur. Ullrich Vosgerau mit bekannten Neunazigrößen in Potsdam, an dem er anno 2023 teilnahm - und zwar in dem vollen Bewusstein, mit wem er sich da traf, also von welchen Zwergenteller er aß, aus welchen Becherchen er trank und mit welchen geistigen Zwergen er sicherlich auch freundlichst - und womöglich sogar „freundlichst zustimmend“ - parlierte. Mithin wusste, in welches „Bettchen“ er sich „legte“.

Wenn ich das Urteil richtig verstehe, dann liegt folgender Sachverhalt vor:

Die Äußerung seitens Correctiv.org, dass auf dem Treffen auch über eine Ausweisung deutscher Staatsbürger gesprochen wurde, erwies sich mindestens als Meinung als wahr und richtig, denn zum einen sollten (so lese ich die Feststellungen des Landgerichts  über Redebeiträge u.a. des bekannten Neunazis Sellner, solche offenbar durch Druck zu einer Ausreise bewegt werden (Holla! Das erinnert aber „sowas von“ an den 9. November und diverse Nazigesetze!), zum anderen sollten, laut den vom Gericht als Beweis heran gezogenen Wortbeiträgen, Möglichkeiten zum Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft geschaffen werden - just damit man dann eben ehemalige deutsche Staatsbürger ausweisen könne: im Ganzen also doch deutsche Staatsbürger ausweisen bzw. vertreiben kann. Genau wie einst im „III. Reich“.

Das steht im Urteil 324 O 6/25 des LG Hamburg: 

Der Kläger trägt im Wege von eidesstattlichen Versicherungen (Anlage K 26), die auch bereits im Rahmen des Antrags im Verfahren 324 O 61/24 vorgelegt wurden, vor, dass auf dem besagten Treffen weder über eine „Ausweisung von Staatsbürgern mit deutschem Pass“ gesprochen oder gar diese geplant worden sei, noch besprochen worden sei, Menschen „anhand rassistischer Kriterien, wie Hautfarbe oder Herkunft, auszuwählen und aus Deutschland auszuweisen“.

Oha!

Da hat der Dr. iur. Ullrich Vosgerau aber schön „um die Wurst herum“ versichert. Eine vorsätzlich falsche Versicherung an Eides statt kann man ihm nicht nachweisen - aber jedenfalls für mich steht fest, dass er damit das Gericht auf eine völlig falsche Fährte führen wollte.

Doch da ist noch etwas:  Dr. iur. Ullrich Vosgerau hat nicht nur medial auf die Pauke gehauen, bzw. das von der Kanzlei des Rechts-außen-Anwalts des ebenfalls ehemaligen (nicht mehr als solchen tätigen) Professors Dr. iur. Ralf Höcker aus Köln großmäulig in die Öffentlichkeit tragen lassen, er hat auch öffentlich um Spenden geworben und (derzeit) 217.843 Euro eingeworben.

Nun, wäre ich Spender, dann würde ich mich betrogen fühlen.

Allerdings vermute ich, dass viele der Spender genau wussten oder wenigstens ahnten, dass es auf der „Geheimplan-Konferenz“ in Potsdam in der letzten Konsequenz (und wie das LG Hamburg im Kern ausführte) sehr wohl doch darum ging, deutsche Staatsbürger in irgendeiner Form (Entzug der deutschen Staatsbügerschaft vor der Ausweisung oder verpönen des Aufhalts) auszuschaffen bzw. zu einer Ausreise zu zwingen. Diese können sich kaum als „betrogen“ betrachten und es bleibt zu hoffen, dass diese fleißig weiter spenden, damit Dr. „Prozesshansel“ Ullrich Vosgerau nach der „trickreichen“ aber erfolglosen Klage nicht in Insolvenz gerät und die Anwaltszulassung verliert. Er muss ja demnächst auch die Prozesskosten seiner Gegner bezahlen und die Feststellungen des Gerichts können viele weitere Prozesse, die Vosgerau gewonnen glaubt(e), kippen.

Das Landgericht Hamburg schreibt

Mit Antrag vom 09.02.2024 begehrte der Kläger wegen verschiedener Äußerungen in dem Artikel
den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Beklagte zu 1), wobei die Anträge nicht
deckungsgleich zu den nunmehr in diesem Rechtsstreit verfolgten Anträgen sind. Die Kammer
erließ mit Beschluss vom 26.02.2024 (Az. 324 O 61/24, Anlage K 3) eine einstweilige Verfügung
in Bezug auf die Wiedergabe von Äußerungen des Klägers in Bezug auf Wahlprüfungsbeschwerden, im Übrigen wies die Kammer den Antrag zurück. Unter anderem wies die Kammer einen Antrag zurück, der sich auf die Äußerung „An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag will er sich aber nicht erinnern können“ bezog, weil die dem Kläger vor der Veröffentlichung gewährte Stellungnahmemöglichkeit und die hierauf erfolgte Antwort des Klägers in dem Artikel zutreffend wiedergegeben worden seien. Die sofortige Beschwerde des Klägers wies das Hanseatische Oberlandesgericht mit Beschluss vom 26.03.2024 (Az. 7 W 34/24) zurück.

Vosgerau hatte gegen mehrere Beklagte beantragt:

I. Der Beklagten zu [mehrere Nummern] wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, untersagt, in Bezug auf den Kläger zu behaupten und/oder zu verbreiten: (fette Passagen maßgeblich):

„Es bleiben zurück: […] Ein „Masterplan“ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen“.


und/oder

„An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag will er sich
aber nicht erinnern können“ 

jeweils wenn dies geschieht, wie in dem Artikel vom 10.01.2024 mit dem Titel „Geheimplan
gegen Deutschland“, abrufbar unter der URL: https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/01/10/geheimplan-remigration-vertreibung-afd-rechtsextreme-november-treffen/, Anlage K1 

Au Weia!

Das er die Punkte dann mit der Hauptsacheklage verfolgte hat so einiges mit „Querulanz“ zu tun, denn den dem Gericht aufgezeigten und vom Gericht gesehenen Tatsachen zu folge müsste er sich dessen voll bewusst gewesen sein. Aber vielleicht war er auch nur (oder eben „zu dem“) von der Kanzlei des Prof. Dr. Höcker aus Köln ganz schlecht beraten.

Vermutlich geht er auch in Berufung - und braucht jetzt und nach dem zu erwartendem Urteil nur noch mehr Geld. 

Quak-, Dumm-, Neu- und Neonazis (und diese ganzen sehr selbst ernannten „Freunde der Meinungsfreiheit“ (also auch der Dr.  „Gerichtshansel“ Andreas Skrziepietz) sollten ihm ganz schnell ganz viel spenden. 

P.S.: Da Dr. „erinnerungsunwillig“ Ullrich Vosgerau sein Gebettel auf „GoFundMe“ selbst „Prozesskostenhilfe nach dem Potsdam-Treffen“ betitelt sei anzumerken, dass die Gerichte vor der Gewährung von Prozesskostenhilfe die Aussichten prüfen. Rechte Spinner - nur solche Dummen werden wohl gespendet haben - sind dazu nicht in der Lage. Weshalb nun ein Teil des erbettelten Geldes an die Gegner geht - denn niemand kann sicher fest stellen, welcher Euro von Vosgerau selbst und welcher aus den erbettelten Spenden stammt.

P.P.S.: Frage an die AfD: Sind eigentlich Russen oder Russland-Deutsche, die in Wortwahl, Gestik und Aussprache Hitler imitieren, ausreichend „assimiliert“ um die teutogermanische Staatsbügerschaft zu behalten?

P.P.P.S.: Kaum jemand wird wohl nicht immer mal wieder die Idee kommen, nach krassen Straftaten von Personen mit Migrationshintergrund, eben diese Täter auszuweisen. Denkt man aber weiter und registriert zu dem, dass es Sellner & Co. offenbar um Millionen von Personen geht, dann weiß man, wie falsch das ist.

P.P.P.P.S. In der Klageserie des Dr. Ullrich Vosgerau sehe ich eine von Schädigungsabsicht getriebene Aktion gegen die demokratische Gesellschaft, richtet sich diese und vor allem sein Aufruf doch auch gegen demokratischen Instituitionen wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Er schreibt selbst: „Bis heute weigern sich ARD und ZDF, ihre Falschmeldungen richtigzustellen“ - Ich weiß nicht um welche Falschmeldung es gehen soll - und habe also berechtigt Zweifel, dass es solche sind. Dann wäre seine Behauptung selbst eine unwahre und üble Nachrede.

