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04.03.2016

Euroweb bleibt unfähig! (Update)
Buchholz und Kollegen: Philipp Berger ist dann mal weg ...

Ich weiß nicht, ob nunmehr auch der Philipp Berger der Euroweb "laut fluchend und wild mit den Armen rudernd" davon gelaufen ist. Aber es könnte sein. Immerhin kann es als "mindestens deutlich rufschädlich" wahrgenommen werden, für eine derartig "Lügner-Bude" wie die Euroweb eine ist, zu arbeiten und/oder diese als Anwalt zu vertreten.

Die Fakten:

Am 1. März sah die Webseite der Kanzlei Buchholz und Kollegen, mit https abgerufen, noch so aus:


Philipp Berger, Ex-Namensgeber der Kanzlei, fehlt heute plötzlich. Doch das beweist vor allem eines: Der Webauftritt wurde bearbeitet:
Das wiederum ist bemerkenswert, denn eigentlich sollte der Webauftritt auch beim Abruf via HTTPS an genau dieser Stelle des Inhalts so aussehen:

Das der Auftritt auch nach den anderen Änderungen nicht so aussieht, wenn man mit https aufruft beweist vor allem eines: 

Die Euroweb kann den lächerlich einfach zu behebenden Fehler nicht (in angemessener Zeit) beheben. Angemessen wären hier, nunja, etwa 10 Minuten gewesen. Die Euroweb wurde ja informiert. Am 1.3.2016 um 19:19 - und das ist deutlich länger her! Wie auch immer: Am Abend des 2.3.2016 hätte, legt man die lauthals durch die Euroweb beworbene "Professionalität" zu Grunde, dieser ebenso läppisch einfache wie in den Folgen schwere Fehler längst behoben sein müssen.

Google listet nämlich die https-seite, die dann - weil "kaputt" - im Stil der frühen 90er daherkommt. Das ist rufschädigend für die Kunden der Euroweb, hier für Andreas Buchholz und seine Kollegen.

Das könnte nun auch für die verbleibenden Euroweb-Anwälte zu einem richtigen Problem werden:

Denn wenn Jean-Paul Bohne, Andreas Buchholz, Benedikt Schönbrunn oder auch Anne Sulmann nur auch noch ein einziges Mal mal für die Euroweb vortragen, dass diese ausreichend Personal (das muss dann auch ausreichend qualifiziert sein) vorhalte um die Webauftritte der Kunden zu erstellen und zu pflegen, dann kommt der Jörg Reinholz und wird ganz sauber begründen, warum das eine vorsätzliche Lüge im Prozess, getätigt in der Absicht des Prozessbetruges ist und warum die Anwälte Jean-Paul Bohne, Andreas Buchholz, Benedikt Schönbrunn oder Anne Sulmann (je nachdem, wer seinen "Krakel" da drunter setzt, an der Straftat vorsätzlich teilnehmen.

Denn ich habe die Euroweb nämlich am 1.3.2016 um 19:19 auf das Nichtfunktionieren derer eigenen Webseite aufmerksam gemacht. Und Philipp Berger? Na der hat wohl nicht mehr viele Möglichkeiten, eine Unwissenheit vorzuschützen. Hätte der nochmal seinen Krakel unter einen Euroweb-Schriftsatz mit gewissen  (jedenfalls seitens der Euroweb: bewusst) unwahren Behauptungen gesetzt, dann hätte er für sich selbst keine Unwissenheit mehr behaupten können. Auch das kann ein Grund für dessen plötzliches Fehlen in der Liste sein.

Und außerdem haben die Euroweb-Anwälte den, den Fehler und dessen auch für halbgebildete Webdesigner (von Schlossern wollen wir hier gar nicht erst reden) lächerlich einfach zu erkennende und zu beseitigende Ursache aufzeigenden Artikel auch schon mehrfach abgerufen.

Just von der IP-Adresse 217.5.171.122 aus, die doch früher mal der Berger-Law-LLP gehört hat...

