07.12.2018

@crimes: nice try!

Meine Webauftritte und Server stehen ja seit etwa dem Jahr 2004 ständig unter dem „Beschuss“ kriminellen Packs. Ende November, konkret am 29. und 30. war es mal wieder soweit. Ich werde, weil es müßig ist, nicht darüber nachdenken, wer es nicht war und wer den Angriff nicht eingekauft hat.

Ich hab mich übrigens weit zurück gelehnt und gefreut, dass der Angreifer seine Ressourcen und der Auftraggeber sein Geld verbrannt hat.

Womöglich sind solche Angriffe auch ein Grund, warum die Webseiten "des führende Anbieter für kreatives Webdesign und individuelle Marketingkonzepte für Kleinunternehmer in Deutschland, Österreich, Schweiz und den USA" (was wohl der Schlechtachter Dr. Frieder Nau von dieser maßlosen Übertreibung aus dem Umfeld seiner Kunden hält weiß ich nicht) jetzt 380 Euro pro Monat (im Vierjahresvertrag!) kosten sollen...

Hinweis: Fail2ban hat heute die recidive-Blockierungen wieder aufgehoben. Allerdings habe ich besonders auffällige Netze (aus China, Russland, ... sowie Hoster und Clouds) permanent gesperrt.

Das spart Traffic.

04.12.2018

Waffengleichheit: Bundesverfassungericht räumt mit klar rechtswidriger, oft garstige Kriminelle begünstigender "Rechtsprechung" am LG Köln, LG Hamburg und LG Kassel auf

BVerfassG: 1 BvR 1783/17; 1 BvR 2421/17

An der 28. Zivilkammer des LG Köln (vors. Richter Eßer da Silva ) , der 24. Zivilkammer des LG Hamburg (vors. Richterin Käfer) und nicht zuletzt (vors.  Richter Neumeier vom LG Kassel haben in den letzten Jahren eine Praxis geübt, die schlicht verfassungswidrig ist. Besonders bemerkenswert ist, dass diese rechtswidrige Praxis von den Oberlandesgerichten gestützt wurde - was im Fall der Frau Simone Käfer  vom LG Hamburg nicht weiter verwundert, denn der für die Berufungssachen am OLG dann zuständige Richter Buske hat die Malade als deren Vorgänger und "Lehrmeister" der Frau Käfer selbst eingerührt. Und er ist an einem der vorliegend durch das BVerfassG "abgewatschten" Rechtsbrüchen "tatbeteiligt".

Um welchen Rechtsbruch es geht:

Die vorgenannten Richter haben es sich zur Praxis gemacht, Anträge auf den Erlass von einstweiligen Verfügungen in Pressesachen ohne Anhörung des Gegners - und, so sehe ich das, oft auch ohne die erforderliche summarische Prüfung der Anspruchsgrundlagen - regelrecht durchzuwinken. Auch dann, wenn es vorher keine Abmahnung gab.

Ganz drastisch geschah dieses einem Fall vor der Pressekammer des Hamburger Landgerichts. Dort machte ein Fernsehmoderator Gegendarstellungsansprüche (in solchen darf nicht gelogen werden) geltend und hatte nach drei Zurückweisungen durch die Richterin Käfer schließlich vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) Erfolg. Nachdem also erst die Frau Simone Käfer eifrig - schriftlich und "fernmündlich" - mit der oder dem Antragstellervertreter(in) diskutierte, den Verfügungsantrag sogar zurückwies, erließ diesen dann der einschlägig bekannte Richter Buske vom OLG Hamburg im Beschwerdeverfahren. Und zwar - ebenso wie Frau Käfer - ohne dem Antragsgegner Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Auch im entschiedenen Fall des LG Köln hatte Eßer da Silva eine einstweilige Verfügung, in welcher der späteren Beschwerdeführerin die Unterlassung von Äußerungen aufgegeben wurde, durchgewunken ohne dass die Antragsgegnerin zuvor "vorprozessual" abgemahnt oder im gerichtlichen Verfahren angehört wurde.

Warum mich der "Scheiß" interessiert?

