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22.09.2021

Abmahngauner Ivan Dumancic, Selim Tasci (Wien, Düsseldorf, Wuppertal)

Mir vorliegenden Meldungen nach wurde der Abmahnbetrug nicht nur in Deutschland sondern auch in Österreich, sogar in Italien versucht. Es scheint zudem auf, dass die im Falle des Abmahnbetruges Goffart+Absenger verwendeten Adressen von Dumancic+Tasci „wiederverwertet“ wurden.

Vielleicht sollte ich meine Artikel in weitere Sprachen (gern auch ins kroatische) übersetzen?

Sinnbild:(Rechte: Jörg Reinholz) „Der Autor spielt zufällig gerade „DOOM IV“ - natürlich in der italienischen Version.“ Munitionierung und Bedrohungsresistenz sind erkennbar hoch. Ein brauchbarer Rechtsanwalt weiß was ich damit meine.

Prozess um Abmahnbetrug des Nicolas Absenger: Bericht über Konklomerat an strafrechtlichen Vorwürfen im WDR
Dringender Rat an Ivan Dumancic, Selim Tasci und Pascal Goffart

Der WDR berichtet einigermaßen ausführlich über die Anklage wegen Unterschlagung und kriminellen Abmahnens gegen den Wuppertaler „Rechtsanwalt“ Niclas Absenger:

https://www1.wdr.de/fernsehen/lokalzeit/bergischesland/videos/video-prozessauftakt-gegen-abmahn-anwalt-in-wuppertal-100.html

... und bestätigt, dass die StA  Wuppertal meiner Rechtsauffassung folgt, dass es sich um Betrug im Sinne des Strafgesetzbuches handelt, wenn die Abmahnenden gar nicht die nur behauptete Absicht der Verfolgung unlauteren Wettbewerbs verfolgen.

Auch Ivan Dumancic (Wien), sein Anscheins-Anwalt Selim Tasci (Düsseldorf) und natürlich Pascal Goffart (Wien, Düsseldorf) sollten sich also sehr in Acht nehmen. Ich empfehle diesen dringend den Rücktritt von den unzweifelhaft in vielen Fällen versuchten und wohl in wenigen Fällen auch erfolgreichen Abmahnbetrügereien.

22.08.2021

Abmahngauner Ivan Dumancic, Selim Tasci (Wien, Düsseldorf, Wuppertal)
Heute: „Offensichtlich Lügner vor dem Herrn“, „Taliban des Rechts“?

Über den „Beruf“ und die Moral des Wiener Pokerspielers Ivan Dumancic denke ich mir ja meinen Teil - und der hat viel mit „halbseiden“ zu tun, die dortige Pokerspieler-Community hingegen halte ich wegen der zahlreichen personellen Bezüge zu den kleinen und gröberen, manchmal auch warmen Würstchen aus der teutogermanischen Nutzlosbranche schlicht für ein Sammelbecken Krimineller.

Das formelle „Organ der Rechtspflege“ Selim Tasci hatte ich nun schon vor einigen Tagen 

  1. telefonisch
  2. per SMS
  3. per eMail

dazu aufgefordert, mich und also die Öffentlichkeit darüber aufzuklären, ob er tatsächlich der Urheber der Abmahnungen ist.

Selim Tasci hat nicht reagiert und wie ihm angekündigt gehe ich nun davon aus, dass dieses „Organ der Rechtspflege“ tatsächlich nicht nur der geldgierige Abmahnanwalt ist, der er zu sein scheint, sondern auch ein Betrüger und Erpresser!

Bildschirmfoto: „Rechtsanwalt oder Taliban?“ (Rechte via Facebook-AGB, § 23 KunstUrhG, § 59 UrhG)

Ich halte es für besonders bemerkenswert, dass Selim Tasci laut den Fotos in seinem eigenen Instagram- und Facebook-Accounts einen Habitus pflegt, der mich mehr an einen Taliban als an die „Frontmänner“ von „CC-Top“ erinnert. Der an selbst beschleunigtem, höchst eiligem Blei verstorbene Abmahnidiot Günter Freiherr von Gravenreuth hielt sich selbst für einen „Punk des Rechts“. Bei  Selim Tasci frage ich mich: „Will er ein Taliban des Rechts sein?“ - Immerhin kann man seine betrügerischen und vor allem erpresserischen Abmahnungen durchaus für eine Art „Terror“ halten, denn er droht bekanntlich mit der Staatsgewalt um offensichtlich rechtsgrundfreie Zahlungen zu erzwingen:


Eben so offensichtlich jedoch sind sowohl der Bluffer Ivan Dumancic als auch Selim Tasci etwas, was jeder gute „Rechtgläubige“ als „Lügner vor dem Herrn“ bezeichnet - Beide sind „Sünder“ und zwar unabhängig von dem Buch an welches man glauben möchte: Sei es nun die Bibel, der Koran oder das deutsche bzw. österreichische Strafgesetzbuch.

Die Lüge des „Rechtsanwaltes“ Selim Tasci (Düsseldorf, Wuppertal):


Beweis: Hier stimmt so Einiges nicht, genau so geht Betrug.