Update, 5.3.2016, 10.3.2016

Die Euroweb hat den Fehler noch immer nicht behoben. Die sind offenbar 

"zum scheißen zu blöd".

Update 11.3.2016: Wahnsinn! Die Euroweb hat es geschafft, immerhin einen der Fehler zu beheben!

"Nur" 10 Tage nach der Veröffentlichung und dem expliziten Hinweis per Email ... Ich bezweifle deshalb, dass die Euroweb in der Lage ist, die versprochenen Leistungen vertragsgemäß zu erbringen. Die anderen Fehler (veraltete Serversoftware, falsches Zertifikat, tatsächlich unsichere Verschlüsselungsmethode) wurden nicht behoben

Nochwas: Wer als großmäuliger "Marktführer" bei sowas Hilfe braucht, aber demjenigen, der just diese Hilfe anbietet, dann noch dummdreist verklagt und dann auch noch (Die reichlich dämlichen Kläger hätten das Verfahren im Zweifelsfall auch ohne Unterlassungserklärung verloren, weil der Bedarf ja erweislich nicht nur abstrakt war...) die Kosten für das Verfahren zahlen muss, den sehe ich als das an, was der prekär veranlagte Volksmund wohl mit "Flachwichser" meint.


02.03.2016

Euroweb + Buchholz & Kollegen: Diese Verbindung ist nicht sicher!

Erst einmal meine ich diese Verbindung, welche die "fachlichen Idioten", Pardon: "Spezialisten"  von der Euroweb einfach mal falsch eingerichtet haben:

Die Euroweb Internet GmbH bietet mittelständischen und kleinen Unternehmen wie der Kanzlei Buchholz und Kollegen also "professionelles Hosting" ... andere würden die Webseite einfach mit korrekten Schlüsseln ausliefern und ein gewisser Schlosser bekommt das sogar zu Hause hin.

Bildschirmfoto: Ist die Euroweb Internet GmbH zu unfähig oder zu geizig, den richtigen  Schlüssel zu bestellen?

Die andere Verbindung, nämlich die, dass die Euroweb die Kanzlei Buchholz & Kollegen mit der Vertretung gegen die eigene, sehr ehemalige "Kundschaft", beauftragt und dass die Kanzlei Buchholz & Kollegen (wohl) tatenlos zusieht, wie die Euroweb für diese schlecht leistet - diese Verbindung scheint sicher.

Warum?

Das ist einfach. Wenn ich mir die erstaunliche Chronik der prozessualen Lügen (welche die Ex-Kanzlei "Berger Law LLP", die itzo als "Buchholz & Kollegen" nur noch aus Philipp Berger, Jean-Paul Bohne, Andreas Buchholz, Benedikt Schönbrunn und Anne Sulmann besteht, den Gerichten auftrags der Euroweb auftischte) ansehe, dann gehe ich von jahrelangem Prozessbetrug, einer gegenseitigen Abhängigkeit und sogar von gegenseitiger Erpressbarkeit aus.

Hält dieser Typ "Ehe"?

Dieser besondere Typ "Ehe" endet weniger häufig erst mit dem Tode als mit "Verrat" und dann mit "Knast". Es folgt eine alte kriminologische Weisheit: "Einer fällt immer um! Ein wenig Druck und das Versprechen eines kleinen Vorteils bei der Strafzumessung ... und schon hat man den ersten Sopran, der sich wie von allein zu einem lauten Chor derer vervollständigt, die sich auf Kosten der anderen entlasten wollen." Die Geschichte, dass Kriminelle eigene Regeln und Gesetze hätten und sich an diese halten würden ist auch nur eine Mär. Wer sich aus Geldgier oder Vorteilsucht an die einen Regeln nicht hält - warum sollte der sich an andere Regeln halten, wenn der Verstoß einen großen Vorteil - sagen wir mal "20 Monate auf Bewährung" statt "30 Monate Knast" - hergibt?

Insofern gehe ich mal davon aus, dass auch die andere Verbindung über die gegenseitige Abhängigkeit unsicher ist. Das unterstrichene "scheint" im Ende des zweiten Absatzes war also kein "scheint mir" sondern ein "scheint denen"!