Ebenso hatte Richter Neumeier vom LG Kassel einst (2015) eine Einstweilige Verfügung gegen mich ohne vorherige Anhörung erlassen obwohl es auch hier an einer Abmahnung fehlte. Den Richter Neumeier und drei weitere Richter habe ich inzwischen wegen anderen Rechtsbrüchen erfolgreich abgelehnt. Auch in einem weiteren Fall schon aus dem Jahr 2006 - in welchen ich dem Richter Blumenstein des LG Kassel Rechtsbeugung (und der StA Kassel Strafvereitlung) vorwerfe ging es um einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Gegendarstellung) durch den als kriminellen "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth. Damals hatte ein Richter Lohmann die Verfügung rechtswidrig erlassen und der tatsächlich noch immer als solcher tätige Richter Dr. Blumenstein hatte alles - ausdrücklich: auch widerrechtliches - getan um diese aufrechtzuerhalten. Den Richtern und der Staatsanwaltschaft gehört "Maggesse off’n Dooges" - was der Rechtsstaat wohl zu verhindern weiß.

Wem das von SOLCHEN Richtern geübte Unrecht genutzt hat

Als Nutznieser dieser rechtswidrigen Praxis haben sich immer wieder Kriminelle und andere windige Typen erwiesen, aber auch ganze "Rechtsanwalts-" Kanzleien - wie z.B. die des lautstark in der Öffentlichkeit sogar mit dem eigenen Rechtsmissbrauch werbenden und wegen dessen fiesen Methoden bekannten Ralf Höcker - erwiesen. Das mit dem späteren Selbstmörder von Gravenreuth sogar ein besonders garstiger und krimineller "Rechtsanwalt" darunter war ist nur ein Tiefpunkt dieser, als "reichlich bekloppt" anmutenden Praxis.

Bildschirmfoto:
Ralf Höcker bewirbt auf Facebook selbst seine Tätigkeit als Rechtsmissbraucher

Die überfällige "Generalwatsche" des Verfassungsgerichts:
Der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit ist Ausprägung der Rechtsstaatlichkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes im Zivilprozess und sichert verfassungsrechtlich die Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien vor dem Richter, der - auch im Blick auf die grundrechtlich gesicherte Verfahrensgarantie aus Art. 103 Abs. 1 GG - den Prozessparteien im Rahmen der Verfahrensordnung gleichermaßen die Möglichkeit einzuräumen hat, alles für die gerichtliche Entscheidung Erhebliche vorzutragen und alle zur Abwehr des gegnerischen Angriffs erforderlichen prozessualen Verteidigungsmittel selbständig geltend zu machen.
und weiter:
Erforderlich sind danach die Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien vor dem Richter und gleichwertige Möglichkeiten zur Ausübung ihrer Rechte. Die prozessuale Waffengleichheit steht dabei im Zusammenhang mit dem Gehörsgrundsatz aus Art. 103 Abs. 1 GG, der eine besondere Ausprägung der Waffengleichheit ist. Als prozessuales Urrecht (vgl. BVerfGE 70, 180 <188>) gebietet dieser, in einem gerichtlichen Verfahren der Gegenseite grundsätzlich vor einer Entscheidung Gehör und damit die Gelegenheit zu gewähren, auf eine bevorstehende gerichtliche Entscheidung Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfGE 9, 89 <96 f> 57, 346 <359>). Entbehrlich ist eine vorherige Anhörung nur in Ausnahmefällen. In den besonderen Verfahrenslagen des einstweiligen Rechtsschutzes ist eine vorherige Anhörung verzichtbar, wenn sie den Zweck des Verfahrens ereiteln würde wie im ZPO-Arrestverfahren, bei der Anordnung von Untersuchungshaft oder bei Wohnungsdurchsuchungen (vgl. BVerfGE 70, 180 <188 f>m.w.N.). In diesen Fällen reicht es aus, Nachträglich Gehör zu gewähren. Voraussetzung der Verweisung auf eine nachträgliche Anhörung ist jedoch, dass ansonsten der Zweck des einstweiligen Verfügungsverfahrens - hier: wirksamer vorläufiger Rechtsschutz in Eilfällen - verhindert würde.
Ich fordere nun gleich eine ganze Menge Richter auf, sich an die Verfassung - das Grundgesetz - zu halten. Denn das haben die doch geschworen!

