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14.08.2026

Heute nur ein Brief:
Der „gar unschuldige“ Andreas Skrziepietz (a.k.a „Docmacher“, Hannover)

Die Staatsanwaltschaft Hannover gibt Auskunft, warum Andreas Skrziepietz (a.k.a „Docmacher“, Hannover) nicht wegen der ihm vorgehaltenen Tat des Betruges verfolgt wird:

Gegen Andreas Skrziepietz (Hannover) ist wegen anderer Straftaten kürzlich eine erhebliche Strafe verhängt worden. Zwei weitere Verfahren sind bei Gericht bereits anhängig.

“gegen den Beschuldigten [Andreas Skrziepietz a.k.a „Docmacher“, Hannover] ist wegen anderer Straftaten kürzlich eine erhebliche Strafe verhängt worden. Zwei weitere Verfahren sind bei Gericht bereits anhängig.“

Im Hinblick auf die Häufigkeit und Penetranz seiner Taten und Verurteilungen kommt der Fall des „Dr. berechtigt“ wohl erst vor den Psychiater bevor das Gericht über die beiden Anklagen entscheiden kann. Schon deshalb gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Aber an den öffentlich und schriftlich begangenen Taten (Beleidigung von eines Richters und einer Richterin, die ihn zuvor genau wegen solcher Taten verurteilten) selbst habe ich keine Zweifel.

Seine „Verteidigung“ dürfte also auch dieses Mal darauf hinauslaufen, dass er sich zu den Taten als „berechtigt“ ansieht. Das hat ja schon in den zahlreichen früheren Verfahren ganz wunderbar funktioniert.

P.S.:

Im Brief werde ich als Herr „Reinhold“ angesprochen. Ich kenne das, seit ich lesen kann und bin wohl besser erzogen, denn ich kann damit umgehen. Andreas Skrziepietz hingegen kann damit nach eigenem Vormachen nicht gut umgehen. Er behauptete nämlich anno 2024 vor Gericht, ich hätte seinen Name „bewusst falsch“ als „Skritzpietz“ notiert. 


Eigentlich sollte Andreas „Prinzessin auf der Erbse“ Skrziepietz das auch kennen. Ich nehme nämlich mal an, dass sein Name (der wohl polnischer Herkunft ist und demnach die gleiche Bedeutung hat wie hierzulande „Fiedler“) häufiger falsch geschrieben wird. Sofern er also nicht auch wegen dieses Beklagens, also wegen „krankhaft anmutendem Jammerlappendaseins“ in psychosoziale Behandlung gehören will, gehe ich von davon aus, dass der seit Jahren mit strafbaren Verleumdungen und Beleidigungen „um sich werfende“ und deshalb auch vielfach verurteilte, rechtsradikale Skrziepietz am 28.02.2024 also durch das wohl eher vorsätzlich unwahre Behaupten, ich hätte seinen Name „bewusst falsch“ als „Skritzpietz“ notiert, das Landgericht Frankfurt (A.z. 2-03 o 117/24) beeinflussen, also täuschen wollte - was ihm ausweislich der notwendig gewordenen Aufhebungen durch das OLG auch gelungen ist.

  • In § 263 StGB ist die Rede von: „Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen um einen Irrtum zu erregen“

Vorgetragen hat das Obige übrigens ein Pascal Reddig, der heute als CDU-Hinterbänkler im Bundestag sitzt und von dessen Ehrlichkeit und Lauterkeit ich wegen des obigen (für mich: „offensichtlich und aggressiv unwahren“) Vortrages (der aber Skrziepietz zuzurechnen ist) „höchst negativ überzeugt“ bin.

16.02.2025

Pascal Reddig (Ja, der Jung-CDU Vizevorsitzende und Kandidat zur Bundestagswahl!) verwechselt häufig Aktenzeichen
Frage nach Eignung zum Rechtsanwalt und Haftung

Der „Docmacher“ Andreas Skrziepietz (Hannover) vermeint öffentlich, er hätte „gute Anwälte“. Ich stelle der Öffentlichkeit deren Versagen vor.

Der von mir nach einer persönlichen Begegnung als „arroganter Pfau“ eingeschätzte Pascal Reddig ist nicht nur angestellter Rechtsanwalt der „Media-Kanzlei“ des Dr. Severin Riemenschneider sondern auch Kandidat der Bundestagswahl am nächsten Sonntag. Und einer der, nach Ansicht des, in dieser Hinsicht „nichtsraffenden“ Andreas Skrziepietz, „guten“ Anwälte.

Denn in meinen Akten sieht das „eher ganz anders“ aus.

Erster Fall:

Am 27.12.2024 versandte Pascal Reddig ein Schriftstück an mich mit dem Betreff

Unser Az.: 4197_24P12
Skrziepietz ./. Reinholz
Einstweilige Verfügung zu Gerichtsaktenzeichen: 2-03 O 117/24

Inhaltlich betraf das Schreiben aber ein ganz anderes Verfahren. Die Sache 2-03 o 117/24 ist jedenfalls eine Hauptsache (deren Einlegung er mir naseweis androht) und da habe ich Berufung eingelegt - weil das Gericht wesentliche Tatsachen nicht beachtet und Skrziepietz teilweise Recht gegeben hat - und neue vorgelegt.  Die Berufung hat übrigens hat excellente Chancen, weil sich sein Mandant Andreas Skrziepietz „strohdumm“ verhält.

Natürlich kann Pascal Reddig behaupten, keineswegs das Aktenzeichen verwechselt zu haben - dann beschwere ich mich eben darüber, dass er einen ernsten berufsrechtlichen Verstoß beging und versuchte, mich - an meiner Anwältin vorbei - über das Verfahren zu täuschen, mitten im Berufungsverfahren(!) zu verlangen, dass ich erkläre das ich „die oben genannte einstweilige Verfügung rechtsverbindlich als endgültige Regelung“ anerkenne. Das wäre dann mindestens ziemlich nahe am Betrugsversuch, denn er hat auch das hier gefordert:


Ich müsste schon im Hinblick auf den niemandem (also auch dem selbstvermeintlich „hochherrlichen“ aber vorbestraften Andreas Skrziepietz) nicht zustehenden, aber dreist geforderten Verzicht auf die „Aufhebung wegen geänderter Umstände“ geistig sehr ungesund sein, um das zu unterschreiben. Immerhin hat sich „Docmacher“ Andreas Skrziepietz su (un-)redlich wie reichlich darum bemüht, mir Munition für seinen Rechtsmissbrauch in allen Verfahren zu liefern. So z.B. mit „hohlbirnigen“ Äußerungen mit denen er seine Schädigungsabsicht in die Öffentlichkeit trägt. Und damit, dass der selbst ernannte „Docmacher“ (s?)eine Verurteilung nach §130 StGB (Volksverhetzung!) als Ritterschlag ansieht. Gegen mich klagt er - zu völlig obskuren Streitwerten - weil ich ihn einen Hass- und Hetzblogger nenne, was im Hinblick auf die bekannt gewordene Verurteilung (und erst recht seine dumme Reaktion!) völlig unproblematisch, weil wahr und richtig ist.