01.03.2016

Zum Kaputtlachen kaputt: Die "Spezialisten" und "Marktführer" der Euroweb versuchen sich in HTTPS

... und die "grandiosen" Ergebnisse gehören mal wieder in ein "Lachbuch für Webdesigner"

Zum einführenden Vergleich: Ergebnis der Tätigkeit eines Schlossers:



Nun das Ergebnis der (Un)Tätigkeit und Updatevermeidung der "Spezialisten" der Euroweb Internet GmbH: 


Das ist eine fulminante Schlechtleistung und ich denke, ich würde sogar Schüler finden, die das besser hinbekommen (bzw. nicht so schlecht hinbekommen, weil die veraltete Software nur noch sehr schwierig aufzutreiben ist.)

Da geht doch noch was? Oder? Klar doch!

Die Euroweb-Referenzkunden von der RechtsEuroweb-Kanzlei Buchholz & Kollegen sollten unter Fristsetzung Nachbesserung fordern und die fristlose Kündigung des "Internet-System-Vertrages" androhen (und dann auch aussprechen). Immerhin wurde die SSL-Verschlüsselung für deren Webauftritt erst kürzlich aktiviert - da kann man den Stand der Technik verlangen.


Welche Ergebnisse von dieser hoch speziellen Tätigkeit der ganz speziellen "Euroweb-Spezialisten" zu tatsächlich erwarten sind zeigt dann auch die Webseite des Rechtsanwalts Andreas Buchholz und seiner Kollegen:


Das sollte wohl eher ganz anders aussehen. Der Grund ist ganz einfach und findet sich im Quelltext:


Der Firefox hat sich (wie andere Browser auch) geweigert, einen wilden Mix aus Inhalten zu akteptieren, die verschlüsselt bzw. unverschlüsselt übertragen werden sollen:



Wäre ich der Andreas Buchholz oder der Benedikt Schönbrunn, der mir zuletzt damit aufgefallen ist, dass er wissentlich und vorsätzlich unwahr für die Euroweb Internet GmbH vorgetragen hat (Achtung, Richter: Beweise in Form seiner Schriftsätze habe ich vorliegen) ...

Bildschirmfoto: Das sieht "sowas von 90er" aus, dass es fast schon wieder "innovativ" wirkt, sollte aber ...
Bildschirmfoto: ... ja sollte aber so aussehen wie hier auf der unverschlüsselten Seite zu sehen ist. Kann die Euroweb aber nicht! (und "innovativ" geht dann doch irgendwie ganz anders...)

... dann würde ich die Euroweb verklagen. Das geht aber nicht, weil die "Superreferenzkundenkanzlei" die aus Philipp Berger, Jean-Paul Bohne, Andreas Buchholz, Benedikt Schönbrunn und Anne Sulmann besteht, von der Euroweb lebt. Die HTTPS-Webseiten der anderen haben übrigen den selben Charm und sehen also auch so aus wie Webseiten im letzten Jahrtausend halt aussahen...

Für die Euroweb gibt es auf Grund der oben genannten  Ergebnisse jetzt eine "nichtamtliche Bestätigung":
  1. Die Euroweb ist offenbar schlicht zu blöd, einen Webserver mit HTTS einzurichten.
  2. Die Euroweb ist offenbar schlicht zu blöd, eine Webseite zu machen, die mit HTTPS funktioniert. 
  3. Die Euroweb ist ein "Heißluftgebläse".
Die Euroweb sollte das Hosten und das Erstellen von Webseiten Leuten überlassen, die es besser (genauer: überhaupt) können. Ein Schlosser wäre eine Lösung, aber der würde sich - anders als die Kanzlei Buchholz aus Düsseldorf - aber die Finger weder krumm noch schmutzig machen um den offensichtlich unfähigen Abzockern von der Euroweb zu helfen.

Mehr Vergleiche?