Halt "nur" nicht getan. Wollen aber unser Vertrauen. Ab dafür!

03.12.2018

"salesscouts24" (Stefan Schmidt, Gronau/Münster):
Warnung: Dummenfang der Euroweb-Betrüger

Allein die Tatsache, dass die "Euroweb-Group" des Daniel Fratzscher und des Christoph Preuß immer wieder neue Firmen für den Vertrieb(aus)gründet und umbenennt, außerdem nicht unerhebliche Geldmittel aufwendet um sich bei Zeitungsunternehmen einzukaufen (z.B. WN-Onlineservice, Madsack Onlineservice) zeigt schon auf, dass die Öffentlichkeitsarbeit, mit der nicht nur ich deren üble Praktiken ans Licht zerre, etwas bewirkt.

In diesen Rahmen passt nun auch die Firma "salesscouts24".  Formal: 
Salesscouts24
Firma Stefan Schmidt
Weseler Str. 561
48163 Münster
Die Webseite "salesscouts24.de" stammt offensichtlich von der Euroweb und beim Anblick wird deutlich, dass sich diese nicht etwa an potentielle Kunden wendet - sondern ganz direkt dazu dient, ahnungslose Arbeitssuchende für den Vertrieb der Euroweb-Internet GmbH, der United Media AG und deren Töchtern anzuwerben.

Selbstverständlich tauchen auf der Webseite die, durch die multipel üble Unternehmenspraxis zwingend beschädigten Namen der "Euroweb", "United Media AG", "WN Online-Service", "Madsack-Onlineservice" (Das sind nur die aktuellen Namen!) nicht auf. Statt dessen steht da:
Wir gestalten für namhafte Unternehmen aus der New Media Branche im Ruhrgebiet, dem Münsterland und dem Emsland den Vertrieb.
"Namhafte Unternehmen"? - Dummenfang!

Die Aufgabe der gefangenen Dummen wird gemäß den Erfahrungen und dem mir sehr genau bekannten Umfeld darin bestehen, an zwei Tagen der Woche illegale Kaltanrufe bei kleinen und mittelständischen Unternehmen zu tätigen und unter dem unwahren Vormachen eines kostenlosen oder angeblich stark verbilligten Angebots Termine zu erschleichen. Drei weitere Tage sollen die gefundenen Dummen in den Verkaufsterminen dann den Unternehmern eine Webseite der "Euroweb Group" aufschwatzen, die (derzeit) "schlappe" 380 Euro monatlich kostet.

Klartext:
"Ihr neuer Job? Erfolgsfrei bescheißen!"

Die Aussichten auf den Verkauf sind "trübe". Aus mir bekannt gemachten Zahlen dieses nicht immer nur im Graubereich tätigen Umfelds, zu welchem eine ganze Reihe von Unternehmen gehört, die "ausgegründet" wurden weil der Euroweb wesentliche Teile der weiterhin genutzten, betrügerischen und illegalen Vertriebspraktiken gerichtlich untersagt sind, ist zu erwarten, dass pro Mitarbeiter und Monat etwa ein halber provisionswirksamer Abschluss gelingt.

Und natürlich herrscht bei "Eurowebs", also den Firmen, in denen Dumme für die "Oberbetrüger" Daniel Fratzscher und Christoph Preuß die Moneten von anderen Dummen holen sollen, eine ungeheure Fluktuation. Denn eine gewiss nicht geringe Anzahl von Mitarbeitern verlässt die Firma gleich, andere wenn diese merken, wie übel sie ausgebeutet werden. Denn für die zu erwartende Schufterei wird unter dem Vormachen, dass hohe Provisionen erreichbar seien, ein sehr minimalistisches Gehalt gezahlt. Nur ist es eben so, dass viele der Verkäufer niemals und die meisten Verkäufer nur manchmal ein paar lächerliche Euro Provisionen erhalten - weshalb diese dann mal nachdenken warum das so ist.

... Und spätestens dann merken, dass zwischen der Leistung, die diese verkaufen sollen und dem Preis, zu dem diese verkaufen sollen, eine erhebliche Diskrepanz besteht. Das ist ja einer der Gründe warum ich die Euroweb (und ergo deren Vertriebe) laut gleich drei Entscheidungen des OLG Düsseldorf "Betrüger" nennen darf.

