Soweit die Euroweb Internet GmbH vermeintliche Kunden erst durch einen Anruf mit dem vorsätzlich unwahren Versprechen der kostenlosen Erstellung einer Webseite geködert hat, diese dann bei einem Vertreterbesuch durch das ebenfalls vorsätzlich unwahre Vormachen einer Kostenersparnis zwischen 10.000 und 25.000 Euro zu dem sofortigem Unterschreiben eines "Systemvertrages" nötigte und die davon Betroffenen schnell genug wach wurden und den
Vertrag kündig(t)en bzw. wegen arglistiger Täuschung anfechten oder anfochten bevor die Webseite erstellt wurde (was viele Wochen, offenbar sogar Monate dauert) gibt es jetzt nochmals deutlich verbesserte Chancen im Bezirk des OLG Düsseldorf.
Also vor dem LG Düsseldorf!
Die Betroffenen sollten mal in die Verträge schauen. Steht dort, dass der Gerichtsort für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Düsseldorf sei, so kann man eine
Verweisung an das LG Düsseldorf beantragen. Hintergrund ist, dass die Euroweb-Kanzlei "Buchholz und Kollegen" (mit unklarer Rechtsform) seit einiger Zeit versucht, das LG Düsseldorf zu meiden, weil dieses Gericht sich nun nicht mehr so einfach "verarschen" lässt. Ein anderer Weg ist es, spätestens nach Forderung durch die Anwälte der Euroweb selbst aktiv und unter Berufen auf die Vertragsklausel eine "negative Feststellungsklage" vor dem LG Düsseldorf zu erheben. Mit einer solchen lässt man feststellen, dass eine Forderung nicht besteht. Danach kann keine Zahlungsklage mehr erhoben werden, die Euroweb und deren Anwälte Philipp Berger und Andreas Buchholz können also keine Zahlungsklage mehr vor einem anderen Gericht erheben und versuchen, dieses zu verarschen - was ja in der Vergangenheit leider nicht nur vereinzelt geklappt hat.
Vor den Düsseldorfer Gerichten hat sich nämlich aus den tausenden bekannten Euroweb-Fällen eine neue Rechtssprechung bezüglich § 649 BGB, speziell der sofortigen Kündigung solcher Werkverträge herauskristallisiert. Die Euroweb nahm die Kunden immer auf die Zahlung der unsinnig hohen Gesamtforderung in Anspruch. Selbst dann wenn diese gar nichts geleistet hatte wollte diese gerade mal ein paar lächerliche Euro für erspartes Porto und dergleichen vom Preis nachlassen. Das ist, jeder kann das erkennen Unrecht.
Hierzu wurde bis zum Beweis der Lüge vorsätzlich unwahr erklärt, die Euroweb erstelle die Webseiten ausschließlich durch fest angestellte Mitarbeiter.
Erst nachdem bewiesen wurde, dass die Euroweb dafür auch Freiberufler einsetzt, wurde dieses eingeräumt und ein minimaler Prozentsatz für deren Einsatz angesetzt. Hier ist schon fraglich, ob man so argumentieren darf.
Doch dann wurde auch nachgewiesen, dass die Euroweb einen eigenen Verleih betreibt. Darauf hin wurde vorsätzlich unwahr behauptet dass der Verleih die "Webdesigner" sowohl(!) exklusiv an die Euroweb Internet GmbH als auch - ebenso exklusiv(!) an die Webstyle GmbH verleihe. Darüber wurden in unterschiedlichen Prozessen von der Euroweb und der Webstyle GmbH, jeweils vertreten durch die "Berger Law LLP" (jetzt "Buchholz und Kollegen" mit unklarer Rechtsform) - also auch durch die Anwälte - ganz bewusst die Gerichte belogen - was dem OLG Düsseldorf wohl auch bewusst gemacht worden ist.
Eine weitere prozessuale Lüge seitens der Euroweb, wohl ebenso wie die weiteren entwickelt, zumindest aber vorgetragen durch Kanzlei der Herren Andreas Buchholz und Philipp Berger, war die, wonach von den Vertriebsbeauftragten der Euroweb die gezahlte Provision nicht zurück gefordert werden könne.
Das OLG Düsseldorf hat sich unter dem Eindruck dieser recht eindrucksvollen Lügenkaskaden der Euroweb nebst deren Anwälte mit dem
Hinweisbeschluss vom 16.04.2013 in der Sache I-5 U 164/12 auf einen richtungsweisenden Standpunkt gestellt:
"Ein nachgewiesen flexibler Einsatz von Personal im Konzern macht die bloße Behauptung der Euroweb GmbH, man habe infolge der Kündigung, durch die keinerlei Leistungen erbracht wurden, keine Personalkosten eingespart, unschlüssig." schreibt Stefan Musiol.