01.09.2014

Die Euroweb will an betrügerischer Referenzkundenmasche festhalten - Versagen die Anwälte? Erste Blamage der Euroweb / Kanzlei Buchholz und Kollegen GbR

Vor ein paar Tagen habe ich berichtet, dass die Euroweb an der betrügerischen Referenzkundenmasche festhalten will und einen Widerspruch gegen die von mir (einem kleinem Schlosser und ohne Anwalt!) beantragte und schon im ersten Anlauf durchgesetzte einstweilige Verfügung, welche der Euroweb die ohnehin als arglistige Täuschung verbotene, abgefuckte "Referenzkundenmasche" verbietet, eingelegt hat.

Dieser lächerliche Widerspruch liegt mir nun vor.

§ 924 Absatz 2 ZPO besagt:
"Die widersprechende Partei hat in dem Widerspruch die Gründe darzulegen, die sie für die Aufhebung des Arrestes geltend machen will."
Dem Gericht ist (anders als dem Rechtsanwalt Jean Paul Bohne) das Fehlen der Begründung von Berufs wegen aufgefallen.

Den Umstand, dass den Anwälten von der Buchholz und Kollegen GbR (vorher und in strafrechtlich höchst bedenklicher Weise insolvent: "Berger Law LLP") auch rund einen Monat nach Zustellung der Verfügung nichts eingefallen ist, womit diese den Widerspruch begründen könnten, quittierte die vorsitzende Richterin mit der Mitteilung:
"Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wird dann sehr kurzfristig nach Eingang der Widerspruchsbegründung bestimmt werden.

Düsseldorf am 26.08.2014"
Dem, der den Widerwille der Richterin hinsichtlich unnötiger Worte kennt, dem wird auch das, an die Euroweb und deren in vielerlei Hinsicht geschrumpfte Anwaltskamarilla adressierte, "sehr kurzfristig" auffallen. Da steckt nämlich Sarkasmus und somit dann auch Kritik drin.

Der erste Punkt im Widerspruchsverfahren ging also an mich - und zwar noch bevor das Verfahren wirklich begann...

Ich habe nunmehr auch das Hauptsacheverfahren angeleiert. Und anders als die (wie neben Philipp Berger und Andreas Buchholz auch der Anwalt Jean Paul Bohne) nicht durch juristischen Wissen glänzenden Damen und Herren der "Buchholz und Kollegen GbR" habe ich jedenfalls dabei alles richtig gemacht!

Übrigens: Ende Juli schrieb mir der Berger-Philipp noch im Zusammenhang mit der Verfügung, ich solle doch bittschön vor Ende August auf "kostentreibende  Maßnahmen" verzichten, man wolle dann auf mich zukommen. Mit "kostentreibende  Maßnahmen" war die Hauptsacheklage gemeint. Offenbar stieß es dann aber den vereinten Abzockern aus Euroweb und Kanzlei höchst sauer auf, dass die Entscheidung des LG Düsseldorf gewiss nicht ohne Einfluss auf andere Verfahren bleibt. Deshalb dann der nicht nur wegen der fehlenden Begründung geradezu dämliche Widerspruch vom 19. August.

Dumm ist, wer Dummes tut!

Der Anwalt Jean Paul Bohne (laut Anwaltskammer: "Bohne, Jean Paul Pierre") wird - ziemlich marktschreierisch - als "im Medienrecht hochspezialisierter Anwalt" beworben, welcher in der "Verfahrensart des einstweiligen Rechtsschutzes über eine jahrelange Erfahrung" verfüge. Dem Widerspruch ohne Begründung nach wird er im Verfahren gegen mich, einen einfachen Schlosser, mal wieder einige "Basics" lernen.

Ich kenne seinen Namen nämlich auch aus älteren Sachen. Da waren so einige, ziemlich schlecht begründete Abmahnungen:
Mir scheint, der Jean Paul Bohne lässt sich und seinen Name in Sachen gegen mich "verheizen". Klug ist das nicht! Ich hab ihm schon 2012 geraten, er solle sich einen anderen und für den Beruf förderlicheren Job suchen - z.B. in einer Kanzlei, deren Mitglieder in der "Verfahrensart des einstweiligen Rechtsschutzes" und im Medienrecht nicht nur (schlechte) Erfahrungen sondern auch Erfolge zu verbuchen haben. Oder will er mal damit werben, dass er sein Wissen über Medienrecht und über das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in Sachen erwarb, in denen ihm ein einfacher Schlosser grob "die Juristerei" lehrte? Das wäre zwar wahr, aber eben nicht werbend.

