20.06.2016

Euroweblügner: Webseitenarea GmbH, Kununu, ein Gehaltsvergleich und "sehr wahrscheinlich gefälschte" Bewertungen. Und ein paar Bemerkungen zum LG Kassel.

So wie ich das aus den mir vorgelegten Unterlagen entnehme erhält ein Mitarbeiter der für die Euroweb tätigen Webseitenarea GmbH (Geschäftsführer ist ein Denis Pohlan) ein prekär anmutendes Grundgehalt von

€ 1500 

Und wer meint, das sei ein Wochengehalt, weil der ja von 6000 Euro schwätzt, der irrt. Dieser lächerliche Betrag ist tatsächlich das Monatsgehalt.

Freundlicherweise trifft kununu auch eine Aussage, was ein Vertriebsmitarbeiter in der Branche verdienen sollte:


Eingegeben hatte ich:
  • 1500 Euro Grundgehalt (monatlich),
  • 25 Tage Urlaub,
  • als "Vertreter" fest angestellt,
  • 120 Euro Provision,
  • Anstellungsort Hannover,
  • männlich,
  • 2 Jahre Berufserfahrung,
  • Internet und Informationstechnologie als Branche.
Also Daten, welche ich teils "gewillkürt", teils dem mir bekannten, übrigens auch von anderen "Euroweb" vertreibenden Firmen verwendeten Standardarbeitsvertrag entnommen habe. 3676 Euro sollte man in dem Job wohl verdienen. 1500 Euro stehen in dem wohl vom Christian Stein von der Euroweb bzw. Maxworker GmbH entworfenen Vertrag fest drin. Netto sind das (Lohnsteuerklasse 1) weniger als 1100 Euro. Und damit gehen die Euroweb-Vertreter oft genug nach Hause, manche verdienten zu keinem Zeitpunkt auch nur einen Cent mehr als dieses Grundgehalt und manche hatten im Hinblick auf die offenbar zahlreichen und laut Vertrag mit dem Grundgehalt abgegoltenen Überstunden sogar mit Provision weniger als das Mindestlohngesetz vorschreibt.
 
Über die horrend niedrigen, demnach auch bei der Webseitenarea GmbH tatsächlich erwartbaren Provisonen habe ich berichtet. Da stellt sich die Frage, wie denn reale (Ex-)Mitarbeiter die Webseiten Area GmbH, die tollen Versprechen Lügen des Denis Pohlan und den real gezahlten Hungerlohn bewerten?

Bildschirmfoto: Offenbar realistisch: Diese und wohl andere, ähnlich negative Bewertungen ließ Denis Pohlan (Webseitenarea GmbH) aber unter der willkürlichen Behauptung, der Bewerter sei nie Mitarbeiter der Webseitenarea GmbH gewesen, löschen.

Merkwürdigerweise findet sich bei Kununu nur eine Reihe von Bewertungen der Webseiten Area GmbH, die alle höchst positiv sind. Einige davon stammen sogar aus einer Zeit als die Webseiten Area GmbH noch nicht einmal im Handelsregister eingetragen war - mithin nicht existierte.

Merkwürdigerweise wurde sogar eine höchst positive Bewertung gelöscht. Ich ahne auch warum: In dieser fand sich ein Satz, der da lautete:
"Hingegen manchen anderen Meinungen möchte ich sagen, dass man hier motiviert und wirklich gut behandelt wird."
Diese "anderen Meinungen" sind wohl die höchst negativen Bewertungen welche die Webseitenarea GmbH ganz schnell unter der Behauptung löschen ließ, es handele sich beim Bewerter nicht um einen derer Mitarbeiter. In mindestens einem Fall kann ich das beweisen. Offensichtlich sollte durch die Löschung verborgen werden, dass es negative Bewertungen gibt. Und die gab es auch:

Bildschirmfoto: Bei Google sind gelegentlich negative Bewertungen noch auffindbar wenn Denis Pohlan bzw. die Webseitenarea GmbH deren Löschung verlangt hat.

