21.02.2025

Heute: Über „Strammrechts-Anwälte“ und die Wahrheit...
Der Fall des Markus Roscher, „kompetenter Erbrechtler“ in Braunschweig. Es „höckert“ mal wieder...

Bei „mmnews“ lese ich einen Artikel über Markus Roscher, der längst nicht mehr in Berlin tätig ist, sondern in der Weltstadt Braunschweig kanzliert:

Der Originaltext von Markus Roscher (Braunschweig) tautet:

„Ich, ein politisch aktiver Rechtsanwalt, wurde zu 3.000 € Geldstrafe verurteilt, weil ich Habeck, Scholz und Baerbock für das Heizungsgesetz als boshafte Versager tituliert habe. Für diese Verurteilung soll mir jetzt (wegen „Unzuverlässigkeit“) der Waffenschein entzogen werden! Die Rechtsanwaltskammer prüfte sogar meine Zulassung. Im Wiederholungsfall dürfte ein Berufsverbot drohen. [...] Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die genannten Politiker (Bundeskanzler, Außenministerin, Wirtschaftsminister) durch meine Äußerung in ihrem öffentlichen Wirken „erheblich beeinträchtigt“ worden seien….Unfassbar.“

Der gar Arme! Warum aber habe ich das Gefühl, dass ich nicht grundlos nicht erfahre, was er wirklich schrieb? Mein Bauch sagt mir nämlich: „Nö! Es ist nicht bei „boshafte Versager“ geblieben. Ich - und andere Leser werden hier über das tatsächliche Ausmaß der Beleidigungen dreist belogen.“

Wir kennen das Sprichwort vom Esel und dem Anwalt, der sich selbst vertritt. Deshalb treffe ich keine Aussage über die beruflichen Fähigkeiten des Rechtsanwalts, der sich wie folgt bewirbt: „Markus Roscher – Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Braunschweig. Kompetente Beratung zu Testament, Pflichtteil & Erbschaftssteuer.“ 

Vom insoweit skrziepietzenden Markus Rocher würde mir aber wünschen, dass er bei seinen Leisten bliebe. Übrigens schreibt der zumindest an dieser Stelle nichts darüber, dass er gegen das Urteil mit Rechtsmitteln vorgeht und die Anwaltskammer befasst sich nur mit rechtskräftig gewordenen strafrechtlichenVerurteilungen solcher, bei „Organen der Rechtspflege“ eher ungern gesehenen Mitglieder. Also entnehme ich dem Eigenbericht, dass er rechtskräftig verurteilt ist. „Uneinsichtig bis querulatorisch“ wirkt sein Drängen in die Öffentlichkeit deshalb.

 Weiter bei mmnews:

Einer meiner „Lieblings-Rechts-Anwälte“ (Prof. Dr. Ralf Höcker) - der seine Kanzlei selbst als „schmerzfrei“ bezeichnete (und den ich wegen seiner so „strammrechten“ wie oft kruden öffentlichen Äußerungen für einen „Quaknazi“ halte) - hängt sich „höckernd“ weit aus dem Fenster:



Meine Meinung dazu lautet: „Braun? Schweig!“

Denn er sucht durch die Verwendung der absurd-kruden Übertreibung dystopische Zustände demnach wohl aktiv Kundschaft unter den Dumm- und Quaknazis. Zugleich nimmt er - als „Organ der Rechtspflege“! - daran Teil, die Rechtssprechung - eine Säule der Demokratie - zu delegitimieren, was offenbar eine AfD-Strategie ist und aus der Ecke rechtsextremer Kreise um seinen Fastnamensvetter Björn Höcke heraus betrieben wird. Sicher weiß der Jurist Höcker vom Sachlichkeitsgebot nach § 43a Abs. 3 BRAO - aber weiß er auch, dass dieses auch für die Werbung der Rechtsanwälte in „(a)sozialen Medien“ gilt?


 (Bildschirmfoto: Höchst auffällige - aber recht wahrheitsnahe - Werbung aus dem Jahr 2018, also nicht „vor etwa einer Woche“)

Derselbe Ralf Höcker bewirbt sich als Medienanwalt“ und allen Ernstes als “Beschützer vor mieser Presse.“, er war mal CDU-Mitlied. Ich kann mir jetzt vorstellen, warum er wirklich am 13. Februar 2020 austrat. Das mit den „Bedrohungen“ war (längst nicht nur) meiner Ansicht nach „Quatsch“. Sein geistiges Mäandern Mutieren in Richtung „ganzkrassweitrechtsaußen“ ist hingegen offensichtlich. Wäre er nicht selbstständig würde er es hinsichtlich seines Auftreten bei X in der freien Wirtschaft (wie er dort selbst über andere schreibt) „nicht einmal ins untere Management schaffen.“

Ralf Höcker (Köln), Pascal Reddig (Frankfurt/Hanau) und nun auch Markus Roscher (Braunschweig) stehen auf meiner Liste von Anwälten, die ich jedenfalls im Hinblick darauf, welche geistigen Leistungen ich von diesen und solchen erwarte, definitiv nicht beauftragen werde. Ersteren habe ich auch auf der Liste meiner Google Alerts. Grund: 

„Ich lache gern über die Berichte Höckers über die gar bitteren Ärgernisse dessen gar ehrlicher und gar nicht rechtsradikaler Mandanten.“

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