Vielleicht ist der Jean Paul Bohne beim nächsten Treffen mit mir Mitglied jenes Euroweb-Anwalts-Komitees, welches das verlorene Verfahren dann auch gleich an traditioneller Stätte beweinen kann: Dem Cafe Luise.

18.03.2014

Hinweis an Jean-Paul Bohne, Benedikt Schönbrunn, Anne Sulmann (derzeit: Buchholz & Kollegen, Düsseldorf)

Ich rate zu einem Überdenken des weiteren Engagements. Teilweise macht ja schon eine Kölner Kanzlei einen Teil der Jobs die 2012 noch die damalige Berger Law LLP bekommen hätte.

Im Falle, dass es durch meine von der StA Düsseldorf offenbar nicht als unbegründet bewertete Strafanzeige vom 3.1.2014 und deren Fortsetzungen zu einer Verurteilung wegen Bandenbetruges der Herren Andreas Buchholz, Philipp Berger nebst natürlich den weiteren Drahtziehern Christoph Preuß und Daniel Fratzscher kommt, dürfte die Zahl der von der Euroweb dann noch ausgefochtenen Verfahren "sehr übersichtlich" sein. In einem solchen Fall wird sich die Kanzlei Buchholz & Kollegen - die ja weit überwiegend von den Mandaten der Euroweb existiert - natürlich zuerst von den Angestellten trennen. Auch bei solchen Trennungen aus wirtschaftlichen Gründen ist es dann nicht unmöglich, dass schon aus psychologischen Gründen (innere Rechtfertigung der Chefs) eine unangemessen negative Bewertung Ihrer Tätigkeit erfolgt. Das fiele dann zusammen mit der nicht unmerklichen Schädigung Ihres Rufes, die allein schon mit Ihrer recherchierbaren Tätigkeit für die "Euroweb-Kanzlei" Berger Law LLP (jetzt Buchholz + Kollegen) einhergeht. Viele angesehene Anwaltskanzleien achten teilweise höchst penibel darauf, dass Angestellte oder Partner einen absolut einwandfreien Leumund haben und sich nicht schon vorher bei Straftaten von Mandanten mit diesen "gemein gemacht" haben.

Das bedeutet: Ihr Engagement erst für die "Berger Law LLP" und dann für die "Berger und Kollegen" könnte und wird sich wohl als "wenig wenn nicht sogar negativ Karriere fördernd" erweisen. Als zugelassener Anwalt, meine Damen und Herren, hat eigentlich jeder von Ihnen schon mehrfach bewiesen, dass sie oder er (mindestens) zu dem jeweiligen Zweitpunkt "undoof" war.

Dann sollten Sie jetzt auch begreifen können, was überfällig ist. Selbst Tiere, (nehmen wir nur des Sprichworts wegen die Ratten) verlassen das sinkende Schiff.

Übrigens: Wenn Sie im Zusammenhang mit der Euroweb und der Kanzlei der Herren Philipp Berger, Andreas Buchholz und der Frau Adrijana Blazevska nicht genannt werden wollen, dann brauchen Sie dafür überzeugende Argumente. Juristische Argumente überzeugen mich in dieser Frage so viel wie ein sachangemessen urteilendes Gericht - nämlich gar nicht. Im "Äußerungsrecht" bin ich Ihnen zudem sehr wohl um Einiges überlegen. Wie Sie wissen habe ich da schon Vieles mit kriminellen Lügnern (auch aus dem Anwaltsberuf) ausgefochten - und mit Abstand die meisten Sachen auch gewonnen. Sie müssten dann schon etwas anderes liefern:

Ich nehme gern sachdienliche Informationen.