Wie auch immer: Für diese krasse Fehlleistung verlangte Pascal Reddig von mir ernsthaft 1134,55 Euro ...

die ich natürlich nicht zahlen muss. Mag Pascal Reddig (oder sein Chef Dr. Severin Riemenschneider) sich mit dem, sich selbst tatsachenwidrig für „gar klug“ haltenden Andreas  Skrziepietz - oder halt die sich wohl „durch mangelnde Sorgfalt des Anwalts geschädigt“ ansehende Rechtsschutzversicherung - darum streiten.

Im Übrigen weist das Schreiben ein weiteres Merkmal des Rechtsmissbrauchs auf: Pascal Reddig wollte die Abschlusserklärung und den Betrag bis zum 10.01.2025. Aua!

Zweiter Fall:

Am 06.01.2025 versandte Pascal Reddig ein Schriftstück am das LG Frankfurt mit folgenden Angaben:

Frankfurt | Main, den 06.01.2025
Unser Az.: 4197_24P12
In dem Rechtsstreit
Skrziepietz ./. Reinholz
Az.: 2-03 O 117/24

Auch hier gab er das falsche Aktenzeichen an. Dem Gericht wurde alsdann kurz vor Fristablauf von meiner Seite mitgeteilt, dass ich mich dazu nicht einlassen kann, weil das Schreiben offensichtlich ein anderes Verfahren betrifft. Die Sache 2-03 O 117/24 war da nämlich längst in der Berufung vor dem OLG...

Dritter Fall:

Schon am 14.08.2024 versandte Pascal Reddig ein Schriftstück am das LG Frankfurt mit folgenden Angaben:

Frankfurt | Main, den 14.08.2024
Unser Az.: 4050_24P
In dem Rechtsstreit
Skrziepietz ./. Reinholz
Az.: 2-23 O 255/24

Unter Angabe des Aktenzeichen 2-23 O 255/24 versandte der zur Sorgfalt verpflichtete Pascal Reddig ein Schriftstück an das LG Frankfurt, welches dem Inhalt zu Folge aber eindeutig zum Verfahren 2-03 O 281/24 gehörte, denn den dortigen Vortrag begründet er nach. Mit dem Verfahrensgegenstand in der Sache 2-23 O 255/24 hat es hingetgen nicht im geringsten zu tun. Ich habe mich dazu also „stumpf schweigend“ nicht mal eingelassen...

Um dem Eindruck entgegenzuwirken, Pascal Reddig „tauge zu nichts“:

NATÜRLICH taugt  Pascal Reddig zu ETWAS. Mir taugt er, im Hinblick auf den offensichtlichen Mangel an Sorgfalt (a.k.a. „schlampige Arbeitsweise“) z.B. als weiteres Beispiel dafür, warum §78 ZPO abzuschaffen ist.  Ich - ein als „Rechtslaie“ geschmähter „kleiner Schlossen aus dem Osten“ - habe nämlich die falschen Angaben jeweils auf Anhieb entdeckt.

Andreas Skrziepietz hält ihn für einen guten Anwalt. Er kann ihn gern be-halten.

Noch mehr von der „Media Kanzlei“?

Zu Dr. Tobias Herrman (Hamburger Counsel der serben „Media Kanzlei“) und dessen, im Hinblick auf den Beruf höchst denkwürdiges „verschriftstücktes“ Verhalten hinsichtlich §138 ZPO, §242 BGB habe ich schon was geschrieben.

Übrigens hat just das OLG Frankfurt am Main erst im Mai 2024 einen vergleichbaren Fall gehabt:

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE240000829

Gericht: OLG Frankfurt 6. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 07.05.2024
Aktenzeichen: 6 W 37/24 

Auch da wurde eine Entgegnung auf die Abmahnung vorsätzlich(!) nicht vorgelegt. Das ist ganz klar ein Rechtsbruch (§§ 138 ZPO, 242 BGB) und also ein anwaltlicher „Kunstfehler“. Das gilt auch dann, wenn Skrziepietz das so verlangt hat (Hinweise darauf - wie auch auf den Vorsatz - ergeben sich aus der Formulierung „Von der Vorlage der weiteren beiden Ergänzungen sieht der Antragsteller hier zunächst ab, da sie keinen Bezug zum hiesigen Streitgegenstand haben und sich wiederholen.“). Denn schließlich trägt der Antrag seine Unterschrift. (Übrigens lautet das Aktenzeichen des LG FFM „2-03 O 38/25“!)

Ich halte auch dieses Handeln für „dumm“.

Andreas Skrziepietz mag auch diesen, also nur höchstvermeintlich „guten“ Anwalt gern behalten. Solche „Unterstützung“ wünscht man schließlich seinen Feinden. Im Hinblick auf das zu erwartende Ergebnis wünsche ich „Viel Freude beim Rechtsstreit“ - ohne mir die Frage zu stellen, ob und wer aus diesem Dreieck (Skrziepietz, Media Kanzlei, Rechtsschutzversicherung) weshalb gegen wen klagt, wie teuer das wird und wer obsiegt...

28.01.2025

Heute: Dr. „GottlobKeinArzt“ Andreas Skrziepietz (Hannover), eine „Abmahnung“, „psychische Schmerzen“ und §104 Nr. 2 BGB

Der selbst ernannte „Docmacher“ und nach Feststellung des LG Frankfurt (2-03 O 281/24) mit „negativen und verletzenden Äußerungen“ über mich und andere in die Öffentlichkeit drängende Andreas Skrziepietz aus Hannover - der mich (andere ebenso) öffentlich und in Emails als „hoch malignen Narzisst“ und/oder „Psychopath“ sowie „Querulant“ tituliert und allen Ernstes „kein Stalker“ sein will - schrieb meiner Rechtsanwältin(!) vor wenigen Tagen etwas, was er „Abmahnung“ nannte.

Warnung und wichtiger Hinweis: Ich betone, dass ich mich von den (w)irren, teilweise verstörend wirkenden Inhalten des nachfolgend wieder gegebenen Schreibens des Dr. Andreas (Manfred) Skrziepietz aus Hannover - die ich teilweise für strafbar halte und mit denen ich auch sonst nicht übereinstimme - ausdrücklich maximal distanziere!

Zudem sind einige der (w)irren Behauptungen des Herrn Andreas Skrziepietz über meine Person ganz klar Verleumdungen. Ich habe diese in seinem Text unterstrichen.