Nachrichten:

@CDU: „Rauswerfen, den Rest der 'Werteunion' gleich mit!“

@Anwaltskammer Berlin: „WAAAS? Der ist noch Mitglied? Ernsthaft?“

@Prof. Dr. iur. Ralf Hoecker: „Schön blamiert - nicht wahr?“


 

 

02.04.2025

Heute: Das Verfahren der einstweiligen Verfügung vers. Hauptsacheverfahren, Vosgerau und die Lärmkanzlei des Dr. Ralf „Ralfi“ Höcker.

Der wohl dümmste Gerichtsbelüger Deutschlands blahfaselt:

“Superheld Vosgerau hat wieder zugeschlagen. Die Klage wird zweifellos Erfolg haben, denn das OLG Hamburg hatte der einstweiligen Verfügung bereits stattgegeben.“

Zu erst einmal ist Dr. Ulrich Vosgerau kein „Superheld“, sondern ein Nazifreund - just einer der sich anno 2023 mit Nazis traf um Martin Sellners „Masterplan zur Remigration zu bejubeln. Soweit zu „CDU-Mitglied“.

Um was es geht:

Der Superheld Nazikumpel Vosgerau geriet deswegen natürlich in die Kritik  und stinkt in etlichen Gerichtsverfahren gegen Presseberichte an, dass auf dem Treffen eine Deportation auch deutscher Staatsbürger besprochen worden sei. Ob das so war ist Gegenstand zahlreicher Verfahren und einstweiliger Verfügungen.

Und da liegt auch das Problem.

„Eine einstweilige Verfügung hat den Zweck, schnell und effektiv eine vorläufige Sicherung oder Regelung eines Anspruchs oder Rechtsverhältnisses im Eilverfahren herbeizuführen, um zu verhindern, dass während der Durchführung des ordentlichen Zivilprozessverfahrens - u. U. durch mehrere Instanzen - die Realisierung des Anspruchs oder die Aufrechterhaltung des Rechtsfriedens erschwert oder unmöglich gemacht wird.“

Aus diesem Grund gibt es bei einer einstweiligen Verfügung auch keine tiefgehenden Prüfungen von Fakten.

Das ist das zweite Problem und das dritte folgt sogleich: Im einstweiligen Rechtsschutz gibt es die erste Instanz, dann noch die Berufung - und dann ist Schluss. Was zu nichts anderem als direkt zum vierten Problem führt:

Die „Hamburger Zensur- und Kriminellenschutzkammern“ 

Die Pressekammern des LG Hamburg und des OLG Hamburg stehen seit Jahren in einem „sehr guten“ Ruf - aber halt nur bei Kriminellen und eben auch (Neu-)Nazis, darunter solchen, die „unter falscher Flagge segeln“. Seit „Buske und Käfer“ ist die Situation derart schlimm, dass vielen - ich gehöre dazu - deren Urteile als „sehr wahrscheinlich falsch“ gelten und bitteschön keineswegs zur Fortbildung benutzt werden sollten

Und genau vor dieser häufig verwerflichst agierenden „Kriminellen- und Nazischutzkammer“ klagte auch Vosgerau. Für mich ist das mehr „feige und hinterfotzig“ als „heldenhaft”. Wie die Dinge liegen hat sich der nur selbstvermeintliche „Freund der Meinungsfreiheit“ Vosgerau in eine lange Reihe von eher niedrig anzusehenden Personen eingereiht, die durch die Inanspruchnahme des Rechts und der sehr speziellen Hamburger Justiz verhindern wollen, dass man über diese und deren Tun wahrheitsgemäß berichtet und denen seine Meinung geigt. Der hier ist auch so einer.

Da aber im einstweiligen Rechtsschutz mitsamst der lediglich eingeschränkten Prüfung des Prozessstoffes in der zweiten Instanz (in der Sache Vosgerau ./.NDR also beim OLG Hamburg) Schluss ist, weswegen es ja gerade das Recht gibt, eine Hauptsacheklage sogar zu erzwingen,  erweist sich die Behauptung von Dr. Carsten Brennecke (Kanzlei Ralf Ralfi Höcker)

Dass der NDR als öffentlich-rechtliche Senderanstalt gerichtliche Verbote zweier Instanzen nicht akzeptiert, sondern fortgesetzt an seiner Falschberichterstattung festhalten möchte, kann man nur mit Verwunderung zur Kenntnis nehmen. Dies gilt umso mehr, weil die Prozesse um die journalistischen Fehlleistungen des NDR zu mehreren Tausend Euro Kosten führen, die letztendlich aus den Beiträgen der Bürger gezahlt werden“.

als „juristisch höchst bedenklich“. Immerhin könnte der NDR a) die Kanzlei Höcker und b) ihn selbst auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Wahrscheinlich gleich in einer Hauptsache, denn da geht auch die Revision - und die die beiden „Kriminellen- und Nazischutzkammern“ aus Hamburg hätten sodann ebenso wenig das letzte Wort wie die sich zu einer solchen entwickelnden Kammer dritten Zivilkammern des LG Frankfurt.

Zum Beispiel könnte in einem Hauptsacheverfahren aufgeklärt werden, ob und wie Äußerungen von Martin Sellner mit den von der Kanzlei Höcker in den EV-Verfahren vorgelegten Versicherungen an Eides statt (sinngemäß: es wäre im Potsdam nicht um eine Deportation deutscher Staatsbürger gegangen) in Übereinstimmung zu bringen sind. Denn in solchen Prozessen wird sehr oft vorsätzlich unwahr an Eides statt versichert - was mit der faktischen Nichtbestrafung zu tun hat. Strafverfahren wegen vorsätzlich falscher Versicherung an Eides statt werden häufig - Lügner sind regelmäßig multibel kriminell - im Hinblick auf die Verfolgung oder Verurteilung der Täter wegen anderer Straftaten eingestellt.

Das weiß ich schon seit Gravenreuth, den „Tag der Bleibeschleunigung“ begehe ich seit 2010.




 

18.03.2025

Heute: OLG Hamm, „Der gar arme Bauer aus Peru“ und deutsches Recht, Missbrauch der Rechtsordnung, Fall Dr. Vosgerau, Dummheit - und wie das alles zusammenpasst

 

NTV.de
 

„Bauer gegen milliardenschweres Unternehmen“ ist sicherlich eine schöne Heldengeschichte aber vorliegend sehe ich einen Missbrauch der Rechtsordnung und des Rechtswegs für Propaganda - und das sogar aus pekunärem Interesse.

Ein „gar armer Bauer“ aus Peru klagt also wegen RWE, die mögen sich mit ein paar tausend Euro an Schutzmaßnahmen beteiligen. Soweit, so scheinbar tapfer, so scheinbar heldenhaft. So scheinbar nachvollztiehbar.

Das (ganz anders als die „sehr ehemalige“ 8. Zivilkammer des LG Kassel und die aktelle 3. Zivilkammer des LG Frankfurt) als „sehr an Tatsachen orientiert“  und deswegen klug geltende OLG Hamm hat Gutachter ins ferne Peru geschickt und die sind da nicht etwa Fahrrad gefahren - sondern haben fest gestellt, dass der, wohl von millionenschweren Umweltverbänden als Kläger „vorgeschickte“, „gar arme“ Bauer von der befürchteten Überschwemmung gar nicht betroffen ist. Damit fehlt es diesem vorhersehbar an der „Aktivlegitimierung“.

→ Wenn der Kläger nicht aktiv legitimiert ist, so muss seitens des Gerichts die Klage abgewiesen werden.  (Eigener Fall „um für 10 Pfennig Verstand investieren zu können muss man den erst mal haben“ (OLG Düsseldorf), endete sodann mit Klagerücknahme)

Das kann jetzt gefallen oder nicht, ist aber deutsches Recht. Und auch egal, weil es den Klägern (offensichtlich) nicht um das Ergebnis der Klage sondern um einen Grund für einen Aufschrei geht. Und für die sich „Umweltverbände“ nennenden ist vor allem ein toller neuer Grund dafür, um Spenden zu erbitten. Und für die ist die Abweisung der Klage geradezu ideal, weil diese neue Beschwerden und weitere Rechtszüge (→ BGH → BVerfassG →  EGMR) also neues Geheul, neue Aufmerksamkeit der Medien und weiteren Anlass fürs Spendensammeln bedeutet.