Obiges ist ein Auszug aus einem der zahlreichen Serienbriefe in welchem in insoweit klarer und also auch krimineller Betrugsabsicht die Abmahnkosten unter Berufen auf einen „umfangreiche oder schwierige Tätigkeit“ mit 1,5 Geschäftsgebühren „gemäß §§ 13,14 RVG und Nr.  2300 VV RVG“ gefordert werden. Nur geht eben „Serienbrief“ und „umfangreiche oder schwierige Tätigkeit“ nicht zusammen. Das trifft insbesondere deshalb zu, weil Selim Tasci offensichtlich die Eigenschaft als Serienschreiben durch willkürliches Einfügen von Absatzenden (ENTER-Taste) verdunkeln wollte. Damit steht fest, dass dieses angebliche „Organ der Rechtspflege“ aus dem niedrigen und schnöden Motiv des Gelderwerbs heraus lügt und also betrügt. Natürlich kann der werte Herr in seinem „Instagram-Taliban-Outfit“ vor ein Gericht treten und das bestreiten. Vor dem LG Kassel hat er sogar eine reelle Chance eine sehr einstweilige Verfügung gegen mich zu bekommen...  Man richte das Augenmerk auf das Wort „einstweilig“: Nach fünf Minuten Siegesstimmung folgen - wie bei Philipp Berger gesehen - Jahre der Schmach und Schande für solche „Rechtsanwälte“.

Kommen wir zu Ivan Dumancic, dem „Wiener Bluffer“:

Im Serienabmahnschreiben heißt es:

Soll also heißen, der ärmste (Naja, er braucht offenbar, genau wie der „Instagram-Jura-Taliban“ Tasci dringend Geld...) ist ja „so besorgt um den Schutz seiner persönlichen Daten“ (Ein Anwalt trägt ja angeblich vor, was der Mandant ihm aufgetragen habe), dass er diese in zahlreiche Webformulare einwirft um sich für Newsletter anzumelden. Sogar der Inhalt und örtliche Bezug der Newsletter ist ihm offenbar völlig egal: Er ist einfach nur “genervt“, weil Unternehmen angeblich die Pflichten aus der DSGVO nicht erfüllen. Soweit zu „Lügen, dass sich die Balken biegen“.

Doch Ivan Dumancic und Selim Tasci mögen mir bitte mal folgendes erklären:

  1. Das „Organ der Rechtspflege“ Selim Tasci ist - wie jeder andere - verpflichtet, auf seiner Webseite eine Datenschutzerklärung zu veröffentlichen. Die gibt es nicht. Dafür aber ein Formular, in welchem Rechtssuchende Namen, Telefon, Mailadresse und Anliegen eintragen können:


    Er verarbeitet also persönliche Daten (oder hat das vor) - oder lässt diese verarbeiten, was er aber aber klar rechtspflichtwidrig auch nicht angibt.

  2. Das „Organ der Rechtspflege“ Selim Tasci ist verpflichtet, auf seiner Webseite ein Impressum zu veröffentlichen. Das gibt es ebenfalls nicht auf „kanzleitasci.de“. Nur „Kontaktdaten“. Aber eben kein „Impressum“.
  3. Das „Organ der Rechtspflege“ Selim Tasci ist verpflichtet, auf seiner Webseite die Aufsichtsbehörde (also die Rechtsanwaltskammer) zu nennen.
  4. Das „Organ der Rechtspflege“ Selim Tasci ist verpflichtet, seine Berufshaftpflichtversicherung zu benennen. Er macht das aber nicht.
  5. Das „Organ der Rechtspflege“ Selim Tasci ist verpflichtet, auf seiner Webseite die Zustimmung für das Setzen eines Cookies einzuholen. Jedoch wird ohne diese Zustimmung ein 2 Jahre lang gültiges Cookie beim Abruf der Webseite gesetzt:


Fazit: Die Webseite des  „Organs der Rechtspflege“ Selim Tasci ist also geradezu das Paradebeispiel für das pflichtwidrige (und abmahnfähige) Nichteinhalten gesetzlicher Pflichten - just in Bezug auf den Datenschutz.

Wenn also der Herr Dumancic angeblich wegen der Rechtsverstöße von Unternehmen so „genervt“ und besorgt sein soll - warum sollte sich der bluffende Herr aus Wien denn einen Anwalt aus Düsseldorf bzw. Wuppertal nehmen, der ausgerechnet selbst weder ein Impressum hat, noch seine Aufsichtsbehörde, noch seine Haftpflichtversicherung nennt, keine Datenschutzerklärung veröffentlicht und darüber hinaus illegal Tracking-Cookies setzt ohne den Benutzer um Erlaubnis zu bitten.?

Wer, BITTE, beauftragt denn einen „Rechtsanwalt“, der, wie hier schön anhand der gezeigten Rechtsbrüche zu sehen ist, bestenfalls als Negativbeispiel taugt? 

Zudem scheint der, angeblich von den behaupteten Rechtsbrüchen so arg vieler Unternehmen genervte Herr Ivan Dumancic offenbar die Angewohnheit, sich an Anwälte zu wenden, die selbst rechtsbrüchig sind: Denn auch der feine und nur nach eigenem Bekunden „höchst ehrliche“ Herr Niclas Absenger hatte keine Datenschutzerklärung.

Und warum wirft Ivan Dumancic (wie auch sein Mitspieler Pascal Goffart) seine Daten dann in „jedes Formular“ (offenbar) ausschließlich kleinerer Unternehmen ein, welches „nicht bei ,Drei' auf dem Baum ist“? Warum holt er - wie zuvor der Pascal Goffart - die Einschreiben nicht ab und lässt (so behaupten jedenfalls die Abmahnanwälte) dann abmahnen?