 

Hannover, den 16.01.25

Andreas Skrziepietz
Xxxxxxxxxstr. 94
306xx Hannover

 
Xxxxxxxxx Lxxxxxxxx
Xxxxxxxxxxx. 44
603xx Frankfurt

 
Abmahnung

 
Frau Lxxxxxxxx

 
Sie haben am 09.01.2025 in Ihren Berufungsschriften an das OLG Frankfurt behauptet, dass ich

  • den Holocaust verniedliche
  • offen gegen Personen mit Migrationshintergund hetze
  • Hausverbot erhielt, weil ich einer Mitarbeiterin der Stadtverwaltung Hannover nachstellte.
  • Diese Mitarbeiterin bedroht hätte.
  • Keine medizinische Qualifikation besäße.
  • Nie als Arzt zugelassen wurde
  • Demokratiefeind sei
  • gegen Impfbefürworter hetze

 
Diese Behauptungen sind frei erfunden. Wahr ist, dass Sie und Ihresgleichen durch Ihre Förderung
der unkontrollierten Masseneinwanderung den nächsten Holocaust vorbereiten und
Mitverantwortung für die Terroranschläge in Berlin, Würzburg, Ludwigshafen, Brockstedt,
Solingen, Mannheim, Magdeburg usw. tragen.
Wahr ist, dass besagte Mitarbeiterin Strafanzeige wegen Beleidigung erstattete, das Verfahren aber
von der StA Hannover nach §170 StPO eingestellt wurde. Der Einstellungsbescheid liegt Ihnen vor.
Es war Ihr psychisch kranker Mandant, der die Behauptung aufstellte, ich hätte diese Person
bedroht und ihr nachgestellt. Sie sollten ihm nicht alles glauben.
Selbstverständlich wurde ich als Arzt zugelassen, sonst hätte ich keinen Arztausweis erhalten.
Demokratiefeinde sind Sie und Ihresgleichen, siehe die Androhung des EU-Apparatschiks XXXXXX,
die Bundestagswahl zu annullieren, wenn das Resultat nicht so ausfällt wie gewünscht. Siehe auch
die rückgängig gemachte Landtagswahl in Thüringen. Siehe das Verhalten Ihres Parteifreundes
XXXXXXXX, der völlig grundlos auf einen Politiker der demokratischen Opposition einprügelte, und
Ihrer GesinnungsfreundInnen in Riesa. Die Verhinderung eines Parteitages ist demokratiefeindlich.
Siehe auch den Versuch Ihrer Parteifreundin XXXXXX, eine oppositionelle Zeitung zu verbieten,
wodurch diese zuvor ziemlich unbekannte Zeitung erst richtig bekannt wurde. Siehe Ihren
Parteifreund XXXXX aus Thüringen, der als Chef des sogenannten Verfassungsschutzes ein für die
AfD günstiges Gutachten ignorierte.
Für den Abgeordneten Halemba gilt übrigens die Unschuldsvermutung. Sie lügen auch, wenn Sie
behaupten, dass Max Krah aus der AfD ausgeschlossen wurde.
Ich habe nicht nur Martin Sellner zitiert, sondern auch ARD und ZDF, den Spiegel, die Welt, die
FAZ, die TAZ usw. Warum unterschlagen Sie das?
Ich habe auch nie jemandem verboten, sich impfen zu lassen oder eine Maske zu tragen, folglich
auch nicht gegen Impfbefürworter gehetzt. Wahr ist, dass gegen mich gehetzt wurde, weil ich mich
weigerte, eine Maske zu tragen, und dass ich die sinnlosen Maßnahmen der Regierung kritisiert
habe und weiterhin kritisiere.
Wahr ist außerdem, dass Ihr Mandant zum Mord an Politikern aufruft. Er hat einem gegnerischen
Anwalt außerdem gedroht, ihn zu töten. Die schriftlichen Beweise dafür liegen mir vor.

Ich fordere Sie daher auf, die verleumderischen Behauptungen unverzüglich in einem weiteren Schreiben an das OLG richtigzustellen und eine hinreichend strafbewehrten Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung abzugeben, wozu Sie sich der anliegenden Vorlage bedienen können.
Den Eingang einer von Ihnen unterzeichneten hinreichenden Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung erwarte ich bis spätestens 22.01.2025.
Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich. Sollte die Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung nicht, nicht vollständig oder nicht ausreichend bei mir eintreffen, werde ich
unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Cxxxxxxxx Lxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx. 44, 603xx Frankfurt
- Unterlassungsschuldnerin

verpflichtet sich gegenüber

Herrn Andreas Skrziepietz, Xxxxxxxxxstr. 94, 306xx Hannover

- Unterlassungsgläubiger

bei Meidung einer für den Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von
5000,00 Euro (in Worten: Fünftausend)

1. folgende in den Berufungsschriften an das OLG Frankfurt enthaltene Behauptungen zu
widerrufen

„Artikel, in denen der Kläger den Holocaust verniedlicht und gegen Personen mit
Migrationshintergrund offen hetzt.“
„Es entspricht zudem den Tatsachen, dass der Kläger ein Hausverbot erhielt, da ihm der Vorwurf
des Stalkens gemacht wurde durch eine Mitarbeiterin einer Behörde.“
„aus dem Motiv der Ausländerfeindlichkeit heraus … bedroht hatte“
„und Bedrohung des Klägers gegenüber einer städtischen Mitarbeiterin“.
„er habe besondere medizinische Qualifikationen, obwohl dies nicht der Fall ist.“
„in welch herablassender Art und Weise der Kläger sich über Ausländer auslässt.“
„nie als Arzt zugelassen wurde.“
„wie er vor Gericht selbst zugab, eine Mitarbeiterin der Stadt Hannover bedrohte.“
„seine demokratiefeindlichen Thesen verbreitet.“
„zudem gegen Impfbefürworter hetzt“

2. dem Unterlassungsgläubiger ein angemessenes Schmerzensgeld in Höhe von 1000€ zu zahlen.

3. dem Unterlassungsgläubiger jeden Schaden zu ersetzen, der durch die verleumderischen
Behauptungen entstanden sind oder künftig entstehen werden.

4. das unter 2. genannte Schmerzensgeld bis spätestens 22.01.2025 auf folgendes Konto zu
überweisen:

Consors Bank, Kontoinhaber: Andreas Skrziepietz,
IBAN: DE21 xxxx xxxx xxxx xxxx xx
 

Frankfurt, den Xxxxxxx Lxxxxxxxx
(Unterlassungsschuldner) 

Da stellt sich die „1000 Euro Frage“, was denn - BITTE! - dem Andreas Skrziepietz aus Hannover „so gar weh“ tut?

Zudem will der sich selbst für gesund haltende - und andere (z.b. mich)  als „hoch maligne Psychopathen“ - bezeichnende Andreas Skrziepietz allen Ernstes von meiner Anwältin ein „Schmerzensgeld“ von 1000 Euro. Das kann ich zwar durchaus verstehen (weil Dummheit ja angeblich weh tun soll) aber mit dem durch ihn erhobenen Rechtsansprüchen „wird es wohl eher schwierig“:

Weil es sehr wohl seine eigene Dummheit ist, welche ihm die „Schmerzen“ bereitet.