Die Mitarbeiter kommen - und die allermeisten gehen bald wieder, entweder weil diese sich nicht für den Betrug mit der Referenzkundenmasche und den nicht weniger üblen Vertragsverlängerungstricks hergeben wollen oder zu wenig verdienen.  Es sind nur wenige - darunter eben Stefan Schmidt aus Münster bzw, Gronau - die sich für die Euroweb dauerhaft hergeben Und deshalb geht die Euroweb auch auf der Mitarbeiterseite ständig mit neuen Firmennamen auf Dummenfang.

Wer es nicht glaubt: Stefan Schmidt, derzeit angeblich wohnhaft in Gronau hat sich im "Fratzenbuch" verewigt. Er bewirbt dort die "WN OnlineService" des Daniel Fratzscher - also die Euroweb - und stellt sich damit selbst, sogar mit Foto, in den Kontext deren betrügerischer Machenschaften:


Für mich sucht da ein Dummer (Stefan Schmidt gibt sich immerhin mit Name und Foto für seine Bosse Fratzscher und Preuß her...) noch Dümmere: Er (Stefan Schmidt) kann mich mal verklagen.

Update (30.01.2020):


Die Webseite  „www.salesscouts24.de“ weißt einen neuen Firmeninhaber und eine neue Adresse aus:
Salesscouts24
Firma Rico Schachtsiek
Rheiner Landstraße 195a
49078 Osnabrück
Sonst hat sich nichts geändert...

01.12.2018

Kann Albrecht Simon nach Falschbeschuldigung wirklich Gerichtspräsident des LG Kassel bleiben?

1. Update: Am Ende hab ich gewonnen: Mein Ablehnungsantrag gegen die drei Richter(innen) wurde abgesegnet,  die Ablehnung gegen den ursprünglichen Richter Neumeier ging dann auch durch, das OLG gab mir recht soweit das LG meiner Beschwerde (mit kruder Begründung) nicht abhalf und die „Euroweb-Struktur“ namens „Webseitenarea GmbH“ des Denis Pohlan nahm sodann ihren ganzen Antrag auf den Erlass der einstweiligen Verfügung zurück. Was wohl klar macht, dass der ohne Rechtsbeugung keine Chance hatte! Durch die Antragsrücknahme konnte auch die versuchte „Freiheitsberaubung vermittels Missbrauch des Gerichts“ nicht vollendet werden.

2. Update: Ich wurde nicht verurteilt, das AG Kassel hat die Strafsache elegant, sorgfältig und systematisch verjähren lassen um zu verhindern, dass ich dem Herrn Simon durch die Verteidigung schade. Das ich Ihn und die drei Richter, aber auch den Staatsanwalt Uekermann als Zeuge vernehmen werde hatte ich angekündigt. Meine Meinung dazu? „Feige ist sie also auch, diese Kassler Justizmafia!“
Durch offensichtlich grob unverhältnismäßige und völlig unplausible Entscheidungen und Eskapaden im persönlichen Verhalten einzelner Richter wird die gesamte Richterschaft und oft auch der Rechtsstaat in Misskredit gebracht.
(Prof. Dr. Gerd Seidel, Humboldt-Universität zu Berlin in "Die Grenzen der richterlichen Unabhängigkeit", AnwBl 2002, 325-330).

Das gilt noch mehr für den Gerichtspräsidenten des LG Kassel, Albrecht Simon, welcher derzeit (noch) Präsident des LG Kassel ist und durch sein persönliches Handeln das Amt und das Ansehen des Rechtsstaates in der schwersten denkbaren Weise beschädigt hat.

Die Vorgeschichte

Im Verfahren 8 O 1205/15 des LG Kassel habe ich zunächst dem Richter Neumeier mehrfach Rechtsbrüche und Arbeitsverweigerung vorgeworfen. Unter anderen erließ er zugunsten eines erweislichen Lügners zunächst eine einstweilige Verfügung - dieses klar dem Grundgesetz zu wider, weil er mir zuvor keine Gelegenheit zur Verteidigung gab. Er unterließ hierbei zusätzlich - zumindest vom Ergebnis her - die auch im EV-Verfahren allfällige summarische Prüfung des Vorgetragenen, denn sonst wäre ihm aufgefallen, dass der Antrag unbegründet war. Doch damit nicht genug: Am 23.12.2015 und am 15.01.2016 erließ er zwei weitere, ganz gewiss nicht dringliche Beschlüsse zu meinem Nachteil.

