31.05.2018

Kassler "Justiz" verzweifelt an kleinem Schlosser aus dem Osten - Der Anzeigeerstatter, ein auffÀllig verlogener Rechtsanwalt Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund), profitiert

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

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PrÀambel:

"Es ziemt dem Untertanen, seinem Könige und Landesherrn schuldigen Gehorsam zu leisten und sich bei Befolgung der an ihn ergehenden Befehle mit der Verantwortlichkeit zu beruhigen, welche die von Gott eingesetzte Obrigkeit dafĂŒr ĂŒbernimmt; aber es ziemt ihm nicht, die Handlungen des Staatsoberhauptes an den Maßstab seiner beschrĂ€nkten Einsicht anzulegen und sich in dĂŒnkelhaftem Übermute ein öffentliches Urteil ĂŒber die RechtmĂ€ĂŸigkeit derselben anzumaßen."
Gustav von Rochow (1792-1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

Viele Richter und RechtsanwĂ€lte halten sich - entgegen den Spielregeln einer Demokratie - fĂŒr eine gottgleiche Obrigkeit, an deren Handeln den "Untertanen" keine Kritik zustehe. Ich halte diese Typen fĂŒr "Römer". Die bekanntlich spinnen. (Asterix)

Sinnbild: "Irrweg" © Jörg Reinholz; "SĂŒditalien", Mai 2018

Das Geschehen:


Das AG Kassel hat die Strafsache 280 DS 2660 Js 5822/17 gegen mich eingestellt.

Dies aber klar gesetzwidrig, nÀmlich gegen meinen erklÀrten Wille.

SÀmtliche Kosten des "bis zur Blödsinnigkeit widerrechtlich" erscheinenden Verfahrens trÀgt nach der kriminell anmutenden Böswilligkeit des Rechtsanwalts Dr. Weber und der dummen (und böswillig anmutenden) Handlungsweise des Kassler StA Jan Uekermann sowie der, nach unzureichender Aktenkenntnis zugelassenen Anklage der Steuerzahler. Ich bekÀme sogar meine notwendigen Kosten ersetzt. Das steht im Beschluss.

Hintergrund ist zunĂ€chst einmal die Strafanzeige des insoweit als "klar verlogen" geltenden "Rechtsanwalts" Dr. Weber von der Kanzlei AWPR DĂŒsseldorf. Dieser garstige Typ von einem "Dr. jur und Rechtsanwalt" hat mich wissentlich unwahr und im Hinblick auf seinen Beruf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorsĂ€tzlich rechtswidrig eines ganzes Rudels von Straftaten beschuldigt.

Worauf hin sich dann der, fĂŒr den Jörg Reinholz und andere Schwerverbrecher zustĂ€ndige Staatsanwalt Jan Uekermann (der wegen einer inzwischen langen Liste von, vom AG Kassel dann eingestellten, also auch recht blödsinnigen Anklagen) nicht gerade als "neutral" gelten kann) sich den Aufwand machte, aus dem schriftlichen "Drecksmist" des Dr. Weber von der Kanzlei AWPR DĂŒsseldorf etwas heraus zu suchen, was gerade noch durchgehen könnte.

Das war (ist und bleibt) meine Äußerung, wonach dem Doktor der LĂŒgologie Hans-Dieter Weber (eigentlich, nĂ€mlich bei einem Nichtversagen der Justiz) der Verlust der Anwaltseigenschaft im Hinblick auf das (vorsĂ€tzlich verschlampte) Ermittlungsverfahren 060 Js 222/16 der STA Dortmund drohte.

Was in Kassel geschah:
  • Der Kassler Staatsanwalt Jan Uekermann hat in der Sache krass versagt und sich die Ermittlungsakte 060 Js 222/16 der STA Dortmund - obwohl die Strafanzeige des Dr. Hans-Dieter Weber das nahelegte - nicht mal angesehen. Er hat nĂ€mlich nichts "ermittelt" - ein klarer Pflichtverstoß.
  • Danach hat sich die damals befasste Proberichterin die Akte definitiv nicht angesehen und die Anklage einfach mal zugelassen.
  • Auf meine erste Verteidigung hin hat die sodann befasste Proberichterin die Einstellung nach § 153 StPO schon einmal angeboten, ich habe diese Einstellung im Mai 2017 abgelehnt.
  • In der mĂŒndlichen Verhandung hat die Proberichterin (eine Art Lehrling) dann gestaunt, dass es ein gegen den Anwalt Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR, DĂŒsseldorf) gerichtetes Ermittlungsverfahren wegen vorsĂ€tzlicher Falschaussage (ich bleibe dabei, dass er das OLG DĂŒsseldorf rotzfrech belogen hat) gegeben hat. Das Nachlesen der Akte - des Strafantrages - hĂ€tte gereicht.
  • Danach kam noch eine Anklage hinzu, weil ich gleich drei Richter des LG Kassel "beleidigt" haben soll. Dabei blieb ich auch hier eng bei der Wahrheit. Und ich bleibe auch der Meinung, dass die RichterInnen Neumeier, Quandel, Eimelt-Niemand und Lange entweder das Recht vorsĂ€tzlich gebeugt haben oder aber strohdumm und zur BerufsausĂŒbung nicht in der Lage sind. Dieses geschah in einer Rechtsbeschwerde - unter dem Schutz von § 193 StGB.
  • Dieses Verfahren wurde durch das gleiche Gericht, also die Richterin Heer  gemĂ€ĂŸ § 154 (2) StPO eingestellt. (Ich bin gespannt, ob es wieder aufgenommen wird oder wie sich das Gericht und die Staatsanwaltschaft hier aus der Schlinge ziehen.)
  • Bemerkenswert ist nĂ€mlich, dass diese Einstellung erfolgte, weil "ein Urteil wegen dieser Tat in angemessener Frist nicht zu erwarten ist und wenn eine Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten rechtskrĂ€ftig verhĂ€ngt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, zur Einwirkung auf den TĂ€ter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend erscheint."
  • Ich weiß nicht ganz genau warum und wie das geschehen konnte, aber pĂŒnktlich zu meinem Urlaubsbeginn (4.5.2018) wurde das zweite Angebot zur Verfahrenseinstellung versandt, am 23.5.2018 das Verfahren dann superpĂŒnktlich (wenn nicht "auffĂ€llig eilig") eingestellt.
WidersprĂŒche,  WidersprĂŒche ...

