Weil die Vertretung des
Recep Tayyip „Kim“ Erdogan "so gut klappte" und weil seine Kanzlei mich für die
Euroweb "zum Schweigen gebracht" und
angeblich im Auftrag eines gewissen Herrn Denis Pohlan aus Hannover "eine Abmilderung meiner Berichte" erwirkt hat bewirbt sich der "Professor" Ralf Höcker aus Köln jetzt um Mandate des
"Hochadels der Kriminellen".
Also um Steuerhinterzieher, Steuerbetrüger, Korrupte, Dealer, Boykottbrecher und andere Idioten, die in den "Panama-Papers" auftauchen.
Denjenigen seiner Mandanten, die das noch nicht wissen (deshalb steht oben
"Idioten") erklärt er:
- Die Gründung einer Offshore-Firma ist legal.
- Der Besitz einer Offshore-Firma ist legal.
- Die Eröffnung eines Bankkontos für eine Offshore-Firma ist legal.
- Der Einsatz von Treuhändern ist legal.
- Der Betrieb einer Offshore-Firma ist legal.
Wow! Ich kann das auch:
- Das Wort "Das" zu sagen ist legal.
- Das Wort "ist" zu sagen ist legal.
- Das Wort "ein" zu sagen ist legal.
- Das Wort "Banküberfall" zu sagen ist legal.
Gibt es für SOWAS den "Dr. jur."?
Der Ralf Höcker blubbert weiter auf hoecker.eu:
"Derzeit durchforsten Journalisten die Datenbanken und melden sich bei den darin genannten Personen. Wir vertreten diese Personen präventiv und reaktiv und achten darauf, dass ihre Rechte in der Berichterstattung gewahrt werden:
- Die Betroffenen dürfen im Bericht in aller Regel nicht namentlich genannt und auch nicht indirekt identifizierbar gemacht werden „Der Inhaber der Briefkastenfirma wohnt in einer grünen Villa in der Goethestraße und fährt einen gelben Porsche.“
- Über sie darf nichts Falsches berichtet werden „Er ist Inhaber der Briefkastenfirma“ – wenn der Datensatz insoweit falsch ist.
- Über sie darf nicht vorverurteilend berichtet werden. „In der Regel werden derlei Konstrukte genutzt, um Steuern zu hinterziehen.“
- Es dürfen keine Unbeteiligten hineingezogen werden. „Die Frau des Firmenbesitzers ist die angesehene Hamburger Geschäftsfrau Helga Mustermann.“
Bei Ihnen haben sich Journalisten im Zusammenhang mit den Panama-Papers gemeldet? Hier erfahren Sie mehr dazu, wie wir in solchen Fällen präventiv für Sie tätig werden können – um eine
Berichterstattung zu verhindern oder wenigstens abzumildern."
(Zitat aus der Eigenwerbung des Ralf Höcker, abgerufen von http://www.hoecker.eu/news-panama-papers.html)
Da aber der Ralf Höcker nur dem Anschein nach (den er vor allem durch eigenes höchst eifriges Behaupten erzeugt) so
"erfolgreich" darin ist, "
eine
Berichterstattung zu verhindern oder wenigstens abzumildern" würde ich nicht
"ohne weiteres" davon ausgehen, dass er in allen Punkten recht hat.
Ich bin ein "einfacher kleiner Schlosser aus dem Osten" und sage: "Das hat er nicht!"
Fangen wir mal an:
- Höcker: Die Betroffenen dürfen im Bericht in aller Regel nicht namentlich genannt und auch nicht indirekt identifizierbar gemacht werden „Der Inhaber der Briefkastenfirma wohnt in einer grünen Villa in der Goethestraße und fährt einen gelben Porsche.“
Höcker hat nicht recht. Denn wenn es so gar fürchterlich legal ist, eine Briefkastenfirma zu betreiben, dann liegt durch den bloßen Bericht auch keine "Ehrverletzung" vor.
Nicht "kleckern", sondern "klotzen":
"Max Mustermann, der gerne vor dem Mc Donald in der Goethestraße mit seinem gelben Porsche vor 12-jährigen Mädchen herumprotzt (Foto) und ein Verfahren mit der Stadt führt weil er die als Denkmal geschützte "Grüne Villa", wie er dem "Stadtanzeiger" mitteilte, aus Protest gegen die Festlegung des Gewerbesteuerhebesatzes rosa anstreichen ließ, hat, glaubt man den Panama-Papers, auch eine Briefkastenfirma namens KiPo Ltd."
