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13.07.2026

„HAINTZ.legal“ mutiert zu „HAINTZ.egal“
Zum Begriff des „unsolidarischen und asozialen Seuchenvogels“

Bildschirmfoto: So nehmen Leser seine krasse Entäußerung wahr.

An anderer Stelle schreibt Markus Haintz z.B. bezüglich der COVID-Impfungen unwahr von einer  „Gentherapie“.

Für mich ist dieses „Denken“ des Markus Haintz völlig absurd, krass unsolidarisch und vor allem asozial. Denn nur weil er - allerweitest auf unhaltbare „Gründe“ gestützt  - Angst vor einem „Pieks“ (oder wohl auch einer Schluckimpfung) hat, verweigert er sich also Impfungen (oder würde es offensichtlich gerne tun), verhetzt er Impfungen als „Verbrechen an der Menschheit!“ - Mit Ausrufezeichen!

Mein Kommentar hat auch ein Ausrufezeichen: „Der hat doch nicht alle Tassen im Schrank!“

Da Markus Haintz zu Corona-Zeiten auch mehrfach das Tragen von Schutzmasken verweigerte, Hotspots besuchte und quasi direkt von diesen zum „Ringelpietz mit Anfassen“ also Coronaverbreitungsparties, z.B. in Berlin  (Teilnehmer: Covidioten, Nazis, Reichsbürger, Querfasler, Flacherdler, Putinfreunde und andere merkwürdige Volkstanzgruppen) fuhr, sogar nach vorheriger öffentlicher Ansage zu einer Gerichtsverhandlung ohne Schutzmaske antanzte und das nur vermeintliche „Recht“, ein asozial agierender „Seuchenvogel“ zu sein, die Teilnahme an einem Gerichtsverfahren ohne Maske durchsetzen wollte, mache ich jetzt mal eine Ansage:

„Zum Glück sieht sich die murksende 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt nicht mehr als zuständig an, denn meiner Meinung nach ist der Herr Markus Haintz nicht nur ein unsolidarischer und asozialer „Seuchenvogel“ sondern auch ein dreister „Covidiot“. 

Zur Überschrift „HAINTZ.legal mutiert zu HAINTZ.egal“:

Markus Haintz quakt öffentlich weiter: 

„Mir ist egal, ob ich durch diese „kontroverse Meinung“ irgendwelche Follower verliere oder „öffentliche Glaubwürdigkeit“. Ich sage, was ich denke, heute, morgen und für den Rest meines Lebens.“

Hoppla: Ich und das Landgericht Kassel dachte auf Grund seines Vortrages, die Glaubwürdigkeit sei ihm als Anwalt schon beruflich besonders wichtig...

Ob es ihm noch egal ist, wenn er nur noch Mandate von Vollidioten erhält und ihm die Angestellten wild mit den Armen rudernd und laut fluchend davonlaufen plötzlich abhanden kommen? Nun, von den an anderer Stelle erwähnten 250.000 Seitenabrufen wird wohl ein Großteil von solchen wie mir stammen. Also Leuten, die wissen wollen, was aus dem Dunstkreis von Covidioten, Neo-, Quak- oder Krass-Nazis, Reichsbürgern, Querfaslern, Flacherdlern, Klimaleugnern, Putinfreunden und eben auch ulkig „denkenden“ aber eben nicht „ulkigen“ sondern „seuchenfördernden“ Impfgegnern noch so kommt.

Und Markus Haintz sollte dies erfahren: „Viele werden wohl seine Webseiten besuchen, weil so viele über sein dummes Zeug (und also ihn selbst) herzlichst lachen wollen!“

„Demnächst auf diesem Sender“: Ein Bericht darüber, wie sich die oben erkennbare „Denkweise“ (viele werden, was nicht als „unberechtigt“ anmutet, einen Mangel an Zutrefflichkeit des Wortes reklamieren) auf seine Arbeit auswirkt.

Demnächst durch das LG Kassel zu entscheiden: Am 11. Juli schrieb Markus HAINTZ.egal drei Artikel, am 10. Juli  ebenfalls. (Ob er im zeitlichen Zusammenhang und) Wie viele Anträge auf Fristverlängerung er stellte und mit der Überforderung durch Eil- und Fristsachen begründete, weiß ich hingegen nicht. Ich weiß nur, dass er mich verklagt, weil ich darüber schrieb, dass er Anträge auf Fristverlängerung stellte, gleichzeitig aber Artikel veröffentlichte statt die Verfahren seiner Mandanten zu fördern. Markus Haintz hat das - wie eben so vieles - umgedeutet: er schreibt in einem Verfügungsantrag, ich hätte behauptet, „er schaffe es nicht Fristen zu wahren“. Was erweislich objektiv unwahr ist, denn ein Fristverlängerungsantrag - darüber schrieb ich - wahrt ja die Frist. Ob seine Behauptung vorsätzlich unwahr“ war darf im Hinblick auf seinen Schrank nebst Tassenmanko (siehe oben) bezweifelt werden. Ich vermute mal Markus HAINTZ.egal wird dann wohl querulieren, dass es doch „völlig klar sei, dass die Justiz gegen die Meinungsfreiheit entscheide“ und dass er, der er „überhaupt nicht rechtsradikal“ sei, Berufung gegen diese „böse, AfD-feindliche Entscheidung einer voreingenommenen Staatsjustiz einlegen“ werde.

Und später um Spenden betteln. 

 

21.07.2025

„Nicht vergessen: Haldol 5mg“

Ein „Kotzlöffel“ aus Hannover schrieb mir gestern, auf eine Abmahnung bezüglich von ihm verbreiteter, vorsätzlich unwahrer Äußerungen hin, folgendes:

Herr Reinholz

Ihr Irrsinn wird das OLG interessieren. Es gibt keinen Beschluss vom 14.07. Warten Sie einfach den kommenden Mittwoch ab. 
Nicht vergessen: Haldol 5mg 

Holla! Sein „Tatsachenbezug“ ist aber höchst offenkundig!