Die Steuerzahler kostet dieses - insofern missbräuchliche - Verfahren richtig viel Geld, weil - wie jeder aus den Haushaltplänen der eigenen Landessregierungen weiß - die eingenommenen Verfahrensgebühren die tatsächlichen Kosten der Gerichte nicht einmal zur Hälfte decken.

Jetzt könnte man denken, ich schreibe hier gegen Umweltverbände an. 

Aber dieses Verhalten trifft man auf vielen Seiten, bei den „Neurechten“ ist z.b. der CDU-ganzweit-Rechtsaußen Dr. Ulrich Vosgerau auch so ein Fall. Der hat an einem „Nazitreffen“ offensichtlich ganz bewusst teilgenommen, fühlt sich nun durch die Berichterstattung (die punktuell womöglich nicht ganz richtig war) „geschädigt“, „heult“ öffentlich herum, hat damit rund zweihundertausend  Euro eingenommen und sammelt fleißig „jaulend“ weiter:

(Bildschirmfoto der Spendenbettelseite)

 

Wofür der die Beträge in dieser Höhe wirklich benötigen will ist mir jedenfalls völlig unklar. 

Aber zitieren wir ihn mal:

„Daher braucht man die Hilfe entsprechend spezialisierter Rechtsanwälte, die die Gegenseite ja auch hat. Zwar haben wir die weitaus meisten Verfahren gewonnen*; die Gegenseite muß dann aber nur die gesetzlich vorgesehenen Rechtsanwaltsgebühren bezahlen, nicht den tatsächlich von Spezialisten verlangten Stundensatz. Daher bleibt man auch im Erfolgsfall auf dem Großteil der Kosten sitzen. Zwischen dem 10. Januar 2024 und dem 10. Oktober 2024 sind mir eigene Anwaltskosten i.H.v. 180.030 € entstanden.

Deshalb bitte ich um Ihre Unterstützung“

(Hervorhebung wie im Original)

Ich denke, die Kanzlei des Herrn Prof. Dr. Ralf „Ralfi“ Höcker („LLM und so weiter“) und dieser selbst kann gar nicht mehr vor Lachen über die Dummheit der 3800 Spender - die vorliegend wohl auch aus der rechts-dummen Ecke kommen - und „Ralfis“ Taschen füllen. Das passt dann soweit.

Mit allem Verlaub, was die selbstverlautliche „Wunderkanzlei“ Höcker da geleistet hat (ich habe deren eigenes Litigations-PR-Gesülze und genug derer Schriftsätze gelesen) kann nach meiner Ansicht - und ich bin erfahren - jeder „hergelaufene Dorfanwalt“.  Wenn der mir insofern als „Heulsuse“ geltende Dr. Vosgerau dem Professor „Lautstark“ Höcker dafür mehr als den gesetzlichen Tarif zahlt, dann ist das ergo mitnichten „nötig“.

Ein ganz übler, ganz dunkler Gedanke:

„Gibt es ETWA einen Cash-Back?“

 


05.03.2025

Prof. Dr. „Lautstark“ Ralf Höcker mal wieder ...
Ein Freund, ein guter Freund „der immer Recht hatte“ ist das „Beste was es gibt auf der Welt!“

Manche denken ja.  Prof. Dr. Ralf Höcker sei ein Staranwalt. Das der (seine Kanzlei) gegen mich - einen Rechtslaien und Schlosser aus dem Osten - keinen Blumentopf gewonnen hat steht auf der Rückseite des Blattes und ist natürlich den Umständen geschuldet. Fragt sich, warum die es mehrfach versucht haben statt ihre Mandaten hinsichtlich der Erfolgsaussichten angemessen zu beraten...

Vermault!

Die Postille „Der Aktionär“ teilt gestern mit:

Rechtsexperte und Buchautor Ralf Höcker twitterte dazu heute: „Laut einem Freund bei den US-Republikanern, der mit Gerüchten aus den USA bisher immer recht hatte, will Donald Trump heute Nacht den Austritt der USA aus der NATO verkünden.“

Hinsichtlich des „Buchautors” kann ich folgen, denn Donald Trump hat den Austritt der USA aus der NATO heute Nacht (deutscher Zeit) nicht verkündet. Ralf Höcker sollte sich aber damit zurückhalten, seine Liter-arischen Ergüsse „Fachbücher“ zu nennen. Soviel zu „Freund, der bisher immer Recht hatte“.

Die obige Äußerung wurde auf „X“ (wo es die Querfasler, Covidioten und Nazis - kurz „AfD“ - jetzt kunterbunt treiben können) mit

“Man macht sich schnell lächerlich, wenn man ganz große Gerüchte verbreitet und diese sich dann nicht bewahrheiten.“

kommentiert. Dem kann ich mich auch - gerne und ohne Ergänzungen - herzlich mitlachend anschließen.

21.02.2025

Heute: Über „Strammrechts-Anwälte“ und die Wahrheit...
Der Fall des Markus Roscher, „kompetenter Erbrechtler“ in Braunschweig. Es „höckert“ mal wieder...

Bei „mmnews“ lese ich einen Artikel über Markus Roscher, der längst nicht mehr in Berlin tätig ist, sondern in der Weltstadt Braunschweig kanzliert:

Der Originaltext von Markus Roscher (Braunschweig) tautet:

„Ich, ein politisch aktiver Rechtsanwalt, wurde zu 3.000 € Geldstrafe verurteilt, weil ich Habeck, Scholz und Baerbock für das Heizungsgesetz als boshafte Versager tituliert habe. Für diese Verurteilung soll mir jetzt (wegen „Unzuverlässigkeit“) der Waffenschein entzogen werden! Die Rechtsanwaltskammer prüfte sogar meine Zulassung. Im Wiederholungsfall dürfte ein Berufsverbot drohen. [...] Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die genannten Politiker (Bundeskanzler, Außenministerin, Wirtschaftsminister) durch meine Äußerung in ihrem öffentlichen Wirken „erheblich beeinträchtigt“ worden seien….Unfassbar.“

Der gar Arme! Warum aber habe ich das Gefühl, dass ich nicht grundlos nicht erfahre, was er wirklich schrieb? Mein Bauch sagt mir nämlich: „Nö! Es ist nicht bei „boshafte Versager“ geblieben. Ich - und andere Leser werden hier über das tatsächliche Ausmaß der Beleidigungen dreist belogen.“

Wir kennen das Sprichwort vom Esel und dem Anwalt, der sich selbst vertritt. Deshalb treffe ich keine Aussage über die beruflichen Fähigkeiten des Rechtsanwalts, der sich wie folgt bewirbt: „Markus Roscher – Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Braunschweig. Kompetente Beratung zu Testament, Pflichtteil & Erbschaftssteuer.“ 

Vom insoweit skrziepietzenden Markus Rocher würde mir aber wünschen, dass er bei seinen Leisten bliebe. Übrigens schreibt der zumindest an dieser Stelle nichts darüber, dass er gegen das Urteil mit Rechtsmitteln vorgeht und die Anwaltskammer befasst sich nur mit rechtskräftig gewordenen strafrechtlichenVerurteilungen solcher, bei „Organen der Rechtspflege“ eher ungern gesehenen Mitglieder. Also entnehme ich dem Eigenbericht, dass er rechtskräftig verurteilt ist. „Uneinsichtig bis querulatorisch“ wirkt sein Drängen in die Öffentlichkeit deshalb.

 Weiter bei mmnews:

Einer meiner „Lieblings-Rechts-Anwälte“ (Prof. Dr. Ralf Höcker) - der seine Kanzlei selbst als „schmerzfrei“ bezeichnete (und den ich wegen seiner so „strammrechten“ wie oft kruden öffentlichen Äußerungen für einen „Quaknazi“ halte) - hängt sich „höckernd“ weit aus dem Fenster:



Meine Meinung dazu lautet: „Braun? Schweig!“

Denn er sucht durch die Verwendung der absurd-kruden Übertreibung dystopische Zustände demnach wohl aktiv Kundschaft unter den Dumm- und Quaknazis. Zugleich nimmt er - als „Organ der Rechtspflege“! - daran Teil, die Rechtssprechung - eine Säule der Demokratie - zu delegitimieren, was offenbar eine AfD-Strategie ist und aus der Ecke rechtsextremer Kreise um seinen Fastnamensvetter Björn Höcke heraus betrieben wird. Sicher weiß der Jurist Höcker vom Sachlichkeitsgebot nach § 43a Abs. 3 BRAO - aber weiß er auch, dass dieses auch für die Werbung der Rechtsanwälte in „(a)sozialen Medien“ gilt?