Die von Andreas Skrziepietz aktuell selbst durch öffentliche Schrift erfolgte Beleidigung meiner Person  als angeblicher „Querulant“ (Ich bin es nicht, denn ich gewinne regelmäßig die - ebenso regelmäßig von meinen Gegnern angeleierten - Verfahren selbst dann wenn ich mich weniger gegen die Gegner als die Richter wehren muss.) wirft nunmehr die Frage auf, wer von uns beiden wohl ein „Querulant“ sei. Er hat - so denke ich - mit obigem Schreiben diese Frage selbst zu seinen Ungunsten beantwortet und zudem auch durch die enthaltenen Beleidigungen der Anwältin („Wahr ist, dass Sie und Ihresgleichen...“) die Grenzen zum „Stalking“ absolut überschritten: Denn außerdem hat Andreas Skrziepietz heute öffentlich meine Anwältin als „Oma gegen das Recht“ verleumdend beleidigt:

(Beweis/Bildschirmfoto) Ich danke den Anwälten des Herrn Skrziepietz - welche ich bat, ihn zur Rechtsordnung zurück zu rufen (so weit zur „typisch skrziepietzschen“ Verleumdung „mit Emails bombardiert“) - für die Anonymisierung. (Vorher stand da der volle Name.) Und Andreas Skrziepietz, dem ich also begründet den schnellstmöglichen Besuch eines Neurologen und Psychiaters nahe lege, danke ich gerne für die „nur fast freiwillige“ Schützenhilfe in allen Verfahren zwischen ihm und mir.

Da ich gerade bei dem Thema „Danksagungen“  bin:

Bildschirmfoto: Wenn diese „Heike“ ihn küsst, dann küsst Andreas Skrziepietz sich wohl selbst. Was die folgende Frage aufwirft: „Wie gendert man „Heike-Andreas Skrziepietz“ richtig?"
 

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 104 Geschäftsunfähigkeit

 
Geschäftsunfähig ist:
1.
wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat,
2.
wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist.

Etwas Eigenes muss ich nicht dazu schreiben - oder? Jedenfalls ist Dr. jur. Tobias Herrmann (Hamburg) und die gesamte Media Kanzlei des Dr. Severin Riemenschneider „nicht zu beneiden“.

Aber meine Leser können und sollten selbst sehen, was für einem „blöden Dreck“ der Andreas Skrziepietz aus Hannover veröffentlicht:

(Womöglich mahnt(e) Andreas Skrziepietz, der - wie er selbst vor Gericht vortrug - nie als „Arzt“, sondern nur als „Arzt im Praktikum“ zugelassen wurde, also auch das AG Hannover ab.)
 


24.01.2025

Höchst merkwürdige Abmahnung des Dr. jur. Tobias Herrmann (Hamburg) für Dr. „Keinarzt“ Andreas Skrziepietz (Hannover) - und was dieser nach der Entgegnung öffentlich plärrt

 

Das stets niedrige pekunäre Interesse der Media-Kanzlei des Severin Riemenschneider

Es ist schon seltsam, welch dummes Handeln sich Doktoren in Deutschland leisten - und so das Ansehen des Doktortitels und des Fachgebietes (hier Mediziner und Juristen) schädigen. Vorliegend sieht es für mich so aus, als beteilige sich die „Media Kanzlei“ des Dr. Severin Riemenschneider (Frankfurt) aus niedrigem, pekunärem Eigeninteresse bewusst und vorsätzlich am Mobbing/Stalking des Dr. Andreas Skrziepietz (Hannover), der sein kriminelles Verhalten - von dem die Media-Kanzlei durch das Urteil aus dem Verfahren LG FFM 2-03 o 117/24 genau weiß - auch vor den Gerichten fortsetzt und diese missbraucht.

Ein Dr. jur. Tobias Herrmann - Hamburger „Councel“ der „Media Kanzlei“ des Dr. Severin Riemenschneider - hat mir eine „Abmahnung“ wegen meines Artikels „Wer hat AfD gewählt? - Der „Schweriner Antrag“ und ein Hannoveraner geben Auskunft!“ geschickt, in welcher er dreist behauptet:

„Die von Ihnen aufgestellte Behauptungen über unsere Mandantschaft sind unwahr. Richtig ist vielmehr, dass unser Mandant die Kosten für die Prozesse selbst zahlt und keine Prozesskostenhilfe in Anspruch nimmt.“

Die Leser können sich davon überzeugen: Im ganzen Artikel - den Herrmann übrigens nicht als Anlage beifügte - kommt das Wort „Prozesskostenhilfe“ oder dessen Akronym „PKH“ nicht einmal vor! Doch so leicht bin ich nicht zu täuschen: Ich habe lediglich geschrieben, dass der Steuerzahler den größten Teil der tatsächlichen Gerichtskosten zahlt - was ja im Hinblick auf die Haushaltpläne der für die Justiz zuständigen Bundesländer höchst offensichtlich ist. Ich werfe Dr. jur. Tobias Herrmann - Hamburger Councel der „Media-Kanzlei“ des Dr. Severin Riemenschneider - vor, dass er insofern versuchte, mich arglistig zu täuschen und durch die Setzung einer engen Frist (von gestern, Donnerstag dem 23.01.2024 09:52 bis Montag, 27. Januar 2025, 16:00 Uhr hinterhältig-unzulässig unter Druck zu setzen. Wahrscheinlich hält Dr. jur. Herrmann das für eine „überragende Geistesleistung“ - ich halte es für eine dumme Vorgehensweise. Das auch weil er diese Lachnummer mir gegenüber versucht - obwohl in der Kanzlei - so man dort noch an etwas „gar Schnödem“ wie „Tatsachenwahrnehmung“ Gefallen findet -  bekannt sein sollte, dass ich nicht so billig zu verarschen bin.

Doch bei dem offensichtlich unwahren und leicht als falsch erkennbaren Vorwurf, ich hätte Skrziepietz die Inanspruchnahme von PKH unterstellt - der mich unmittelbar zu der Frage nach den Fähigkeiten des Anwaltes führt - bleibt es nicht. Denn weiter schreibt Dr. jur. Tobias Herrman (Hamburg) über Dr. Andreas Skrziepietz (Hannover):

„Seine Prozesse basieren auch nicht auf Lügen, sondern auf Rechtsverletzungen bzw. der erforderlichen Rechtsverteidigung.“

Das sehe ich begründet ganz anders und habe der Entgegnung eine ganz nette Anzahl von Beispielen beigefügt - Lügen die Skrziepitz (unter Beteiligung der Media-Kanzlei) dem Landgericht Frankfurt und (höchstselbst) dem AG Hannover vortrug. Es handelt es sich gerade nicht um eine „erforderliche Rechtsverteidigung“ wenn man - was Dr. Andreas Skrziepietz (Hannover) getan hat - gleich in mehreren Fällen Gerichte in offensichtlicher Schädigungs- und Bereicherungsabsicht belügt. Sondern um mindestens um einen „Übergriff“ und den Missbrauch der Gerichte, wenn nicht gar strafbaren Prozessbetrug. Ob Andreas Skrziepietz und ggf. sogar sein Anwalt wegen versuchten Prozessbetruges angeklagt und verurteilt wird, wird die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft und dann ein hoffentlich ebenso ordentlich arbeitendes Gericht entscheiden.