Den würde ich mir vorladen! Das würde nämlich eine „sehr interessante“ Parteivernehmung - aber ich glaube aus guten Gründen und aus langjährigen Erfahrungen mit solchen „Eminenzen“ -  die haben gar nicht vor zu klagen. Wer zahlt ist also „schön dumm“!

„Dumm“, meine Herren  Ivan Dumancic und Selim Tasci, „ist, wer Dummes tut.“ Was ich hier sehe, ist, würde man es nur „dummes Handeln“ nennen, viel zu höflich und zurückhaltend bezeichnet. Was ich sehe ist mit „dumm, dreist und kriminell“ weitaus korrekter beschrieben.

Ich würde den beiden, so offensichtlich wie dreist lügenden Herren also gerne vor Gericht begegnen. Aber ich vermute, schon auf Grund des mindestens erpresserischen „Quadratquatsches“ in dem Abmahnschreiben werden die beiden Herren jeden Gang vor ein Gericht sehr sorgfältig vermeiden, weil kein(e) halbwegs brauchbare(r) Richter(in) einem in derart klarer Betrugsabsicht genannten Streitwert von 6000 Euro, den 1,5 Gebühren für die „schwierige und/oder umfangreich Tätigkeit“ und auch dem, ebenfalls in Betrugsabsicht geforderten „Strafschadensersatz“ von 1000 € zustimmen würde. Ein Urteil mit der Abweisung einer solchen Klage wäre für die beiden Abmahngauner sehr geschäftsschädigend, weil dann weniger Dumme auf die Erpressung eingehen. Und ich würde - als Gegner - mit einer Widerklage - strikt dafür sorgen, dass eine solche Klage auch nicht zurückgenommen werden kann, wenn sich das Gericht als weniger „doof“ erweist als von  Ivan Dumancic und Selim Tasci in den Abmahnungen „dummdreist“ vorgemacht und (im Falle einer völlig verstandeswidrigen Klage „a le Gravenreuth“) auch erhofft.

Und falls es doch eine(n) derart dumm „urteilenden“ Richter(in) gäbe (ich wüsste da so zwei oder vier am LG Kassel und habe auch sonst eine lange Liste von Aufhebungen) würde ein entsetztes OLG das sehr schnell wieder aufheben.

Für sowas brauch ich nicht mal einen Anwalt: Legt Euch also doch mal mit mir an, Ihr Betrüger!


 

18.08.2021

Neue DSGVO-Abmahnungen für Ivan Dumancic, angeblich von einem RA Selim Tasci - kriminelle Trittbrettfahrer?

Offenbar erreichen derzeit viele Firmen Abmahnungen, die offenbar von einem Selim Tasci verschickt wurden.

Es gilt auch hier meine Auffassung, dass es sich um Lüge, Betrug und Erpressung handelt. Ich rate dazu, Strafanzeige zu erstatten und werde eine Vorlage veröffentlichen.

Ein RA Selim Tasci existiert mit einer Adresse in Düsseldorf und („Ach!“) auch in Wuppertal. Dieser wurde gestern und nochmals heute von mir zu einer Stellungnahme aufgefordert, hat also die Möglichkeit die Echtheit der Abmahnungen zu bestreiten. Wenn dieses Abstreiten - verbunden mit einer Erklärung, dass diese Abmahnungen nur Fälschungen sein können - nicht baldmöglichst erfolgt werde ich über seine Tatbeteiligung nicht mehr als Verdacht berichten (und also nicht von einem „Trittbrettfahrer“ und gefälschten Schreiben ausgehen), sondern die Beteiligung des formellen „Organes der Rechtspflege“ Selim Tasci an einem Bandenbetrug als Tatsache ansehen.

Ach so.

Die Erfahrung sagt, dass solche (kriminelleǹ) Massenabmahner gerade nicht klagen, sondern von denen leben, die zahlen (und „zahlungshalber“ für Idioten gehalten werden). Vorliegend ist eine Klage - jedenfalls nach dieser seriellen Abmahnung - völlig ohne Erfolgsaussicht.

Wenn Sie also zahlen wird sie mindestens ein Krimineller für einen Idiot halten. Wollen Sie das?

15.08.2021

Abmahnwelle Ivan Dumancic/Nicolas Absenger - Schreiben an die RAK Düsseldorf

 

A/924/2021/V (Nicolas Absenger, Verfahren hinsichtlich §14 Absatz 2 BRAO) 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich teile Ihnen mit, dass die StA Wuppertal unter dem Aktenzeichen 90 Js 72/21 ein Ermittlungsverfahren führt.

Nicolas Absenger hat mindestens seit Juni 2021 zahlreichen Personen (also auch in zahlreichen Fällen) vorgemacht, einen Herrn Dumancic aus Wien zu vertreten.

Dieser habe sich für den Versand von Newslettern angemeldet und hierbei eine E-Mail-Adresse und maximal noch seinen Name angegeben.

Nach dem Empfang des ersten Newsletter wurde - angeblich durch Dumancic - die Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO gefordert.