Inzwischen gibt es hierzu Neuigkeiten:
Die Euroweb Internet GmbH hat die Berufung zwischenzeitlich zurückgenommen, nachdem auch weitere Angaben durch den 5. Senat des OLG Düsseldorf als unzureichend zurückgewiesen worden waren. Das dürfte wohl auch die nur angeblich nicht rückforderbare Provision betreffen.
Hat man jetzt einen solchen Systemvertrag unterzeichnet und eine arglistige Täuschung kommt aus Sicht des Gerichtes nicht in Betracht, so erhält die Euroweb gemäß § 649 Absatz 3 BGB inzwischen nur rund 5% der ursprünglichen Forderung.
Das sind bei einem typischen Vertrag von
200 € monatlich über 4 Jahre zz. 199 € "Startgebühr" also
0,05 * (200 € * 4 * 12 + 199 €) = 489,95 €.
Das müsste für eine korrekte Berechnung noch abgezinst werden, bei den derzeitigen Zinssätzen ändert das am Ergebnis aber nur wenig. Eine wie oben berechnete Summe sollte man der Euroweb also anbieten. Wenn die Euroweb das Angebot nicht annimmt und auf mehr klagt, dann zahlt die auch die gesamten Prozesskosten.
Den in den meisten aktuellen Fällen wohl zwischen 400 und 600 Euro liegenden Betrag muss man dann (weil die Düsseldorfer Gerichte trotz der Vertriebslügen bezüglich der arglistigen Täuschung recht "hartleibig" sind) eben als "Lehrgeld" akzeptieren - auch wenn es nicht gefällt, so ist das Gesetz, und ich kann die davon Betroffenen trösten: Die Euroweb verdient daran nichts,
macht damit hohe Verluste - weil diese Firma im Vertrieb der
im Verhältnis zum Markt stark überteuerten Webseiten und
Webshops hohe Kosten hat. Der aggressive Vertrieb über Außendienste ist einfach zu teuer bei Produkten wie Webseiten.
Hier geschriebenes gilt sinngleich auch für die folgenden Konzerntöchter und Schwestern der Euroweb Internet GmbH:
- Webstyle GmbH (GF: Daniel Fratzscher, leider noch aktiv)
- Internet Online Media GmbH (GF: Daniel Fratzscher, leider noch aktiv)
- Ruhrgebiet Online Services GmbH (GF: Daniel Fratzscher, leider noch aktiv)
- WAZ Online Servic GmbH (Tschüss!)
- WN Online Service GmbH (GF: Daniel Fratzscher, leider noch aktiv)
Diese Liste ist nicht abschließend. Viele dieser Firmen wurden auch vielfach umbenannt. Und zwar so oft, dass der Konzernchef Christoph Preuß schon mal falsche Versicherungen an Eide statt leistet, weil er selbst nicht weiß, unter welchen Namen seine Firmchen gerade auftreten,
Richtig geil ist Folgendes:
1.)
Ich hatte den "Richtungswechsel" des OLG am 4.4.2013 angekündigt. 12 Tage später gab es den Beschluss. In meinem Artikel steht auch, dass es gar kein Richtungswechsel (deshalb die Anführungsstriche) ist, sondern dass nur qualifiziert vorgetragen werden muss um dort zu gewinnen.
2.)
Philipp Berger und Andreas Buchholz tönten noch am 1.11.2011 durch die damalige "Pressesprecherin" Sabine Meuter (die nach meiner Auffassung auch einen Anteil an einem gewissen, aus der Kanzlei Berger Law LLP (jetzt "Buchholz und Kollegen" mit unklarer Rechtsform) heraus betriebenen Hassblog hat) in diversen Presseportalen herum:
"Soweit in nichtjuristischen Blogs das OLG Düsseldorf anders zitiert
wurde, handelte es sich dabei durchgehend um vorläufige Rechtsansichten
anderer Senate als dem nunmehr für Werkvertragsrecht im Besonderen
zuständigen 5. Zivilsenat. Da der Bundesgerichtshof (BGH) den
Internet-System-Vertrag in ständiger Rechtsprechung (III ZR 79/09, VII
ZR 111/10, VII ZR 22/11) als frei kündbaren Werkvertrag einstuft, werden
alle zukünftigen Berufungsverfahren nunmehr durch den 5. Zivilsenat des
OLG Düsseldorf abschließend entschieden werden."
Diese
mit Rechthaberei verbundene Großkotzigkeit dürfte jetzt dazu führen, dass die beiden in Düsseldorf tätigen und mit der betrügerisch durch prozessuale und öffentliche Lügen agierenden Euroweb äußerst eng verbundenen Anwälte Philipp Berger und Andreas Buchholz einen Eimer brauchen. Um richtig zu "kotzen". Nichts ist besser geeignet um Leute dieses ganz besonderen Typs des
"Schreihalses" in die Schranken zu weisen, als dass man solchen "Großfressen" ebenso öffentlich zeigt, dass diese
tatsächlich klägliche Verlierer sind.