Dieses obwohl ich am 21.12.2015 den Ablehnungsantrag unter Rüge der Voreingenommenheit gestellt hatte über die noch nicht entscheiden wahr. Auch hierbei handelte der Richter Neumeier also klar gesetzwidrig. Er handelte auch bewusst rechtswidrig, denn ihm kann der Ablehnungsantrag vom 21.12.2015 nicht entgangen sein, weil sich sein Beschluss auf die mit diesem zusammenhängende Beschwerde, also das gleiche Schriftstück bezog:


In diesem Schriftstück ist der Ablehnungsantrag unterstrichen.

Am 16.01.2016 habe ich den Richter Neumeier dann nochmals abgelehnt:


Offensichtliche unwahre Behauptungen von gleich drei Richtern im Ablehnungsverfahren

Nunmehr waren die RichterInnen Quandel, Eymelt-Niemann und Lange mit dem Vorgang befasst. Diese behaupteten am 06.09.2017(sic!), dass „objektive Gründe, die geeignet sind, ein Misstrauen an der Unparteilichkeit des Richters Neumeier zu rechtfertigen, nicht bestehen.“ Und weil eben dieser Fall gegeben ist, wenn ein Richter während des Laufens eines Ablehnungsverfahrens nicht unaufschiebbare Entscheidungen trifft (§ 47 ZPO) behaupteten diese, der Richter Neumeier habe das Ablehnungsgesuch vom 16.01.2016 „überlesen, weil es drucktechnisch, z.B. durch Unterstreichung nicht hervorgehoben gewesen“ sei.

Daran waren zwei Sachen falsch: Zum einen ging es um das relevante Ablehnungsgesuch vom 21.12.2015 - und in diesem war das Ablehnungsgesuch unterstrichen. Aber selbst im Gesuch vom 16.01.2016 war es der erste Antragspunkt. Den zu übersehen ist ein "Kunststück", welches man schon einem Richter nicht abzunehmen vermag. Es waren aber drei RichterInnen die den Quatsch in einen Beschluss schrieben. Das wirft eine Frage auf: „Wenn als Richter "nur die Besten" des Berufsstandes in Frage kommen sollen (Werbung der Justiz für selbst) - wie dumm müssten denn dann die übrigen Juristen sein?“

Der nach so einer "Nummer" fällige, "geharnischte" Protest:

Nach diesem, höchst merk- und denkwürdigem Beschluss ging ich nunmehr mit einem Ablehnungsgesuch gegen die RichterInnen Quandel, Eymelt-Niemann und Lange vor. In diesem schrieb ich:
Ich beanstande also, dass die Richter Quandel, Eimelt-Niemand und die Richterin Lange vorsätzlich unwahr behaupten, dass das Ablehnungsgesuch – tatsächlich vom 21.12.2016 – „weder drucktechnisch noch in sonstiger Hinsicht“ hervorgehoben sei. Gleich drei Richter können die Hervorhebung durch die Unterstreichung nicht übersehen haben, es sei denn das LG Kassel wäre ein Blindenheim.

Auch ist die markante Position des Antrages bereits im 2. Absatz des Schreibens ganz objektiv betrachtet eine Hervorhebung in „sonstiger Hinsicht“ deren Existenz die Richter Quandel, Eimelt-Niemand, und die Richterin Lange in klar rechtsbeugerischer Weise weglügen wollten – dabei aber erwischt wurden.
und, weiter:
Die Rüge der Voreingenommenheit gegenüber dem Quandel, Eimelt-Niemand, und die Richterin Lange stützt sich auf eben dieses, nur durch Vorsatz mögliche „Übersehen“ der tatsächlich durch Unterstreichung gegebenen drucktechnischen Hervorhebung meines Ablehnungsgesuches. Ferner darauf, dass in der „Begründung“ behauptet wird, dass Ablehnungsgesuch stamme vom 16.01.2016 um mir das Heraussuchen des Dokuments und damit die Entdeckung des vorsätzlich unwahren Vortrages wie in I.c dargestellt, zu erschweren.