27.12.2013

Die Euroweb hat erweislich in dutzenden, wenn nicht hunderten Verfahren gelogen

"Trotz der gestiegenen Umsätze konnte das kurzfristige Vermögen um TEUR 162 verringert werden, wobei insbesondere die angearbeiteten Aufträge durch eine schnellere Durchlaufzeit deutlich um TEUR 280 reduziert werden konnten."
(Quelle: Jahresbericht der Euroweb Internet GmbH für das Jahr 2011, hinterlegt bei Amtsgericht Düsseldorf, HRB 42518, Seite 2, unter II. - dort 2. Absatz)

Zugleich hat die Euroweb Internet GmbH, vertreten von der Berger Law LLP (jetzt "Buchholz und Kollegen, Düsseldorf") in aberdutzenden, wenn nicht hunderten Verfahren vor mehreren Gerichten vorsätzlich und systematisch unwahr (=Lüge) vorgemacht, diese hätte bei der Erstellung der Webauftritte nichts erspart, weil die "Webdesigner" nicht anderweitig hätten beschäftigt werden können.

Nur stellvertretend für eine enorme Anzahl dieser Lügen nenne ich hier die Verfahren
  • Oberlandesgericht (OLG) Dresden, 10 U 164/13 (Vorinstanz Landgericht Chemnitz, 1 O 375/12)
  • Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, I-5 U 135/12
in denen durch nahezu identischen Vortrag auf die gleiche Weise gelogen wurde. Als "Zeuge" wurden diversen Veröffentlichungen zu Folge häufig Daniel Fratzscher angeboten, der an der Euroweb beteiligt ist. Dem wäre im Falle, dass er wie oben beschrieben ausgesagt hat, zumindest der Vorwurf der uneidlichen Falschaussage, eventuell der vorsätzlich falschen Versicherung an Eides statt zu machen - allerdings profitiert er auch wirtschaftlich und wäre auch deshalb ebenfalls wegen Betruges zu verfolgen.

Über das letzte Verfahren berichtet der Euroweb-Anwalt Andreas Buchholz selbst öffentlich:
"... Euroweb ... konnte nachweisen, dass im Vertragszeitraum 2009-2012 keine weiteren ersparten Aufwendungen, als die bereits berücksichtigten vorlagen. Außerdem gelang der Nachweis, dass Euroweb auch nicht vollausgelastet war, sodass kein Raum für die Annahme von Ersparnissen durch anderweitigen Erwerb bestand. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) nur dann anderweitiger Erwerb angenommen werden kann, wenn neue Aufträge/ Verträge gerade infolge der Kündigung des streitgegenständlichen Vertrages angenommen werden können. Dies ist nicht der Fall, wenn ein Unternehmen nicht vollausgelastet ist, also noch über Kapazitäten verfügt."
(Quelle: Im Auftrag der Euroweb von Andreas Buchholz auf www.internet-system-vertrag.info/euroweb-setzt-erneut-verguetungsanspruch-nach-%C2%A7-649-erfolgreich-vor-dem-olg-duesseldorf-durch-urteil-vom-05-12-2013/ veröffenlichte Prozesslüge, die mit dem Geschäftsbericht nicht in Übereinstimmung zu bringen ist).

Wenn nämlich der Bestand an "angearbeiteten" Aufträgen im Jahr  2011 allein um 280.000 Euro gesenkt werden konnte, so ergibt sich aus den Zahlen der Euroweb, die ebenfalls den Gerichten gegenüber gemacht wurden - nämlich hinsichtlich der Kosten für das Erstellen einer Webseite durch die Webdesigner - dass mindestens ein durchschnittlicher Auftragsbestand von mehr als 1000 Websites existiert haben muss. Davon wieder muss die Geschäftsführung der Euroweb und auch Daniel Fratzscher gewusst haben. Das entspricht bei 200 "Webdesignern" einem Mindestauftragsvorlauf von 5 Websites je "Designer". Der Geschäftsführung der Euroweb, insbesondere Christoph Preuß und Daniel Fratzscher war also jederzeit klar, dass die Kapazitäten der Webdesigner bei Kündigung des "Systemvertrages" tatsächlich anderweitig verwendet wurden, dass das Unternehmen gerade keine freien Kapazitäten hatte, dass die Euroweb zu 100% ausgelastet war, ein erheblicher Auftragsvorlauf bestand.