Auch wenn die Auskunft ordnungsgemäß gegeben wurde(!) mahnte nachfolgend der Herr Absenger wegen der angeblich nicht erfolgten Auskunft ab und forderte aus einem angeblich durch Gerichte bestätigten Gegenstandswert von jeweils 6000 Euro  Anwaltskosten in der Höhe von 605 Euro netto, wobei er genau wusste, dass in ihm diese Summe nicht zusteht, denn die Gerichte haben in tatsächlich vergleichbaren Fällen allenfalls Gegenstandswerte von 500 Euro angenommen.

Weiter hat er hier hierbei wissentlich zu Unrecht jeweils einen besonders schwierigen Sachverhalt zugrunde gelegt (1,5 Geschäftsgebühr) um die von Anfang an unrechte Forderung weiter zu überhöhen, denn er versendete wortgleiche Serienbriefe.

Es fällt auch auf, dass er 19% Umsatzsteuer zu Grunde legte - dabei wäre hier der Abgabenordnung die Umsatzsteuer durch den Mandant in Österreich abzuführen und es würde der österreichische Satz gelten.

Ferner hat der Herr Absenger wissentlich tatsachen- und rechtswidrig einen „Strafschadensersatz“ von 1000 € gefordert, der seinem Mandant im Hinblick auf die zugrunde liegenden Ereignisse unter keinen Umständen zusteht und vorsätzlich unwahr vorgemacht, diesen juristisch durchsetzen zu können und mit den Nachteilen eines Gerichtsverfahrens gedroht.

Im Hinblick auf das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Nicolas Absenger (AG Wuppertal, 145 IN 359/20) und die wechselnden Konten, die von Herrn Absenger angegeben wurden, ist zu bezweifeln, dass dieser „Strafschadensersatz“ an Herrn Dumancic ausgezahlt werden konnte und sollte.

Die selbe Masche wurde bis Februar 2021 mit der gespeicherten Unterschrift eines inzwischen verstorbenen RA Zxxxxxx (Essen) von dessem „Assessor“ Philipp Berger (dessen Zulassung schon vor Jahren widerrufen wurde) durchgezogen. Nicolas Absenger hat den Streitwert, die Schadensersatzforderung und ganze Passagen des Serienschreibens in dieser Abmahnwelle 1:1 übernommen. Die behaupteten Mandanten (hier Dumancic, damals ein Herr Goffart) kennen sich erweislich aus der „halbkriminellen“ Szene von Berufspokerern in Wien.

Das Vorgehen des Herrn Absenger ist offensichtlich strafbar nach §253, 263 StGB (Erpressung, Betrug).

Niemand kann im Hinblick auf  §14 Absatz 2, Nr. 7 und 8 BRAO (Vermögensverfall, unvereinbare Tätigkeit) verstehen, dass Herr Absenger noch als Rechtsanwalt zugelassen ist. Dies gilt auch weil der Nicolas Absenger seit Jahren mit einer vergleichbaren Tätigkeit auffällt. Er ist mit allem Verlaub das „Abziehbild eines, das Recht übel missbrauchenden Abmahnanwaltes“, mithin ein „Gauner“.

Die Kammer wird also, um den Ruf der Anwaltschaft zu wahren, ersucht, zu handeln wie das Gesetz es für solche Fälle vorsieht.

09.07.2021

DSGVO-Rechtsmissbrauch durch Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger:
Nur „Betrug“? - Es kommt auch „Erpressung“ in Betracht!

Einleitend: Rechtsliteratur: 
  1. LG Osnabrück, 17.02.2012 - 15 KLs 35/09
  2. BGH, 03.04.2013 - 3 StR 408/12

Das Strafgesetzbuch (StGB):

§ 253 Erpressung

  1. Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  2. Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

  3. Der Versuch ist strafbar.

  4. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.

Soweit also das Gesetz. Aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass manche Staatsanwaltschaften und Richter (insbesondere in Hessen, ganz schlimm in Kassel) sogenannten Rechtsanwälten quasi jede Art von Straftaten durchgehen lassen. Dieses geschieht offenbar entweder aus falsch verstandener Kollegialität oder weil diese wegen der womöglich effektiven Verteidigung aufwändige Verfahren fürchten.

Doch die bekannten Abmahnungen geben neben dem Tatvorwurf des Betruges (§ 263 StGB) auch den der Erpressung (§ 253 StGB) durchaus her. Gründe:

  1. Das „Organ der Rechtspflege“ Nicolas Absenger droht in der Absicht, eine grundlose Zahlung an ihn und an Herrn Ivan Dumancic aus Wien zu bewirken wie folgt mit der Herbeiführung eines empfindlichen Übels, nämlich einer wirtschaftlichen Existenzvernichtung:
    Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Niclas Absenger: Es kommt auch „Erpressung“ in Betracht!Bild: Wissentlich überhöhte, rechtlich nicht durchsetzbare Forderungen. Der behauptete „schwierige Fall“ ist wie in anderen Abmahnserien des Herrn Absenger ein Serienbrief und ein vernünftiger Streitwert wurde von vernünftigen Gerichten in vergleichbaren Fällen mit 500€ festgesetzt - woraus sich eine sehr viel niedrigere Rechnung ergibt! Womöglich will er seine eigenen Schwierigkeiten im Umgang mit Microsoft Word bezahlt haben. Die geforderte, höchst krude Geldentschädigung könnte allenfalls als „Juristenwitz“ durchgehen - beides wird aber wie folgt erpresst:
    Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger: Es kommt auch „Erpressung“ in Betracht!Bild: Die Bedrohung mit einem „empfindlichen Übel“. Genau so geht „Erpressung“!