Richter, die wie hier erweislich gegeben, vorsätzlich die Tatsachen falsch darstellen, sind als voreingenommen zu betrachten, weil derartig grobe Lügen belegen, dass diese Richter keinerlei Interesse an der Wahrheitsfindung haben, was wiederum belegt, dass erst das Urteil fest stand und danach die „erkannten“ Tatsachen an dieses Urteil angepasst wurde.
Unter
III. Allgemeine Situation nicht nur aber insbesondere im Bezirk des LG Kassel
schrieb ich weiter:
Es ist mir völlig unmöglich hier an die gerne mal behaupteten „Irrtümer“ oder wie hier ein „Überlesen“ zu glauben, denn derlei müsste dann ja auch mal zu meinen Gunsten vorkommen.

Doch daran fehlt es trotz der inzwischen extremen Zahl dieser "Irrtümer" vollständig. Zudem haben Richter des LG Kassel offensichtlich nicht einmal dann den Antrieb, sorgfältig und genau zu arbeiten oder sich der Tatsachen anzunehmen und das Gehirn zu benutzen, wenn diese eine Person der Freiheit berauben.

Entweder sind die Richter der 6., 7., 8. und 9. Zivilkammern des LG Kassel zu dumm für den Job als Richter oder aber diese lügen und beugen notorisch das Recht.
Kann Albrecht Simon nach Falschbeschuldigung Gerichtspräsident des LG Kassel bleiben?

Dieses wurde Albrecht Simon, Präsident des LG Kassel vorgelegt. Der entschied sich dazu, gegen mich Strafanzeige zu stellen, weil ich die Richter „verleumden“ würde. Dabei war dem Gerichtspräsident des LG Kassel sonnenklar, dass es sich um einen Antrag auf Ablehnung der Richter handelte und dass  meine Aussagen Wertungen vor dem Hintergrund eines wahren, nicht von der Hand zu weisenden Tatsachenkerns sind. Hinzu kommt: Im Prozess sind auch harte Aussagen erlaubt. § 193 StGB  besagt ganz eindeutig:
Wahrnehmung berechtigter Interessen

Tadelnde Urteile über wissenschaftliche, künstlerische oder gewerbliche Leistungen, desgleichen Äußerungen, welche zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht werden, sowie Vorhaltungen und Rügen der Vorgesetzten gegen ihre Untergebenen, dienstliche Anzeigen oder Urteile von seiten eines Beamten und ähnliche Fälle sind nur insofern strafbar, als das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Äußerung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.
Als Jurist kennt Albrecht Simon auch diesen Paragraph. (Falls nicht, hat er im Amt eines Gerichtspräsidenten nichts verloren!) Doch um seine bewusst an den Tatsachen vorbei urteilenden Richter zu schützen und in der von vorn herein aussichtslosen Absicht, mich für meinen offensichtlich berechtigten Protest zu bestrafen und mich bei der Verteidigung meiner Rechte zu behindern, wagte er den - bei Annahme auch nur eines Restes von Anstand sowie Rechtsstaats- und also Gesetzestreue der nachfolgenden Gerichtsinstanzen - von vor herein untauglichen Versuch, mich anzuzeigen. Ich werte das als "Versuch, mich in den Knast zu lügen" .

Ko-(r)rup-tion

"Korruption" ist das Wort für "gemeinsam brechen" und meint den "gemeinsamen Rechtsbruch". Der begann hier bei Richter Neumeier, setzte sich bei den RichterInnen Quandel, Eimelt-Niemand und Richterin Lange fort, wurde sodann von vom LG-Päsident Simon auf die Spitze getrieben. Die Staatsanwaltschaft Kassel wird sich von mir vorhalten lassen müssen, dass diese vor der Anklageerhebung entweder gar nicht ermittelt oder aber die Akten nicht gelesen hat. Jedenfalls ist dem bearbeitenden Staatsanwalt nichts Klügeres eingefallen als, um dem Präsidenten des LG Kassel zu gefallen, gegen mich Anklage zu erheben. Auch das AG Kassel hat sich bisher nicht mit Ruhm bekleckert. Korruption liegt also vor und bezüglich der Rechtsbrüche hat Albrecht Simon eine Schlüsselrolle!