Als weiteres Indiz kann gelten, dass die Erstellung der Webseiten der mit der Euroweb eng verbundenen "Superrefenzkunden", der "Kanzlei Buchholz und Kollegen" (vormals "Berger Law LLP", also der Euroweb-Anwälte Andreas Buchholz und Philipp Berger) mehrere Monate gedauert hat. Für andere Kunden der Euroweb lassen sich nämlich ähnlich lange Zeiträume zwischen Vertragsabschluss und Erstellung der Webseite nachweisen.

Beweismittel sind meine in der fälligen Strafanzeige genannten Blogbeiträge und diese beiden Dokumente:

Denn die Kanzlei hat mit Sicherheit am oder vor dem 1.2.2012 der Euroweb den Auftrag gegeben, die Webseite an die neuen Umstände anzupassen. Das Gesetz sieht dies auch so vor, denn es handelt sich einen UWG- und Persönlicheitsrechtsverstoß - und gerade auf diesem Gebieten wollte die Kanzlei als "spezialisiert" gelten, da kann man sich einen groben Verstoß nicht leisten. Die minimale Änderung dauerte Monate - die Herren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz wussten also definitiv von der "Vollauslastung" der sogenannten "Webdesigner" (in der Mehrzahl wohl Praktikanten und Lehrlinge) und nahmen also in Betrugsabsicht am Belügen der Gerichte bewusst und vorsätzlich teil. (Punkt!)

Aber durch den Geschäftsbericht der Euroweb Internet GmbH selbst steht nunmehr fest, es handelte sich um eine dreiste, vorsätzliche Lüge die den Gerichten gegenüber vorgebracht wurde um in jedem Einzelfall dem Recht zu wider einen Anspruch auf mehrere tausend Euro zu begründen. Es handelt sich also um eine bewusste Täuschung, welche den Charakter der Dritttäuschung hat und eigentlich zu einer Strafverfolgung wegen massenhaften, gewerblich und bandenmäßig betriebenen (Prozess-)Betrugs führen sollte.

Aus anderen Sachen wissen wir aber, dass die Staatsanwaltschaften - konkret die Staatsanwaltschaft Düsseldorf - bei dieser und verwandten Formen des Betruges erst dann einschreiten, wenn eine "Schallgrenze" von mehreren tausend Strafanzeigen überschritten und das Ansehen der Justiz wegen des Nichtstuns geschädigt wird. Eine solche Schädigung kann natürlich nur stattfinden, soweit das Ansehen der StA Düsseldorf wegen der Verweigerung angemessener Ermittlungen gegen Betrüger genau dieses Schlages nicht schon "vollständig im Arsch" ist.

Das bisherige, selbst einen Straftatbestand, nämlich den der Strafvereitlung, erfüllende Nichtstun der Staatsanwaltschaft ändert aber nichts - gar nichts - daran, dass hier eine Serie insgesamt schwerer Straftaten vorliegt.

Auffallend ist ferner, dass die Euroweb Internet GmbH auch durch die Anwälte Philipp Berger und Andreas Buchholz just mit dem Ergebnis des Belügens der Gerichte - zweifellos teils als versuchter, in einigen Fällen als vollendeter Prozessbetrug zu einzustufen - massiv in die Öffentlichkeit drängt. Und dabei wieder kann mir keiner erzählen, dass die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz nicht darüber Bescheid wussten, dass diese Lügen vortragen. Mithin kann mir also keiner erzählen, dass die beiden Anwälte an den Straftaten nicht beteiligt waren oder es im Falle gegenwärtiger Verfahren nicht auch noch sind. Zu meiner Ansicht trägt das Verfahren 20 Js 1328/12 der StA Düsseldorf bei, in dem auf Anzeige des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Düsselorf hin gegen Philipp Berger wegen Anstiftung zur Falschaussage ermittelt wird - soweit da nicht schon ein Strafbefehl oder Urteil erging.