Eine weitere der allerhöchstes Lob singenden, merkwürdigen Bewertungen spricht von einer Tätigkeit im Vertrieb, die bis in das Jahr 2014 gedauert haben soll. 2014 war aber noch nicht einmal der Gründungsvertrag geschlossen. Also ist diese positive Bewertung definitiv falsch. Der allerwerteste und womöglich auch noch für "ehrlich" gehalten werden wollende Denis Pohlan kennt diese, weiß, dass diese falsch ist und lässt diese offensichtlich falsche Bewertung aber stehen und macht sie sich so - zum Zweck der Werbung - zu Eigen. Ich denke, er kennt auch den Autor - und zwar genau so gut wie sich selbst. Ich denke übrigens auch, dass er ein ziemlich notorischer Lügner ist.

Denis Pohlan verwahrt sich gegen den Vorwurf, er habe diese "Bewertung" gefälscht. Ich muss ihm das nicht glauben und ich glaube es ihm nicht!

Noch eine weitere, der höchstes Lob singenden Bewertungen stammt vom 19.06.2016:

Ein Job mit "Spaß" (wohl das Strip-Phoning?) und "guten Verdienst" sei es, berichtet eine aktuelle "Führungskraft" aus dem "Management" mit merkwürdiger Orthografie (Etwa Denis Pohlan selbst?), behauptet "sehr gute provisionsmodelle" und schlägt vor: "Etwas neuere Technik der PCs".

Immerhin kein Deppenapostroph (welches ich hier definitiv erwartet hätte) dafür wird aber ein "Umgang mit Kollegen über 45" positiv bewertet - von denen es laut anderen - natürlich gelöschten - Bewertungen halt nur keinen einzigen gibt. Woher die "Führungskraft" jetzt wissen will, wie sich denn der "Umgang mit Kollegen über 45" gestalte, steht in den Sternen welche die "Führungskraft" (Denis Pohlan? Oder war es der Lügner Pascall Howells?) selbstlobend verteilte. Oder halt öfter mal sieht. Man weiß ja nie, wo und wie solche Leute unterwegs sind...

Was auch noch auffällt ist, dass es in einem sehr engen Zeitraum vom 6. bis 22. Mai 2015 also innerhalb von nur 16 Tagen oder einem halben Monat vier positive Bewertungen gab - dann bis Februar 2016 (8 Monate) - abgesehen von gelöschten negativen - keine einzige. Die wissenschaftliche Statistik besagt, dass dieses recht unwahrscheinlich ist. Das gleiche Phänomen trat auch bei drei weiteren Firmen auf, die Euroweb verkaufen, höchst offensichtlich von der Euroweb gegründet wurden um gerichtliche Verbote zu umgehen und von ehemaligem Euroweb-Mitarbeitern geführt werden. Den Gesetzen der Statistik nach ist es also höchst unwahrscheinlich, dass es sich um Zufall handelt. Wenn es aber kein Zufall ist - was außer einer Fälschung der Bewertungen käme denn noch in Betracht?

Man kann im Falle einer Verweigerung gegenüber der Evidenz (Auffälligkeit) anders denken - aber ich denke (vollkommen nüchtern, geistig gesund und mit beiden Füßen auf dem Boden) dass es sich bei den übrig gelassenen und der Webseitenarea GmbH (schon im Hinblick auf die tatsächlich prekäre Bezahlung offensichtlich tatsachenwidrig) höchstes Lob zollenden "Bewertungen" um glatte Fälschungen handelt.

Juristisches:

Für ganz Irre habe ich das "mutmaßlich" hinzugefügt. Denn wenn man nach einem Strengbeweis sucht (den manche Richter entgegen den klaren Vorgaben des EGRM für die Äußerungen zu Themen mit "erheblicher Bedeutung" verlangen) - dann müsste ich ein Geständnis des Denis Pohlan beibringen. Und so doof, mir oder dem Gericht gegenüber dieses Geständnis zu leisten, wird er kaum sein.