 (Bildschirmfoto: Höchst auffällige - aber recht wahrheitsnahe - Werbung aus dem Jahr 2018, also nicht „vor etwa einer Woche“)

Derselbe Ralf Höcker bewirbt sich als Medienanwalt“ und allen Ernstes als “Beschützer vor mieser Presse.“, er war mal CDU-Mitlied. Ich kann mir jetzt vorstellen, warum er wirklich am 13. Februar 2020 austrat. Das mit den „Bedrohungen“ war (längst nicht nur) meiner Ansicht nach „Quatsch“. Sein geistiges Mäandern Mutieren in Richtung „ganzkrassweitrechtsaußen“ ist hingegen offensichtlich. Wäre er nicht selbstständig würde er es hinsichtlich seines Auftreten bei X in der freien Wirtschaft (wie er dort selbst über andere schreibt) „nicht einmal ins untere Management schaffen.“

Ralf Höcker (Köln), Pascal Reddig (Frankfurt/Hanau) und nun auch Markus Roscher (Braunschweig) stehen auf meiner Liste von Anwälten, die ich jedenfalls im Hinblick darauf, welche geistigen Leistungen ich von diesen und solchen erwarte, definitiv nicht beauftragen werde. Ersteren habe ich auch auf der Liste meiner Google Alerts. Grund: 

„Ich lache gern über die Berichte Höckers über die gar bitteren Ärgernisse dessen gar ehrlicher und gar nicht rechtsradikaler Mandanten.“

29.02.2024

BREAKING BLAMAGE: Von Prof. Dr. Ralf Höcker vertretener Dr. jur. Ulrich Vosgerau verliert vor LG Hamburg gegen Correctiv 1:2 - Rechtmissbrauch?

 

Zunächst einmal hätten wir da eine „Erfolgsmeldung“ des mir als mediengeil geltenden Prof. Dr. Ralf Höcker. Von drei erhobenen Unterlassungsbegehren ist er mit gerade mal einem durchgekommen. Es steht also 1:2 für Correctiv.

Prof. Dr. Ralf Höcker (Köln) bewirbt sich also tatsächlich mit einer Blamage!

Und das vor dem, um es offen zu sagen, mir selbst in der Vergangenheit durch nicht nachvollziehbare Tatsachenignoranz und mangelhafte Verfassungstreue aufgefallene Land- und Verbotsgericht zu Hamburg, an welchem die rechtsverachtende Tradition des Richters Buske und seiner Nachfolgerin Käfer offensichtlich hochgehalten wird. Eine auffällig hohe Zahl von offensichtlich höchst falschen, kritische Meinungsäußerungen und wahre Tatsachenberichte  verbietenden - also  „ausgesprochen hanseatischen“ - Entscheidungen der sogenannten „Pressekammer“ des LG Hamburg - die vom OLG Hamburg aufrecht erhalten wurde - wurde in der Vergangenenheit von den Höchstgerichten  (BGH, BVerfassG) stirnrunzelnd aufgehoben. Die, das Ansehen des Rechtstaates beschädigenden „Verfehlungen“ (Rechtsbeugung wäre richtiger) der Pressekammern des LG und OLG Hamburg sind der Grund, warum windige Kanzleien und Anwälte deren sonst aussichtslose Verbotsanträge für, sagen wir „schräge Gestalten“, an dieses Gericht adressieren. Und wer, wie Dr. jur. Ulrich Vosgerau (ganz rechts und wohl nur noch in der CDU) an der von vielen mit der Wannseekonferenz verglichenen Veranstaltung neorechter, überwiegend dem Höcke-Part der AfD nahestehender Gestalten (und ausgerechnet eines Österreichers mit niedrigem militärischem Rang) teilnimmt, den zähle ich zu diesen „schrägen Gestalten“.

Rechtsmissbrauch?

Die seit Jahrzehnten als „stark renovierungsbedürftig“ geltenden §§32, 35 ZPO erlauben bei Meinungsäußerungen und Pressesachen regelmäßig formalrechtlich einen fliegenden Gerichtsstand. Es gibt aber zahlreiche Gerichte, die sich durch solche Anträge „verarscht und missbraucht“ sehen, den „völlig frei fliegenden Gerichtsstand“ also nicht mehr anerkennen.

Rechtsmissbrauch!

Aber Correctiv sitzt - soweit ich das wahrnehmen kann - in Berlin, Essen, Bottrop. Dr. Ulrich Vosgerau ist, wie übrigens auch Höcker in Köln tätig. Insoweit wäre ein Antrag durch eine wirtschaftlich vernünftig denkene Partei in Köln (dessen Landgericht bezüglich Pressesachen in der Vergangenheit derselbe Verbotswahn wie dem LG Hamburg nachgesagt wurde) angemessen gewesen. Und da stellt sich die Frage, ob Prof. Dr. Ralf Höcker sich bei der freien Wahl gemäß §§ 32,35 ZPO im Hinblick auf die heiklen Anträge das Gericht mit der höchsten Erfolgschance ausgesucht hat. Und da drängt sich der Gedanke an einen Rechtsmissbrauch (Missbrauch des Rechts) geradezu auf. 

Man kann also vermuten, dass es vor anderen Gerichten anders ausgegangen wäre:

„Man könne mit Wahlbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg haben, soll Vosgerau auf Nachfrage eines Teilnehmers beim Potsdamer Treffen gesagt haben, sofern man diese massenhaft einreiche. „Je mehr mitmachten, stimmt er zu, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit“, heißt oder besser hieß es im Correctiv-Artikel - den Correctiv nun [ich: einstweilig] ändern muss: „Mit seinem Antrag hat Vosgerau geltend gemacht, ein massenhaftes Vorgehen gerade nicht befürwortet zu haben. Der Erfolg einer Wahlprüfungsbeschwerde hänge nicht davon ab, wie oft sie eingereicht werde, sondern davon, wie gut sie begründet sei“, schreibt das Hamburger Landgericht.“

(Schreibt der Kölner Stadtanzeiger)

Ein paar Grundlagen: (Gern auch für Rechtsanwälte und Richter)

Eine Wahrheitsfindung findet im Verfahren um den Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht wirklich statt. Das Landgericht Hamburg stützte sich also bei der Entscheidung nur auf die Behauptung des Dr. jur. Ulrich Vosgerau. Mehr ist da nicht. Und wie ich verdammt genau weiß werden Gerichte - besonders die Pressekammern, besonders aber die des LG Hamburg - verdammt oft belogen. Ob es vorliegend so war kann ich aber nicht wissen.

Die einstweilige Verfügung wird von dem Gericht in einem „summarischen Verfahren” erlassen. Der Richter orientiert sich in diesem Verfahren bei seiner Entscheidung für oder gegen den Erlass der einstweiligen Verfügung lediglich an den vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen und an geltendem Recht.

(So beschreibt „Damm-Legal“ den Soll-Zustand)

Inzwischen kommt hier aber hinzu, dass das Gericht dem Antragsgegner rechtliches Gehör gewähren muss. Das kann aber geschehen, in dem vorgelegt wird, womit dieser auf die, vor einer Antragstellung ohnehin schon im Hinblick auf die durch § 93 ZPO gebotene, Abmahnung reagierte. (weiß - manders als mancher Anwalt - und sogar Landrichter(in) - ein auch bei der Kanzlei des Prof. Dr. Ralf Höcker wohl gefürchteter Schlosser und Rechtslaie namens Jörg Reinholz...)

Gestank:

Wenn man als Kläger sogar vor der höchst lumpen- und klägerfreundlichen Pressekammern des LG  Hamburg nur mit einem von drei Unterlassungsansprüchen durchkommt, dann ist es unter dem Aspekt der Fallbeurteilung äußerst fraglich, warum man überhaupt mit den beiden, also höchst offensichtlich nicht durchwinkbaren Anträgen vor Gericht zieht.