Die Erstellung der Webseite der "Buchholz und Kollegen" dauerte rund 4 Monate, was sogar einem Auftragsvorlauf von rund 40 Websites (2 pro Woche) entspricht und mit dem obigen, nur aus der Verringerung des Vorlaufes errechneten Mindestvorlauf von 5 Websites übereinstimmt. Damit ist klar, dass auch Philipp Berger und Andreas Buchholz mindestens seit September 2013 sehr genau wissen, dass es einen Auftragsvorlauf, also einen hohen Bestand unfertiger Webseiten gibt. Die Herren "Rechtsanwälte" logen und lügen also vorsätzlich mit.

Sollte die Euroweb und oder einer der Anwälte über ein Vorgehen gegen diesen Bericht nachdenken: Das wäre sehr geeignet, dass ich in der Konsequenz ein Urteil erwirken kann nach welchem die nur höchst widerwillig tätig werdende Staatsanwaltschaft Düsseldorf mangels einer Ausrede keine Möglichkeit zum Nichtstun mehr hätte, die zivilrechtlichen Folgen dürften infolge der auch daraus resultierenden Möglichkeit der Einleitung von Restitutionen für Euroweb existenzvernichtend sein. Das Risiko ist aus meiner Sicht ein nettes, aus Sicht der Herren Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger und Andreas Buchholz ist es, hinsichtlich der Folgen, extrem. Ich kündige den vorgenannten für den Fall einer Beschwerde bei Google eine negative Feststellungsklage an.

Für den Fall eines Antrages auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne Anhörung des Gegners (damit erzielen Lügner genau dieses Schlages zumeist erst einmal einen Erfolg) empfehle ich dem dreist angerufenem Gericht die oben genannten Akten und den oben genannten Geschäftsbericht beizuziehen und auch auf der genannten Webseite zu lesen, sich beim LG Düsseldorf mal nach der Zahl der Verfahren zu erkunden und nach der Sachverhaltserforschung zu dem einzig richtigen Schluss zu kommen - nämlich zu dem, dass diese Vorhaltungen wahr und richtig sind und dass sich der Artikel mit aktuellem kriminellem Handeln befasst mit dem die Antragsteller im Erfolgsfall ja sogar selbst erheblich in die Öffentlichkeit drängen. Was übrigens geradezu als eine Krönung dreist-kriminellen Vorgehens anzusehen ist.

Ich warne den mir bereits negativ aufgefallenen, angestellten Anwalt Jean-Paul Bohne, die ebenfalls mir negativ aufgefallene angestellte Anwältin Adrijana Blazevska und ganz sicher nicht grundlos Anne Sulmann sowie den bisher eher unauffälligen Angestellten Anwalt Benedikt Schönbrunn eindringlich davor, sich wissentlich oder infolge mangelhaften Nachdenkens in irgendeiner Form an kriminellen oder auch nur moralisch verwerflichen Handlungen zu beteiligen. Es wird ab sofort in meiner Berichterstattung keinerlei Schonung (wie ich sie anderen Kollegen gerade auch durch die Löschung von deren Namen in den Berichten angedeihen ließ) mehr geben - ich habe schon lange genug gewarnt!

Für Prozessgegner der Euroweb, welche nach einer solchen Lüge verloren haben und den obigen Geschäftsbericht noch nicht kannten besteht die Möglichkeit, das zivilrechtliche Urteil durch eine Restitutionsklage nach §§ 580 ff ZPO aufheben zu lassen.

Ich bin gerne bereit, Opfern der erweislich vorliegenden kriminellen Praxis bei der Formulierung eines PKH-Antrages (für den braucht man keinen Anwalt) und der Wahl eines geeigneten Anwaltes zu helfen. Verbindliche Rechtsauskünfte erteilt aber nur ein zugelassener Anwalt.