    Der sich selbst als „Organ der Rechtspflege“ feiernde Niclas Absenger aus Wuppertal hat nach eigenem Behaupten Jura studiert, das Studium abgeschlossen und die Staatsexamen bestanden. Ich gehe davon aus, dass er sehr genau weiß, dass Ivan Dumancic (sofern Nicolas Absenger nicht auch das selbst getan hat - wovon ich aber ausgehe), lediglich seine Mailadresse und bestenfalls noch seinen Namen in Kontaktformulare und Newsletterbestellungen bei ausschließlich kleinen Firmen eingeworfen hatte um das Auskunftsrecht und die nachfolgenden Abmahnungen zu provozieren. Demnach kann er nicht davon ausgehen, dass die von ihm erhobenen, hanebüchnen Forderungen in der Höhe und des Grundes wegen zu Recht bestehen und auf dem Rechtsweg durchsetzbar sind - es sei denn er schützt den eigenen „schweren geistigen Verfall“ vor. Dann dürfte er aber ab diesem Behaupten nicht mehr als „Rechtsanwalt“ tätig sein.

  2. Da für die seriellen Abmahnungen entgegen dem bewusst täuschendem Vormachen ganz klar nur der Grund der persönlichen Bereicherung zum Nachteil Dritter in Betracht kommt, ist sein Verhalten auch als „verwerflich“ anzusehen.

  3. Der Versuch ist nicht bestreitbar, da die Abmahnungen schriftlich erfolgten.

  4. Für mich steht aus den mir vorliegenden Tatsachen heraus unzweifelhaft fest (Stichwort: „Rauchender Colt“), dass sich die Tatverdächtigen Nicolas Absenger und Ivan Dumancic entschlossen haben, diese Erpressungsversuche wiederholt und in zahlreichen Fällen zu begehen und sich also bandenmäßig zur fortgesetzten, gewerbsmäßigen Begehung des Betruges und der Erpressungen verbunden haben.


26.06.2021

DSGVO-Rechtsmissbrauch: Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger (Wuppertal) - Vorsorge und Bezüge zum Abmahnbetrug „Pascal Goffart“

Bezüge zum Abmahnbetrug „Pascal Goffart“

Wie die Dinge liegen trägt sich Ivan Dumancic zumindest in einigen Fällen in die selben Newsletterangebote ein wie zuvor Pascal Goffart. Die Beziehung zwischen den Fällen und Mittätern scheint also enger zu sein als bisher vermutet.

Vorsorge:

Viele werden es nicht wissen, aber man kann durchaus Vorsorge dagegen treffen, dass sich bekannte Rechtsmissbraucher wie Ivan Dumancic oder Pascal Goffart in Newsletter eintragen oder Ihre Daten via Kontaktformularen einwerfen.

Dazu müssen diese nur in eine Datenbank eingeworfen werden, welche deren Namen, Namensteile oder Mailadressen in geeigneter Form - also „einwegverschlüsselt“ speichert. Das kann man dann auch abfragen.

Ich habe eine kleine, schnelle, nette und auch sonst einfach nutzbare API geschrieben, dank der es bekannten Typen wie Pascal Goffart,  „Ivan Dumancic“, („Dumancic, Ivan“) oder jeder anderen Person, welche z.B. seine Mailadresse „ivan.dumancic@eclipso.at“ benutzt, schwer fallen dürfte, sich in die Datenbanken zu drängeln.

Hinweis dazu: Die URLs führen nur zu einem Test, in den jede(r) alles einwerfen kann. Die Test-Urls sind unbrauchbar weil jeder und jede sonstwas eintragen kann.

Wer ernsthaft teilnehmen will sollte sich bei mir melden:

Mail: joerg.reinholz@gmail.com

Öffentlicher GPG-Schlüssel: https://keys.openpgp.org/search?q=joerg.reinholz@gmail.com
„Fingerabdruck“: 200CC0304CB22ED2BFA87D76AD08115BC6A96A48

13.06.2021

DSGVO-Rechtsmissbrauch: Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger (Wuppertal) - Was Betroffene tun sollten

Bild: „Ein kleiner Schlosser aus dem Osten - Alptraum eines Rechtsmissbrauchers.“

Betroffene  des Betrugsversuches durch Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger (Wuppertal) sollten im Abhängigkeit vom Verfahrensstand wie folgt handeln:

Fall „A“: Bisher liegt nur eine Auskunftsforderung gemäß Art. 15 DSGVO vor:

  • Diese Auskunft müssen Sie geben. Es gibt dazu vom „Bayerischen Landesamt für Datenschutz-Aufsicht“ ein „Muster für gute Auskunft nach Art. 15 DSGVO“
  • Prüfen Sie aber, ob die bei der Anmeldung/Kontaktaufnahme angegebenen Daten (Mailadresse, Name) mit derjenigen übereinstimmt, die Ivan Dumancic in der Auskunftsanforderung angibt. Der Name „Ivan Dumancic“ ist auf dem Balkan und noch weiter östlich wohl etwa so häufig wie „Andreas Müller“. Wenn Sie begründbare Zweifel an der Übereinstimmung der Identitäten haben, dürfen Sie die Auskunft nicht „irgendjemanden“ geben!
  • Stimmen die angegebene Mailadressen überein, antworten Sie an die Mailadresse.
  • Prüfen Sie vor einer Negativauskunft genau, ob Sie die Daten wirklich nicht haben, denn gelegentlich werden die Datenbanken eines Systems zum Versand von Newslettern oder E-Mail-Postfächer übersehen und nur in den Bestandskunden gesucht.
  • Vergessen Sie nicht, diese Auskunft in Ihr Postausgangsbuch aufzunehmen und das Versanddatum zu notieren.
  • Schicken Sie mir privat die Auskunftsanforderung. 