Der Mandant Dr. med. Andreas Skrziepietz (Hannover) ist mir persönlich als Person bekannt, die ganz offensichtlich glaubt, ein Recht dazu zu haben, andere dreckig zu beleidigen, zu mobben und, nach Reaktionen auf sein Handeln, so feige wie eben auch lügend die Gerichte um Hilfe ersucht. Genau dieses Handeln beschreibt meine (hier verlinkte) Entgegnung auf die Abmahnung, die ein Dr. Tobias Herrmann, Councel der mir bereits höchst negativ - durch unwahre Behauptungen - in Schriftsätzen bekannten „Media Kanzlei“ des Dr. Severin Riemenschneider (von ihm selbst und von einem Pascal Reddig, der Co-Vorsitzender der Jungen Union ist) verfasste. Auch solche zeige ich in der hier verlinkten Entgegnung auf die Abmahnung auf.

Dr. jur. Tobias Herrmann, Dr. Severin Riemenschneider und Pascal Reddig von der sich als „schlau“ und „übermächtig“ gebenden Media-Kanzlei (nicht „Rio, New York, Tokio“ sondern „Frankfurt, Hamburg“) werfe ich vor, sich aus niedrigen pekunären Gründen und in unredlicher, einem „Organ der Rechtspflege“ keineswegs angemessener Weise am Mobbing/Stalking (in § 226 BGB  „Schikane“ genannt und als „unzulässige Rechtsausübung“ verworfen) ihres Mandanten Skrziepietz zu beteiligen.

Auch das zeige ich in der verlinkten Entgegnung auf die Abmahnung auf.

Ich teile Dr. jur. Tobias Herrmann (Hamburg) wie folgt persönlich mit:

Ihren Versuch, mich derart dreist abzuzocken (Titelbild oben), halte ich für Betrug. Das gilt mindestens deshalb, weil - wie Sie wussten - Skrziepietz vor wenigen Tagen in Hannover einen „Gegenstandswert“ von „<5000 Euro“ für 3 Äußerungen ansetze (~1666 €/Äußerung), das Gericht € 2500 fest legte (~833 €/Äußerung) dieser nunmehr € 15.000 für eine Äußerung - mithin fast das Zehnfache (oder das 18-fache des vom AG Hannover pro Äußerung fest gelegten) betragen soll. Ein anderes Interesse als das niedrig-pekunäre der Kanzlei sowie Ihrer Person und die von Skrziepietz bereits bekannte, verwerfliche Schädigungsabsicht ist nicht ersichtlich. Und Sie haben auf das Urteil Bezug genommen, kannten also den wesentlich niedrigeren Streitwert. Ihr Handeln, Herr Dr. jur. Tobias Herrmann (Hamburg), erscheint mir also begründet als „ganz mieser Betrugsversuch“!

Was im Übrigen auch für die - von den Richtern (jeden Geschlechts) zurück gewiesenen - Versuche gilt, in Frankfurt und Hamburg ein „Schmerzensgeld“ zu erlangen. Denn in beiden Fällen (LG FFM 2-02 o 117/24, AG H  409 C 10237/24) versuchte Dr. Andreas Skrziepietz (selbsternannter „Docmacher“) die Richter zu täuschen - in Frankfurt, in dem er (nicht „lediglich“) sein eigenes kriminelles Handeln verschwieg. In Hannover hat er in geradezu „dummdreist“ anmutender Weise das Gericht zu belügen versucht.

 

Aber kommen wir noch mal zu der dreisten Frechheit des Dr. jur. Tobias Herrmann:


Die „Grundsätze der auftraglosen Geschäftsführung“ setzen voraus, dass im Interesse dessen gehandelt wird, von dem die Bezahlung verlangt wird:

„Bei einer berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag kann der Geschäftsführer gem. § 683 Satz 1 BGB sowie in den Fällen der §§ 683 Satz 2, 679 BGB oder des § 684 Satz 2 BGB wie ein Beauftragter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen, soweit er sie den Umständen nach für erforderlich halten darf (§ 670 BGB).“

§683 Satz 1 BGB besagt: „Entspricht die Übernahme der Geschäftsführung dem Interesse und dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn, so kann der Geschäftsführer wie ein Beauftragter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen.“

Unter keinen Umständen kann und konnte Dr. jur. Tobias Herrmann davon ausgehen, dass es in meinem Interesse ist, von ihm in einer € 1334 teuren Abmahnung vorsätzlich unwahr erklärt zu bekommen ich hätte dem niedrig denkenden Hochwert-Mandaten Skrziepietz unterstellt, dass dieser PKH erhalten habe. Eben so wenig besteht der Anspruch auf Unterlassung bezüglich meiner Äußerung, „Denn auch die tatsächlichen Gerichtskosten der von ihm mut- und böswillig vom Zaun gebrochenen und mittels Lügen geführten Prozesse zahlt zum größten Teil der Steuerzahler. “

Denn Skrziepietz hat - wie oben und in der Entgegnung auf den Media-Kanzleilichen Rotz gezeigt - Gerichte geradezu dummdreist-frech in Betrugsabsicht belogen und also auch die Prozesse insofern mut- und böswillig vom Zaun gebrochen. Die Kanzlei - also Dr. jur. Tobias Herrmann - kennt die Urteile. Und den eigenen, unwahren Vortrag. Er weiß also, dass die Aufwendung gerade nicht „erforderlich“ ist.

Ich hoffe, Dr. jur. Tobias Herrmann bzw. die Kanzlei (das Aktenzeichen gibt Hinweis auf eine ursprüngliche Zuordnung zu Pascal Reddig) hat bei Skrziepietz Vorkasse genommen. Von mir bekommt er jedenfalls nichts. Mit Skrziepietz (ggf. dessen Rechtsschutzversicherung) wünsche ich ansonsten „Viel Spaß beim Zoffen um die Kohle!“

Dumm und dümmer? Dumm und dümmer!

Die Abmahnung war schon dumm. Aber der Mobber/Stalker Andreas Skrziepietz aus Hannover meint mich auf die Entgegnung hin öffentlich beleidigen zu müssen. 

Seine strunzdummen Beleidigungen und kindischen Phantasien werde ich nicht wiederholen, er hat den selben Verbaldreck (im Kern) schon 2022 in ein öffentliches Forum gewichst und 2024 vor dem LG Frankfurt also in Täuschungsabsicht wissentlich unwahr behauptet (nennen wir es „dummdreist gelogen“), er kenne mich nicht und wisse nicht wieso er zu meiner Zielscheibe wurde. (seine Antragsschrift, LG Frankfurt 2-03 O 281/24)

Aber der sich tatsachenwidrig selbst für „superschlau“ haltende Andreas Skrziepietz schreibt öffentlich:

„Im einen Fall behauptet er wahrheitswidrig, daß die Steuerzahler meine Gerichtskosten zahlen würden. Er begründet das damit, daß die Gerichte sich aus den Prozesskosten ja nicht finanzieren könnten. Das stimmt zwar, bedeutet aber noch lange nicht, daß der Staat meine Prozesskosten bezahlt“

Meine Äußerung lautet aber:

„Denn auch die tatsächlichen Gerichtskosten der von ihm mut- und böswillig vom Zaun gebrochenen und mittels Lügen geführten Prozesse zahlt zum größten Teil der Steuerzahler.“

Ob Dr. jur. Tobias Herrmann von der  „Media-Kanzlei“ dem Dr. Andreas Skrziepietz den gar nicht so kleinen Unterschied erklären kann?