Und im Lügen ist Denis Pohlan jedenfalls nicht ungeübt, einen seiner Mitarbeiter (Pascal Howells) erwartet sogar eine Strafe wegen vorsätzlich falscher Versicherung an Eides statt - unzweifelhaft geleistet in der Absicht, mir der Wahrheit und dem Recht zu wider Schaden zuzufügen. Da müsste er doch genau so doof sein, wie das Gericht, welches allen Ernstes einen "Strengbeweis" verlangt ohne das zu dürfen.

Also schreibe ich im Hinblick auf das in Hamburg, Köln und leider auch in Kassel verbreitete juristisches Vollpfostentum, dass es sich bei den Bewertungen auf Kununu "mutmaßlich" oder "sehr wahrscheinlich" um Fälschungen handelt. Und ich schreibe, dass sich der Denis Pohlan ganz definitiv ein durch die Löschungen verzerrtes Meinungsbild aktiv zu eigen macht.

Und ich schreibe als Tatsachenbehauptung das die Webseitenarea GmbH (GF Denis Pohlan) also auf das auf Kununu ersichtliche Meinungsbild aktiv Einfluss nimmt und dieses in der Absicht, sich positiver als real zu erwarten ist darzustellen, mindestens verfälscht.

Das einige der Bewertungen vor Gründung der Webseiten Area GmbH erfolgten darf ich schreiben. Das OLG Frankfurt begründet das damit, dass die Eintragung erst am  18.05.2015 erfolgten, weil es sich "bei der Frage, zu welchem Zeitpunkt eine GmbH als gegründet angesehen werden kann" um eine "Rechtsfrage"  handelt und "nach gängiger Auffassung ... die GmbH als solche, d. h. als juristische Person, gemäß § 11 GmbHG erst durch die Eintragung ins Handelsregister", entsteht.

Das Landgericht Kassel, offensichtlich angetreten um trotz der von vielen gemutmaßten Unmöglichkeit solches zu tun, mit ausgesprochen undurchdachten Stuss die Dumm- und Borniertheit der Pressekammern des LG Köln und des LG Hamburg selbst zu Gunsten von Gewohnheitskriminellen wie dem "MAD-Spinner" Wilfried Rochell oder einen offensichtlichen Lügner wie Gravenreuth noch zu übertreffen - hatte sich zuvor auch nicht einmal durch das von mir zitierte Gesetz überzeugen lassen. Das OLG hat diese Rechtsbeugung dann vermieden.

Jeder weiß was ich davon halte. Ab "Juristisches" habe ich das klar zum Ausdruck gebracht.

16.06.2016

Ist unser Innenminister De Maizière noch dienstfähig?

"De Maizière will zudem mehr Videoüberwachung zur Einbrecherabwehr einsetzen, sie sei "ein wichtiges Element gegen Einbruchskriminalität". Kreuzungen in ansonsten ruhigen Wohngegenden und Einfamilienhaussiedlungen könnten zu Kriminalitätsschwerpunkten erklärt werden, um dort öffentliche Kameras zu installieren."
lese ich im SPON und frage mich, ob Bundesinnenminister De Maizière überhaupt noch dienstfähig ist. Die Idee, Kreuzungen in ansonsten ruhigen Wohngegenden und Einfamilienhaussiedlungen zu Kriminalitätsschwerpunkten erklären zu wollen, spricht jedenfalls deutlich dagegen. Man muss eigentlich nur Vollidioten erklären, warum diese Idee an sich schon ausgesprochen blöd ist und warum es noch sehr viel blöder ist, eine solche Idee auszusprechen.

Ich ersuche den Herrn aus der staatstragenden Familie (Kaiserreich, Drittes Reich, DDR und [Ach!] auch BRD) über einen Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen nachzudenken.

Aber sicherlich wurde der Vorratsdatenspeicherungsfanatiker De Maizière nur falsch zitiert.

09.06.2016

Euroweb, Internet Online Media, WN Onlineservice oder Ruhrgebiet Online Service kündigen:
- Mutwillige Schlechtleistung ist klarer und vorsätzlicher Vertragsbruch.
- Vertragswidrige Drittwerbung auf bezahlten Webseiten von Euroweb-Kunden.