Der Mandant Ulrich Vosgerau hat den Grad eines „Dr. jur.“  und dessen Anwalt Höcker hat den auch. Ich stell mir die Frage, wie es sein kann, dass ein „Dr. jur.“ sich von einem anderen „Dr. jur.“ - den ich nicht für klug halte - derartig abzocken lässt. Oder war der „Dr. jur.“-Mandant so „vogelwild“ part tout und gegen anwaltlichen Rat zu handeln? Immerhin hat Dr. jur. Ulrich Vosgerau (im Hinblick auf die Teilnahme beim Potzdamer „Nazi-Meeting“ wohl nur noch in der CDU) dem Professor Dr. jur. erlaubt, mit dem tatsächlich größenteils verlorenem Verfahren Werbung für selbst zu machen. Das spricht für „vogelwild“. Das der auch sonst für unfeines Vorgehen bekannte Höcker das dann macht allerdings auch.

Ligitation PR:

Bei Prof. Dr. jur. Ralf Höcker vermute ich keine besonders tolle Rechtskenntnis und - nun erst recht - keine überbordende Intelligenz. Denn er „wirbt“ selbstvermeintlich für sich - und teilt aber letztendlich mit dass er für seinen Mandant 1:2 verloren habe. Auch die Kostenverteilung - über welche er nichts schreibt, dürfte so enden, dass der Mandant und Dr. jur. Ulrich Vosgerau 2/3 der Kosten tragen muss.

Fazit:

Die „BREAKING NEWS“ des Prof. Dr. Ralf Höcker (Köln) sind also tatsächlich eine „BREAKING BLAMAGE“ - und hinter den ganzen akademischen Titeln von Mandant und Anwalt versteckt sich einfach nur dummes Handeln: „Dumm ist, wer dummes tut!“ - sagte die Mutter der Romanfigur Forrest Gump zu selbigen. Zumindest damit hatte diese Mama recht: Denn das gilt grundsätzlich.

Gruß und Kuss?

„Tolle „Werbung“, Herr Prof. Dr. jur. Höcker! Obiges Geblubber hätte ein klügeres „Organ der Rechtspflege“ - und davon gibt es viele - sorgfältig vermieden.“


07.04.2023

Der Fall Patricia Schlesinger (ex RBB) - Wie man die „Unschuldsvermutung“ vernichtet: Kanzlei des Ralf Höcker (Köln) beauftragen.

Nun, wie ich die Sache sehe, kann man die Unschuldsvermutung zugunsten der eigenen Person kaum gründlicher vernichten, als ausgerechnet den „Journalisten darf man bedrohen“-Höcker mit der eigenen Vertretung zu beauftragen...

Denn eine Beauftragung just dieses „Lautsprechers“ (dessen „Erfolge“ eher „einzelne, laut begackerte Karpfeneier“ sind) weißt darauf hin, dass der eigene moralische Kompass erhebliche Dysfunktionen hat.

Was dann jeden verständigen und mit der üblichen Kundschaft(¹) des Ralf(²) Höcker vertrauten Leser denken lässt: „Klar! Der Höcker juppt wieder rum! Also ist es wahr!“

¹)  Kriminelle, Diktatoren, Nazipack und sonstige Typen, die vielen rechtschaffen Denkenden als „Arschlöcher“ gelten.

²) Hier wird er liebevoll „Ralfi“ genannt. Weil er und seine Kanzlei so „gefährlich“ ist.

25.01.2021

Ein guter juristischer Tipp: Besser formulieren!

Anstatt zu  formulieren, dass eine, auf Grund missliebiger Verhaltensweisen bei ihnen gerade sehr unbeliebte Person sie „am Arsch lecken“ könne, sollten Sie besser wie folgt formulieren:

„Sie können sich mal von Prof. Dr. jur. Ralf Höcker vertreten lassen!“

Die erste Formulierung geht nicht mehr an jedem Gericht als Beleidigung durch(¹). Die zweite ist viel lustiger, gibt dem Gegenüber mehr Grund zum Nachdenken(²) und ist in keinem Fall eine Beleidigung. Hinzu kommt: Wenn das so beratschlagte Gegenüber diesem Tipp folgt, so haben Sie meiner Erfahrung nach den „Geld-zum-Fenster-rauswerfen - Effekt“ auf Ihrer Seite und was zum Lachen.


¹) Nach Jahren des mühseligen Erlernens der modernen deutschen Sprache hat sich bei vielen Richtern die Erkenntnis verbreitet, dass „Sie können mich mal am Arsch lecken“ nichts anderes bedeutet als ein harsch formuliertes „Lass mich in Ruhe!“

²) Man schaue einfach nach, welche „rechts-gläubigen Eminenzen“ der Herr Prof. Dr. jur. Ralf Höcker denn mit welchem, naja, „Erfolg“ vertritt... Achten Sie hierbei darauf, nicht nur das, auf Herrn Höcker und seine KanzlistInnen zurückzuführende Geschreibsel wahrzunehmen.


01.10.2020

„Ein besonderes Kind“, Professor Doktor Ralf Höcker (Köln) vertieft Zweifel an der Qualität der juristischen Ausbildung in Deutschland
Und: Sind manche Psychologen selbst „Psychos“?

Der mir als Anwalt von extremen Rechten, nationalistischen Diktatoren und anderem, übel verlogenem Pack bekannt gewordene Professor Doktor Ralf Höcker aus Köln wurde und wird ja immer mal durch öffentliche Äußerungen auffällig, in denen er ganz bewusst darstellt, dass er es durchaus als Job eines „Rechts-Anwaltes“ ansieht, auch berechtigte Kritik an zu Recht Kritisierten zu unterdrücken. Geholfen hat dabei das Land- und Klüngelgericht zu Köln, welches sich jahrelang einen harten Wettbewerb um die offensichtlich verlogensten und kriminellsten Gerichtstouristen mit dem LG Hamburg lieferte und hierfür Tatsachen und das Recht im Rahmen einer systematisch entgrenzten richterlichen Willkür ignorierte.

Zum „mustergültigen Demokrat“ macht das den Rechts-außen-Anwalt Höcker nicht - aber ich will hier nicht lange „herumschwafeln“, wie der wohl feine und gelegentlich besonders feinfühlige Herr Höcker das offensichtlich gerne macht. Ich komme zur Sache:

A) Die „Protagonisten“:

  1. Als „Minderbeteiligte“ ein Gerd und eine S. Pohland, die formal Erziehungsberechtigte also Erziehungsverpflichtete eines gewissen Lukas Pohland sind.

  2. Ein die Erziehungsberechtigung erdulden müssender Lukas Pohland aus Schwerte, dessen Name und Adresse auf so einigen Webseiten im Impressum oder nebst der Behauptung, er sei Journalist und/oder Autor, steht. Übrigens ist er offenbar Realschüler. Diese, ebenfalls von ihm stammende Information kann man öffentlich nachlesen. Ich habe absolut nichts gegen den Bursche, empfinde sein Motiv sogar als „geradezu ritterlich“. Aber in dieser Geschichte ist er das Opfer garstiger Erwachsener.

  3. Die seit Jahren formal erwachsene und gebildete aber dennoch mindestens nahe an der Gesetzwidrigkeit und definitiv moralisch verwerflich handelnde Dr. Catarina Katzer,  die den Lukas Pohland als „Wunderkind“ benutzt um deren wirtschaftliche Aktivitäten zu befördern. In ihrer öffentlichen Selbstdarstellung bewirbt diese sich selbst wie folgt:
    „Dr. Catarina Katzer gehört zu den führenden Experten auf dem Gebiet "Cyberpsychologie-Verhalten, Emotionen und Denken im digitalen Zeitalter“
    (Beweis: Bildschirmfoto von „chatgewalt.de“)


    ... wodurch sie sich selbst, psychologisch gesehen, in eine Ecke stellt, die wohl nicht nur ich für sehr bedenklich halte. Ich halte es sogar für „prinzipiell möglich“, dass deren Kollege Dr. Frieder Nau bei der Erstellung einer gewissen „Expertise“ eine der Webseiten der Frau Dr. Catarina Katzer statt meine Webseite im Sinne hatte.

    Eben diese Dr. Catarina Katzer ist mir schon einmal aufgefallen. Denn in einem der denkwürdigen, an die geistige Unterschicht adressierten Filmchen des „merkwürdig bis strafbar“ agierenden „Vollpfosten- und Sensationsjournalisten“ Oliver Koytek, der nicht nur für mich sehr viel mehr ein „Schleichwerber“ als ein „Journalist“ ist, hatte diese einen Auftritt und „betreute“ ein 15 jähriges Mädchen, welches von besagtem Herrn Koytek und der selbst ernannten „Medienethikerin“ Frau Dr. Catarina Katzer als „betreuende Psychologin“ dazu angehalten, also missbraucht wurde, vor der Kamera des Herrn Koytek mit einem Pädophilen per Video zu chatten! Nach meiner Ansicht war diese Handlung mindestens ein Fall für die Ärztekammer - womöglich sogar für den Staatsanwalt.