Fall „B“: Behauptung einer Nichtbeauskunftung oder Falschbeauskunftung durch den Abmahnanwalt Nicolas Absenger

  • Löschen Sie die Daten.
  • Übersenden Sie dem allerwertesten Herrn Absenger unter Angabe seines Aktenzeichens die Kopie ihrer Auskunft. Formulieren Sie wie folgt:
Allerwertester Herr Absenger

bezüglich Ihres Aktenzeichens „soundso“ übersenden wir Ihnen als Kopie aus unserem Postausgangsbuch nochmals die Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO und weisen ihren gewiss besonders ehrenwerten Mandanten darauf hin, dass wir seine Daten zwischenzeitlich vollständig und endgültig gelöscht haben, weil wir für eine weitere Speicherung der Daten keine Grundlage sehen.
Freilich sind wir auf Grund der von Ihnen ausgesprochenen Drohungen und der Abgabenordnung nunmehr gezwungen und ergo berechtigt, dieses Schreiben mit den enthaltenen, also ersichtlichen Daten sowohl Ihrer Person, Herr Niclas Absenger als auch Ihres Mandanten Ivan Dumancic im Postausgangsbuch zu verwahren.
Fröhliche Grüße auch von Jörg Reinholz aus Kassel
Datum, Unterschrift,  ggf. Firmenstempel

Kein weiteres Wort, keine Entschuldigung! Keine Erklärungsversuche! - Sie können da nur Dummheiten machen!

Sehen Sie es mal so: Ich bin ja nur ein „kleiner Schlosser aus dem Osten“ und finde in den Schriftsätzen des Juristen Absenger den unwiderlegbaren Beweis dafür, dass er wissentlich und willentlich sowie in schnöder Erwerbsabsicht am Rechtsmissbrauch teilnimmt. Was wird ein einigermaßen fähiger Jurist daraus machen, wenn Sie sich entschuldigen oder irgendwas zu erklären versuchen? Vielleicht ein Schuldeingeständnis?
  • Wenn Sie die Auskunft bis dahin nicht gegeben haben, so geben Sie die Auskunft gemäß des Musterschreibens - aber an die Adresse des Ivan Dumancic, am besten an seine Faxnummer.
  • Prüfen Sie aber auch dann, ob die bei der Anmeldung/Kontaktaufnahme angegebenen Daten (Mailadresse, Name) mit denjenigen übereinstimmt, die nunmehr der feine Herr Absenger angibt. Wenn nicht: Nur die Auskunft, dass Sie zu einer Person mit gegebenen Angaben keine Auskunft geben dürfen.
  • Schweigen Sie zu den Forderungen des Herrn Niclas Absenger! Machen Sie keinerlei unnötigen Angaben über die Auskunft hinaus!  Wenn der Herr „Rechtsanwalt“ Absenger nicht einem völlig geistigen Verfall unterliegt und wenn er nicht „auf Koks“ und auch sonst nüchtern ist, dann ist ihm klar, dass ein Prozess wegen der abstrusen Forderungen für ihn bzw. den formell vertretenen Ivan Dumanic verloren gehen wird - weil jeder brauchbare Anwalt als Widerklage den Anspruch auf die Feststellung erheben wird, dass die Forderung (Abmahngebühren und Strafschadensersatz) jedenfalls der Höhe nach rechtswidrig ist - und dass also ein Prozess zwingend zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für seine Partei führen wird. Das bedeutet: Der feine und seinen eigenem Verlautbaren nach sicher als „höchst ehrlich“ gelten wollende Abmahnanwalt Niclas Absenger wird eine Klagerhebung tunlichst vermeiden.
  • Schicken Sie mir privat die Abmahnung (Kasten unten).

Fall „C“: Abmahnung wegen unterbliebener Rechtsbelehrung durch den Abmahnanwalt Nicolas Absenger

  • Die ist theoretisch möglich. Aber witzig. Reagieren Sie einfach nicht und lassen Sie sich verklagen. Ich verfasse dann mit einigem Vergnügen die Klageerwiderung in der sich finden wird, dass derjenige, der schon die Auskunft in geschliffenen Juristendeutsch (dazu reicht es bei Niclas Absenger immerhin...) fordert und zudem in weiteren Fällen von einem berüchtigten Rechtsmissbraucher und Abmahnanwalt vertreten wird, keinen Schaden oder Nachteil für sich geltend machen kann: „Wer Artikel 15 der DSGVO so gut kennt und seine Ansprüche aus diesem herleitet, der kennt auch Artikel 16 bis 19 und klagt also rechtsmissbräuchlich im reinen Kosteninteresse.“ Ich wette, dass ein Gericht das inhaltlich, wenn nicht sogar wörtlich ins Urteil übernimmt.
  • Schicken Sie mir privat die Abmahnung (Kasten unten).