Nachfolgendes trifft ganz oder teilweise (und zwar überwiegend) auf die Euroweb Internet GmbH, die Euroweb Deutschland GmbH, die Internet Online Media GmbH, die WN Onlineservice GmbH zu. Das alles sind Firmen, die sich eher wenig unterscheiden, teilweise personell übereinstimmen, teilweise zum selben Konzern gehören und sämtlich die Webseiten der betrogenen(!) Kunden in einem Büroraum in Plovdiv hosten (Euroweb OOD).

Ich kann nachweisen, dass meine höchst negativ ausfallende Expertise Leistungsmöglichkeiten / Vertragserfüllung nach Treu und Glaube durch die Euroweb durch die Euroweb Internet GmbH der Euroweb selbst vorliegt.

Und zwar der Euroweb Internet GmbH selbst als auch deren Düsseldorfer Kanzlei "Andreas Buchholz und Kollegen". Denn sowohl seitens der Euroweb als auch der Kanzlei wurde mehrfach das Gutachten selbst als auch der zugehörige Blogeintrag abgerufen.

Die in dem Gutachten vom Februar 2016 ersichtlichen Umstände gelten bis heute (6. Juni 2016) praktisch unverändert dort:

Bildschirmfoto: Mehr als die Hälfte der Datenpakete geht verloren.

Logischer Schluss: Die Euroweb hat trotz des ihr bekannten Fehlers seit Monaten nichts unternommen, wodurch der extrem ausfallende Leitungsfehler behoben wird. Angemessen wäre übrigens ein Umzug auf Server in Deutschland, auf solchen hostet die Euroweb ja auch die eigenen Webseiten und die des einen oder anderen tatsächlichen "Referenzkunden" - die Euroweb ist sich demnach der Probleme sehr wohl bewusst.

Das Resultat dieser vertragswidrig nicht getätigten Bemühungen (also wenn man die Webseite eines Euroweb-Kunden abruft) sieht dann schon mal so aus:

Bildschirmfoto: Nachdem ca. 2 Minuten lang nur eine graue Fläche zu sehen war und der Browser vollständig und unter enormen Ressourcenverbrauch "hing" habe ich versucht, das Browserfenster zu schließen. Dieses Verhalten tritt sporadisch (zufällig) auf - ist aber durchaus reproduzierbar.

Vorsätzlicher kann eine Vertragsverletzung kaum sein. Ich rate den betroffenen Euroweb-Kunden:
  1. Den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, weil die Euroweb Internet GmbH sich schon beim Vertragsschluss bewusst war, dass diese keine dem "Stand der Technik" entsprechende Leistung erbringen will.
  2. Die Euroweb hilfsweise unter Fristsetzung (1 Woche) und Androhung der fristlosen Kündigung aufzufordern, folgende (soweit zutreffend) vertragswidrige und erhebliche Mängel zu beseitigen.
  3. Diese fristlose Kündigung "aus wichtigem Grund" gemäß § 314 BGB auch sofort für den Fall der Nichtbehebung auszusprechen.
  4. Hilfsweise ordentlich zum Vertragsende kündigen und eine Leistungsminderung auf ein der tatsächlich erbrachten Leistung angemessenen Betrag zu verlangen.
  5. Eine Strafanzeige wegen vorsätzlichen Betruges gegen den Geschäftsführer Christoph Preuß, den Haupteigentümer Daniel Fratzscher sowie alle in Frage kommenden weiteren Verantwortlichen (womöglich Christian Stein oder z.B. Denis Pohlan) zu stellen.