    Chatten mit Pädophilen:  Die tatsächlich öffentlichkeitsgeile, angebliche „Mobbingbekämpferin“ Caterina Katzer neben der dazu angestifteten Minderjährigen. Das wurde im ZDF gezeigt und so offenkundig u.a. Mobbing gegen die Schülerin wissentlich und willentlich provoziert.

    Ich denke nämlich, man sollte genau dieser Dr. Catarina Katzer wegen genau dieser „Nummer“ mindestens die Approbation entziehen!

    Sie kann dann ja versuchen von der Schleichwerbung (nicht gekennzeichnete Werbung) für diverse „Beste deutsche Wirtschaftsbücher“ oder eben vom eigenen (e-)Papiermüll zu leben.

    Das „besondere Kind“ Lukas Pohland wird in der Presse immer wieder zusammen mit der angeblich sogar zur „international gefragten Expertin und Beraterin“ mutierten Catarina Katzer genannt. Das diese durch die zahlreich lancierten Presseartikel in erheblichem Umfang beworben wird und dass das „besondere Kind“ Lukas Pohland vor allem ein Vehikel für die ureigenen finanziellen Interessen der Catarina Katzer ist, steht für Nachdenkende außerhalb jedes vernünftigen Zweifels.

    "Best of the Best I": An anderer Stelle wird diese Frau Katzer (angeblich von Lukas Pohland!) als „führende Expertin“ eines „Institut für Cyberpsychologie & Medienethik, Köln beschrieben. Ich habe nach diesem Institut vergeblich gesucht und frage mich also, wann die Expertin“ denn Pertingewesen sein will und was eine führende Ex“ nun wieder sein soll.

    Im Ganzen scheint die Frau Dr. Catarina Katzer selbst ein „besonderes psychlogisches Setup“ zu haben. Ich meine, deren öffentlicher Missbrauch mindestens zweier Kinder zur Hervorhebung und Bewerbung der eigenen Person und deren eigene Webseite lässt auf eine „erhebliche Selbstüberschätzung, verbunden mit einer besonders rigorosen und antisozialen Rücksichtslosgkeit" schließen.


  4. Professor Doktor Ralf Höcker und ein Dr. Lucas Brost die mal als „Höcker Rechtsanwälte, Friesenplatz 1, 50672 Köln“ und mal als „Rechtsanwälte Höcker PartGmbB, Friesenplatz 1, 50672 Köln“ auftreten - was im Hinblick auf die Haftung und die fiskalische Beurteilung durchaus ein wesentlicher Unterschied und also fragwürdig ist.

  5. Ein weiteres Subjekt meiner Betrachtungen ist auch ein "Rechtsanwalt": Hartmut Ganzke, Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Fröndenberg, Holzwickede, Schwerte und Unna. Seit 2012 Mitglied des Innenausschusses und seit 2017 zusätzlich als innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion tätig. Angeblich sei er „Kinderschützer“. Dieses ist er wohl weil er sich an der Hatz „Großen Koalition“ auf die Bürgerrechte (insbesondere Privatsphäre) beteiligt - aber wahrscheinlich vor allem weil er immer mal im Wahlkampf ist - wie sich weiter unten sehr deutlich zeigen wird.

  6. Ein Blogger, dem allerhand Merkwürdigkeiten (Abschnitte A und B) aufgefallen sind.

  7. Das LG und das OLG Köln als „Spaßbremsen“ für Dr. Professor Höcker.

B) Der Geschichte erster Teil: Ein Minderjähriger im Impressum „merkwürdig erwachsen“ anmutender Webseiten und mindestens eines Vereins - wohl aber nicht wirklich im Mittelpunkt!

Lukas Pohland, der (gegenwärtig) formal die Erziehung der dazu verpflichteten Gerd und Sabine Pohland zu ertragen hat, tritt seit einigen Jahren auf Webseiten und mit Artikeln rund um das Thema (Cyper-)mobbing als Protagonist in Erscheinung. Offenbar begann das zu einer Zeit, als er gerade mal 12 oder 13 Jahre alt war. Die Webseiten und Artikel haben nahezu durch die Bank folgende Merkmale:

  • Eine unglaublich „geschliffene“ Ausdrucksweise - die man sehr viel mehr von Erwachsenen mit Hochschulausbildung erwarten würde.
  • Die Verwendung zahlreicher Fachbegriffe aus dem Bereich der Psychologie.
  • Bewerbung just jener Frau Dr. Catarina Katzer, die sich auf ihren eigenen Webseite „in psychologisch bedenklicher Weise“ bewirbt.
  • Lukas Pohland wird bzw. wurde bis kurz vor dem Rechtsstreit rechtswidrig (da ja minderjährig) im Impressum angegeben:

  • Doch das ist noch nicht alles. Über den Verein finde ich folgende Nachricht vom 10.12.2018:

    „Lukas Pohland wurde im Oktober bei der Gründungsversammlung einstimmig als 1. Vorsitzender gewählt. Zum Vorstandsteam gehört außerdem Nicole Schelter. Die Unternehmensberaterin ist zur 2. Vorsitzenden gewählt worden. Auch Schelter hatte bereits Kontakt zu dem Thema. Außerdem gehört dem Vorstand auch der Schriftführer Daniel Groß an. Groß leitet „Vierzehn05“ – eine Kreativ- und Werbeagentur aus Schwerte.“

    Das klingt alles „extrem glaubwürdig“: Lukas Pohland wurde laut Schriftsatz der Kanzlei des Professor Ralf Höcker am 25.08.2004 geboren. Sieben Personen gründen also einen Verein und der damals höchstens 14-jährige Schüler wird zum formalen „Vorsitzenden“, eine Unternehmensberaterin zur 2. Vorsitzenden und der Inhaber einer Werbeagentur (Daniel Groß ist Einzelunternehmer) wird zum Schriftführer. Der Politiker und „Rechtsanwalt“ Hartmut Ganzke bleibt einfaches Mitglied.

    Sicherlich ist es im Hinblick auf die Gesetzeslage (besonders: § 106 ff BGB) auch sehr spannend zu erfahren, ob denn die „gesetzlichen Vertreter“ Gerd und S. Pohland der Gründung bzw. Mitgliedschaft zugestimmt, die Wahl zum Vorsitz mit angenommen und die Vereinskasse mit kontrollieren. Denn immerhin können laut Satzung Mitgliedsbeiträge und Umlagen erhoben werden und bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an die Stadt Schwerte:


    Rechtsanwälten mit Doktor- und Professortiteln wie eben Professor Dr. Ralf Höcker und ein Dr. Lucas Brost die im selben Verfahren(sic!) mal als „Höcker Rechtsanwälte, Friesenplatz 1, 50672 Köln“ und mal als „Rechtsanwälte Höcker PartGmbB, Friesenplatz 1, 50672 Köln“ auftreten, finden (jedenfalls in eigenen Schriftsätzen) derlei sicherlich „absolut nicht merkwürdig“. Vermutlich glauben die auch „sofort“, dass die Erde eine Scheibe sei. Wohl mit der besonderen Maßgabe, dass Juristen und Kriminelle auf der Oberseite, der ganze doofe Rest auf der sonnenfreien Unterseite lebe und dass das Landgericht Köln (das Oberlandesgericht erst recht) jeden Stuß durchwinkt, der die Unterschriften von solch „oberschlauen Rechtsanwälten“ trägt.

    Ein weiterer volljähriger Vereinsgründer ist "Rechtsanwalt" Hartmut Ganzke, der ganz offensichtlich die PR und das „Wahu“ um das „Wunderkind“ und das soziale Ansehen des angeblichen Kampfes gegen das Mobbing für die eigene PR, genauer den niedrigen Zweck des Wahlkampfes - genauer zum Zweck des Kampfes um „Pfründe“ nutzt.