Mithin hat die Richterin Heer vom AG Kassel also erst mal behauptet es sei aus der Sache wegen der Strafanzeige des Dr. Hans-Dieter Weber eine Strafe zu erwarten, die "zur Einwirkung auf den TÀter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend erscheint." und dann hat genau diese Richterin Heer vom AG Kassel dieses Verfahren eingestellt, weil "die Schuld des TÀters als gering anzusehen wÀre". Doch damit wÀre auch zum damaligen Zeitpunkt "die zu erwartende Strafe" allenfalls gering gewesen und eben nicht als "zur Einwirkung auf den TÀter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend".

Zudem habe ich mehrfach klar gemacht, dass ich hinsichtlich der Handlungsweise der RichterInnen Neumeier, Quandel, Eimelt-Niemand und Lange vom LG Kassel bei meiner Auffassung "Rechtsbeugung oder vollstÀndige Verblödung" bleibe.

Was eigentlich auch nicht geht, ist das mehrfache Angebot der Einstellung. Zumal ich die Zustimmung bereits anno 2017 mit einer offensichtlich nicht obsolet gewordenen Zustimmung verweigerte. Ich habe das damals wie folgt begrĂŒndet:
"eine Einstellung nach § 153 StPO verletzt mein berechtigtes Interesse an einer SachverhaltsaufklÀrung"
Insoweit kann ich jetzt behaupten:

Der offensichtlich grĂ¶ĂŸte Nutznießer der Einstellung des Verfahrens gegen mich ist der Anzeigeerstatter Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund, der mich, im Hinblick auf den Beruf als "Rechtsanwalt" sehr wohl wissentlich zu Unrecht etlicher Straftaten beschuldigte, wovon mehrere - wegen des eigentlich leicht ersichtlich Blödsinns - nicht mal in der Anklage berĂŒcksichtigt wurden. Der Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund hat eigentlich das grĂ¶ĂŸte Interesse daran, dass in der Sache kein Urteil gefĂ€llt wird, weil ein solches, Nichtversagen des Gerichts vorausgesetzt, geeignet ist, im Hinblick auf seine rotzfrechen LĂŒgen im Strafantrag endlich die Voraussetzungen fĂŒr eine Entziehung bzw. den Widerruf seiner Zulassung als "Rechtsanwalt" gemĂ€ĂŸ § 14 Absatz 2 Nr. 8 BRAO zu schaffen.

So! Jetzt kann er mich nochmal anzeigen oder, wie einst der Rechtsanwalt, Berufskriminelle und Selbstmörder GĂŒnter Freiherr von Gravenreuth, sein GlĂŒck in einer zivilrechtlichen Unterlassungsklage versuchen.

Allerdings ist die Sache fĂŒr den "LĂŒgner und Rechtsanwalt" Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund), noch nicht ganz "gegessen".

2 Kommentare:

Uncoverer hat gesagt


Könnte daran liegen, das ich fleißig wie ich bin im Berufungsverfahren einen Befangengeitsantrag in klaren und deutlichen Worten gegen die Richterin Gelber gestellt habe und auch die Justiz zu Bonn wie in Kassel gemerkt hat, dass die “Kanzlei Reinholz & Brauser NichtanwĂ€lte“ nach nicht ganz so ehrlichen Strafanzeigen von Oliver Koytek oder Dr. Hans Dieter Weber keine Chance hat.

Anonym hat gesagt


Hier der Bonner.

Ich habe mich gerade etwas umgeschaut auf der Webseite der Kanzlei AWPR dortmund des Dr. Hans-Dieter Weber,

Der allerwerteste Herr Jurist Weber hat doch tatsÀchlich am 05.05.2017 eine Pressemitteilung zu Panormanildern auf der Homepage veröffentlicht.

Und dann zeigt Dich dieses Organ der Rechtspflege an?

Das ist ja wie in einer ZDF-Reportage von Oliver Koytek, einfach nur schlecht.

1. Instanz war ĂŒbrigens das berĂŒhmt berĂŒchtigte Landgericht zu Köln.


Guckt der Schlosser hier:

http://archive.is/c2rgX

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