Was Sie auf keinen Fall tun sollten!

  • Obwohl der Rechtsmissbrauch klar auf der Hand liegt (Ich formuliere dieses nunmehr ausdrücklich als „Tatsachenbehauptung“ und nicht als „Verdacht“!) müssen Sie die Auskunft geben. Der Rechtsmissbrauch bezieht sich nur auf die finanziellen Forderungen. Es wäre also wirklich dumm und teuer, die Auskunft unter Berufung auf den Rechtsmissbrauch nicht zu geben - weil Sie dann einen Prozess wahrscheinlich zum Teil verlieren würden.
  • Schicken Sie mir privat die Abmahnung (Kasten unten).

Informationen über weitere Fälle bitte an mich: joerg.reinholz@googlemail.com.
Öffentlicher GPG-Schlüssel: https://keys.openpgp.org/search?q=joerg.reinholz@gmail.com
„Fingerabdruck“: 200CC0304CB22ED2BFA87D76AD08115BC6A96A48

Ziel ist die Erstellung einer Betroffenen-Basis, also Sammlung der Auskunftsforderungen und Abmahnungen zum Zweck des Nachweises deren seriellen Charakters und damit des Rechtsmissbrauches bzw. Betruges (ausdrücklich: im Sinne des Strafgesetzbuches). Im Falle einer Klage des Niclas Absenger für Ivan Dumancic können dann die Abmahnungen der Verteidigung - aber ebenso auch als Beweismittel in einem Strafverfahren wegen Betruges dienen.

Und falls nach Pascal Goffart nun auch Niclas Absenger oder Ivan Dumancic damit drohen: Die Weitergabe und Sammlung ist absolut legal wenn diese dem Zweck der Verteidigung gegen den Rechtsmissbrauch und zur Abwehr eines versuchten (Prozess-)Betruges dient. Denn genau das ist ein „persönlicher Zweck“ im Sinne des Artikel 2, Absatz 2, Punkt „c“ der DSGVO.

12.06.2021

DSGVO-Rechtsmissbrauch: Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger (Wuppertal) - Es besteht Betrugsverdacht!

Derzeit tauchen Auskunftsersuchen eines Ivan Dumancic und erste Abmahnungen des Abmahnanwaltes Niclas Absenger aus Wuppertal auf.

Informationen über weitere Fälle bitte an mich: joerg.reinholz@googlemail.com.
Öffentlicher GPG-Schlüssel: https://keys.openpgp.org/search?q=joerg.reinholz@gmail.com
„Fingerabdruck“: 200CC0304CB22ED2BFA87D76AD08115BC6A96A48

Ziel ist die Erstellung einer Betroffenen-Basis, also Sammlung der Auskunftsforderungen und Abmahnungen zum Zweck des Nachweises deren seriellen Charakters und damit des Rechtsmissbrauches bzw. Betruges (ausdrücklich: im Sinne des Strafgesetzbuches). Im Falle einer Klage des Niclas Absenger für  Ivan Dumancic können dann die Abmahnungen der Verteidigung aber ebenso auch als Beweismittel in einem Strafverfahren dienen.

Und falls nach Pascal Goffart nun auch Niclas Absenger oder Ivan Dumancic damit drohen: Die Weitergabe und Sammlung ist absolut legal wenn diese dem Zweck der Verteidigung gegen den Rechtsmissbrauch und Abwehr eines versuchten  (Prozess-)Betruges dient. Denn genau das ist ein „persönlicher Zweck“ im Sinne des Artikel 2, Absatz 2, Punkt „c“ der DSGVO.

Ich sehe mehrere, mir bekannte Merkmale des Rechtsmissbrauchs und stelle folgende Tatsachen fest:

  • Die gewerblichen Pokerspieler Ivan Dumancic (1. Platz) und Pascal Goffart (5. Platz) kennen sich offensichtlich:

    Es fällt also auf, dass nunmehr (nach Nima Masih Khah und Pascal Goffart) ein drittes Mitglied der von mir stark zurückhaltend als „halbseiden bis kriminell“ eingeschätzten Wiener Pokerszene in solche DSGVO-Abmahnungen mit identischem Vorgehen verstrickt ist. Zu dieser Pokerszene gehören auffallend viele in Deutschland aus der „Nutzlosbranche“ bekannte Pappnasen (darunter auch sehr ehemalige Rechtsanwälte)  - und verurteilte Betrüger.
  • Genau wie in den Goffart/Khan-Fällen meldet sich der Kroate Ivan Dumancic bei Webseiten für den Empfang von Newslettern an oder trägt seine Daten in Kontaktformulare ein, fordert wenige Tage später - in außerordentlich geschliffenem „Juristen-deutsch“ die Auskunft gemäß DSGO - und imponierend kurz nach Ablauf der Frist kommt die Abmahnung. Ich habe keinen Grund an der Angabe zu zweifeln, dass das auch dann geschieht, wenn die Auskunft gegeben wurde. Im Fall des Betrügers Pascal Goffart wurde mir das ja ebenso vorgetragen.
  • Ivan Dumancic kann (wie seine Vorgänger) nicht vormachen, dass er um den Schutz seiner Daten besorgt sei, denn er drängt - ohne Notwendigkeit - mit teilweise sehr persönlichen Daten in die Öffentlichkeit.
  • Es wird eine höchst naseweise und definitiv nicht durchsetzbare Forderung nach einem „Strafschadensersatz“ von € 1000 erhoben. Auch diese Dummheit ist 1:1 aus den Fällen Goffart/Khah bekannt.
  • Der Streitwert wurde dreist mit € 6000 angegeben, woraus - unter Ansatz von ebenfalls dreisten „1,5 Gebühren“ für einen „schwierigen“ Fall - Anwaltsgebühren von über € 700 errechnet werden. Das ist für „einen Tausender dreister“ als in den Fällen Goffart/Khah, da waren es noch 5000 € Streitwert und 1,3 Gebühren...
  • Auch im Fall Dumancic habe ich schon jetzt Merkmale eines seriellen Vorgehens und Hinweise auf strafbares Handeln gefunden. Dazu später mehr.
Aus Fakten resultieren Meinungen:
  • Es tut mir leid, aber an Herrn Nicolas Absenger aus Wuppertal muss ich die Nachricht übermitteln, dass er mit dieser Idee chancenlos ist. Ich bezeichne diese Idee sogar als „ausgesprochen dumm“ - denn genau das dürfte zukünftig einer der Gründe sein, warum ein Richter oder eine Richterin - jedenfalls mit brauchbarer Berufsauffassung - in einem Urteil das Wort „Rechtsmissbrauch“ gebrauchen und eine von ihm verfasste Klage abweisen wird.
  • Und genau diese so obskure wie blödsinnig begründete Streitwertnennung und der geradezu „dummdreist“ erhobene „Strafschadensersatz“ erlaubt mir auch in der Überschrift mit dem Begriff „DSGVO-Rechtsmissbrauch“ zu beginnen und mit „Betrugsverdacht“ zu enden.
  • Abmahnanwälte (die selbst Betrüger sind) und „klassische“ Betrüger fallen mir immer wieder als informelle, zusammen wirkende Community auf. der als Günter Werner Dörr geborene „Scheinadlige“ GvG und Kim Schmitz, der heute als „Kim Dotcom“ in Neuseeland Mega-Angst vor einer Auslieferung in die USA hat, sind nur das früheste Beispiel in meiner Erinnerung. Deshalb wundere ich mich auch nicht, dass, wenn man nach „Nicolas Absenger“ sucht, eine Webseite auftaucht, (http://www.absenger-anwaelte.de/) welche darauf hinweist, dass ebenso wie vordem beim „Goffart/Khah/Z./Berger-Abmahnklamauk“ ein Bezug zur Euroweb (die ich mit Erlaubnis des OLG Düsseldorf  „Betrüger“ nennen darf) besteht:

Das sich der „Einzelkämpfer“ und dem Lügen durchaus auch sonst zugeneigte (Vorsicht mit einer Klage, Herr Absenger: Die notwendigen Beweise habe ich längst gesichert.) Nicolas Absenger in seiner Selbstbewerbung tatsachenwidrig als „Absenger Rechtsanwälte“ (also im plural) beschreibt weist jedenfalls für mich darauf hin, dass er gern deutlich großartiger (klüger, stärker, besser und erfolgreicher) wäre als er es nach eigener Einschätzung oder Erfahrung ist. Solche Leute haben aus meiner Sicht genau das “besondere psychologische Setup“ um

  1. sich zu einem „Günter Freiherr von Gravenreuth-Ersatz“ zu entwickeln und/oder
  2. in Schriftsätzen wirres und offensichtlich unwahres Zeug zu faseln wie Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund und
  3. in einem Konflikt gegen einen “kleinen Schlosser aus dem Osten“ mit „Pauken und Trompeten“ unterzugehen wie der Exchef der „Großkanzlei“ Berger Law LLP Philipp Berger.

Da wäre er also bei weitem nicht der Erste... Außer dem „Klassiker“ Günter Freiherr von Gravenreuth (geb. Dörr) haben sich ja so einige völlig durchgeknallte (teils zu dem Zeitpunkt noch als „Rechtsanwalt“ zugelassene) kriminelle Idioten mit mir angelegt und dann maximal erfolgreich im schönen Kurort Raten an der Misswahl teilgenommen. Man google mal nach „Dialerparasit“, „Bernhard S.“ oder der gar „gemeinnützigen“ Werbeveranstaltung  namens „Verbraucherschutz Internet Verein“ und den zugehörigen, so schön wütenden wie miesen Gerichtsbelüger aus Krefeld, der sich dem „Verein“ aufdrängte weil er mir ans Bein pissen wollte und dann vor Gericht jämmerlich „absoff“.

Ich habe also mit diesem besonderen Typus des „Organs der Rechtspflege“ ausreichend Erfahrung. Also kann der allerwerteste und sich selbst sicherlich auch für „ausnehmend klug“ haltende Herr Rechtsanwalt Abmahngauner Nicolas Absenger „mich gerne mal verklagen“.

Im Übrigen hatte Nicolas Absenger seine Chance: Ich habe seiner Assistentin mitgeteilt, er solle mal nach meinem Name googlen und mich wegen der Abmahnungen kontaktieren. Das hat er nicht gemacht: Dann veröffentliche ich das eben ohne eine Stellungnahme.

Bild: „Träumen Sie was schönes, Herr Absenger!“