  • Doch auch das reicht nicht: Das Portal Meinschwerte.de“, auf dem ich die obige Nachricht fand, hat auch ein Impressum:

    Im Bildschirmfoto fehlt:

    "Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE326245136"

    Die weitere Angabe, dass der Papa Gerd Pohland „Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV“ sei, kam später hinzu. Postfächer kosten pro Jahr 22,90 Euro. Hier stellt sich auch die Frage, ob die Post solche Postfächer überhaupt an Minderjährige vermietet und ob der Mietvertrag nicht doch Ausfluss eines Interesses eines Erwachsenen ist: Die selbst ernannte „Cyperpsychologin“ Dr. Katzer,  vor allem aber Daniel Groß kommen sehr wohl in Betracht.

    Auf MeinSchwerte.de“ findet sich folgendes:



    Freien Jounalisten wird eine „faire Bezahlung“ versprochen ...
    und Werbung für Dritte, vor allem aber für die Werbeagentur des Vereinsmitgründers Daniel Groß.

  • Um die Sache eindeutig zu machen findet sich auf DeinSchwerte.de“ folgendes Impressum mit Lukas Pohland als Firmeninhaber und der gleichen Umsatzsteuer-ID wie bei „MeinSchwerte.de:



  • Doch das reicht nicht ganz, denn unter dem Namen des minderjährigen Lukas Pohland sollte gleich noch ein Unternehmen entstehen ...

    Bildschirmfoto:  Die ehemalige Webseite "LP-Press.de", mit der belegt werden kann, dass unter dem Namen des minderjährigen Lukas Pohland gewerbliche Leistungen beworben wurden, bei welchen man einen Zusammenhang mit der Werbung der „Cyperpsycho-Aktivistin“ und antisozial-rücksichtslosen „Medienethikerin“ Dr. Catarina Katzer, dem Wahlkampf von Hartmut Ganzke und der Firma des Daniel Groß sehen kann, verschwand auf wundersame Weise kurz vor dem Prozesses.

  • Dann wären noch zahlreiche „Aufscheinungen“ des „Wunderkindes“ Lukas Pohland zu berücksichtigen. Zum Beispiel als „Journalist“, der offensichtlich Wahlkampf  für den Vereinsmitgründer Hartmut Ganzke macht - wobei Lukas Pohland selbst so formuliert als werde er den Hartmut Ganzke wählen - also als sei er wahlberechtigt, ergo volljährig:

     

  • Ein Blogger schrieb zu den Vorgängen:
    „Ich behaupte jetzt einfach mal rotzfrech, dass der im Interview genannte Lukas Pohland KEIN MINDERJÄHRIGER ist, da eben dieser Lukas Pohland auf seiner Webseite www.lp-press.de eine Vielzahl von gewerblichen Angeboten bereitstellt.“
  • Wichtig: Der Bericht des Bloggers stammt vom März 2018.

C) Was ein Rechtsanwalt nie tun sollte:

  • Obwohl der Missbrauch des „besonderen Kindes“ Lukas Pohland zu niedrigen pekunären (aber auch politischen) Zwecken verschiedener Erwachsener (allen voran: Dr. Catarina Katzer und Hartmut Ganzke) ebenso offensichtlich ist, wie die Rechtsmissbräuchlichkeit einer Klageerhebung nur angeblich zu Gunsten des „besonderen Kindes“ mahnte der einschlägig als „moralfrei“ bekannte Dr. Ralf Höcker aus Köln den Blogger am 08.07.2020 ab und behauptete, die obige Äußerung sei rechtswidrig, weil von dem Dritten als Tatsachenbehauptung unwahr vorgemacht werde, dass das „ganz besondere Kind“ nicht minderjährig sei.

  • Weiter behauptete der Jurist und das also ganz anders wissende „Rechts“- (genauer: „Nazi“)-Anwalt Höcker auch gleich mal rotzfrech
    „Durch Nennung personenbezogener Daten haben Sie zudem das informationelle Selbsbestimmungsrecht unseres Mandanten verletzt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass unser Mandant zum Zeitpunkt der Veröffentlichung erst 13 Jahre alt war.“
    Als besonders „dummdreist“ erscheint mir aber die Fortsetzung ...
    „Kinder bedürfen eines besonderen Schutzes, weil sie sich erst zu eigenverantwortlichen Personen entwickeln müssen. Ihre Persönlichkeitsentfaltung  kann durch Berichterstattung und Nennung persönenbezogener Daten empfindlicher gestört werden als die von Erwachsenen.“
    ... denn wenn der Anwalt Dr. Ralf Höcker (wie selbst behauptet!) die Interessen des Lukas Pohland wahr nahm, dann hätte er nicht gegen den Blogger - der nur das öffentlich bekannte Material zusammenfasste und daraus eine Schlussfolgerung zog - sondern gegen die Erwachsenen - besonders die selbst ernannte „Cyperpsychologin“ Dr. Catarina Katzer und den Werbefachmann Daniel Groß vorgehen müssen, die just seinen Mandant auf eine schäbige Weise ausnutzen!
  • Als „nicht rechtswidrig“ erschien es dem nach eigenen Behaupten besonders rigorosen und zudem offensichtlich mit einer antisozialen Rücksichtslosigkeit „gesegnetem“ Anwalt Dr. Ralf Höcker hierbei, einen Streitwert von 10.000 Euro zu Grunde zu legen und für sein Briefchen 864,66 Euro zu fordern. Weil er ja in einer schwierigen Rechtsangelegenheit tätig war („1,3 Geschäftsgebühr“) und angeblich sorgfältig die Umstände des Einzelfalls geprüft habe.

  • "Best of the Best II": Der mit befasste Rechtsanwalt Lucas Brost  gibt auf „hoecker.eu“ an, er habe seine Doktorarbeit über "Das Persönlichkeitsrecht von Minderjährigen“ geschrieben. Da frage ich mich doch wie leicht man als Jurist in Deutschland wohl zu Doktortiteln kommt und was diese dann wohl taugen wenn die spätere Arbeitsweise den Schluss zulässt, dass der Doktor statt „wissenschaftlich“ derart „liederlich“ arbeitet und den absolut relevanten und eine Klage aussichtslos werden lassenden Umstand, dass sein Mandant selbst mit Daten und Foto erheblich in die Öffentlichkeit drängt und sogar selbst vormacht, volljährig zu sein, einfach mal übersieht! Das mutet „reichlich dämlich“ an.

  • Welche Schädigung durch die Behauptung des Bloggers eingetreten sein soll oder welcher moralische Vorwurf gemacht worden soll tragen die Herren Doktoren des Rechts nicht mal vor - das wäre aber für den Erlaß der Verfügung absolut notwendig. Das OLG Köln schreibt dazu an Herrn Dr. Höcker und Herrn Dr. Jost:

    Auszug: Ich, ein „kleiner Schlosser aus dem Osten“, gebe den Doktoren der Kanzlei des Professor Dr. Ralf Höcker im Hinblick auf deren Versagen gern einen Halbtagskurs zum Thema „Grundvoraussetzungen für den Erlass einer gerichtlichen Unterlassungsverfügung“. (nur 2k€ + USt., bar im voraus...)
Das mit der „sorgfältigen Prüfung“ - für die teuer bezahlt wurde oder werden soll - hätten Dr. Brost und Dr. Ralf Höcker besser mal tun sollen, statt später die Gerichte mit dem offensichtlich unbegründeten, also „naseweisen“ Antrag und sodann auch noch mit der „querulatorisch“ anmutenden Beschwerde zu belästigen!
  • Der Blogger kontaktierte darauf hin die Kanzlei des nur angeblich aufmerksamen und sorgfältigen Herrn Dr. Höcker und erhielt eine Antwort, der man entnehmen kann, dass es gar nicht um die Interessen des „besonderen Kindes“ sondern just die der Frau Dr. Katzer ging.
  • Der Blogger gab die geforderte Unterlassungserklärung nicht ab.
  • Dr. Ralf Höcker hielt seinen Mitarbeiter bzw. Kollegen Dr. Lucas Brost an, beim LG Köln den Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung zu stellen. Darin wird, selbst für einen Probanden „mit einem IQ unter 80“ offensichtlich wahrheitswidrig behauptet:
    „Ferner hat der Antragsteller auf der genannten Webseite keine gewerblichen Leistungen angeboten.“
  • Das „besondere Kind“ wurde dazu angehalten, an Eides statt zu versichern, dass es die auf „lp-press.de“ angebotenen Dienstleistungen nie gewerblich ausgeführt habe. Was mit den anderen Webseiten (MeinSchwerte.de + DeinSchwerte.de) ist und wozu denn bitte die Umsatzsteuer-IDs gut seien, da das „ganz besondere Kind“ doch angeblich „nur einem Hobby nachgeht“, blieb dabei offen. Alle anderen - auch Richter - sind ja stets etwas doof, denkt offenbar der auch sonst als arrogant geltende Herr Professor Doktor Höcker...