Aber um das Strafverfahren gegen mich geht es nicht mehr, denn ich schließe aus, dass ich verurteilt werde. Mir geht es schlicht darum, ob Albrecht Simon nach der vorliegenden Falschbeschuldigung durch seinen sachlich unberechtigten Strafantrag überhaupt noch Gerichtspräsident des LG Kassel bleiben kann. Er hatte inzwischen mehrfach Anlass dazu, sich mit dem Sachverhalt zu beschäftigen, also die Akte zu lesen und letztendlich zu erkennen, wie falsch sein Strafantrag (Anzeige) ist. Er hat aber offenbar nichts unternommen, insbesondere den Strafantrag nicht zurückgenommen.

Und jetzt ist es an mir zu hinterfragen, ob der Präsident das LG Kassel, Albrecht Simon, durch die Stellung des Strafantrages - und speziell durch das wider möglichen besseren Wissens (welches von einen Jurist und "Organ der Rechtspflege" zu erwarten ist) erfolgende Festhalten daran - das Ansehen des Rechtsstaates nicht soweit beschädigt hat, dass man davon sprechen kann, dass er offensichtlich darum bemüht ist, "Verhältnisse wie in der DDR" zu schaffen.

Art. 5 GG und § 193 StGB besagt ganz eindeutig: Ich durfte, was ich tat!

§ 164 StGB besagt hingegen: Der Albrecht Albrecht Simon durfte nicht was er tat. Der derzeitige  Gerichtspräsident des LG Kassel hat jetzt seinen Allerwertesten aus dem Chefsessel zu heben und Platz zu machen für einen neuen Gerichtspräsidenten dem die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit mehr am Herzen liegt als ein von ihm gesehenes Recht der ihm untergebenen Richter auf eine "völlig frei fliegende Willkür", die erweislich an Tatsachen und dem Gesetz keinerlei Anstoß mehr nimmt!

"Rechtsanwalt" Dr. Hans Dieter Weber, AWPR Dortmund - Strafantragsteller und "Organ der Rechtspflege" in Nöten:
Aufführung am Mittwoch, dem 23. Januar 2019, 09:00 Uhr, AG Kassel
*** Freier Eintritt! ***

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

-
Am Mittwoch, dem 23, Januar 2019 um 09:00 Uhr stehe rein formal ich vor Gericht. Allerdings letztendlich auf mein eigenes Betreiben, denn ich will einem "Rechtsanwalt" Dr. Hans Dieter Weber, von der Kanzlei AWPR Dortmund - rein formal "Strafantragsteller" und sogenanntes "Organ der Rechtspflege" - "heimleuchten"


Dafür, dass die obige Ladung nun endlich zu Stande kam, musste einiges geschehen:
  1. Der "Rechtsanwalt" Dr. Hans Dieter Weber musste einen Strafantrag schreiben, in welchem immerhin sein Name, das Datum und die Kanzleiadresse zu stimmen scheinen.
  2. Die Staatsanwaltschaft Kassel hat den Tatsachenkern der Vorwürfe nicht geprüft, sondern einfach mal Anklage erhoben. Merkwürdig daran ist, dass die selbe Staatsanwaltschaft begründete und beweisbehaftete Strafanzeigen gegen kriminelle "Rechtsanwälte" mit bewundernswerter Stetigkeit und eben auch bewundernswert dummen Ausreden abwies. Die "verfassungsmäßig garantierte Gleichheit vor dem Gesetz" ist dank der sehr besonderen "Unparteilichkeit" und "Unvoreingenommenheit" der Staatsanwaltschaft zum Treppenwitz verkommen.
  3. Das AG Kassel hat den Tatsachenkern der Anklage nicht geprüft, sondern die Anklage einfach mal zugelassen. Es ist wohl stark überlastet, weil die StA offenbar jeden dämlichen Rotz, den ein Jurist schreibt (noch ein Beispiel) , als Anklage weitergibt.
  4. Als die Versäumnisse von Staatsanwaltschaft und Gericht offenbar wurden, hat das Gericht versucht, die Sache gegen meinen erklärten Wille wegen "Geringfügigkeit" einzustellen - und das, obwohl es kurz vorher eine andere Sache (wegen des sich ebenfalls als nicht strafbar erweisenden Vorhaltes der Rechtsbeugung, alternativ Unfähigkeit, gegenüber drei Richtern des LG Kassel) einstellte - unter der Behauptung,  dass mir aus dem Verfahren wegen der Anzeige des allerwertesten, aber leider nicht ganz ehrlichen Dr. Hans Dieter Weber, (AWPR Dortmund) doch eine hohe und empfindliche Strafe drohe, die mich zur "Besserung" bewegen werde.