Ich glaube das begründet nicht. Das ich den (einem normal verständigem Leser auch ohne dieses leicht begreiflichen) Unterschied fett markiert habe wird ihm wohl auch nicht weiterhelfen, denn ...

 Der Kläger [Andreas Skrziepietz] hat gegen den Beklagten [Jörg Reinholz] keinen Anspruch auf Unterlassung der Äußerung gemäß Antrag Ziff. 2 h)

„Seinen eigenen Äußerungen zu Folge ist er [Andreas Skrziepietz] offensichtlich nicht dazu fähig, Tatsachen angemessene Aufmerksamkeit zu widmen, diese korrekt zu erkennen
und einzuordnen.“

Es handelt sich hierbei um eine Meinungsäußerung, die weder eine Formalbeleidigung noch Schmähkritik darstellt und bei Abwägung der widerstreitenden Interessen zulässig ist. Die Äußerung bezeichnet damit kein konkretes Verhalten des Klägers und bleibt offen und vage. Sie ist sprachlich eher sachlich gehalten und die mit ihr verbundene Ehrbeeinträchtigung ist vor diesem Hintergrund nicht sonderlich hoch. Nach dem Verständnis des unbefangenen Durchschnittsrezipienten bringt der Beklagte damit zum Ausdruck, dass er die öffentlichen Äußerungen des Klägers für nicht fundiert und überzeugend hält. 

(Zitat aus dem wohl insofern rechtskräftigen Urteil des LG Frankfurt 2-03 O 281/24)

Ich glaube, der braucht keinen Anwalt sondern recht dringend einen spezialisierten Neurologe. Oder Psychiater. Als jemand, der den Titel eines „Dr. med.“ erworben haben will und sich anno 2025 bei einer, einer 1967 geborenen Person angemessenen (geistigen) Gesundheit befindet, hätte Andreas Skrziepietz sonst bemerkt, dass er „dummen Mist zusammenfabuliert“. Was er schreibt spricht - also mal wieder - für einen „vorzeitigen geistigen Abbau“ („praecoxial-progredienten geistigen Regressus“)

Update: Wer droht denn da wem mit weiteren Klagen?

Andreas Skrziepietz aus Hannover beweist mal wieder, wie dumm ein „Wessi-Doktor“ - im Vergleich mit einem „Ossi-Schlosser“ handeln kann. Und das geht so:

Er droht eine weitere Klage an und bloggert sich einen:

„Im zweiten Fall veröffentlichte er ein Gerichtsurteil mit meinem Namen und Adresse. Daß das unzulässig ist, hätte er eigentlich wissen müssen, denn er selbst klagte einst erfolgreich gegen solche Methoden: https://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/lg-duesseldorf_20-t-59-10_beschluss_provider.html“

(Ich habe für speziell für Andreas Skrziepietz das Relevante fett markiert.)

Folgt man jetzt dem Link im wahrhaft Skrziepietzschen Ejakulat stößt man auf ein interessantes Verfahren und folgendes Urteil:

Dem Antragsteller steht gegen die Antragsgegnerin ein Unterlassungsanspruch aus §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog zu. Denn die Verbreitung des Beschlusses des Landgerichts Köln greift in ihrer gegenwärtigen Form in einer nicht durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen gerechtfertigten Weise in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Antragstellers ein, indem sie ohne Weiteres dessen Identifizierung ermöglicht und den Umstand öffentlich macht, dass er in einem gerichtlichen Verfahren einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe gestellt hat. Zu Recht hat der Antragsteller darauf hingewiesen, dass die unkommentierte Verbreitung der Tatsache, dass er einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe gestellt hat, zu Rückschlüssen auf seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse führen kann. Gerade diese Verhältnisse sind jedoch seiner grundrechtlich geschützten Privatsphäre zuzurechnen. Zudem können die durch das Wissen um den gestellten Prozesskostenhilfeantrag ermöglichten Schlussfolgerungen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers ohne Weiteres auch seine Berufsausübung als freiberuflich tätiger Computertrainer und Programmierer beeinträchtigen, da sie dazu geeignet sind, gegenüber potentiellen Geschäftspartnern oder Kunden seien Bonität in Frage zu stellen. Demgegenüber kann dem berechtigten Interesse der Antragsgegnerin und der Rechtsanwaltssozietät B... an einer Veröffentlichung der Entscheidungsgründe des Landgerichts Köln auch durch solche Formulierungen Rechnung getragen werden, die weder die Identifizierung der Person des Antragstellers ermöglichen noch unmittelbar oder mittelbar den Umstand offenbaren, dass er Prozesskostenhilfe beantragt hat. Für die diesen Anforderungen nicht entsprechende gegenwärtige Form der Veröffentlichung haftet auch die Antragsgegnerin als Störer, da der Antragsteller glaubhaft gemacht hat, dass sie als Host-Provider der fraglichen Internetseiten fungiert und daher einen Beitrag zur technischen Verbreitung der dargelegten Rechtsverletzung erbracht hat und auch weiterhin erbringt.

Also für Andreas Skrziepietz ging es um die Veröffentlichung eines Urteiles mit Adresse - ich lese, dass es vor dem LG Düsseldorf darum ging, dass rechtswidrig und in garstiger Absicht identifizierend über die Stellung eines PKH-Antrages berichtet wurde. Den gar nicht kleinen Unterschied zu begreifen überfordert offenbar die Auffassungsfähigkeit des „Docmacher“ Andreas Skrziepietz - der im Hinblick auf seine offenbarten Lesefähigkeiten „gottlob!“ kein Arzt wurde - und statt dessen anderen mit „Text, Recherche, Statistik“ bei Doktorarbeiten helfen will (oder genauer: wollte)

Ich frage mich nur: „Wie will er DAS mit seinen offensichtlich (siehe oben) eingeschränkten Lesefähigkeiten denn BITTE tun?“

Übrigens war der „Hoster“ die Euroweb Internet GmbH und die „Rechtsanwaltssozietät B” die „Berger Law LLP.“ Mithin jene Kanzlei mit damals 18 „Rechtsanwälten“, welche quasi ein Subunternehmen der Euroweb war und von dieser wohl wegen nicht akzeptabler (und aus Dummheit und Selbstüberschätzung folgender) Erfolglosigkeit gegen mich nicht weiter finanziert wurde - und also mit fast einer Million Euro Schulden „den Bach runter“ ging. Danach verlor der Namensgeber Philipp Karl Berger die Zulassung als „Rechtsanwalt“ - offensichtlich auch wegen Straftaten. Sodann scheiterten an mir auch die sonst für gewöhnlich Nazis und Diktatoren vertretende Doktoren-Kanzlei des Prof. Dr. Ralf Höcker „aus, von und zu“ Köln (mehrfach!) und ein Dr. Hans-Dieter Weber aus Dortmund. Die hatten sich das - wie schon zuvor das kriminelle Großmaul Gravenreuth - alle „irgendwie anders“ vorgestellt.