  • Der beantragte Streitwert stieg plötzlich auf 20.000 Euro. Hierbei dürfte das „stets als niedrig anzusehende pekunäre Interesse“ mindestens eines Erwachsenen - nämlich Ralf Höcker „himself“ - eine treibende Rolle gespielt haben. Das Interesse des angeblichen Mandanten „eher nicht“.

Einschub: Einfach mal googlen oder bei Wikipedia nachsehen, Herr Dr. Höcker und Herr Dr. Brost - oder können Sie auch das nicht?

Dann wären Ihnen aufgefallen, dass das angebliche „Kind“, dessen „informationelles Selbstbestimmungsrecht“ angeblich durch den Blogger verletzt wurde, selbst - bzw. auf Veranlassung der erwachsenen Profiteure (mindestens „Cyperpsychologin“ Dr. Katzer, Firmeninhaber Daniel Groß, Politiker Hartmut Ganzke) - von diesem Recht Gebrauch machte, als es - als „Wunderkind“ -  erheblich in die Öffentlichkeit drängte!

Das „Großmaul“ Ralf Höcker ist aber „Doktor jur.“ und sogar „Professor“. Das wieder lässt mich vermuten, dass die Qualität der juristischen Ausbildung in Deutschland „komplett im Arsch“ ist.

  • Daran ändert auch der Umstand nichts, dass das LG und OLG Köln in der Vergangenheit die Presse- und Meinungsfreiheit recht stiefmütterlich behandelt und das Grundgesetz im Interesse des „ganz besonderen“ Publikums von „ganz besonderen“ Anwälten (wie Ralf Höcker einer ist) mit Füßen getreten haben - was just im sonst eher lustigen und lockeren Köln das Aufkommen von Kanzleien begünstigte, die - wie der Herr Professor Dr. Höcker ja gerade auch - für regel-rechtes und vor allem kriminelles Pack Verbotsverfügungen beantragten und in der Vergangenheit viel zu leicht erhielten. Wobei übrigens gerade das „Presserecht“ nicht besonders schwierig ist, denn das kann mancher Blogger, sogar ein „kleiner Schlosser aus dem Osten“, besser als manch großfressiger Kölner Anwalt, der dann Anträge zurücknehmen muss.

    😎 Nicht wahr, Herr Professor Dr. jur. Ralf Höcker?

Nachtrag:

Im Augenblick ist Lukas Pohland auf Grund seines Drängens in die Öffentlichkeit „Person des öffentlichen Interesses“. Aber in einem angemessenen Zeitabstand werde ich seinen Name unkenntlich machen - denn nach meiner Ansicht ist er das Opfer von Leuten, die genau das sehr genau wissen. Und damit meine ich neben der „Cyperpsychologin“ Catarina Katzer, der Unternehmensberaterin Nicole Schelter, dem Unternehmer Daniel Groß und dem Politiker Hartmut Ganzke - aber auch den Herrn Professor Dr. jur. Ralf Höcker aus Köln!

13.02.2020

Anwalt Dr. jur. Ralf Höcker: „frei erfundener Stuß“ - Rücktritt wegen Bedrohung? Wer, bitte, glaubt dem [d|w]as?

Der Jurist Ralf Höcker (das bleibt er auch falls er infolge aktueller Vorgänge womöglich seine Anwaltszulassung verliert) ist mir persönlich durch die Vertretung der Euroweb durch dessen Kanzlei bekannt. Ich gehe davon aus, jeder in der Kanzlei wusste, dass gelogen wurde bis die Balken sich bogen. Verloren haben die trotzdem. Andere kennen Ralf Höcker als Vertreter eines gewissen türkischen Faschisten aber auch von teutonischen Nazis. Merkwürdig: So richtig erfolgreich war er auch da nicht.

Sein, nach „eher erfolgsarmer“ Tätigkeit als Anwalt, wohl als „Werbung“ gedachter Ausflug in die Politik war nun offenbar ein kurzer: Nachdem er sich mit dem „Werteunion-Flügel“ und jüngst ganz besonders mit der AfD „gemein machte“ kommt nun sein Rücktritt:
Der Bundessprecher der konservativen Werteunion, Ralf Höcker, legt wegen Bedrohungen alle seine politischen Ämter nieder. „Mir wurde vor zwei Stunden auf denkbar krasse Weise klar gemacht, dass ich mein politisches Engagement sofort beenden muss, wenn ich keine "Konsequenzen" befürchten will“, schrieb der Kölner Rechtsanwalt auf Facebook. „Die Ansage war glaubhaft und unmissverständlich. Ich beuge mich dem Druck und lege mit sofortiger Wirkung alle meine politischen Ämter nieder und erkläre den Austritt aus sämtlichen politischen Organisationen.“

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/werteunion-ruecktritt-101.html
Soso. Der Anwalt Doktor (er gab auch schon "Professor" an) Ralf Höcker, der es als „ok“ befand, Journalisten zu bedrohen, wurde also nach eigenen Angaben „bedroht“ und tritt von allen politischen Ämtern zurück.

Merkwürdigerweise machte in den 24 Stunden zuvor eine ganz andere Nachricht die Runde:
offenbar hatte Ralf Höcker aber auch handfestere Interessen: so tauchen seine Daten auf einer Bestellliste des inzwischen nicht mehr existenten Onlineshops „Migrantenschreck“ auf. Im Oktober 2016 entdeckte ein Aktivist die Datenbank, die Bestellungen, Käufer, sowie Umsätze umfasst und die der Betreiber der Seite unverschlüsselt ins Netz gestellt hatte.Ralf Höcker bestellte am 27. Juli 2016 mit der E-Mail hoecker@hoecker.eu einen Schreckschuss-Revolver für 399 Euro und ließ sich diesen an eine Privatadresse in der Kölner Altstadt liefern.

Quelle: https://exif-recherche.org/?p=6606
Höcker bestreitet diese Darstellung auf twitter als „frei erfundenen Stuß“(sic!).

Ich kann nicht wissen, was nun stimmt, denn ich kann weder den Waffenkauf beweisen noch das Gegenteil. Aber auch für die von Ralf Höcker vorgebrachte Bedrohung habe ich keinerlei anderen Anhaltspunkt - als eben nur dessen eigene, unbelegte Behauptung.

Anwälte und Politiker (sic: und Höcker ist war beides) sind mir als Lügner bekannt!

Und da habe ich das Problem: Denn die Ehrlichkeit des Herrn Dr. jur. Höcker unterliegt hier beträchtlichen Zweifeln. Immerhin wäre es plausibel dass er zurücktrat weil er, wenn sich der Vorwurf des Kaufs des „Migrantenschrecks“ erhärtet, als Politiker nicht mehr tragbar wäre. Und dann wäre es glaubhaft, dass er sich also deshalb der angeblichen „Bedrohung“ bedient, um den wahren Grund nicht nennen zu müssen. Und für mich ist es durchaus glaubhaft, dass der Herr Höcker arrogant genug war um sich nach der Empfehlung eines seiner rechtsradikalen Mandanten (oder, ich lasse mal jede politische Korrektheit vermissen, einer Mandantin vom Typ einer „Nazischlampe“?) eine Knarre in einem „nur noch nicht legalem“ Onlineshop besorgt hatte. Dass es nur eine Schreckschusswaffe sein soll stimmt mit meiner Ansicht über ihn überein. Ich halte den Jurist Dr. Professor Ralf Höcker nämlich für einen ausgemachten (sic: Wortspiel!) „Lautsprecher“.

Falls Ralf Höcker diesen „Migrantenschreck“-Dingsbums gekauft hat, stellt sich die Frage, was er denn wohl mit dem mit geliefertem Silikon-Gel wollte? Ich meine, der ist doch „aalglatt“ - also im Rahmen seiner offensichtlich doch begrenzten Möglichkeiten. Vielleicht aber ist er einfach nicht „hart im Nehmen“.

Update:

Bildschirmfoto des Auftritts auf von Ralf Höcker auf twitter.com
„Selbstgekrönter“ Ralf Höcker, stilisiertes „H“...  Was wohl der Dr. Frieder Nau aus Köln dazu sagen würde?