Argumentieren Sie (soweit zutreffend) mit folgenden Vertragsbrüchen (Formulierungsvorschläge):
  1. Die Webseite wird laut den Serverheadern mit einem Apache 1.3.27 ausgeliefert. Als Skriptsprache wird PHP 4.2 angegeben. Sowohl für den Webserver (aktuell ist Version 2.4) als auch für das ebenfalls veraltete PHP (aktuell ist Version 7) gibt es teils seit Jahren, sogar schon vor dem Vertragsschluss KEINE Updates mehr, so dass von einem vorsätzlich unsicheren, also vertragswidrigem Hosting auszugehen ist, welches nicht mit einer "Leistung auf dem Stand der Technik" in Übereinstimmung zu bringen ist.
  2. Zudem schädigt das meinen Ruf weil Marktteilnehmer den Eindruck erhalten könnten, die Firma XXXXX könnte sich nur Billigtshoster leisten, der mit Technik arbeitet, die andere (sachgemäß handelnde) schon längst verschrottet hätten.
  3. Hinsichtlich der veralteten Technik hat der ihnen sicherlich bekannte Herr Reinholz schon im Februar 2016 ein Gutachten veröffentlicht. Aus diesem geht auch hervor, dass mir und anderen auf Grund Ihres treuwidrigen Handelns die Gefahr eines Defacements und/oder des Ausfalls des Servers droht.
  4. Beim Abruf der mit SSL/TLS geschützten Webseite https://www.XXXX erscheint eine Fehlermeldung, die Verbindung sei nicht sicher. Weist man den Browser an, das falsche Zertifikat zu akzeptieren, kommt mit dem Statuscode 200 die Meldung "Euroweb - Kurze technische Pause" mit welcher Sie vertragswidrig nicht mein sondern Ihr Unternehmen bewerben:

  5. Das gleiche Bild ergibt sich beim Abruf von https://m.XXXX. Es handelt sich aber nicht um eine "kurze technische Pause" sondern um eine dauerhafte Fehlkonfiguration über welche ein Herr Reinholz schon vor einigen Tagen öffentlich berichtete, ohne dass diese behoben wurde, so dass von einem vorsätzlich unsicheren, also vertragswidrigem Hosting auszugehen ist.
  6. Auf Grund es falschen Statuscodes 200, welcher Suchmaschinen suggeriert das die Webseite ordnungsgemäß abgerufen wurde,  erscheint die Fehlerseite als Suchergebnis in Suchmaschinen.
  7. Das Laden der Webseite http://www.XXXX dauert im günstigsten Fall rund 11 Sekunden. Das ist zu viel und die Ursache ist in den in Bulgarien stehenden und langsamen Servern und deren nicht sachgemäßer Anbindung zu suchen.
  8. Bei einigen Versuchen, die Webseite http://www.XXXX zu laden erscheint Minutenlang gar nichts. Beim Versuch den Browser zu schließen nur eine Fehlermeldung, dass der Webbrowser (aktueller Firefox 46) beschäftigt sei. Als Besucher einer Webseite wird man nach so einem Erlebnis diese Seite meiden. Nach den Monate alten Beschreibungen des Herrn Reinholz folgt dieses Problem direkt aus dem Hosting in Bulgarien, welches Sie aus Kostengründen trotz des teuren Vertrages in einer nicht akzeptablen Weise in einem schlecht angebundenen Büroraum in einem Geschäftsgebäude mit Publikumsverkehr in Plovdiv/Bulgarien durchführen.

    Versprochen wurde mir das Hosting in einem eigenen Rechenzentrum, was Ihnen auf Betreiben des Herrn Reinholz aber zu diesem Zeitpunkt gerichtlich untersagt war, weil ein solches Rechenzentrum nicht existiert.

    Sie haben mich also vorsätzlich arglistig getäuscht. Auch der Tatbestand des Betruges dürfte erfüllt sein.
  9. Es werden Cookies gesendet. Diese Cookies und nicht vorhandene Warnung ist bedenklich, insbesondere weil auch ein Tracker (http://tracker.euroweb.net/tracker.js?k=XXXXXXXX aktiv ist, der offensichtlich Daten auf vielen Webseiten verschiedener Anbieter sammelt und selbst Cookies setzt. Dieser Tracker ist a) vertragswidrig b) und technisch nicht notwendig. Ich sehe mich durch Ihr unsachgemäßes Handeln, also durch Ihr Verschulden, der Gefahr einer Abmahnung und also eines Vermögensschadens ausgesetzt.
  10. Die Erstellung einer "mobilen Websitve" unter der URL http://m.XXXX entspricht gerade nicht dem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. In Ihrer Eigenwerbung auf blog.euroweb.de beschreiben Sie schon am 4.3.2013 wie wichtig responsives Design ist.