Was definitiv nicht der Fall ist!

Mir steht hier ein echter Freispruch allererster Klasse zu. Deshalb ging ich selbst gegen die Einstellung wegen "Geringfügigkeit" vor - offenbar erfolgreich, denn sonst wäre die Ladung nicht erfolgt.

Ich, Jörg Reinholz, ein kleiner Schlosser aus dem Osten und Rechtslaie, lade öffentlich dazu ein, mir dabei zuzusehen, wie ich das angebliche "Opfer", den "längst nicht immer ehrlichen" (nach meiner Auffassung aber "klar verlogenen") und sich selbst wohl als "großartig und unangreifbar" wähnenden und sich als "Organ der Rechtspflege" bezeichnenden Strafantragsteller und Lügner "Rechtsanwalt" Dr. Hans Dieter Weber (AWPR Dortmund) ganz einfach durch ein paar Fragen zu seinem Strafantrag in Nöte bringe.

Für mich erwarte ich einen Freispruch. Für den "oberverlogenen bis kriminellen" Zeuge Dr. Weber erwarte ich, dass die StA Kassel nach dem Verfahren endlich ihren  Job tut und den nach der Vernehmung durch mich als solchen feststehenden Lügner wegen der in vielen Punkten bewusst unwahren Strafanzeige wegen Falschbeschuldigung und versuchter schwerer mittelbarer Freiheitsberaubung verfolgt. Nachfolgend erwarte ich dann dass die zuständige Anwaltskammer ihren Job tut und darauf erkennt, dass die tatsächliche Tätigkeit dieses Lügners nicht mit der eines "Organs der Rechtspflege" übereinstimmt (Entscheidung gemäß § 14 Absatz 2 Nr.  8 der Bundesrechtsanwaltsordnung)

Dann kann der "Noch-Rechtsanwalt und Lügner" Dr. Weber künftig als Geschichtenerzähler und "Fake-News-Autor" wirken. Eine Tätigkeit, die ihm weitaus besser zu liegen scheint!

In diesem Sinne wünsche ich mir, dass Dr. Hans Dieter Weber pünktlich kommt, sich auf Fragen zu seinem Strafantrag vorbereitet hat und nicht mit Schusswaffen hantiert. Dieses weniger wegen des früheren Falls des ehemaligen und nicht weniger verlogenen Exemplars von einem "Organ der Rechtspflege" namens Günter  Werner Freiherr von Gravenreuth (geb. Dörr) sondern weil der Dr. jur. Hans Dieter Weber im Hinblick auf seine Strafanzeige erweislich das Talent dazu hat, "sich selbst in den Fuß zu schießen". Genau so ein "Opfer" ist er also.

Hinweis:

Einen Antrag auf wörtliche Protokollierung der Aussagen dieses Gerichtsbelügers habe ich gestellt und den Antrag auf die gerichtliche Anordnung, dass die StA Kassel den Dr. Hans Dieter Weber (Kanzlei AWPR Dortmund) wegen falscher Verdächtigung und versuchter mittelbarer Freiheitsberaubung anzuklagen habe, habe ich angekündigt.

Straferschwerend wird in der Angelegenheit sein, dass ich diesem "Rechtsanwalt" schon klargemacht habe, dass sein Strafantrag völlig unhaltbar, weil von Lügen geprägt ist - er hat nichts davon zurückgenommen. Juristen nennen das "negatives Nachtatverhalten" und "Festhalten an der Tatabsicht selbst nach Entdeckung". Für diese "Eminenz" wird es also ernst, falls das Gericht und die Staatsanwaltschaft Kassel endlich ihren "verdammten Job" tun.