- Höcker dazu: „Über sie darf nichts Falsches berichtet werden „Er ist Inhaber der Briefkastenfirma“ – wenn der Datensatz insoweit falsch ist.“
- Jörg Reinholz dazu: „Aber Vorsicht: Wenns denn stimmt, dann darf das sehr wohl berichtet werden- der Satzteil „glaubt man den Panama-Papers“ macht insoweit einen großen Unterschied."
Noch etwas ist sehr zweifelhaft. Denn wenn es so fürchterlich legal ist, eine Briefkastenfirma zu betreiben, dann kann es auch nicht ehrverletzend sein wenn man nur leicht unrichtig verbreitet, dass jemand eine Briefkastenfirma inne habe, der sie inne hatte. Auch die (wahre) Aussage, dass der Mandant
"laut den öffentlich für jedermann einsehbaren Panana-Papers Inhaber einer Briefkastenfirma ist oder wahr" wird sich mindestens außerhalb
des von zahlreichen Idioten beherrschten Bezirks des LG Köln als unverbietbar erweisen. Die Ansage des
"Medienrechtsprofessors" ist
"sehr sportlich" und Sie sollten sich nicht wundern, wenn Sie eine so begründete Klage verlieren.
- Höcker: Über sie darf nicht vorverurteilend berichtet werden. „In der Regel werden derlei Konstrukte genutzt, um Steuern zu hinterziehen.“
Nicht überall. Denn
"in der Regel" bedeutet
"es gibt Ausnahmen". Man ersetze das Wort
"In der Regel" durch
"oft" (
„Oft werden derlei Konstrukte genutzt, um Steuern zu hinterziehen oder mindestens zu mindern, was ein Geschmäckle verursacht.“) und schon kommt der
"Kriminelle-haben-ein-Recht-das-Nennen-ihrer-Taten-als-Ehrverletzung-verfolgen-zu-lassen-Höcker" beim Vertreten von Steuerhinterziehern sogar beim LG Köln nicht mehr durch. Ob der Ralf Höcker den Unterschied begreift? Ich kann das nicht wissen und habe Zweifel.
- Höcker: Es dürfen keine Unbeteiligten hineingezogen werden. „Die Frau des Firmenbesitzers ist die angesehene Hamburger Geschäftsfrau Helga Mustermann.“
Ganz vorsichtig, Herr Ralf
"ich-reiß-mal-die-Gusche-sehr-weit-auf"-Höcker! Wenn es um einen Bericht über amoralische "Steuervermeidungen" geht dann ist das sehr wohl legal. Denn Ehepaare werden gemeinsam versteuert, die Frau vom "Steuervermeider" oder "Steueroptimierer" (gemeinsprachlich: "Steuerhinterzieher") ist also keine "Unbeteiligte" und wenn diese auch noch "angesehen" ist, dann besteht auch ein öffentliches Interesse. Bei unbekannten Nichten und Neffen, Onkels und Tanten mag das (unter bestimmten Einschränkungen) anders aussehen...
Denn wenn der "Medienrechtsprofessor" Ralf Höcker mal wieder nicht recht hat, dann wird dessen Beauftragung teuer und es wird ein Effekt eintreten, der regelrecht gegenteilig ist: Sie werden voraussichtlich wegen der Beauftragung des "Kriminellenschützers" Ralf Höcker erst richtig durchleuchtet und dann richtig durch den "Kakao" gezogen. Falls Sie ein Verfahren verlieren, z.B. weil Sie an den Richtigen (
nehmen wir einen "Rechtslaie" wie mich) geraten, wird es ganz übel. Dann haben Sie, statt dem Gegner
"den Arsch treten zu lassen" einen hohen finanziellen Aufwand
und wegen des verlorenen Verfahrens eine enorme Rufschädigung mit viel Widerhall am eigenen „Arsch“. Das übrigens auch weil Ralf Höcker längst nicht derjenige ist, der seine Mandaten stets schweigend vertritt.