 Nachtrag:

Am besagten Mittwoch hat er seinen Antrag, den er öffentlich großmäulig als „Überrraschung“ angekündigt hatte, zurück genommen. Das war wenig überrraschend, denn ich kannte meine Entgegnung auf den unwahren, unrichtigen, und also querulatrorischen Mist des gar stolzen Quaknazis schon.

14.06.2023

Befürchtung: Ständige Massenüberwachung als Folge der ausufernden Dummheit vieler deutscher Richter und Richterinnen
Warum der „richterliche Vorbehalt“ in Deutschland nichts taugt!

„Laut dem im Plenum festgezurrten Kurs soll der Einsatz KI-gestützter Techniken wie automatisierter Gesichtserkennung auch im Nachgang zur Fahndung nach Tätern nur bei schweren Straftaten mit gerichtlicher Anordnung zulässig sein.”

lese ich bei heise.de 

Im Kern geht es darum, dass eine elektronische Massenüberwachung in der Öffentlichkeit durch Gesichtserkennung unter einen „richterlichen Vorbehalt“ gestellt wird.

Für diesen haben wir schon „schöne“ Beispiele„ gesehen, z.B. hat sich durch den Fall „Rebecca Reusch“ herausgestellt, dass in Brandenburg die elektronische Kennzeichenüberwachung - gesetzeswidrig - dauerhaft aktiviert wurde. Die dauerhafte Speicherung, wer wo hin und wo entlang fährt war und ist eigentlich verboten. Aber es wurde einfach mal aller Monate ein KfZ-Diebstahl (die statistisch gesehen immer vorkommen) „gezogen“ und ein Richter oder eine Richterin hatte den jeweiligen Antrag zur Aufzeichnung der Daten einfach Mal unterschrieben und sich, den Verfassungsbruch unterstützend,  dem offensichtlichen Rechtsmissbrauch gegenüber absichtlich verschlossen.

Mit diesem „einfach Mal“ von Seiten unfassbar dumm und arrogant handelnder Richtern und Richterinnen habe ich in den vergangenen Jahren selbst genug nicht hinnehmbares erlebt - und ich habe die geradezu seriell erfolgenden Aufhebungen solchen Mists durch die Obergerichte auf meiner Seite.

“Die Praxis der richterlichen Tätigkeit aufgrund von Richtervorbehalten wird vor allem im Strafverfahrensrecht vielfach kritisch gesehen. So belegen rechtstatsächliche Untersuchungen zu Telefonüberwachungen, dass in etlichen Fällen die Entscheidungen nicht sehr gründlich abgefasst werden. Dies hat zu dem Verdacht geführt, dass Richter die schwerwiegenden Eingriffe in Grundrechte nach einer eher oberflächlichen Prüfung anordnen oder genehmigen – obwohl dies nach dem Sinn des Richtervorbehaltes gerade nicht der Fall sein sollte.“

Wikipedia: Richtervorbehalt

Meine Quotenschätzung liegt bei 50 Prozent „Bockmist“ in der ersten Instanz und auf Grund meiner Erfahrungen mit der jeweils unfassbar grob anmutenden Verweigerung von Tatsachenwahrnehmung  und Gesetzeskenntnis  muss ich vor allem Richter und Richterinnen an Landgerichten für „potentiell dumm und bis zum Arschloch arrogant“ halten. 50 Prozent sind das aber nur, weil mehr als 20 Amtsrichter (und Amtsrichterinnen) in ganz Deutschland einst alle (mindestens 20) von Mario Dolzer gleichzeitig gestellter Anträge auf den Erlass einstweiliger Verfügungen ablehnten.

Und um dem das i-Tüpfelchen mitzugeben: Auch bei Gerichtspräsidenten (wie schon dem aktuellen des LG Kassel, Albrecht Simon, und dessen Vorgänger Dr. Wolfgang Löffler) hatte und habe ich begründete Zweifel an der Eignung dieser Personen - eben weil auch diese einen unerhörten Mangel an Tatsachenwahrnehmungsfähigkeit und Rechtskenntnissen - alternativ den Wille zum bewussten Rechtsbruch - aufzeigten, als diese jeweils in Sinnlos-Strafanzeigen grob falsch (und also für mich folgenlos) behaupteten, meine durchaus treffend formulierten Rügen der vorherigen Rechtsbrüche der Richter oder Richterinnen seien „Verleumdungen“ oder „Beleidigungen“. Auch bei vielen Staatsanwälten habe ich den begründeten Verdacht einer berufsbedingten Infektion mit der „Dummseuche“ - und ich weiß, dass eines der Merkmale dieser Seuche eine völlig fehlende Einsichtsfähigkeit ist, die mit „komplett ausgenulltem“ Unrechtsbewusstsein und einem fehlenden moralischen Kompass und unfassbarer Arroganz kombiniert zu dem Versagen führen, welches ich in der deutschen Justiz immer wieder erlebt habe und auch in Verfahren Dritter immer wieder sehe.

Zugleich haben sich Staatsanwälte auch nach gröbsten Rechtsbeugungen stets darum bemüht, die Richter vor Strafe zu schützen, deren Bestrafung vereitelt. Insbesondere das LG Kassel  und die StA Kassel bilden mit unerhörter Willkür und Dummheit aller beteiligten Personen nichts anderes als eine „rechtsfreie Zone“.

Was kann also, wenn in der deutschen Justiz in solchem Ausmaß die Lustlosigkeit und Arroganz die Berufsehre überwiegt, ein Richtervorbehalt taugen?