    Demnach handelt es sich auch hier um eine vorsätzliche, ganz bewusst so gelieferte Schlechtleistung, welche unterhalb des "Standes der Technik" bleibt.
  11. Beim Versuch, http://m.XXXX aufzurufen, dauerte es fast eine Minute bis die Webseite erschien. Es wird nach ca. 30 Sekunden gewarnt:
    "Seite wird geladen.

    Bei einer langsamen Verbindung kann dies einige Sekunden in Anspruch nehmen!"
    Tatsächlich erfolgte der Abrufversuch aber mit einer schnellen und fehlerfrei arbeitenden DSL-Verbindung, die nachweislich bis zu 50 Mbit/s liefern könnte. Ursache sind Ihre Server, der nicht sachgerechte Standort und deren in Bezug auf den Zweck nicht sachgerechte Anbindung - wovon Sie seit Monaten Kenntnis haben.
  12. Auf der von mir überteuer bezahlten Webseite befindet sich ein Button, dem gemäß ich Partner bei "bewertet.de" sei. Folgt man dem Link, so kommt man zu der Startseite von bewertet.de und kann sich überzeugen, dass ich dort nicht auffindbar bin. Ich kann hier von zahlreichen Mitbewerbern wegen des Verstoßes gegen § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG in Anspruch genommen werden, wodurch mir hohe Kosten entstehen können:

  13. Ferner bewerben Sie also VORSÄTZLICH VERTRAGSWIDRIG auf der Webseite die Leistung eines DRITTEN, was auch eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
  14. Auch fand eine "individuelle" Programmierung nicht statt - diese wurde mir aber im Verkaufsgespräch versprochen und deren Wertigkeit hervorgehoben. Geliefert wurde mir aber eine Webseite die mit einem Baukastensystem (Euroweb-CMS) erstellt wurde. "Individuell programmiert" wurde gar nichts. Sie haben also vertragswidrig statt einer individuellen Leistung ein Serienprodukt, konkret eine Seite aus einem Webbaukasten, geliefert - was mit Ihrer Werbung, die in den Vertrag eingeht, dem Vertrag und den enorm hohen Kosten nicht in Übereinstimmung zu bringen ist, weil ich für eine extrem minderwertige Leistung einen Betrag zahlen soll, der extrem über dem Marktpreis für eine sachangemessene Leistung liegt und darüber hinaus auch noch der von mir voll bezahlte Webauftritt für die nicht vereinbarte Bewerbung Dritter benutzt wird.

05.06.2016

Gottohgottogott... Ein Spammer verleumdet mich (aber unbewusst)

Ein dummdoofer Spammer hat es sich gewagt, mir seine Scheißwerbung zu senden. Aber nicht nur mir, der Vollhonk trug folgende Adressen als Empfänger ein:


Mein guter Name neben dem des selbst ernannten "Ruhrgebietshelden" Patrick Linnemann von der Euroweb - der selbst ein Telefonspammer allerunterster Sorte ist? Hackt es noch oder was? DAS ist VERLEUMDUNG.

(Bildquelle: Realistisch anmutende Bewertung der Ruhrgebietshelden GmbH bei Kununu)

Ich hoffe doch sehr Patrick Linnemann hat auf den Link in der Mail geklickt, denn da dürfte er sehen, was ihm an Präferenzen unterstellt wird. Und ich hoffe, er hat das "gute und sichere" Windows als OS. Mit dem vollen Set "bequemer und sicherer Software von Adobe".

Da muss er sich nämlich um die Sicherheit seiner Daten keine Gedanken mehr machen.