Zahlreiche ebenso "laute" und selbst ernannte "Spezialisten im Medienrecht" haben als Vorgänger von Ralf Höcker gelernt
was passieren kann.
Hinzu kommt: Bei dem, was der
"Prozesskostenoptimierer" Ralf Höcker sicherlich als
"Professorenzuschlag" nimmt hätten Sie (als aufgeflogener
"völlig legal aber asozial handelnder Steueroptimierer") wohl auch gleich regulär Steuern zahlen können...
Werbung und viel heiße Luft
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"Karikatur eines Rechtsanwaltes: Professor Ralf Höcker live und Farbe"
(Urheber: Jörg Reinholz / Lizenz: "careware") |
Genau so wie Ralf Höcker zum Zwecke der Eigenwerbung seine Professur an der kleinen Kölner Fachhochschule von
zu
"Professor für Deutsches und Internationales Marken- und Medienrecht"
aufgeblasen hat tut er das auch sonst recht häufig. Er bläst sich auf,
er bläst sein Können auf und das macht er durchaus zu Lasten seiner Mandanten, wie am Fall des Jörg Kachelmann erkannt werden kann, wenn man nur genau genug hinschaut und sieht, dass einige der Verfahren, welche die Medienkanzlei Höcker einrührte nur vor den stringent idiotisch urteilenden Kölner Gerichten erfolgreich waren, vor dem BGH aber zwingend scheitern mussten - was ja auch mehrfach der Fall war. Ralf Höcker hört aber nicht aber auf, sich mit der Vertretung des mir eigentlich sympathischen Jörg Kachelmann zu bewerben - obwohl er den (für mich ist das höchst offensichtlich) falsch beraten hat und enorme rechtliche Risiken einging und Verfahren einrührte bei denen absehbar, dass diese ganz oder teilweise verloren gehen - was den Jörg Kachelmann eine Menge Geld kostete.
Vor einer Beauftragung der Kanzlei des
"ziemlich großmäulig" werbenden Ralf Höcker sollten Sie folgendes tun:
- Prüfen Sie anhand der obigen Links, welche Erfolge der Herr "Professor für Deutsches und Internationales Marken- und Medienrecht" in jüngster Zeit hatte.
- Prüfen Sie ob Sie den Herrn "Professor für Deutsches und Internationales Marken- und Medienrecht" Ralf Höcker besser dann bestellen, wenn Sie ein Problem mit kalten oder feuchten Räumen haben. Heiße Luft macht sich da vorteilhaft...
Anderseits wäre es mir und anderen gerade recht, wenn der sich selbst zu einem
"Journalistenschreck" stilisierende Ralf Höcker oder einer seiner
"Mannen" sich meldet um eine
"Berichterstattung zu verhindern oder wenigstens abzumildern." Dann kann man nämlich (nach seinen
"Erfolgen" in der jüngsten Zeit) sehr beruhigt sein.
Kinder kann der "großfressige" Professor Doktor Jur. Ralf Höcker meinetwegen erschrecken.
Mich nicht mehr.
Ich glaube auch nicht, dass der Professor Ralf Höcker mit möglichen Mandanten bespricht, dass es durchaus das Ergebnis seiner Vertretung (also Abmahnung oder Klage) sein kann, dass solche sich damit richtig "reinreiten".
Was noch "Streisand-Effekt" genannt wird.
Denen, die es nicht raffen, sei das in vielen Fällen zu erwartende, eher
"höckrige" Ergebnis der Vertretung gegönnt...
Weil es so schön ist, die Zitate selbst ernannter "Medienrechtler" zu verballhornen:
- Das Wort "Fick" zu sagen ist legal.
- Das Wort "Dich" zu sagen ist legal.
- Das Wort "ins" zu sagen ist legal.
- Das Wort "Knie" zu sagen ist legal.
Aber
"Fick Dich ins Knie!" zu sagen,
kann (allerdings kommt es auch hier auf den Kontext an) als Beleidigung gewertet werden. Muss aber nicht, denn das kann, ebenso wie das häufiger verwendete
"Leck mich!", auch bedeuten:
"Laß mich in Ruhe!" oder, hier passender:
"Geh mir weg mit Deinem dämlichen Gesülze!"