„Gute“ Aussichten auch für die Media Kanzlei Frankfurt, welche den Dr. „GottlobKeinArzt“ Skrziepietz aus Hannover vertritt...

Was jetzt die von Andreas Skrziepietz angedrohten Klagen betrifft:

  • Einerseits betrachte ich diese natürlich als Fortsetzung eines seit dem Jahr 2022 anhaltenden Stalkings bzw. Mobbings.
  • Andererseits gewinnt man doch recht gerne Prozesse.

Vor allem als vermeintlich kleiner Schlosser aus dem Osten gegen einen nur selbstvermeintlich „besonders großartigen Docmacher“ Dr. Andreas Skrziepietz aus dem Westen, dessen angebliches „Journalismus-Diplom“ sich vor Gericht als „Zertifikat“ über eine Schnellausbildung zum „Online-Redakteur“ erwies, die bei einer Firma stattfand, die für gewöhnlich im Auftrag der Job-Agentur die von dieser „Kunden“ genannten Personen „aktiviert“.

Mein persönliches Fazit:

Tja. Der Mann hat offensichtlich so seine Schwierigkeiten mit dem Begreifen und Auseinanderhalten von Begriffen. Aber das „große Maul“ schwingt er.

24.08.2024

Offene Worte für Pascal Reddig (Jung-CDU Co-Vorsitzender, Media Kanzlei Frankfurt):
„Norden Sie Ihren moralischen Kompass und lassen Sie von den Gravenreuth-Methoden!“

Pascal Reddig (Jung-CDU Co-Vorsitzender, Media Kanzlei Frankfurt) stört sich an meinen Worten:

„Gehen Sie mal auf den Münchner Nordfriedhof. Rufen Sie alsdann laut meinen Name „Jörg Reinholz“. Dort, wo dann die Erde bebt, wurde des Mehrfachverlierers Gravereuth Asche verbuddelt. Merken Sie sich die Stelle und den Name → Und kommen Sie mir nicht wieder so doof! Kriegen Sie das hin? “

Reddig schreibt dazu:

„Wie der Hinweis, der Unterzeichner solle sich auf dem Münchner Nordfriedhof die Stelle des verstorbenen Rechtsanwalts „Gravenreuth“ (dieser hat Suizid begangen) merken und ihm nicht wieder „doof kommen“, zu verstehen ist, überlassen wir dem Gericht.“

Nun, der selbe Pascal Reddig wird in einem Zeitungsartikel aus dem Jahr 2023 als 29-jähriger beschrieben. Um es mal burschikos zu sagen:

Als ich mich mit Günter Werner Freiherr von Gravenreuth (geb. Dörr) vor den Gerichten „kloppte“ und ihn das erste Mal in einer Berufung vor dem LG München besiegte - das war ab 2006  - „rannte der heutige Jung-Anwalt Pascal Reddig noch mit der Trommel um den Christbaum“. (Falls der Herr Reddig sich durch diesen Ausdruck gestört fühlt: Zur Wahl stand noch ein Ausdruck über den absenten Haarwuchs an einer Körperstelle, welche zu nennen ich hier nicht für angebracht halte.) 

Das sei, wie es sei, aber es gibt da offenbar ein paar Sachverhalte, die Pascal Reddig schlicht und einfach auf Grund seiner damaligen Jugend nicht mitbekommen hat:

Günter Freiherr von Gravenreuth hatte längst nicht nur die Straftaten begangen welche bei Wikipedia stehen. Das Fehlen einer ganzen Reihe davon hat u.a. die Staatsanwaltschaft Kassel zu verantworten, welche längst nicht nur in Person meines früheren und „sehr speziellen Freundes“ Jan Uekermann ein erhebliches Tatsachenwahrnehmungsproblem hat, sobald ein „Rechtsanwalt“ beschuldigt wird oder den Strafantrag stellt.

Günter Freiherr von Gravenreuth hatte den moralischen Kompass völlig verloren und - das hat er selbst verbreitet - Moral war ihm (nicht nur im Rechtsverkehr) völlig schnurz. Zu Gravenreuths Methoden gehörten 

  • üble Rabulistik (von Reddig geliefertes Beispiel hier)
  • das offensive Belügen der Gerichte (von Reddig geliefertes Beispiel hier)
  • das Androhen und Stellen von unberechtigten Strafanzeigen (darum geht es hier)
  • Rechtsmissbrauch (an dem Reddig sich wissentlich beteiligt)
  • Abmahn- und Prozessbetrug (von Reddig geliefertes Beispiel hier.) 
  • Völlig überzogene Behauptung von Streitwerten. Der auch in dieser Hinsicht eine typische Gravenreuth-Nummer durchziehende Reddig behauptete in der Abmahnung einen solchen von  € 270.000 und forderte aus diesem €4069,21 - was nichts anderes als ein Betrugsversuch zu meinem Nachteil ist. 
  • Das „Mit anderen Worten: selbst dort, wo jeder vernünftige und halbwegs an einem fairen Verfahren Interessierte Bemühungen, durch Einsatz von Gerichten Entscheidungen zu erzwingen, unterläßt, klagt der Kläger und dokumentiert hierdurch sein Kosteninteresse nach Auffassung der Kammer in besonders deutlicher Form.“ kann kann auch über Reddig und seinen Mandant Skrziepietz aussagen. Andreas Skrziepietz hat oft genug öffentlich klar gemacht, dass er mir durch die Prozesse vor allem finanziell schaden will (Was nichts wird, sich sogar gegen ihn selbst wendet, weil er diese vorhersehbar verlieren wird). Reddig wird versuchen, sich damit herauszureden, dass er von den Veröffentlichungen des Andreas Skrziepietz „nichts wusste“ - Wir werden dann mal sehen, welches Wissen zu welchem Zeitpunkt ich ihm nachweisen kann.
Folge: Pascal Reddig (Jung-CDU Co-Vorsitzender, Media Kanzlei Frankfurt) hat  sich eine Beschwerde bei der Anwaltskammer (un)„redlich verdient“. Aber erst einmal hole ich mir zwei abweisende Urteile, damit diese von der Anwaltskammer und Staatsanwaltschaft auch ernst genommen werden.
 

Was der Junganwalt Reddig (wohl) auch nicht weiß:

Gravenreuth hat gegen mich eine ganze Anzahl von Prozessen verloren, z.B. wegen des Vorwurfs standeswidrigen Verhaltens - nach meinen Streitbeitritten ging er gleich zweimal  „kacken“ auch gegen einen Dritten, den ich vertrat (weil das AG in Baden Würtenberg das Verfahren wegen Nichtzuständigkeit nicht etwa an den Wohnort des Beklagten oder Gravenreuths sondern - ohne Begründung - nach Kassel überwies.  Gravenreuth war damals ein erfahrener Anwalt und ich begann - just auf Grund dessen Stalkings unter Missbrauch der Gerichte - gerade erst damit, mich mit Äußerungsrecht zu befassen...

Gegen einen unvertretenen „kleinen Schlosser aus dem Osten“ seriell und auch noch in eigener, selbst angefangener Sache zu verlieren war gewiss bitter für das, sich selbst für „unfassbar raffiniert“ haltende, garstige und extrem verlogene „Organ der Rechtspflege“.

Dem Pascal Reddig habe ich weiter „ins Gebetsbuch“ gesschrieben:

“Und wenn wir schon dabei sind, Herr Reddig: Einen Kriminellen in einem Strafverfahren zu vertreten, ist die eine Sache. Längst nicht nur ich halte es aber für unvereinbar mit der Rolle eines „Organs der Rechtspflege“, wenn sich ein Anwalt (und genau das ist es was Sie getan haben) aus einem stets niedrigem jugendlich-pekunärem Eigeninteresse heraus zum mit lügendem Werkzeug eines garstigen Stalkers, mithin eines offensichtlich „komplett Irren“ macht. Vorliegend eines Nazis, dessen höchst verwerflichen Schädigungsinteresse jede und jeden, der oder die den öffentlichen Dreck des Andreas Skrziepietz aus Hannover liest, geradezu „anspringt“.

Und warum ich das geschrieben habe ist jedem klar, der Gravenreuths wahre Verdorbenheit und Werdegang kennt. Es war dessen verlorener moralischer Kompass, der zu den oben genannten Methoden führte, die Methoden führten dann - nach langer Verweigerung der alsdann zum Jagen getragenen Staatsanwaltschaft - dazu, dass Günter Freiherr von Gravenreuth  irgendwann doch angeklagt und verurteilt wurde. Es dauert eine Weile bis der Damm, den viele Staatsanwaltschaften für solche „Organe der Rechtspflege“ errichten, bricht - aber wenn das geschieht, dann ist die Flut nur um so größer.

Pascal Reddig schreibt (zu dem Hinweis auf Gravenreuths Grab) weiter:

„Der Unterzeichner fasst es jedenfalls als Bedrohung (§ 241 StGB) auf und behält sich deshalb vor, hiergegen strafrechtlich und zivilrechtlich vorzugehen.“

Meine Antwort:

„Lassen Sie diese Gravenreuthiade, Herr Reddig, kehren Sie zu einer sachlichen Prozessführung zurück und norden Sie Ihren moralischen Kompass!“

Der § 241 StGB setzt voraus, dass jemand einen Menschen mit der Begehung einer gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert bedroht.  Ich hatte sogar noch versucht, den großmäuligen Waffen-KVR der Stadt München dazu zu bewegen, Gravenreuth die Knarre wegzunehmen, weil er diese öffentlich lobte als seine Haftstrafe rechtskräftig wurde. Und zugleich erklärte, er gehe nicht in den Knast. Eigentlich hätte der „Waffen KVR“ das auch tun müssen - war aber arrogant bis zur Assozialität: Der Jurist wollte das mit mir „nicht diskutieren“.

Was soll denn das für eine „Drohung“ sein, Herr Reddig?

Reddig schrieb selbst:

„Gravenreuth“ (dieser hat Suizid begangen)”

Es fehlt also - wie dem Jurist Reddig völlig klar ist - an jeder Androhung einer rechtswidrigen Tat. Der Hinweis auf das Schicksal eines Selbstmörders, der „Organ der Rechtspflege“ sein wollte aber den moralischen Kompass verlor und Methoden anwandte, welche ich teilweise auch bei Pascal Reddig schon recht deutlich sehe, ist keine Drohung sondern ganz klar eine Warnung vor Gravenreuths Weg und Schicksal.

Also nichts anderes als eine Warnung davor, dass  Pascal Reddig (Jung-CDU Covorsitzender, Media Kanzlei Frankfurt) die falsche Richtung eingeschlagen hat.

Und was die „so halb“ angedrohte Strafanzeige angeht: „Mir schlottern die Knie.“ Die StA Kassel soll ja schon einen Stempel haben wie ihn Anwälte für Anlagen haben: 

Unbegründete Sinnlos-Strafanzeige gegen Jörg Reinholz Nr. 0000231

Mit beim Stempeln automatisch hochzählender Zahl.

Die genannte Zahl ist durchaus im Bereich des Zutreffenden, denn die Zahl sich „angepisst“ fühlender, nutzloser Existenzen und krimineller Eminenzen mit beschädigtem Unrechtsbewusstein - dafür aber gerne mit Doktor- und/oder Anwaltstitel - welche mich nach fehlgeschlagenen Zivilprozessen und/oder meiner Kritik an deren Vorgehen wegen irgendetwas (das haben Sie wohl vor)  anzeigten, ist wirklich enorm. Und warum ich kein Unrechtsbewusstein habe steht in diesem Urteil. Seit 16 Jahren versucht kriminelles Pack mir an Bein zu pissen. Und der „Erfolg“ dieses Vorgehens ist - längst nicht nur Gravenreuths Schicksal zeigt das - war stets negativ: Unfassbar viele zurück gewiesene Strafanzeigen. Ich bin wohl Kassels meist freigesprochener Bürger. Die Androhung des Herrn Reddig verfehlt also die beabsichtigte Wirkung - ist sogar Anlass für diese Veröffentlichung. Er hätte mal überlegen sollen, wem er damit „droht“ und nachlesen was ich also mit seinen Vorgängern gemacht habe.

Wenn also  Pascal Reddig so weiter machen will: Zur Zeit meines Konfliktes mit Gravenreuth war er noch strafunmündig. Jetzt aber ist er 30 und trägt selbst die Verantwortung für sein Handeln und also sein Schicksal. Der Münchner Nordfriedhof und dort die Grabstelle mit Gravenreuths Urne sind mit Sicherheit ein guter Ort um darüber nachzudenken.

Und, Herr Reddig, kommen Sie nicht wieder mit so doofer Rabulistik wie vor dem LG Frankfurt (Sie, Herr Reddig, haben ganz eindeutig eine Meinungsäußerung (Vermutung), die im Original mit „ich glaube“ beginnt, absichtlich entstellend verkürzt zitiert und sodann vorsätzlich unwahr behauptet, dies sei eine Tatsachenbehauptung. Im zweiten Schriftsatz haben Sie dann nur Ihre Absicht unter Beweis gestellt. Also ...

... schreiben Sie also nicht solchen blöden Quatsch, denn die Anhaltspunkte habe ich - das wissen und wussten Sie genau - und versuchen Sie einfach nicht nochmals, wahlweise mich, einen Dritten oder Ihren Mandant, der sich und das Thema selbst auf die Agenda gesetzt hat, durch den Ansatz absurd anmutender Streitwerte abzuzocken:
 
Herr Reddig: Das gilt auch dann, wenn Sie „jung sind und das Geld brauchen!“

Und jetzt können Sie sich mit der angedrohten Strafanzeige meinetwegen in die Prozession krimineller Prinzessinnen einreihen. Die so „halb angedrohte“ kauf ich dann nach dem Resyling als Klopapier. Was man damit macht wissen Sie hoffentlich schon.

Aber Ihnen sollte schon jetzt klar sein, dass ich dann auch der Öffentlichkeit über diese erneute - dumme - Handlung berichte. Das wird dann sicherlich „karrierefördernd“.